Ablauf der Motorrad-Fahrprüfung in Deutschland

Wer in Deutschland eine Fahrerlaubnis erwerben möchte, muss sowohl eine theoretische als auch eine praktische Ausbildung in der Fahrschule absolvieren.

Voraussetzungen für die praktische Prüfung

Um überhaupt für die praktische Prüfung zugelassen zu werden, müssen Fahrschüler zunächst einmal bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Doch auch, wenn Sie die gerade beschriebenen Voraussetzungen erfüllen, gilt: Sie selbst sollten sich sicher im Umgang mit einem Kraftfahrzeug im Straßenverkehr fühlen.

Dauer der praktischen Prüfung

Je nachdem, für welche Führerscheinklasse Sie sich entschieden haben, beeinflusst dies die Dauer der Fahrprüfung. Die praktische Prüfung fürs Motorrad (Klasse A) dauert beispielsweise insgesamt 60 Minuten, wovon 25 Minuten reine Fahrzeit sind. Für die Führerscheinklasse B dauert die Prüfung insgesamt 55 Minuten, in denen Sie Ihre Fahrkünste unter Beweis stellen sollen.

Ablauf der praktischen Prüfung

Ein Prüfer der DEKRA oder vom TÜV leitet die praktische Prüfung und navigiert Sie durch die Region, in der Sie leben. Zu Beginn der Prüfung kontrolliert dieser erst einmal Ihren Personalausweis und stellt Ihnen anschließend ein paar technische Fragen zum Fahrzeug. Bei diesen Fragen kann es unter anderem um die Profiltiefe oder den Luftdruck der Reifen, den Stand von Flüssigkeiten, wie z. B.

Sicherheitskontrolle

Zuvor erfolgt jedoch noch eine Sicherheitskontrolle. Hierbei überprüfen Sie unter anderem: Licht, Reifen und Bremsen. Anschließend erfolgt die korrekte Einstellung von: Lenkrad, Sitz, Kopfstützen und Spiegel.

Nachdem Sie Sitz, Spiegel und Lenkrad eingestellt haben, nehmen Sie auf dem Fahrersitz Platz. Auf der Prüfungsstrecke wird Ihnen der Prüfer verschiedene Anweisungen geben und Ihnen Aufgaben stellen. Je nach Fahrerlaubnisklasse müssen Sie bestimmte Grundfahraufgaben meistern, die in der Anlage 7 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) festgehalten sind.

Grundfahraufgaben

Die Grundfahraufgaben gehören einfach mit zur Prüfung und sind der Punkt auf dem "i". Die Grundfahraufgaben dienen dem Nachweis, dass der Bewerber ein Kraftrad der Klasse A selbständig handhaben kann, die Grundbegriffe der Fahrphysik kennt und sie richtig anwenden kann (Fahrzeugbeherrschung). Sie sind, wenn möglich, außerhalb des öffentlichen Verkehrs, sonst auf verkehrsarmen Straßen oder Plätzen möglichst in der Ebene durchzuführen. Sind zur Durchführung der Aufgaben auf öffentlichen Straßen oder Plätzen Markierungen erforderlich, so sind dazu Leitkegel zu verwenden. Die Leitkegel müssen mindestens 15 cm hoch sein. Zweitens: Die Vorschriften der StVO sind zu beachten; so ist z.B. vor Beginn jeder Aufgabe (Anfahren) der rückwärtige Verkehr durch Spiegelbenutzung und Überprüfen des Toten Winkels zu beobachten.

Voraussetzung für die Ablegung der Fahrprüfung ist die Fähigkeit des Bewerbers, das Kraftrad selbständig zu handhaben. Hierzu gehört das Aufstellen und Herunternehmen vom Ständer - Mittel- oder Seitenständer - und ggf. das seitliche Schieben ohne Motorkraft in die Abfahrtposition sowie das Anlassen (mit elektrischem Anlasser, soweit vorhanden) des Kraftrades mit allen damit in Zusammenhang stehenden Handgriffen. Die Fähigkeit zur selbstständigen Handhabung ist u. a. nicht gegeben, wenn der Bewerber das Kraftrad nicht auf den Ständer stellen oder von ihm herunternehmen kann oder ihm das Kraftrad umkippt. Alle Aufgaben sind sitzend zu fahren.

Wer die Motorrad-Fahrprüfung der Klasse A bestehen will, muss in der Regel sechs von neun möglichen Grundfahraufgaben beherrschen. Während der Prüfung musst du eine bestimmte Anzahl an Grundfahraufgaben machen.

