Nicht nur für Autofahrer kann sich die Parkplatzsuche in der Stadt schwierig gestalten, auch Fahrradfahrer müssen mitunter gut überlegen, wo sie ihr Gefährt abstellen. Immer mehr Menschen sind mit dem Rad unterwegs. Fahrräder rücken als Verkehrsteilnehmer mehr in den Fokus.
Wo Darf Man Fahrräder Abstellen?
Tatsächlich dürfen Fahrräder auf Gehwegen, Plätzen und in Fußgängerzonen abgestellt werden, sofern es sich dabei um öffentlichen Verkehrsraum handelt. Das Parken von Fahrrädern zählt zum sogenannten Gemeingebrauch an öffentlichen Straßen. Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) kennt keine speziellen Parkverbote für Fahrräder. Auf Gehwegen dürfen Fahrräder stehen, solange Menschen zu Fuß oder im Rollstuhl durch sie nicht behindert werden.
Gemeingebrauch und Ausnahmen
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass Fahrradparkverbotsschilder in Fußgängerbereichen nicht beachtet werden müssen. Das Oberverwaltungsgericht Hamburg bestätigte, dass auch das Abstellen von Mieträdern zum Gemeingebrauch gehört, wenn die Fahrräder betriebsbereit und nur vorübergehend abgestellt sind. Anders verhält es sich mit Schrotträdern oder Fahrrädern mit so großen Werbetafeln, dass man sie nicht mehr als Verkehrsmittel nutzen kann - hier gilt der Gemeingebrauch nicht mehr.
Für Radfahrende bedeutet das: Sie dürfen ihr Fahrrad auf öffentlichen Flächen abstellen, sollten aber darauf achten, dass sie niemanden behindern.
Parken auf Gehwegen und in Fußgängerzonen
Ja, grundsätzlich dürfen Sie sowohl auf Gehwegen als auch in Fußgängerzonen Ihr Fahrrad abstellen. Denn das Parken von Fahrrädern zählt zum sogenannten Gemeingebrauch an öffentlichen Straßen. Beachten Sie allerdings, dass Sie weder Fußgänger noch Rollstuhlfahrer behindern, wenn Sie Ihr Fahrrad auf dem Gehweg parken. Stellen Sie es deshalb möglichst an den Rand des Gehwegs, z. B. an eine Hauswand oder eine Laterne.
Parken am Fahrbahnrand und auf Parkplätzen
Eher selten ist der Anblick von Fahrrädern, die am Fahrbahnrand oder auf Parkplätzen geparkt sind. Dabei ist das tatsächlich erlaubt! Ja, entgegen einer weit verbreiteten Meinung sind öffentliche Parkplätze nicht ausschließlich Kraftfahrzeugen vorbehalten, sondern dürfen auch von anderen Fahrzeugen wie z. B. Fahrrädern in Anspruch genommen werden. Ebenso dürfen Sie Ihr Fahrrad am rechten Fahrbahnrand abstellen.
Hinweis: Stellen Sie Ihr Fahrrad über Nacht am Fahrbahnrand ab, sollten Sie darauf achten, dass es durchgehend von einer Straßenlaterne beleuchtet wird.
Parkverbote und Schilder
Selbst wenn eine Kommune ein offizielles Schild aufstellt, laut dem das Fahrradparken auf einem Gehweg verboten ist, hat dieses keine Gültigkeit, denn es fehlt hier an einer Rechtsgrundlage. Die Bundesgesetze und -verordnungen sehen schlichtweg keine Möglichkeit vor, ein Parkverbot für Fahrräder auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen zu erlassen.
Auf öffentlichen Verkehrsflächen kann für Fahrräder kein Parkverbot ausgesprochen werden, auch nicht wenn das Schild von der Kommune selbst aufgestellt wird. Handelt es sich allerdings um ein privates Schild, das Ihnen z. B. verbietet, Ihr Rad an ein Schaufenster zu lehnen oder an einen Gartenzaun anzuschließen, dürfen Sie dieses nicht ignorieren. Hier kann das Abstellen des Fahrrads nämlich als Besitzstörung gelten, welche dem Besitzer der Sache unter Umständen das Recht einräumt, das Fahrrad zwangsweise zu entfernen.
