Die Codierung des eigenen Fahrrads ist eine Maßnahme zur Diebstahlprävention. Codierte Fahrräder sind als Diebesgut schwerer zu verkaufen. Die Codierung ist daher effektiver Diebstahlschutz. Sie zeigt, wer Eigentümer:in des Fahrrads ist und macht es der Polizei leicht, aufgefundene Fahrräder ihren Besitzer:innen zuzuordnen.
Warum Fahrrad codieren lassen?
Fahrrad-Diebstahl ist nach wie vor ein lohnendes Geschäft. Je höherwertiger ein Fahrrad, desto attraktiver ist es in den Augen der Kriminellen. Da liegt es nahe, den Schutz gegen Diebstahl gezielt zu erweitern oder die Rückführung von Diebesgut zum rechtmäßigen Eigentümer zu erleichtern. Eine der möglichen Varianten in diesem Rahmen ist die Fahrradcodierung.
Was ist eine Fahrradcodierung?
Die Fahrradcodierung ist ein aus Zahlen und Buchstaben bestehender Code, der entweder per Kopierfräse oder als Nadelprägung in den Fahrradrahmen eingraviert oder als Aufkleber angebracht wird. Er wird offiziell EIN-Code genannt (Eigentümer-Identifikations-Nummer) und ermöglicht den Behörden eine Identifikation des Eigentümers.
Der EIN-Code setzt sich zusammen aus:
- Kfz-Kennzeichen der Region/Stadt
- Gemeindeschlüssel
- Straßenschlüssel
- Hausnummer
- Initialen des Eigentümers
- Jahreszahl der Codierung
Der ADFC bietet im Internet einen EIN Code-Generator an. Dort kannst du den auf dich zutreffenden Code selber erstellen.
Dieses Code-Format ist (fast*) deutschlandweit einheitlich. Durch die Angabe des Codierjahres ist auch ein nachträglicher Umzug kein Problem im Rahmen einer Identifizierung, wenn die Meldebehörden immer korrekt informiert wurden. *Lediglich Berlin und Bayern nutzen in kleinem Umfang abweichende Angaben bei der Erstellung des Codes.
Zwar ist die Codierung ursprünglich zur Diebstahl-Prävention bei Fahrrädern entstanden, aber sie wird heute auch für andere Wertgegenstände zum Einsatz gebracht. Natürlich macht sie vor allem bei hochwertigen E-Bikes und Pedelecs Sinn. Diese Fahrzeuge stehen ebenfalls hoch im Kurs bei den Dieben.
Angeboten wird die Codierung von der Polizei, vom ADFC, von der Deutschen Verkehrswacht und von vielen Fahrradhändlern, in der Regel gegen ein Entgelt von ca. 15 €. Es gibt aber auch zeitlich begrenzte Aktionen der regionalen Polizei, wo diese Codierung dann kostenlos angeboten wird.
Du benötigst für eine Codierung lediglich ein Ausweisdokument und den Nachweis, dass du der Eigentümer des Wertgegenstandes (z. B. Fahrrad) bist. Als Ergänzung zur Codierung wird ein polizeilicher Fahrradpass ausgestellt, wenn er nicht schon existiert. Hier werden unter anderem Rahmennummer und Code eingetragen. Dieser Pass dient im Falle eines Diebstahls als Eigentumsnachweis gegenüber den Behörden und erleichtert Fahndung und Identifikation des gestohlenen Fahrrades, wenn sie es denn finden. Die Polizei stellt auch eine Fahrradpass-App zur Verfügung. Damit sind die Daten papierlos hinterlegt und können im Falle eines Diebstahls in wenigen Sekunden zur Fahndung an die Behörden gesendet werden. Allerdings wird diese App (externer Link) derzeit überarbeitet.
Wie wird das Fahrrad codiert?
Es gibt mehrere Verfahren, die Codierung am Fahrrad anzubringen:
- Gravurcodierung: Hierbei wird der Code 0,1 bis 0,2 Millimeter tief in das Metall des Fahrradrahmens graviert. Ein Aufkleber mit Sichtfenster verhindert die Korrosion.
- Prägecodierung: Seit einigen Jahren sind auch Nadelprägegeräte im Einsatz. Sie lassen sich flexibler am Rahmen ansetzen als die deutlich größeren Gravurmaschinen und eignen sich so für Elektrofahrräder und andere Fahrräder mit besonderen Rahmenformen. Der Code wird in das Prägegerät eingegeben und mit einer Schlagnadel auf den Rahmen übertragen. Dabei setzen sich die Ziffern und Buchstaben des Codes aus Punkten zusammen.
- Klebecodierung: Die Klebecodierung ist eine gute Alternative für Fahrradrahmen, die nicht graviert oder geprägt werden sollten, weil ihr Material zu empfindlich ist oder weil die Gravureinrichtung aufgrund der Rahmenform nicht oder nur mit sehr viel Mehraufwand angebracht werden kann. Die Klebecodierung lässt sich auch gut bei anderen Wertgegenständen einsetzen, da ein spezielles Sicherheitsetikett verwendet wird. Es lässt sich nur mit einem erheblichen Aufwand und nur selten komplett spurenlos entfernen. So dauerhaft wie eine Gravur oder Prägung ist die Klebecodierung aber nicht.
