Fahren ohne Versicherungsschutz mit dem Motorrad: Welche Strafen drohen?

Als Fahrzeughalterin oder Fahrzeughalter sind Sie verpflichtet, darauf zu achten, dass Ihr Auto nicht ohne Versicherungsschutz am Straßenverkehr teilnimmt. Auch wer mit seinem Moped, Roller, E-Bike oder Quad ohne Versicherungskennzeichen unterwegs ist, macht sich strafbar. In Deutschland müssen alle Kraftfahrzeuge gesetzlich versichert sein.

Die Versicherungspflicht in Deutschland

Laut dem Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter (Pflichtversicherungsgesetz) sind Sie als Fahrzeughalter dazu verpflichtet, eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Mit der Versicherungspflicht will der Gesetzgeber Sie und Dritte vor erheblichen Kosten schützen. Wer ohne Versicherungsschutz Auto oder Zweirad fährt, begeht eine Straftat.

Gesetzliche Grundlagen

Gemäß des sogenannten „Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter“ oder auch als „Pflichtversicherungsgesetz“ bezeichnet, wird hier geregelt, dass eine Haftpflichtversicherung notwendig ist. Seit 1965 existiert dieses Gesetz und findet im Verkehrsrecht Anwendung.

Der Halter eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers mit regelmäßigem Standort im Inland ist verpflichtet, für sich, den Eigentümer und den Fahrer eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursachten Personenschäden, Sachschäden und sonstigen Vermögensschäden (…) abzuschließen und aufrechtzuerhalten, wenn das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen (…) verwendet wird.

Dies bedeutet, dass jeder Fahrzeugbesitzer in Deutschland nach seiner Schadensfreiheitsklasse eine bestimmte Versicherungsprämie an einen Anbieter zahlen muss. Eine Kfz-Versicherung funktioniert als Solidargemeinschaft, in welche mehrere Mitglieder regelmäßig Beiträge für eine Versicherung einzahlen müssen.

Eine Kfz-Versicherung in Deutschland ist zwar einerseits verpflichtend, hat aber den Vorteil, dass gemäß der Gesetzgebung vom Staat aus, jeder Anbieter einen gewissen Leistungsstandard erfüllen muss. So sichert eine Autoversicherung Fahrer und Fahrzeug ab, für den Fall, dass Sie an einem Unfall beteiligt sind.

Der Versicherungsanbieter muss zudem seinen Sitz im Inland haben, dies ist ebenfalls im Pflichtversicherungsgesetz so vorgeschrieben. Zudem haben Autoversicherungen den Vorteil, dass Sie den Versicherungsnehmer bei weiteren Schwierigkeiten absichern. Eine Insassenversicherung oder eine Diebstahlversicherung gelten zwar als Sonderleistungen, diese sind aber durchaus empfehlenswert, wenn die Umstände für Fahrer und Fahrzeug passen.

Konsequenzen bei fehlendem Versicherungsschutz

Wenn Sie einen Unfall verursachen und das Fahrzeug ist nicht versichert, haften Sie persönlich für den entstandenen Schaden. Auch wer mit seinem Moped, Roller, E-Bike oder Quad ohne Versicherungskennzeichen unterwegs ist, begibt sich auf ein illegales Abenteuer.

Strafrechtliche Folgen

Sollte das Gesetz ignoriert werden, droht beim Fahren ohne Versicherung eine Strafe. Denn hierbei handelt es sich um eine Straftat, da andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. Ein Auto ohne Versicherung zu fahren, kann eine Strafe, welche noch weit höher ist hervorbringen, wenn vorsätzlich gehandelt wird. Sofern der Fahrer gleichzeitig der Halter des Fahrzeugs ist, kann ihm das Auto sogar entzogen werden.

Bei dem Fahren ohne Versicherungsschutz wird der Fall, gerade bei einem entstandenem Sach- oder Personenschaden sowie einer starken Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer vor Gericht überprüft und ausgewertet. Dabei wird entschieden, ob es sich um Vorsatz oder Fahrlässigkeit handelt.

Das vorsätzliche Fahren ohne Versicherung umfasst eine deutlich höhere Geldstrafe und es wird ein Jahr Freiheitsstrafe verordnet. Zuzüglich ist ein Vermerk in Flensburg möglich, genauso wie ein Fahrverbot.

Fallen Sie der Polizei beim vorsätzlichen Fahren ohne Ver­si­che­rungs­schutz auf, gilt das höchste Strafmaß von bis zu 180 Tages­sätzen oder bis zu einem Jahr Freiheitsentzug. Ab einer Haft­strafe von drei Monaten oder einer Geldstrafe von 90 Tages­sätzen bekommen Sie einen Eintrag in das polizeiliche Führungs­zeug­nis. Zusätzlich kann Ihnen die Fahr­er­laub­nis­behörde den Führer­schein zeitweise oder dauer­haft entziehen.

Beim fahrlässigen Fahren ohne Ver­si­che­rungs­schutz erwartet Sie ein Buß­geld oder eine Haftstrafe von bis zu sechs Monaten. Zusätzlich erhalten Sie sechs Punkte in der Verkehrs­sün­der­kartei und einen Vermerk im Fahr­eig­nungs­register des Kraft­fahrt­bundesamtes in Flensburg.