Private Schilder Beachten
Verbietet Ihnen ein privates Schild, Ihr Fahrrad an ein Schaufenster zu lehnen oder einen Zaun anzuschließen, müssen Sie dieses befolgen. Denn auch wenn der Gehweg eine öffentliche Verkehrsfläche darstellt, dürfen sich Besitzer angrenzender Objekte (z. B.
Vor Schaufenstern findet sich manchmal ein Schild mit dem Hinweis: „Hier bitte keine Räder abstellen/anlehnen“. Über die Zulässigkeit dieser Hinweise wird im Internet heftig diskutiert, weil sie keine Verkehrsschilder im Sinne der Straßenverkehrsordnung sind. Rechtanwalt Haug empfiehlt dennoch, sich an diese Regeln zu halten. Er erklärt: „Der Ladeninhaber darf gegen sogenannte Besitzstörungen vorgehen“.
Sollte also ein angelehntes Fahrrad die Schaufensterscheibe zerkratzen können, den Geschäftseingang versperren oder das Betrachten der Auslagen verhindern, gilt dies bereits als Störung des Besitzes.
Platzsparend Parken
Beachten Sie hierbei jedoch, dass Sie auch als Fahrradfahrer möglichst platzsparend parken sollen. Blockieren Sie mit einem einzelnen Fahrrad einen kompletten Pkw-Parkplatz, kann dies deshalb vorschriftswidrig sein, weil auf diese Weise einfach zu viel ungenutzte Parkfläche übrig bleibt. Blockieren Sie mit Ihrem einzelnen Fahrrad einen Pkw-Parkplatz, kann dies deshalb vorschriftswidrig sein und Ihnen 10 Euro Verwarnungsgeld einbringen.
Fahrradabstellanlagen und Stellplätze
Der nette Bioladen um die Ecke hat sie schon: überdachte und gute Stellplätze, an denen man das Rad auch anschließen kann. Super! Aber so was ist in den meisten Städten Deutschlands eher die Ausnahme denn die Regel. Egal, ob beim Arzt oder Supermarkt - wer mit dem Rad hinfährt, sucht oft vergeblich nach dem passenden Parkplatz. Im besten Fall ist ein Laternenpfosten in der Nähe, an den man das Rad anketten kann.
Wer vor seinem Lieblings-Friseursalon keinen Stellplatz vorfindet, sollte also im besten Fall mit dem Eigentümer sprechen und den Wunsch nach Fahrradparkplätzen äußern. Meist ist es im Sinne des Eigentümers selbst, geeignete Stellplätze zu installieren, weil wildes Parken damit reduziert wird.
Fahrradstellplatzpflicht
Ein allgemeines Recht auf Fahrradstellplätze gibt es allerdings nicht, vor allem nicht bei Bestandsbauten - die in Innenstädten in der Mehrheit sind. In einigen Bundesländern gibt es mittlerweile bei Neubauten von Wohnhäusern sowie Geschäften und Praxen eine Fahrradstellplatzpflicht. Auch für die Städte selbst gibt es keine Norm. Wie viele Fahrradstellplätze an Bahnhöfen und in Innenstädten gebaut werden, hängt von den Satzungen der einzelnen Kommunen ab.
Das difu betont in seiner Stellungnahme, wie wichtig das Thema Parken bei der Annahme eines Verkehrsmittels ist. Steigt beispielsweise die Anzahl sicherer Stellplätze an Bahnhöfen, wird das Pendeln via Rad und Bahn viel attraktiver. Gerade das Thema Sicherheit spielt hier eine große Rolle.
Wildwuchs und sichere Stellplätze
An vielen deutschen Bahnhöfen stehen unendlich viele Räder an einfachen Radständern befestigt, wirr durcheinander und ohne Schutz vor Wind und Wetter. Oft sind die Stellplätze zudem unbeleuchtet und zugemüllt. Kein Wunder, dass hier ab und zu auch ein Schrottrad stehen bleibt und häufig Diebstahl von einzelnen Teilen oder kompletten Rädern vorkommt. Statt solchem Wildwuchs wären sichere Stellplätze zum Anschließen und mit Überdachung sinnvoll.
