Jährlich werden in Deutschland zahlreiche Fahrräder gestohlen. Im Jahr 2021 wurden etwa 125.000 Fahrraddiebstähle gemeldet. Dieser Artikel beleuchtet die rechtlichen Konsequenzen eines Fahrraddiebstahls, den Versicherungsschutz und gibt praktische Tipps, wie Sie Ihr Fahrrad besser vor Dieben schützen können.
Was tun bei einem Fahrraddiebstahl?
Bei einem Fahrraddiebstahl ist schnelles Handeln gefragt. Hier sind die wichtigsten Schritte:
- Diebstahl bei der Polizei melden: Nur mit einer polizeilichen Anzeige kann die Versicherung den Schaden regulieren.
- Informationen für die Polizei: Halten Sie folgende Daten bereit:
- Eigentumsnachweis (Kaufbeleg)
- Rahmennummer
- Codierung (falls vorhanden)
- Rahmengröße und Modell
- Farbe
- Besondere Merkmale
- Fahrradpass vorlegen: Beschleunigen Sie den Prozess mit einem Fahrradpass, der alle wichtigen Informationen enthält.
- Versicherung informieren: Melden Sie den Diebstahl umgehend Ihrer Versicherung und legen Sie die Anzeigennummer der Polizei, den Eigentumsnachweis und den Fahrradpass vor.
- Selbst auf die Suche gehen: Überprüfen Sie Bahnhöfe, Bushaltestellen und öffentliche Plätze in der Umgebung. Fragen Sie auch im örtlichen Fundbüro nach.
Wer zahlt bei einem Fahrraddiebstahl?
Die Kostenübernahme bei einem Fahrraddiebstahl hängt von der Versicherungssituation ab. Grundsätzlich gehört Ihr Fahrrad zu den beweglichen Dingen im Hausrat.
Die Hausratversicherung
Bei manchen Versicherern ist das Fahrrad automatisch in der Hausratversicherung mitversichert, jedoch meist nur, wenn es aus der Wohnung, einem abgeschlossenen Keller oder einer Garage gestohlen wird. Einige Anbieter zahlen auch bei Diebstahl aus dem eigenen, umzäunten Garten oder einem speziellen Abstellraum, vorausgesetzt, das Fahrrad war abgeschlossen. Wird das Fahrrad auf der Straße oder am Bahnhof gestohlen, greift die Hausratversicherung normalerweise nicht.
Einige Versicherer bieten auch spezielle Fahrradversicherungen an. Die Fahrradversicherung ist in diesem Fall nicht an die Hausratversicherung gebunden, sondern gilt als eigenständige Spezialversicherung.
Hast du eine extra Fahrradversicherung abgeschlossen, ist dein Fahrrad nicht nur bei Diebstahl versichert. Deine Versicherung übernimmt meistens auch die Reparaturkosten bei Vandalismus oder einem Unfall.
Allianz Direct: Mit dem Baustein "Fahrrad-Schutz" ist dein Fahrrad oder Pedelec (umgangssprachlich E-Bike, bis 25 km/h) ist bis zur vereinbarten Versicherungssumme abgesichert, wenn es durch ein Schloss gesichert war. Dabei spielt es keine Rolle, ob es aus der Wohnung, oder zum Beispiel von einem öffentlichen Platz gestohlen wurde. Auch Fahrradanhänger und Fahrradzubehör sind mitversichert.
Die Fahrradversicherung
Eine spezielle Fahrradversicherung lohnt sich, wenn Sie keine Hausratversicherung haben oder Ihre teuren Fahrräder zusätzlich schützen möchten. Diese Versicherung deckt oft nicht nur Diebstahl, sondern auch Reparaturkosten bei Vandalismus oder Unfällen ab.
Wie kann ich mein Fahrrad vor Diebstahl schützen?
Um Ihr Fahrrad bestmöglich vor Dieben zu schützen, beachten Sie folgende Tipps:
- Fahrrad richtig abschließen: Schließen Sie den Rahmen an einem festen Gegenstand an, nicht nur das Vorder- oder Hinterrad.
- Starkes Schloss verwenden: Empfohlen werden U-förmige Bügel- oder Panzerkabelschlösser. Dünne Ketten- oder Spiralkabelschlösser sind leichter zu durchtrennen.
