Mit dem Start der Fahrradsaison stellt sich die Frage, was mit alten oder defekten E-Bike-Akkus geschehen soll. Das Batteriegesetz (BattG) regelt die kostenfreie Rückgabe von Akkus beim Händler, um eine umwelt- und ressourcenschonende Verwertung zu gewährleisten. Hier erfahren Sie alles Wichtige zur korrekten Entsorgung von E-Bike-Akkus.
Gesetzliche Grundlagen und Pflichten
Ausgediente Akkus aus E-Bikes zählen als Industriebatterien und werden kostenfrei von den Vertreibern bzw. Händlern zurückgenommen, die E-Bikes oder Industriebatterien in ihrem Sortiment führen. Hierzu sind die Vertreiber laut § 8 im Batteriegesetz (BattG) gesetzlich verpflichtet. Die Marke und Bauform der zurückzugebenden Industriealtbatterien müssen dabei nicht mit den Batterien im Sortiment des Vertreibers übereinstimmen. Gleiches gilt für Weidezaunbatterien, welche ebenfalls zu den Industriebatterien gehören.
Industriebatterien sind Batterien, die ausschließlich für industrielle, gewerbliche oder landwirtschaftliche Zwecke, für Elektrofahrzeuge jeder Art oder zum Vortrieb von Hybridfahrzeugen bestimmt sind. Bei Akkus für Elektrofahrräder und Pedelecs handelt es sich somit auch um Industriebatterien. Jede Verbraucherin und jeder Verbraucher ist deshalb gesetzlich verpflichtet, Alt-Batterien und Alt-Akkus an einer zugelassenen Sammelstelle abzugeben. Dadurch werden sie einer umwelt- und ressourcenschonenden Verwertung zugeführt. Batterien und Akkus dürfen nicht über die Hausmülltonne entsorgt werden.
Bitte kleben Sie bei Hochleistungs-Batterien (z.B. Handy- und Laptop-Akkus in die gelbe Sammelbox) vor der Abgabe an der Sammelstelle die Pole ab, um Kurzschlüsse zu vermeiden.
Rückgabemöglichkeiten für E-Bike-Akkus
Wenn der E-Bike-Akku verbraucht ist und demnach keinen Vorschub mehr leistet, muss er fachgerecht entsorgt werden. Der kleine Antreiber mit großer Wirkung ist laut Batteriegesetz eine Industriebatterie und gehört entsprechend recycelt, weshalb die Vertreiber von E-Bikes und E-Bike-Batterien gesetzlich verpflichtet sind, diese Altbatterien kostenfrei zurückzunehmen. Das ist nicht nur eine bequeme Lösung für die Verbraucher, es ist auch eine für alle sichere Sache: E-Bike-Akkus enthalten Lithium - ein leicht brennbares Metall mit hoher Reaktionsfreudigkeit, was bei unsachgemäßem Umgang durchaus Sicherheits- und Brandrisiken birgt.
Ihr verbrauchter Akku wird überall dort zurückgenommen, wo auch E-Bikes verkauft werden, also zum Beispiel im Fahrradfachhandel. Außerdem beteiligen sich viele öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger an der Rücknahme und nehmen E-Bike-Akkus an den Wertstoffhöfen zurück.
Vertreiber von E-Bikes und E-Bike Batterien sind gesetzlich verpflichtet, Altbatterien kostenfrei vom Endverbraucher zurücknehmen. Eine Abgabemöglichkeit von E-Bike Batterien über die Kommunen (Wertstoff- und Recyclinghöfe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger) ist gesetzlich nicht vorgesehen.
Rücknahme über den Handel
Einfache Registrierung für Fahrradhandel: Um ihrer Pflicht der kostenfreien Rücknahme nachzukommen können sich Händler von E-Bikes und E-Bike-Batterien unter www.portal.grs-batterien.de als Rücknahmestelle für Gerätebatterien und E-Bike-Batterien registrieren und nachfolgend die kostenfreie Abholung dieser Batterien über GRS Batterien vornehmen lassen.
GRS Batterien und der ZIV empfehlen Händlern von E-Bikes und E-Bike-Batterien, sich als GRS Rücknahmestelle zu registrieren. „Die Rücknahme alter E-Bike Batterien über den Handel als GRS Rücknahmestelle ist aus unserer Sicht die einfachste und sicherste Lösung.“ Kommentiert Anke Schäffner, Leiterin Politik & Interessenvertretung ZIV.