Sind Sie beim Fahren ohne Versiche­rungs­schutz noch Fahr­an­fänger in der Pro­be­zeit, hat Ihr Verhalten zusätzlich zu den be­kannten Strafen weitere Konse­quen­zen. Die Probezeit ver­längert sich um weitere zwei Jahre und Sie sind ver­pflich­tet, ein kostenpflichtiges Auf­bau­seminar zu besuchen.

Weitere rechtliche Konsequenzen

  • Stilllegung des Fahrzeugs: Die Behörden werden dann Ihr Fahrzeug stilllegen. Sie müssen Ihren Fahrzeugschein abgeben.
  • Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz: Bei einem Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz ist das entsprechende Fahrzeug außer Betrieb zu setzen.
  • Bußgeld: Wird das Fahrzeug beim Verlust des Versicherungsschutzes nicht außer Betrieb gesetzt, sieht der Bußgeldkatalog dafür ein Verwarngeld in Höhe von 15 Euro vor.

Zusätzliche finanzielle Risiken

Das Fahren eines Autos ohne Versicherungsschutz ist nicht nur eine Vertragsverletzung, es birgt auch große finanzielle Risiken. Schäden am eigenen Fahrzeug sind durch die Haftpflichtversicherung nicht abgedeckt. Dies trifft auch zu, wenn Sie ein fremdes Auto oder ein anderes Kraftfahrzeug ohne Versicherung fahren und beispielsweise in eine Straßenverkehrskontrolle geraten.

Wenn man ohne Kfz-Haftpflichtversicherung fährt und es zu einem Unfall kommt, haftet zunächst der Fahrer, der den Schaden verursacht hat, für alle Schäden gegenüber Dritten. Sind Sie die Fahrzeughalterin oder der Fahrzeughalter, werden Sie ebenfalls haftbar gemacht.

Wann liegt kein Versicherungsschutz vor?

Als Halter*in oder Fahrer*in eines Kraft­fahr­zeugs ist es unerläss­lich zu wissen, dass der Ver­si­che­rungs­schutz schnell erlöschen kann. Insbe­son­dere in folgen­den Situa­tionen besteht keine Deckung:

  • Sie haben die fälligen Versiche­rungs­prämien trotz Auffor­derung nicht gezahlt und Ihr Fahrzeug ist nicht versichert? Bei Neu­zu­lassungen entfällt der vorläufige Ver­si­che­rungs­schutz rück­wir­kend, wenn der Erst­beitrag nicht nach spätestens 14 Tagen gezahlt wurde. Bei Folge­beiträgen erlischt der Versiche­rungs­schutz nach Mahnung und einem Zahlungs­verzug von 14 Tagen.
  • Bei der Hauptuntersuchung wurde aufgrund von Mängeln eine erhebliche Verkehrs­ge­fähr­dung festgestellt und der Wagen still­gelegt.
  • Sie bewegen ein nicht zugelasse­nes Fahr­zeug (zum Beispiel zum schnellen Umparken) auf öffent­lichem Gelände.

Ein altes Sprichwort besagt: „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“. Dies trifft auch zu, wenn Sie unwissentlich ohne Versicherungsschutz fahren.

Wenn Sie die Beiträge für Ihre Kfz-Versicherung nicht bezahlen, wird Ihre Versicherung Sie anschreiben, um die rückständigen Beiträge einzufordern. Als letzter Schritt kann es zur Kündigung durch die Versicherung kommen. Wenn Sie trotzdem mit Ihrem Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen, fahren Sie ohne Versicherungsschutz.

Fahren mit dem Auto der Eltern

Bis zum eigenen Auto kann es aber noch ein langer Weg sein. Daher nutzen viele Führerschein-Neulinge anfangs das Auto der Eltern mit. Befassen Sie sich auf jeden Fall mit dem Thema „Kfz-Haftpflichtversicherung“, bevor Sie das Auto Ihrer Eltern nutzen. Sonst kann es sein, dass Sie keinen Versicherungsschutz haben.

Prüfen Sie gemeinsam mit Ihren Eltern die Versicherungspolice hinsichtlich der bestehenden Regelungen für Zusatzfahrer. Die Police der Kfz-Haftpflichtversicherung ist normalerweise auf die Fahrzeughalterin oder den Fahrzeughalter ausgestellt. Wenn jemand anderes das Auto regelmäßig fahren möchte, kann der Versicherungsschutz auf zusätzliche Fahrer ausgeweitet werden.

Gut zu wissen: Die Eintragung eines zusätzlichen Fahrers ist mit Kosten verbunden und es erfolgt eine Neuberechnung der Prämie.

Versicherungskennzeichen und Kfz-Kennzeichen

Das Versicherungskennzeichen ist speziell für Kleinfahrzeuge wie Mopeds, Roller E-Bikes und Quads bestimmt. Das Kfz-Kennzeichen ist für Pkws, Motorräder, Wohnmobile oder Camper vorgesehen. Auch Zweiräder mit einem Hubraum von über 126 ccm und/oder unter 11 kW und einer Höchstgeschwindigkeit von über 60 Kilometern pro Stunde benötigen ein Kfz-Kennzeichen.