Mögliche Grundfahraufgaben:

  • Slalom mit Schrittgeschwindigkeit: Der Bewerber hat eine Slalomstrecke (6 Leitkegel, Abstand 3,5 m) mit Schrittgeschwindigkeit (ca. 5 km/h im 1. Gang) unter Beibehaltung des Gleichgewichts und mit richtiger Handhabung von Kupplung, Gas und Bremse zu durchfahren.
  • Vollbremsung: Der Bewerber hat das Kraftrad unter gleichzeitiger Benutzung beider Bremsen mit höchstmöglicher Verzögerung aus einer Geschwindigkeit von ca. 50 km/h zum Stillstand zu bringen, ohne dass das Kraftrad dabei wesentlich von der Fahrlinie abweicht. Die Aufgabe setzt voraus, dass sichergestellt ist, dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist; deshalb ist eine Beobachtung des rückwärtigen Verkehrs (Spiegelbenutzung und Überprüfen des Toten Winkels) vor Beginn der Bremsung nicht erforderlich.
  • Ausweichen ohne Bremsen: Beschleunigen auf etwa 50 km/h, vor einer markierten Stelle um etwa 1 bis 1,5 m nach links ausweichen und, ohne zu bremsen, auf die ursprüngliche Fahrlinie zurückkehren. Das Ausweichen darf frühestens 9 m vor der markierten Stelle beginnen. Die Aufgabe setzt voraus, dass sichergestellt ist, dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist; deshalb ist eine Beobachtung des rückwärtigen Verkehrs (Spiegelbenutzung und Überprüfen des Toten Winkels) vor Beginn des Ausweichens nicht erforderlich.
  • Ausweichen nach Bremsen: Beschleunigen auf etwa 50 km/h, dann rechtzeitig kurz abbremsen und nach Lösen der Bremsen mit einer Geschwindigkeit im eigenstabilen Bereich (ca. 30 km/h) vor einer markierten Stelle um etwa 1 bis 1,5 m nach links ausweichen und, ohne zu bremsen, auf die ursprüngliche Fahrlinie zurückkehren. Das Ausweichen darf frühestens 7 m vor der markierten Stelle beginnen.
  • Slalom mit 30 km/h: Der Bewerber hat eine Slalomstrecke (Länge ca. 80 m, 5 Leitkegel Abstand 9 m, anschließend 2 Leitkegel Abstand 7 m) mit einer Anfangsgeschwindigkeit von ca. 30 km/h mit annähernd gleichbleibender Geschwindigkeit zu durchfahren. Die Aufgabe darf nicht im 1. Gang gefahren werden. Je nach Fahrzeugtyp ist der 2. bzw. 3.
  • Stop and Go: Mehrfaches Anhalten und Anfahren, abgestimmtes Betätigen von Gas, Kupplung und Bremse, Füße nur zum Abstützen des Kraftrades im Stand von den Fußrasten nehmen und auf die Fahrbahn absetzen. Dabei soll gezeigt werden, dass die Neigung des Kraftrades nach der einen oder anderen Seite bewusst erfolgt, indem zunächst zweimal der eine und dann zweimal der andere Fuß abgesetzt wird. Beobachtung des rückwärtigen Verkehrs ist nur beim ersten Anfahren erforderlich.
  • Kreisfahrt: Einfahren in einen Kreis mit einem Halbmesser von 4,5 m (eine Markierung des Kreises ist nicht erforderlich), mehrfaches Kreis fahren und Verlassen des Kreises. Die Kreisfahrt kann wahlweise in die eine oder in die andere Richtung verlangt werden; auf öffentlichen Straßen jedoch nur nach links. Die Geschwindigkeit ist so zu wählen, dass Schräglage entsteht.

Höchstens drei Grundfahraufgaben dürfen je einmal wiederholt werden.

Was passiert bei Nichtbestehen?

Es gibt bestimmte Szenarien, die Sie tunlichst vermeiden sollten, da sie automatisch dazu führen, dass Sie die praktische Fahrprüfung nicht bestehen. Dies ist mitunter immer dann der Fall, wenn Ihr Fahrlehrer eingreifen muss. Wenn nicht jetzt, wann dann?

Konnten Sie bei der Fahrprüfung weder praktisch noch theoretisch glänzen und sind dementsprechend durchgefallen, sollten Sie nicht gleich den Kopf in den Sand stecken. Bedenken Sie: Zwar können Sie die praktische Prüfung beliebig oft wiederholen, allerdings fallen bei jedem Versuch erneut die gesamten Prüfungsgebühren an, was langfristig extrem hohe Kosten verursacht. Haben Sie die praktische Prüfung nicht bestanden, können Sie diese nach zwei Wochen wiederholen. In dieser Zeit sollten Sie jedoch unbedingt weitere Fahrstunden nehmen und sich noch besser vorbereiten als beim letzten Mal, damit Sie die Prüfung beim zweiten Versuch erfolgreich meistern.

Tipps für die praktische Prüfung

  • Melden Sie sich erst dann für die praktische Prüfung an, wenn Sie sich absolut sicher fühlen.
  • Seien Sie pünktlich.
  • Behalten Sie während der gesamten Fahrt die Spiegel im Blick und drehen Sie auffällig den Kopf, damit der Prüfer sieht, wenn Sie in den Spiegel schauen.
  • Sind Sie sich unsicher, ob Sie eine Anweisung des Prüfers richtig verstanden haben, fragen Sie nach.

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