Registrierte GRS-Rücknahmestellen erhalten eine Erstausstattung mit Sicherheitsbehältern für die Sammlung alter (Lithium-)Batterien aus E-Bikes. Ebenfalls bereitgestellt wird umfangreiches Informationsmaterial zur sicheren Sammlung von Altbatterien. Für die Verbraucherkommunikation stehen zudem Inhalte zum Download bereit unter www.g2-infoplattform.de
Rücknahme über Kommunen
Alle kommunalen Sammelstellen können sich ebenfalls unter www.portal.grs-batterien.de als Rücknahmestelle für Gerätebatterien sowie für E-Bike-Batterien registrieren lassen und nachfolgend die kostenfreie Abholung dieser Batterien über GRS Batterien vornehmen lassen. In diesem Fall können kommunale Sammelstellen auch von gewerblichen Anlieferern E-Bike-Batterien annehmen.
Sicherheitshinweise für den Umgang mit E-Bike-Akkus
Sicherheit im Fokus: Der Transport von E-Bike-Batterien und hier insbesondere von vermeintlich beschädigten Lithium-Altbatterien unterliegt besonderen gefahrgutrechtlichen Vorschriften und sehr hohen Sicherheitsanforderungen. GRS Batterien kommt diesen Vorgaben mit dem GRS Sicherheitsstandard nach.
„Daher raten wir von einer Anlieferung gesammelter E-Bike Altbatterien bei den Kommunen dringend ab.“ Ergänzt Georgios Chryssos, Vorstand Stiftung GRS Batterien.
Wichtig: Zur Abgabe des Akkus müsst ihr ihn aus dem E-Bike herausnehmen. Idealerweise findet ihr noch die originale Verpackung und könnt ihn dort hineintun. Ist der Akku fest im Rahmen integriert, erfordert dies einen fachgerechten Ausbau. Eventuell könnt ihr das mithilfe einer entsprechenden Anleitung selbst erledigen.
Das Recycling von E-Bike-Akkus
Durch die Rückgabe und das fachgerechtes Recycling verbrauchter Batterien und Akkus können wertvolle Stoffe zurückgewonnen und wiederverwertet werden. Das Recycling und die Wiederaufbereitung von alten E-Bike-Akkus ist nicht nur ökologisch, sondern auch ökonomisch sinnvoll.
Hier finden sich vor allem sogenannte seltene Erden. Das sind Metalle, deren Vorkommen in der Erdkruste äußerst rar sind, wie die Fraunhofer-Gesellschaft erklärt . Beispiele für diese Rohstoffe sind Lithium, Quecksilber und Cadmium. Diese werden zur Herstellung von Lithium-Batterien oder E-Bike-Akkus verwendet. So finden die Rohstoffe ihren Weg zum Recycling.
Nach einem fachgerechten Recycling lassen sich Wertstoffe wie Stahl, Aluminium und Kunststoffe, Batterierohstoffe wie Nickel, Grafit, Kupfer und Cobalt sowie elektronische Bauteile für neue Akkus oder andere Produkte nutzen. Diese Form der Kreislaufwirtschaft schont bestehende Ressourcen, verhindert in Teilen den Abbau neuer Ressourcen und reduziert die Abhängigkeit gegenüber anderen Ländern.
Ausblick auf das neue Batteriegesetz (BattDG) ab 2025
Ab August 2025 sollen nun alle kommunalen Rückgabestellen, also Wertstoffhöfe, dazu verpflichtet werden, Altakkus zu sammeln und in die richtigen Entsorgungs- und Recyclingstrukturen zu leiten. Voraussichtlich ab August 2025 könnt ihr sie in Deutschland auch an jedem Wertstoff abgeben.
Anfang November hat sie per Kabinettsbeschluss den Gesetzentwurf zum neuen Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) verabschiedet. Ausgangspunkt dafür ist die seit Februar 2024 gültige EU-Batterieverordnung (EU-BattVO). Sie regelt unter anderem die Entsorgung von E-Bike-Akkus im gesamten Binnenraum der Europäischen Union.
Die erweiterten Rückgabemöglichkeiten sind dann Teil einer umfassenden EU-Strategie für nachhaltige Batteriewirtschaft. Ziel ist es, neue Batterien verstärkt aus recycelten Materialien herzustellen und den Abbau neuer Rohstoffe zu reduzieren. Bei Verstößen gegen die Entsorgungsvorschriften drohen Bußgelder von bis zu 100.000 Euro.
Zusammenfassung der wichtigen Punkte
- E-Bike-Akkus sind Industriebatterien und müssen fachgerecht entsorgt werden.
- Die Rückgabe ist beim Händler oder über kommunale Sammelstellen kostenfrei möglich.
- Das Recycling schont Ressourcen und schützt die Umwelt.
- Ab 2025 wird die Rückgabe durch das neue Batteriegesetz weiter vereinfacht.
Weiterführende Informationen
- www.batterie-zurueck.de
- www.wirsammelnbatterien.de
- www.grs-batterien.de
- www.portal.grs-batterien.de
- www.g2-infoplattform.de
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