- Fahrradpass nutzen: Notieren Sie alle wichtigen Daten wie Rahmennummer, Modell und Farbe in einem Fahrradpass.
- Fahrrad codieren lassen: Eine individuelle Codierung erschwert den Weiterverkauf und hilft bei der Identifizierung.
- GPS-Tracker installieren: Ein GPS-Tracker alarmiert bei Diebstahl und übermittelt den Standort des Fahrrads.
Welche Strafen drohen bei einem Fahrraddiebstahl?
Bei einem Fahrraddiebstahl drohen Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen. Die Höhe der Strafe hängt vom Wert des Fahrrads, den Vorstrafen des Täters und den Umständen des Diebstahls ab, erklärt Rechtsanwalt Christian Janeczek.
- Unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs (§ 248b StGB): Unerlaubte Nutzung eines fremden Fahrrads kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden.
- Einfacher Diebstahl (§ 242 StGB): Diebstahl eines fremden Fahrrads mit der Absicht, es zu behalten oder weiterzugeben, kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe bestraft werden.
- Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB): Einbruch in einen abgeschlossenen Raum oder Knacken eines Schlosses kann eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren nach sich ziehen.
- Hehlerei (§ 259 StGB): Wer ein Fahrrad kauft, von dem er weiß, dass es gestohlen wurde, muss mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe rechnen.
Auch der Diebstahl einzelner Fahrradteile wie Sättel kann als einfacher Diebstahl geahndet werden und unter Umständen sogar härter bestraft werden als der Diebstahl eines alten Fahrrads.
Wo werden die meisten Fahrräder gestohlen?
Laut der Polizeilichen Kriminalstatistik wurden in den nördlichen Bundesländern Bremen, Hamburg und Berlin die meisten Fahrräder gestohlen. Insgesamt sind im Jahr 2021 rund 125.000 Fahrräder in Deutschland geklaut worden. Die meisten Fahrraddiebstähle wurden 2016 in Münster, Leipzig, Halle, Cottbus und Magdeburg gemeldet. Aufgeklärt werden konnten nur circa 7 bis 20 Prozent.
Diebstahl § 242 StGB ist eines der am häufigsten vorkommende Straftaten, vor allem in Großstädten kommt es häufig zu Taschendiebstählen und Fahrraddiebstählen.
Diebstahl im Strafgesetzbuch (StGB)
Beim Diebstahl und der Unterschlagung handelt es sich um Straftaten, welche sich im Strafgesetzbuch in den §§ 242 - 248c StGB wiederfinden. Es handelt sich um verschiedene Delikte der beiden Grundtatbestände Diebstahl (§ 242 StGB) und Unterschlagung (§ 246 StGB).
Strafen für verschiedene Qualifikationen des Diebstahls:
- Besonders schwerer Fall des Diebstahls nach § 243 StGB: Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 10 Jahren
- Diebstahl mit Waffen, Banden oder Wohnungseinbruchsdiebstahl gemäß § 244 StGB: Freiheitsstrafe zwischen 6 Monaten bis zu 10 Jahren
- Schwerer Bandendiebstahl nach § 244a StGB: Freiheitsstrafe von mindestens 1 Jahr bis zu 10 Jahren
Wann liegt eine Strafbarkeit des Diebstahls vor?
Eine Strafbarkeit des Diebstahls liegt dann vor, wenn eine fremde, bewegliche Sache absichtlich weggenommen wird, um sich diese zuzueignen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Zueignung für sich selbst oder einen Dritten verwirklicht wird.
Diebstahl: Definitionen
- Sache: ein körperlicher Gegenstand (§ 90 BGB)
- fremd: eine Sache ist dann fremd, wenn diese nicht im Alleineigentum des Täters oder herrenlos ist
- Wegnahme: Gebrochen kann nur gegen den Willen des bisherigen Gewahrsamsinhaber.
