Fahrrad Datenbank der Polizei in Deutschland

Jährlich werden in Deutschland mehrere Hunderttausend Fahrräder gestohlen. Die Aufklärungsquote liegt bei unter 10%, wobei hier nur die Fälle berücksichtigt werden, die tatsächlich angezeigt werden.

Die Notwendigkeit einer Datenbank gestohlener Fahrräder

Für Käufer von gebrauchten Fahrrädern ist es nicht ohne Weiteres möglich, festzustellen, ob ein Fahrrad als gestohlen gemeldet wurde. Ein Auszug aus der INPOL-Datenbank, welcher sämtliche als gestohlen gemeldeten Fahrräder umfasst, wäre hier hilfreich.

Die Daten sollten in maschinenlesbarer Form, idealerweise als einfache Textdatei im CSV-Format, bereitgestellt werden.

Fahrraddiebstahl in Deutschland: Aktuelle Zahlen

Laut der Polizeilichen Kriminalstatistik sind die Fahrraddiebstähle im Jahr 2024 zwar um 6,9 Prozent zurückgegangen. Dennoch ist die Zahl der Delikte noch viel zu hoch: 2024 wurden bundesweit 245.868 Diebstähle zur Anzeige gebracht. Die Aufklärungsquote ist niedrig - sie liegt bei 9,7 Prozent.

Besonders höherpreisige Modelle und beliebte Marken stehen ganz oben auf der Diebesgutliste.

Der Fahrradpass: Ein wichtiger Schutz

Wer die Daten für sein Fahrrad oder E-Bike in einem Fahrradpass erfasst, hat im Falle eines Diebstahls wesentlich bessere Chancen, sein Fahrrad wiederzubekommen. Ähnlich wie ein Reisepass enthält ein Fahrradpass wichtige Merkmale für eine Identifizierung, wie zum Beispiel Marke und Modell, Rahmennummer, Hersteller, Farbe oder Codierung.

Auch ein Foto des Fahrrads sollte auf dem Pass nicht fehlen. Wird das Rad gestohlen, hat man alle Daten schnell zur Hand, um eine Diebstahlanzeige bei der Polizei zu machen. Diese kann das gestohlene Fahrrad anhand der Daten einwandfrei identifizieren und dem rechtmäßigen Besitzer zuordnen.

Ergänzen lassen sich diese Informationen ggf. um Angaben zum Händler, bei dem man das Fahrrad gekauft hat, zur Gangschaltung oder zum Zubehör. Merkmale wie Schäden oder Verzierungen erleichtern die Identifizierung zusätzlich. Grundsätzlich gilt: Besser zu viele Fahrraddaten eintragen als zu wenige.

Auch wenn es mühsam sein kann, alle Daten für den Pass zusammenzutragen, lohnt sich der Aufwand. Herunterladen kann man den Pass als PDF zum Ausdrucken (auf den Seiten 17+18 des Faltblatts „Räder richtig sichern“). Der Fahrradpass kann auch zur grundlegenden Erfassung von E-Scootern genutzt werden.

Es gibt auch Online-Fahrradpässe. Ein Beispiel ist die App BikeManager des Fahrradversicherers Wertgarantie für iPhones sowie Android-Smartphones. Im BikeManager können Nutzer unter anderem kostenlos und unbegrenzt Fahrradpässe für sämtliche Fahrräder und E-Bikes/Pedelecs anlegen und verwalten.

Außerdem kann man sein Fahrrad auf der Webseite Fahrradpass.info online registrieren lassen. Hinter dem Angebot steht die Radwelt Mitte RWM1 GmbH aus Berlin.

Fahrrad-Codierung beim ADFC

Codierte Fahrräder sind als Diebesgut schwerer zu verkaufen. Die Codierung ist daher effektiver Diebstahlschutz. Sie zeigt, wer Eigentümer:in des Fahrrads ist und macht es der Polizei leicht, aufgefundene Fahrräder ihren Besitzer:innen zuzuordnen.