Welches Verfahren am sinnvollsten ist, hängt vom Fahrradrahmen und seinem Material ab. Aluminium- oder Stahlrahmen lassen sich in der Regel ohne Probleme gravieren oder prägen. Bei Fahrradrahmen mit Sonderformen wie bei einigen Elektrofahrrädern oder bei sehr kleinen Kinderfahrrädern kann es schwierig sein, die Gravurmaschine richtig anzusetzen. In solchen Fällen empfiehlt der ADFC eine Klebecodierung oder die Prägepistole.
Rahmen aus nichtmetallischen Werkstoffen wie Carbon dürfen auf keinen Fall graviert oder geprägt werden. Auch Holz- oder Bambusrahmen sollten nicht graviert oder geprägt werden.
Die Codierung wird in der Regel auf der rechten Seite des Sattelrohrs etwas unterhalb der Sattelklemmung angebracht, weil dort die Sattelstütze das Rahmenrohr verstärkt.
Welche Vorteile bietet eine Fahrradcodierung?
Mit einer Fahrrad-Codierung sinkt der Verkaufswert eines gestohlenen Fahrrads enorm. Sie wirkt deshalb abschreckend und hilft, dass die Zahl der Fahrraddiebstähle sinkt. Die Aufklärungsquote hingegen steigt, weil aufgefundene und als gestohlen gemeldete Fahrräder ihren Besitzer*innen zugeordnet werden können.
Durch die Codierung verliert ein Fahrrad nach Meinung der Befürworter bei den Dieben an Attraktivität. Denn ein codiertes Fahrrad lässt sich nicht mehr so leicht weiterverkaufen. Diebesgut ist bei einer Sichtprüfung schneller als solches zu erkennen und der Besitzer ist jederzeit anhand der Codierung nachvollziehbar. Die Codierung schützt somit zwar nicht aktiv vor einem Diebstahl, aber die abschreckende Wirkung ist ein zusätzlicher Passivschutz. Manche Versicherung verlangt diese Codierung sogar, wenn du dein Fahrrad dort versichern lassen willst.
Als Diebstahlschutz für Wertgegenstände im Allgemeinen eröffnet eine solche Codierung tatsächlich die Möglichkeit, beschlagnahmtes Diebesgut wieder dem Eigentümer zurückzugeben. Ohne Codierung finden heute lediglich 2 % der gefundenen Beute zum Diebstahlopfer zurück.
Was muss ich für eine Codierung mitbringen?
Folgendes sollten Eigentümer*innen zur Codierung ihres Fahrrads mitbringen:
- das eigene Fahrrad
- ein Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
- ein Eigentumsnachweis (Kaufvertrag, Rechnung, Quittung) für das Fahrrad. Bitte beachten: Ein Kassenbon alleine reicht nicht aus. Fehlt der Eigentumsnachweis, wird der ADFC auf eine sogenannte Eigentumserklärung bestehen. Diese überlässt er später der Polizei zur Überprüfung
- etwas Zeit, da die eigentliche Codierung des Fahrrads 15 bis 20 Minuten dauert
Was kostet die Codierung und wer führt sie durch?
Codierungen nehmen der Fahrradhandel und der ADFC vor Ort vor. Die Polizei empfiehlt die Fahrradcodierung nicht nur, sondern codiert teils auch selbst. Überwiegend verwendet sie aber statt der Codierung eine Registrierung, die auf den Eintrag in eine Datenbank angewiesen ist.
Die Kosten liegen bei etwa 15 bis 20 Euro. ADFC-Mitgliedern bieten der ADFC vor Ort und teils auch lokale ADFC-Fördermitglieder aber Vergünstigungen an.
Was tun bei Umzug oder Verkauf?
Ein möglicher Umzug spricht nicht gegen eine Fahrrad-Codierung. Die abschreckende Wirkung behält ein codiertes Rad bei, egal, ob der Code nun auf München oder Scharbeutz verweist.
Die Polizei kann über den Code die alte Adresse ermitteln und über das Einwohnermeldeamt den aktuellen Wohnsitz erfahren - auch nach mehreren Umzügen. Wer viel umzieht, kann überlegen, ob ein fester Zweiwohnsitz (beispielsweise bei Eltern) für die Codierung verwendet werden soll.
Auch eine Namensänderung, beispielsweise durch Heirat, wird im Einwohnermeldeamt registriert und ist kein Hindernis, Fahrräder ihren mutmaßlichen Eigentümer:innen wieder zuzuordnen. Hier ist die vom ADFC empfohlene Jahreszahl ebenfalls hilfreich.
Codierte Fahrräder können problemlos verkauft werden, wenn Verkäufer:innen nachweisen können, dass es sich um ihr Fahrrad handelt. Diesen Nachweis sollten Käufer:innen ohnehin immer fordern.
Zudem sollten sie auf einen Kaufvertrag bestehen, in dem die Codierungsnummer eingetragen ist. Der ADFC bietet hierfür einen Musterkaufvertrag sowie Tipps zum Gebrauchtradkauf an.