Der Täter muss die Absicht haben, sich die Sache rechtswidrig zuzueignen. Das Amtsgericht Dresden verurteilte zwei gemeinschaftlich vorgegangene Ladendiebe, welche eine Hose, Pullover und ein Basecap (Gesamtwert 195,97 EUR) entwendeten und in den eigenen Rucksack verstauten, zu einer Geldstrafe von 40 bzw. 90 Tagessätzen á 7,00 EUR (Tagessatzhöhe lt. Gesetz zwischen 1,00 bis 30.000 EUR, § 40 StGB). Der Unterschied resultierte daraus, dass einer der beiden bereits mehrfach einschlägig vorbestraft und der andere Ersttäter war.
Bei Fahrraddiebstählen kommen in der Regel auch höhere Strafen in Betracht, es sei denn, dass das Fahrrad nicht angeschlossen war oder aufgrund der Umstände nicht mehr mit ausreichende Sicherheit gesagt werden kann, dass der Täter ein Schloss aufbrechen musste, z.B. da es schon länger an einem Ort angeschlossen war und daher auch von anderen Personen hätte aufgebrochen werden können.
Denn bei einem Fahrraddiebstahl mit knacken des Fahrradschlosses handelt es sich um einen besonders schweren Fall des Diebstahls, § 243 StGB. Die Strafhöhe beträgt daher zwischen 3 Monaten Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren.
Der Diebstahl als auch die Unterschlagung geringwertiger Sachen (Wert unter 50,00 EUR) wird nur auf Antrag oder bei Vorliegen eines besonderen öffentlichen Interesses verfolgt, § 248a StGB.
Einbruch in ein verschlossenes Gebäude, Raum und stiehlt (Nr. aus einem verschlossenen Behältnis oder einer Schutzvorrichtung besonders gesicherte Sache stiehlt (Nr. gewerbsmäßig stiehlt (Nr. aus einer Kirche oder einem anderen der Religionsausübung dienenden Gebäude stiehlt (Nr. Sache von bedeutenden Wert für Kunst, Wissenschaft oder Geschichte stiehlt, welche allgemein zugänglich oder öffentlich ausgestellt ist (Nr. stiehlt und die Hilflosigkeit einer anderen Person, einen Unglücksfall oder eine gemeine Gefahr ausnutzt (Nr. stehlen einer Waffe, Maschinengewehr, Maschinenpistole usw. (Nr.
Ausgeschlossen ist jedoch ein besonders schwerer Diebstahl bei Nr. 1 - 6, wenn es sich um eine geringwertige Sache handelt (d.h. Wert unter 50,00 EUR). Handelt es sich um einen geringwertige Sache, so wird die Tat als Diebstahl oder auch als Unterschlagung nur auf Antrag verfolgt oder wenn das öffentliche Interesse bejaht wird.
Der Strafrahmen richtet sich ansonsten in derartigen Fällen, nach dem Grunddelikt, also nach § 242 StGB Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 5 Jahren.
Bei einer verhängten Freiheitsstrafe von mehr als 2 Jahren, kann diese gemäß § 56 Abs. 2 S. 1 StGB nicht mehr zur Bewährung ausgesprochen werden. Bis zu 2 Jahren kann eine Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden. Die Bewährungszeit beträgt dann zwischen 2 und maximal 5 Jahren, § 56a StGB.
Die Verjährung bei Diebstahl
Nach dem Strafgesetzbuch gemäß § 78 StGB verjähren Straftaten, außer Mord, und können nach Ablauf der Verjährung nicht mehr verfolgt, sprich bestraft werden. Die Verjährungsfrist für den Diebstahl beträgt 5 Jahre. Bei einem Strafmaß bis zu 10 Jahren gemäß §§ 243, 244 StGB beträgt die Verjährungsfrist dagegen bereits 10 Jahre. Eine erste Vernehmung oder auch ein Strafbefehl unterbricht die Verjährung und die Frist beginnt ab diesem Zeitpunkt von neuem, gemäß § 78 c StGB.
Diebstahl: Zusammenfassung
Einen Diebstahl begeht, wer jemand anderen eine bewegliche Sache wegnimmt, um sie für sich zu behalten oder einem anderen zu überlassen. Bei einer Anzeige wegen Diebstahl leitet die Staatsanwaltschaft zunächst ein Ermittlungsverfahren ein.
Fahrraddiebstahl: Was sagt das Gesetz?