Die Codierung des eigenen Fahrrads ist eine Maßnahme zur Diebstahlprävention. Der ADFC hat nicht nur eine Checkliste mit Tipps zum Anschließen des Fahrrads; er übernimmt vielerorts auch die Codierung von Fahrrädern.

Mit einer Fahrrad-Codierung sinkt der Verkaufswert eines gestohlenen Fahrrads enorm. Sie wirkt deshalb abschreckend und hilft, dass die Zahl der Fahrraddiebstähle sinkt. Die Aufklärungsquote hingegen steigt, weil aufgefundene und als gestohlen gemeldete Fahrräder ihren Besitzer*innen zugeordnet werden können.

Wie funktioniert die Codierung?

Der Code wird am Rahmen des Fahrrads eingraviert, eingeprägt oder aufgeklebt. Der Code besteht aus einer Ziffern- und Buchstabenkombination, die von der Polizei Bergisch-Gladbach in den 1990er-Jahren entwickelt und von der Polizei Friedberg in Hessen verfeinert wurde.

Der Code ist die „Eigentümer-Identifizierungs-Nummer“ (EIN-Code). Die Nummer setzt sich zusammen aus dem Autokennzeichen sowie der Gemeinde- und Straßenkennzahl des Wohnortes und wird ergänzt durch die Hausnummer und die Anfangsbuchstaben der Eigentümer*innen.

Der ADFC empfiehlt, den Code durch eine zweistellige Jahreszahl am Ende noch präziser zu machen. Hier ein fiktives Beispiel für den EIN-Code: B012345678901AB20.

Über diesen Code kann die örtliche Polizei schnell mutmaßliche Eigentümer*innen identifizieren und informieren. Der Code beginnt mit dem Kfz-Kennzeichen, daher ist die örtliche Polizei eine mögliche Anlaufstelle.

Brauche ich eine Codierung, wenn mein Fahrrad eine Rahmennummer hat?

Die Rahmennummer eines Herstellers enthält keine Informationen zum Eigentümer. Sie wird von Herstellern ohne erkennbares System eingestanzt - mit Dopplungen und ohne zentrale Nummernkartei.

Der ADFC empfiehlt, sowohl die Rahmennummer als auch die Codierung im Fahrradpass, in Kaufverträgen und - wenn das Fahrrad versichert ist - bei der Versicherung zu hinterlegen.

Viele aufgefundenen Fahrräder finden trotz Rahmennummer nicht zu ihren Eigentümer*innen zurück, weil diese ihre Räder nicht eindeutig beschreiben können und die Nummer nicht notiert haben.

Im bundesweit einheitlichen Fahrradpass können Rahmennummer, Codierungscode und besondere Merkmale sowie Fotos hinterlegt werden. Der Pass hilft, Fahrräder eindeutig zu identifizieren und ist praktisch bei Diebstahlsanzeigen und für die Versicherung.

Welche Methode eignet sich für mein Fahrrad?

Es gibt mehrere Verfahren, die Codierung am Fahrrad anzubringen: Der Code kann eingraviert, eingeprägt oder aufgeklebt werden. Welches Verfahren am sinnvollsten ist, hängt vom Fahrradrahmen und seinem Material ab.

Aluminium- oder Stahlrahmen lassen sich in der Regel ohne Probleme gravieren oder prägen. Bei Fahrradrahmen mit Sonderformen wie bei einigen Elektrofahrrädern oder bei sehr kleinen Kinderfahrrädern kann es schwierig sein, die Gravurmaschine richtig anzusetzen. In solchen Fällen empfiehlt der ADFC eine Klebecodierung oder die Prägepistole.

Rahmen aus nichtmetallischen Werkstoffen wie Carbon dürfen auf keinen Fall graviert oder geprägt werden. Auch Holz- oder Bambusrahmen sollten nicht graviert oder geprägt werden.

Codiertes Fahrrad gefunden?