Vorreiter in diesem Punkt ist die Fahrradstadt Münster mit ihrer Radstation am Hauptbahnhof, die es seit über 20 Jahren gibt. 3300 Stellplätze bietet das größte Fahrradparkhaus Deutschlands heute - es ist in den warmen Monaten komplett ausgebucht, mehr als die Hälfte der Stellplätze werden mit Dauerkarten genutzt. Das kostet, aber nicht übertrieben viel: Pro Tag wird eine Gebühr von 80 Cent fällig, eine Jahreskarte kostet 80 Euro.
Ein Preis, der es den Nutzern ganz offensichtlich wert ist, die Vorteile der Radstation liegen auf der Hand: Die Fahrräder stehen geschützt, sind für den Nutzer wieder leicht auffindbar und der Weg zum Bahnhofsgebäude ist sehr kurz. Solche Fahrradparkhäuser sind in Deutschland noch selten, könnten aber eine Lösung sein für Städte, die ihre Bürger aufs Rad bringen wollen.
Was Dürfen Städte?
Eine Stadt darf Fahrräder nicht einfach entfernen, nur weil sie das Stadtbild stören. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg entschied in einem Fall, dass eine „optische Belästigung“ kein ausreichender Grund ist, um ein Fahrrad zu entfernen. Das Gericht befand, dass ein zwischen zwei Bänken abgestelltes und an einer Armlehne angeschlossenes Fahrrad niemanden nachhaltig beeinträchtigt.
All diese Park-Regelungen gelten nur, wenn das Fahrrad verkehrstauglich ist beziehungsweise als Verkehrsmittel im Einsatz ist. Steht ein schrottreifes Fahrrad herum und blockiert damit Stellplätze oder Wege, darf es von der Stadtverwaltung entfernt werden. Gleiches gilt für Fahrräder, die ausschließlich als Werbeträger für Geschäfte verwendet werden. Sie müssen gesondert genehmigt werden.
Regeln für Mieter
Bis zu 72 Millionen Fahrräder wollen in Deutschland sicher zu Hause untergebracht sein. Das stellt vor allem Mieter:innen vor Probleme: Wo dürfen ihre Fahrräder stehen - auf dem Hof, im Keller oder in der Wohnung?
Fahrradparken im Freien oder auf dem Hof
Ohne eine besondere Regelung im Mietvertrag oder eine spätere Gestattung haben Mieter:innen im Allgemeinen keine Mitbenutzungsrechte am Hof eines Mietshauses. Das gilt auch für das Fahrradparken.
Aber aus einer ständigen, nicht beanstandeten Benutzung oder aus installierten Fahrradständern kann sich ein vertragsgemäßes Recht ergeben. Dafür darf ohne Regelung im Mietvertrag keine monatliche „Gebühr“ verlangt werden.
Im Kellergang, im Treppenhaus oder im Hausflur dürfen Räder nur mit Einwilligung des Vermieters untergebracht werden. In der Regel enthält die Hausordnung ein Verbot des Abstellens von Gegenständen.
Fahrradparken im gemeinsamen Abstellraum oder Fahrradkeller
Wie viele Stellplätze je Wohnung in einem Gemeinschaftsraum verlangt werden können, sollte sich möglichst aus dem Mietvertrag ergeben. Ohne vertragliche Regelung ist der Verteilungsschlüssel bei knappem Platz ungeklärt und Ärger vorprogrammiert.
Höchstrichterlich ist dagegen über die Mietminderung nach dem Rückbau eines Fahrradkellers von 49 Quadratmetern auf sieben Quadratmeter entschieden worden. Der Bundesgerichtshof bestätigte, dass wegen der erheblichen Verkleinerung auch bei einem bloßen Mitbenutzungsrecht 4,8 Prozent weniger Miete gerechtfertigt sind.