Fahrraddiebstahl Sattel oder Beleuchtung abbauen, ein fremdes Fahrrad mal eben für eine „Spritztour“ benutzen: Ist man dann schon ein Dieb? Hat man das Rad nur „ausgeliehen“ oder schon geklaut? Das Gesetz gibt eine klare Antwort: Wer Dinge, die einem nicht gehören, wegnimmt und behält, begeht einen Diebstahl. Eine solche Handlung wird nach dem Strafgesetzbuch (StGB) bestraft. Das Gesetz unterscheidet dann zwischen dem unbefugten Gebrauch eines Fahrzeuges, dem so genannten einfachen Diebstahl und dem schweren Diebstahl. Je nachdem, ob das Fahrrad angeschlossen war oder beispielsweise in einem verschlossenen Kellerraum gestanden hat.
Diebstahl: Arten
- Unbefugter Gebrauch eines Fahrzeuges (§ 248b StGB): Unbefugter Gebrauch nach § 248b StGB bedeutet, dass man ein Fahrrad gegen den Willen des Besitzers benutzt. Dafür kann man mit bis zu drei Jahren Gefängnis oder mit einer Geldstrafe bestraft werden. Auch wer das versucht, macht sich schon strafbar.
- Einfacher Diebstahl (§ 242 StGB): Einen Diebstahl im Sinne des § 242 Strafgesetzbuch (StGB) begeht, wer einem anderen eine fremde bewegliche Sache wegnimmt und sie für sich behalten oder an einen anderen weitergeben will. Schon der Versuch kann bestraft werden. Wer einen Diebstahl begeht, muss mit einer Geldstrafe oder einer Gefängnisstrafe von bis zu fünf Jahren rechnen.
- Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB): Wird der Diebstahl unter ganz bestimmten Umständen begangen, spricht man im Strafrecht nach § 243 StGB von einem „besonders schweren Fall des Diebstahls“. Besonders schwer ist der Diebstahl immer dann, wenn man vorher in ein Gebäude oder einen anderen umschlossenen Raum einbricht, wenn man beispielsweise einen nachgemachten Schlüssel oder ein Werkzeug dazu benutzt, um in den Raum zu gelangen oder sich vorher darin versteckt hat, wenn man eine Sache stiehlt, die durch eine Schutzvorrichtung, wie z. B. ein Schloss, gegen Wegnahme besonders gesichert ist, wenn man gewerbsmäßig stiehlt, d. h., die geklauten Sachen später verkauft, wenn jemand stiehlt, indem er die Hilflosigkeit einer anderen Person oder einen Unglücksfall ausnutzt. Solche Fälle des Diebstahls werden mit Gefängnisstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.
Wenn dir jemand dein Fahrrad geklaut hat, bist du wahrscheinlich erst einmal richtig wütend. Ein Fahrrad ist nicht gerade ein Gegenstand, den man jederzeit wieder neu beschaffen kann. Für ein Rad mit wertvoller Schaltung und hochwertiger Federung hat man ja auch gutes Geld hingelegt. Vielleicht hast du dafür dein Taschengeld gespart, dafür gearbeitet oder das Rad geschenkt bekommen. Du hast es vielleicht täglich genutzt, auf dem Weg zur Schule und in deiner Freizeit. Jetzt ist es weg. Da kommen verständlicherweise Wut und auch Traurigkeit auf.
Tipps zur Fahrradsicherheit
- Vor allem Abschreckung schützt vor Fahrradklau. Dafür eignen sich insbesondere stabile Bügelschlösser und Panzerkabel.
- Diebe scheuen Licht und Leute! In der Nacht ist dein Fahrrad, natürlich abgeschlossen, am besten im Keller oder in der Garage aufgehoben.
- Stelle dein Rad nicht an einsamen Plätzen oder in einer schlecht einsehbaren Straße ab. Diebe nutzen die Vorteile unbeobachteter Plätze.
- Schließe dein Rad auch bei kurzen Stopps nicht nur ab, sondern auch an. So kannst du verhindern, dass ein Dieb dein Rad einfach wegträgt.