Sie haben ein Fahrrad mit einer Codierung gefunden und möchten es an den/die Besitzer*in zurückgeben? Die Codierung mit einer sog. „Eigentümer-Identifizierungs-Nummer“ (EIN-Code) enthält alle Informationen, die dazu erforderlich sind.

Ein EIN-Code sieht wie folgt aus: B012345678901AB20

Der Code beginnt mit dem Fahrzeugkennzeichen eines Landkreises oder einer Stadt in Deutschland. Wenden Sie sich direkt oder auf dem Umweg über Ihre lokale Polizeidienststelle an die dortige Polizei.

Was passiert bei der Gravurcodierung?

Bei der Gravurcodierung wird der Code 0,1 bis 0,2 Millimeter tief in das Metall des Fahrradrahmens graviert. Ein Aufkleber mit Sichtfenster verhindert die Korrosion.

Dass die Gravurcodierung dem Rahmen schadet, ist bei einer sorgfältigen Handhabung der Maschine nicht zu befürchten. Eine Gravurtiefe von maximal 0,2 Millimetern gefährdet die Stabilität des Rahmens nicht.

Die Codierung wird in der Regel auf der rechten Seite des Sattelrohrs etwas unterhalb der Sattelklemmung angebracht, weil dort die Sattelstütze das Rahmenrohr verstärkt.

Wie funktioniert die Prägecodierung?

Seit einigen Jahren sind auch Nadelprägegeräte im Einsatz. Sie lassen sich flexibler am Rahmen ansetzen als die deutlich größeren Gravurmaschinen und eignen sich so für Elektrofahrräder und andere Fahrräder mit besonderen Rahmenformen.

Der Code wird in das Prägegerät eingegeben und mit einer Schlagnadel auf den Rahmen übertragen. Dabei setzen sich die Ziffern und Buchstaben des Codes aus Punkten zusammen.

Wie sicher ist eine Klebecodierung?

Die Klebecodierung ist eine gute Alternative für Fahrradrahmen, die nicht graviert oder geprägt werden sollten, weil ihr Material zu empfindlich ist oder weil die Gravureinrichtung aufgrund der Rahmenform nicht oder nur mit sehr viel Mehraufwand angebracht werden kann.

Die Klebecodierung lässt sich auch gut bei anderen Wertgegenständen einsetzen, da ein spezielles Sicherheitsetikett verwendet wird. Es lässt sich nur mit einem erheblichen Aufwand und nur selten komplett spurenlos entfernen. So dauerhaft wie eine Gravur oder Prägung ist die Klebecodierung aber nicht.

Die Klebecodierung am Fahrrad sollte ebenfalls auf der rechten Seite des Sattelrohrs und möglichst noch an einer weiteren, unauffälligen Stelle wie der Unterseite des Unterrohrs angebracht werden.

Wer codiert mein Fahrrad und was kostet das?

Codierungen nehmen der Fahrradhandel und der ADFC vor Ort vor. Die Polizei empfiehlt die Fahrradcodierung nicht nur, sondern codiert teils auch selbst. Überwiegend verwendet sie aber statt der Codierung eine Registrierung, die auf den Eintrag in eine Datenbank angewiesen ist.

Die Kosten liegen bei etwa 15 bis 20 Euro. Der ADFC codiert selbstverständlich auch die Fahrräder von Nicht-Mitgliedern. ADFC-Mitgliedern bieten der ADFC vor Ort und teils auch lokale ADFC-Fördermitglieder aber Vergünstigungen an.

Was muss ich für eine Codierung mitbringen?

Folgendes sollten Eigentümer*innen zur Codierung ihres Fahrrads mitbringen:

  • das eigene Fahrrad
  • ein Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
  • ein Eigentumsnachweis (Kaufvertrag, Rechnung, Quittung) für das Fahrrad. Bitte beachten: Ein Kassenbon alleine reicht nicht aus.

Fehlt der Eigentumsnachweis, wird der ADFC auf eine sogenannte Eigentumserklärung bestehen. Diese überlässt er später der Polizei zur Überprüfung.