Neue Eigentümer:innen können den Code beibehalten und sich mit dem Kaufvertrag als rechtmäßige Eigentümer ausweisen. Sie können aber auch ihre persönliche Codierung zusätzlich anbringen lassen.
Codiertes Fahrrad gefunden?
Sie haben ein Fahrrad mit einer Codierung gefunden und möchten es an den/die Besitzer*in zurückgeben? Die Codierung mit einer sog. „Eigentümer-Identifizierungs-Nummer“ (EIN-Code) enthält alle Informationen, die dazu erforderlich sind.
Der Code beginnt mit dem Fahrzeugkennzeichen eines Landkreises oder einer Stadt in Deutschland. Wenden Sie sich direkt oder auf dem Umweg über Ihre lokale Polizeidienststelle an die dortige Polizei.
Grenzen beim Fahrrad codieren und Kritik
Wäre die Rahmennummer im Fahrradrahmen ein eindeutiges Merkmal zur Identifikation von Fahrrädern, bräuchte es keine zusätzliche Codierung. Weil die Einhaltung der geltenden Normen zur Rahmennummer aber freigestellt ist und es auch keine einheitliche, herstellerübergreifende Systematik für diese Rahmennummer gibt, eignet sie sich tatsächlich nicht als perfektes Identifikationsmerkmal.
Die Fahrradcodierung ist ein starres System. Wird ein codiertes Fahrrad weiterverkauft, benötigt der neue Eigentümer einen Verkaufsnachweis vom ursprünglichen Eigentümer, um gegenüber den Behörden nicht als Dieb verdächtigt zu werden. Nachträglich kannst du die Codierung nicht ändern lassen (z. B. im Falle eines Umzuges). Aber du kannst jederzeit eine weitere Codierung anbringen lassen.
Allerdings verschönert ein solcher Code-Salat auf deinem Fahrradrahmen nicht gerade die Optik deines Bikes. Und dann wären da noch die Änderungen, die von öffentlicher Stelle am Gemeindeverzeichnis bzw. am Straßenverzeichnis vorgenommen werden. Die sich daraus ergebenden Abweichungen zum eingravierten Code sind dann zwar erklärbar, aber es erhöht auch hier den bürokratischen Aufwand im Falle einer Überprüfung.
Die Fahrradcodierung dient als Abschreckung, aber sie erschwert nicht den Diebstahl. Sollte ein Dieb also nur an der Verwertung hochwertiger Anbauteile interessiert sein, entfaltet die Codierung bei dieser Person nicht die gewünschte Wirkung. Das Fahrrad wird gestohlen und der Rahmen landet nach der Zerlegung unentdeckt im Schrott.
Die abschreckende Wirkung entfaltet die Fahrradcodierung übrigens nur, wenn der Code samt Aufkleber dem potenziellen Dieb sofort ins Auge fällt. Je nachdem, wie das Fahrrad abgestellt und abgeschlossen ist, ist das nicht immer der Fall. Und in der nächtlichen Dunkelheit wird der Code sicher auch nicht sofort ins Auge fallen.
Die Erfolgsquote der Behörden, gestohlene Fahrräder über die Fahrradcodierung wiederzufinden, steht und fällt mit der Intensität der Kontrollen. Nach unserer Einschätzung reicht die Kontrolldichte aber bestimmt nicht aus, um hier erfolgreich zu sein.
Darüber hinaus muss ein Fahrrad auch erst als gestohlen gemeldet werden, damit die Polizei den Code in ihr Fahndungssystem aufnimmt. Steht die Codierung noch nicht in diesem System (weil das Opfer den Diebstahl noch gar nicht bemerkt hat), bleibt der Diebstahl in einer Kontrolle bei fehlendem Verdacht sogar unentdeckt.
Zudem entfaltet die Codierung nur innerhalb von Deutschland seine Wirkung als Identifikationsmerkmal. Eine Fahndung über die Grenzen Deutschlands hinaus wird also sicher nicht stattfinden.
Im Vergleich zu anderen Lösungen erscheint die Codierung heute eher altbacken. So bietet der Markt Ortungs-Sensoren, die über GPS aus der Ferne eine Verfolgung des gestohlenen Fahrrades ermöglichen. Diese Sensoren werden im / am Fahrrad fixiert / versteckt, müssen allerdings mit Strom versorgt werden. Gegenüber der Fahrradcodierung ermöglicht diese Lösung aber eben eine aktive Verfolgung, was die Erfolgsquote sicher höher ausfallen lässt.
ADFC: Engagiert für Radfahrer
Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Der ADFC bietet nicht nur die Codierung von Fahrrädern an, sondern engagiert sich auch für eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr.
Vorteile einer ADFC-Mitgliedschaft:
- Einfluss auf politische Entscheidungen zur Förderung des Radverkehrs
- Deutschlandweite Pannenhilfe
- ADFC-Magazin mit Informationen rund ums Radfahren
- Sonderkonditionen bei Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherungen
Verkehrssicherheit: Was muss ich beachten?
Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.
Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrende auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind.
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