- Zusätzlich kannst du an deinem Fahrrad einen GPS-Tracker anbringen. Das ist ein versteckter Sender, der dich per SMS alarmiert, wenn das abgestellte Rad bewegt wird. Zudem übermittelt dieser dir laufend den aktuellen Standort des Fahrrades.
Fahrradcodierung
- Wenn du dein Fahrrad codieren lässt, machst du den Langfingern das Leben schwer. Denn die Codierung zeigt sofort, wer der Eigentümer des geklauten Rades ist. Die Codierung erschwert damit den Weiterverkauf.
- Schreibe dir Informationen zum Rad, Rahmennummer, Fabrikat, Farbe und besondere Merkmale in einen Fahrradpass. Den bekommst du beim Händler oder der Polizei.
Fahrrad bei der Polizei online als gestohlen melden
Die Wahrscheinlichkeit, dass die Polizei Dein Fahrrad wiederfindet ist nicht besonders hoch, aber die Meldung ist eine Voraussetzung dafür, dass die Versicherung zahlt. Es lohnt sich also trotzdem, den Diebstahl auf der Wache zu melden. Wer die Strafanzeige online übermitteln möchte, sollte die Webseite der Internetwache seines Bundeslandes aufrufen und sich erkundigen, wo man den Fahrraddiebstahl dort melden kann.
Checkliste:
- Um was für ein Fahrradmodell handelt es sich?
- Welche Rahmengröße hat das Fahrrad?
- Welche Farbe hat das Fahrrad?
- Wie lautet die Rahmennummer des Fahrrads?
- Welche Codierung hat das Fahrrad?
- Wie teuer war das Fahrrad beim Kauf?
- Wie alt ist das Fahrrad?
- Welche Besonderen Merkmale hat das Fahrrad? (Aufkleber, Kratzer, Ausstattung, Beulen)
- Wo hast Du das Fahrrad abgestellt?
- Wann hast Du das Fahrrad zuletzt gesehen?
- Wie hast Du das Fahrrad gesichert?
- Welche Beobachtungen haben Nachbarn gemacht?
- Welche Spuren gibt es am Tatort? (Einbruchspuren, durchtrenntes Fahrradschloss)
Versicherung über den Fahrraddiebstahl informieren Es gibt verschiedene Versicherungen, die einspringen, wenn das Fahrrad gestohlen wurde. Haben die Diebe es aus dem Keller, aus der Garage oder sogar aus der Wohnung geholt, zahlt die Hausratversicherung, sofern der Raum abgeschlossen war.
Für den Fall, dass das Fahrrad im öffentlichen Raum gestohlen wird, brauchst Du eine Fahrradversicherung. Die gibt es zum Beispiel als Baustein zur Hausratversicherung oder einzeln mit einer Vielzahl von Zusatzleistungen. Besonders bei teuren Fahrrädern empfiehlt sich ein umfassender Schutz.
Fahrradversicherung: Was Sie wissen sollten
- Schließe eine Fahrradversicherung ab, die Dir auch Schutz vor Vandalismus oder bei Unfällen gewährt. Speziell, wenn Dein Fahrrad teuer war und hochwertig ausgestattet ist, zahlt sich die Investition im Schadensfall aus.
- Sobald Du den Fahrraddiebstahl bemerkst, musst Du Deiner Versicherung Bescheid geben. Hierzu brauchst Du Folgendes: Eigentumsnachweis Anzeigennummer der Polizei Fahrradpass
- Nicht immer gilt die Fahrradversicherung auch für E-Bikes. Erkundige Dich vor Vertragsabschluss, ob das E-Bike oder Pedelec mitversichert ist!
So sicherst Du Dein Fahrrad
- Parke in der Radstation:Ganz sicher ist Dein Fahrrad in einer bewachten Radstation. Mittelwelle gibt es diese „“Parkhäuser für Fahrräder““ an vielen Bahnhöfen und in vielen Innenstädten. Dein Fahrrad wird hier nicht nur durchs Personal vor Dieben beschützt, sondern auch vor dem Wetter und vor Vandalismus. Die meisten Radstationen bieten zudem einen Reparaturservice an. Die Preise fürs Parken sind recht niedrig und liegen oft sogar unter einem Euro pro Tag.