  • etwas Zeit, da die eigentliche Codierung des Fahrrads 15 bis 20 Minuten dauert

Ich ziehe um, gilt die Codierung noch?

Ein möglicher Umzug spricht nicht gegen eine Fahrrad-Codierung. Die abschreckende Wirkung behält ein codiertes Rad bei, egal, ob der Code nun auf München oder Scharbeutz verweist.

Die Polizei kann über den Code die alte Adresse ermitteln und über das Einwohnermeldeamt den aktuellen Wohnsitz erfahren - auch nach mehreren Umzügen. Wer viel umzieht, kann überlegen, ob ein fester Zweiwohnsitz (beispielsweise bei Eltern) für die Codierung verwendet werden soll.

Auch eine Namensänderung, beispielsweise durch Heirat, wird im Einwohnermeldeamt registriert und ist kein Hindernis, Fahrräder ihren mutmaßlichen Eigentümer:innen wieder zuzuordnen. Hier ist die vom ADFC empfohlene Jahreszahl ebenfalls hilfreich.

Kann ich mein codiertes Fahrrad verkaufen?

Codierte Fahrräder können problemlos verkauft werden, wenn Verkäufer:innen nachweisen können, dass es sich um ihr Fahrrad handelt. Diesen Nachweis sollten Käufer:innen ohnehin immer fordern.

Zudem sollten sie auf einen Kaufvertrag bestehen, in dem die Codierungsnummer eingetragen ist. Der ADFC bietet hierfür einen Musterkaufvertrag sowie Tipps zum Gebrauchtradkauf an.

Neue Eigentümer:innen können den Code beibehalten und sich mit dem Kaufvertrag als rechtmäßige Eigentümer ausweisen. Sie können aber auch ihre persönliche Codierung zusätzlich anbringen lassen.

Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC)

Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 240.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen.

Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.

Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen.

Von welchen Vorteilen profitiere ich als ADFC-Mitglied?

Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür - auch dank Ihrer Mitgliedschaft - nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrenden ein.

Als ADFC-Mitglied profitieren Sie außerdem von umfangreichen Serviceleistungen: Sie können, egal wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem ADFC-Magazin Radwelt Informationen zu allem, was Sie als Rad fahrenden Menschen politisch, technisch und im Alltag bewegt.

Nutzen Sie als ADFC-Mitglied außerdem vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Unternehmen sowie Versicherungen ausgehandelt haben.

Wo finde ich die nächste ADFC-Vertretung in meiner Nähe und wie kann ich mitmachen?

Mit dem ADFC-Bundesverband, den Landesverbänden und den Kreisverbänden in mehr als 450 Städten und Ortschaften in ganz Deutschland finden Sie mit Sicherheit auch in Ihrer Nähe die passende Ansprechperson.

Um die 500 Ortsgruppen und Ortsverbände sind darüber hinaus für den ADFC aktiv.

Einen besonderen Dienst leisten die vielen ehrenamtlich Engagierten im ADFC: Sie organisieren Radtouren, kommen mit Politikern ins Gespräch und tragen mit unzähligen Aktionen dazu bei, dass die Bedingungen für Rad fahrende Menschen zunehmend besser werden.

Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel.

Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen.

Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrende auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind.

Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmenden. Sie haben keine Knautschzone - deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten.

Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrer*in im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmenden zu rechnen.

Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, indem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer*innen nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmenden gültigen Regeln - und seien Sie nicht als Geisterfahrende auf Straßen und Radwegen unterwegs.

Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

Die Infrastruktur für das Fahrrad ist nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden.

Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher bei Bedarf mit dem Auto befahren werden, vor allem, um Gegenverkehr auszuweichen und nur, wenn der Radverkehr nicht gefährdet wird. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden.

Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubtem Parken schützen.

Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen.

Gibt es einen Versicherungspartner des ADFC?

Ja. Der ADFC hat sich mit der Firma Pergande & Pöthe einen seriösen und erfahrenen Partner ins Boot geholt.

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