Das Kfz-Kennzeichen für Ihr Auto oder Motorrad erhalten Sie bei der örtlichen Zulassungsstelle. Versicherungskennzeichen müssen gut sichtbar an der Rückseite des Fahrzeugs unterhalb der Schlussleuchte und mindestens 20 Zentimeter über der Fahrbahn angebracht werden.

Ausnahmen von der Versicherungspflicht?

Nein, es gibt keine Ausnahmen, bei denen es erlaubt ist, ohne gültiges Kfz- oder Versicherungskennzeichen zu fahren. Die Versicherungspflicht gilt für alle Kfz, Roller und Kleinfahrzeuge, die am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.

Verhalten bei Beendigung der Kfz-Haftpflichtversicherung

Wird die Kfz-Haftpflichtversicherung beendet, kann der beteiligte Versicherer darüber gemäß § 25 FZV eine Anzeige bei der Zulassungsstelle erstatten. Bei einem Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz ist das entsprechende Fahrzeug außer Betrieb zu setzen. Wird das Fahrzeug beim Verlust des Versicherungsschutzes nicht außer Betrieb gesetzt, sieht der Bußgeldkatalog dafür ein Verwarngeld in Höhe von 15 Euro vor.

Liegt dauerhaft oder zeitweise keine Kfz-Versicherung vor, kann der betreffende Versicherer nach § 25 FZV bei der zuständigen Zulassungsbehörde eine Anzeige über den Sachverhalt erstatten.

Pflichten des Fahrzeughalters und der Zulassungsbehörde

Jeder Fahrzeughalter ist nach dem dritten Absatz von § 25 FZV dazu verpflichtet, bei einem Kraftfahrzeug ohne vom Gesetz geforderte Haftpflichtversicherung die Außerbetriebsetzung zu veranlassen. Ein solches Gefährt besitzt keine Zulassung für den Straßenverkehr.

Der vierte Absatz von § 25 FZV wirkt wie eine Gegenversicherung zum dritten Absatz. Darin wird auch die Zulassungsbehörde dazu aufgefordert, ein Kraftfahrzeug außer Betrieb zu setzen, wenn sie durch eine Anzeige des Versicherers über die nicht mehr bestehende Haftpflichtversicherung informiert wird.

Diese Doppelpflicht, die sowohl den Fahrzeughalter als auch die Zulassungsstelle betrifft, soll dafür sorgen, dass keine Autos ohne Versicherungsschutz auf deutschen Straßen unterwegs sind.

Häufige Fragen und Antworten

  • Muss ich mein Kfz versichern? Ja, jedes Kfz, mit dem Sie am Straßenverkehr teilnehmen möchten, muss mindestens mit einer Kfz-Haftpflichtversicherung ausgestattet sein.
  • Wer muss haften, der Fahrer oder der Halter? Auch der Halter kann belangt werden, wenn jemand das nicht versicherte Kfz im Straßenverkehr führt.
  • Kann man ein Auto ohne Versicherung anmelden? Wenn man ein Auto zulassen möch­te, braucht man eine Versiche­rung. In der Kraft­fahr­zeug­zu­las­sungs­stelle muss eine vorläufige Deckungs­zu­sa­ge vorge­legt werden, damit Sie ein Kraft­fahr­zeug zulassen dürfen.
  • Welche KFZ-Versicherungen sind Pflicht? Der Gesetzgeber verlangt eine Haftpflichtversicherung für jedes KFZ, das am Straßenverkehr teil­nimmt.
  • Muss man eine Kaskoversicherung abschließen? Eine Kaskoversicherung sieht der Gesetzgeber nicht als verpflichtend an.

Zusammenfassung

Das Fahren ohne Versicherungsschutz ist ein Verstoß gegen geltendes Recht. Es drohen empfindliche Strafen, Punkte in Flensburg, Führerscheinentzug sowie die Stilllegung des Fahrzeugs. Unwissenheit schützt dabei nicht vor rechtlichen Konsequenzen.

Um das Fahren ohne Versicherung zu vermeiden, erfolgt eine vorläufige Deckungszusage durch Ihre Versicherung. Die genauen Regeln sind im Versicherungsvertragsgesetz festgelegt. Sie umfasst den Zeitraum vom Vertragsabschluss bis hin zur Zahlung der ersten Versicherungsprämie. Sie sind versichert, auch wenn Sie Ihr Auto vor der ersten Zahlung zulassen.

Stellen Sie daher sicher, dass Sie mitversichert sind, bevor Sie das Auto Ihrer Eltern nutzen. Melden Sie Ihrer Versicherung weitere Fahrer immer, bevor die Fahrt beginnt. Viele Tarife decken die einmalige Nutzung des Autos durch Dritte sogar kostenlos ab, wenn Sie diese vorab anmelden. Andere sehen Zusatzbeiträge vor.

Verwandte Beiträge:

Kommentar schreiben

Kommentare: 0