Fahrradparken im eigenen Keller oder in der Wohnung
Eine Mieterin aus Münster bewahrte ihr Rennrad entgegen der Hausordnung im eigenen Kellerabteil auf, weil es nicht in die Fahrradständer im Gemeinschaftskeller passte und weil ihr die Gefahr eines Diebstahls zu groß erschien. Das Amtsgericht gab ihr Recht. Das Landgericht Berlin beurteilte ebenfalls vor 30 Jahren die Aufbewahrung in der Mietwohnung als zulässig.
Mieter:innen müssen für Schäden haften. Ein im Mietvertrag vereinbarter Ausschluss von Fahrrädern ist für Mieter:innen schwerer anzufechten als eine Hausordnung, die nicht immer wirksam in den Vertrag einbezogen ist, oder ein nachträgliches einseitiges Verbot.
Verkehrsregeln für Radfahrer
Auch beim Radfahren sollte man sich an die Verkehrsregeln halten. Über Rot fahren ist auch mit dem Fahrrad keine gute Idee. Aufs Handy schauen ist verboten - telefonieren erstrecht. Freihändig fahren mit dem Rad ist generell nicht erlaubt. Auch Radfahren in der Fußgängerzone ist verboten.
Promillegrenzen auf dem Fahrrad
Beim Fahrradfahren liegt die absolute Fahruntüchtigkeit bei 1,6 Promille - etwas höher als beim Autofahren. Das heißt, sobald man Ausfallerscheinungen durch Alkohol hat, wird es strafbar. Einen Punkt in Flensburg kann es auch für Radfahrer geben, weil man auf dem Fahrrad im Verkehr etwas falsch gemacht hat.
Weitere Regeln
- Fahrradfahrer dürfen hier nebeneinander fahren und dürfen nicht von Pkw überholt werden.
- Ist eines der blauen Schilder mit einem weißen Fahrrad aufgestellt, müssen Radfahrer zwingend diesen Radweg oder die Radspur benutzen.
- Bei senkrechtem weißem Strich in der Mitte haben Radfahrer und Fußgänger nebeneinander jeweils eine eigene Spur.
Haftung bei Schäden
Sollte dein Fahrrad umfallen und einen Schaden verursachen, ist nicht immer direkt eindeutig, wer haftet. Nur, weil du das Rad an ungünstiger Stelle abstellst, bedeutet dies nicht, dass du die Kosten für den Schadenfall trägst.
Im Zusammenhang mit der Haftung bei Mieträdern gelten gesonderte Regeln. Hier ist der Vermieter nicht generell für Schäden verantwortlich. Beispielsweise, wenn ein Mieter das Rad zu nahe an einem Auto abgestellt hat.
Diebstahl von Fahrrädern
In Deutschland gibt es mit jährlich 300.000 Fahrrad Diebstählen ein enormes Risiko, dass auch das eigene Fahrrad vor der Haustür spurlos verschwindet. Einige Mieter stellen ihr Fahrrad / E-Bike im Treppenhaus ab, um es vor Dieben und Schlechtwetter zu schützen.
Zusammenfassung der wichtigsten Punkte
Im Folgenden eine Tabelle, die die wichtigsten Punkte zum Abstellen von Fahrrädern zusammenfasst:
| Regel | Beschreibung |
|---|---|
| Gemeingebrauch | Das Abstellen von Fahrrädern auf öffentlichen Straßen ist grundsätzlich erlaubt. |
| Gehwege und Fußgängerzonen | Das Abstellen ist erlaubt, solange Fußgänger und Rollstuhlfahrer nicht behindert werden. |
| Parkplätze | Öffentliche Parkplätze dürfen auch von Fahrrädern genutzt werden, platzsparend parken. |
| Fahrbahnrand | Das Abstellen am rechten Fahrbahnrand ist erlaubt, bei Dunkelheit auf Beleuchtung achten. |
| Parkverbotsschilder | Öffentliche Schilder sind nicht gültig, private Schilder müssen beachtet werden. |
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