- Stell Dein Rad gut sichtbar ab:Es ist keine gute Idee, das Fahrrad in einer dunklen Ecke abzustellen, damit es nicht gesehen wird. Hier kann der Dieb nämlich in Ruhe das Schloss knacken, ohne beobachtet zu werden. An öffentlichen Plätzen mit viel Publikumsverkehr wird er es sich aber zweimal überlegen, ob er länger an einem Fahrradschloss rumhantiert.
- Sei unberechenbar:Wenn es jemand auf Dein Fahrrad abgesehen hat, dann beobachtet er Dich unter Umständen, um im günstigen Augenblick zuzuschlagen. Das ist vor allem bei teuren Rädern der Fall. Sei also unberechenbar und stelle Dein Fahrrad immer mal wieder an anderen Stellen ab, bestenfalls immer nur kurz und zu unterschiedlichen Uhrzeiten.
- Nimm den Sattel mit:Es kommt sehr oft vor, dass Diebe das Fahrrad spontan mitnehmen, weil sie es eilig haben, weil sie betrunken sind, weil sie sich einen Spaß daraus machen. Wenn das Rad keinen Sattel hat, nimmt man ihnen den Wind aus den Segeln. Außerdem ist es auch auffällig, wenn jemand mit einem Fahrrad ohne Sattel durch die Stadt marschiert. Nimm also Deinen Fahrradsattel einfach mit, wenn Du Dein Rad irgendwo abstellst.
Suche Dir immer ein feststehendes Objekt (Laterne, Geländer, Stahlträger, Fahrradständer), an das Du Dein Fahrrad anschließen kannst. Wenn Du mit dem Schloss nur die Räder blockiert, kann man das Fahrrad einfach wegtragen. Es ist auch nicht sinnvoll, das Vorder- oder Hinterrad an einen festen Gegenstand zu binden. Nimm lieber den Rahmen, denn den können Diebe nicht kurzerhand abmontieren. Damit die Diebe nichts aushebeln können und es mit Zangen besonders schwer haben, solltest Du das Schloss ganz eng um Rahmen und Laufrad anbringen.
Die Polizei rät beim Diebstahlschutz zu Bügelschlössern. Die lassen sich neben Fahrradschlössern aus Panzerketten besonders schwer knacken. Einziger Nachteil: Das Bügelschloss ist nicht flexibel. Man muss das Fahrrad an einen Gegenstand anschließen, der nicht zu dick ist. Eine Laterne kommt nicht infrage. Hier wäre das Panzerkettenschloss eine Alternative. Besonders sicher wird es, wenn Du zwei Schlösser verwendest. Der Dieb hat es doppelt schwer und wird sich zweimal überlegen, ob er sich diese Arbeit machen will.
Welche Strafe erwartet Fahrraddiebe?
Angesichts der Tatsache, dass alle paar Minuten in Deutschland ein Fahrrad gestohlen wird, könnte man meinen, dass die Strafe für den Fahrraddiebstahl in Deutschland gering ist. Stimmt aber nicht. Die Polizei klärt vielleicht nur einen Bruchteil der Fälle auf, aber wenn ein Dieb erwischt wird, kann es sehr unangenehm für ihn werden. Bei der Strafe kommt es natürlich darauf an, ob nach Jugendstrafrecht oder nach Erwachsenenstrafrecht geurteilt wird. Hinzu kommen Vorstrafen des Täters, Prognosen und der Ermessensspielraum des Richters, aber folgende Strafen sind möglich:
Strafen im Überblick
- Unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs:Sehr oft wird ein Fahrrad nur gestohlen, weil der Dieb schnell von A nach B kommen will. Meist ist Alkohol im Spiel oder Abenteuerlust. Ein Kavaliersdelikt, könnte man meinen. Aber es droht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Auch hier gilt: Selbst der Versuch ruft schon den Richter auf den Plan. Ebenso, wenn das Schloss geknackt wird.
- Hehlerei:Deshalb solltest Du beim Kauf eines Fahrrads oder teurer Fahrradteile genau darauf achten, ob Du es wirklich mit dem Besitzer zu tun hat. Lass Dir Eigentumsnachweise oder Rechnungen zeigen, bevor Du kaufst. Andernfalls machst Du Dich vielleicht der Hehlerei schuldig.
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