Fahrrad gefunden: Was tun und wie die Polizei informieren?

Sie haben ein Fahrrad gefunden? Dann sind Sie hier genau richtig! Auch wenn Sie ein Fahrrad gefunden haben, melden Sie dies bitte bei einem der Fundbüros in den Bürgerämtern. Falls möglich, geben Sie bitte die Rahmennummer an. Die Fundsachen werden bei den Fundbüros der Stadt Hamm erfasst. Dort wird versucht, den Eigentümer/die Eigentümerin zu ermitteln. In vielen Fällen ist dieses jedoch nicht möglich.

Fundsachen melden und Eigentümer ermitteln

Die Fundbüros in den sieben Bürgerämtern sind Anlaufstellen für alle Fundsachen (einschließlich Fahrräder) im Stadtgebiet von Hamm. Fundgegenstände werden in der Regel beim Fundbüro des jeweiligen Stadtbezirks abgegeben oder angezeigt. Können wir Sie als Eigentümerin oder Eigentümer ermitteln (z.B. Haben Sie eine Geld- oder Kreditkarte verloren?

Online-Fundbüro und persönliche Vorsprache

Die Fundbüros in Hamm bieten Ihnen einen Online-Zugriff auf die Fundsachen-datenbank (Online-Fundbüro). In unserem Online-Fundbüro können Sie ganz bequem von zu Hause oder unterwegs nachsehen, welche Fundsachen bei uns abgegeben wurden. Für einige Fundsachen ist eine persönliche Vorsprache in den Fundbüros empfehlenswert, besonders, wenn es sich um Dinge handelt, die schlecht zu beschreiben sind und in großer Zahl gefunden werden (z.B. Brillen, Kleidung, Schirme, Schlüssel, Handys, usw.)

Aufbewahrungsfrist und Versteigerung

Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Tag der Anzeige des Fundes und beträgt sechs Monate. Danach wird die Fundsache an den Finder herausgegeben, sofern Fundrechte geltend gemacht wurden. Haben Sie Fundrechte geltend gemacht, können Sie die Fundsache nach Ablauf von sechs Monaten beim Fundbüro abholen.

Fundgegenstände, die gem. § 976 BGB in das Eigentum der Stadt Hamm übergegangen sind, werden meistbietend, jedoch nicht unter dem Schätzwert versteigert. Die Versteigerungen finden überwiegend im Internet (Online-Versteigerung) statt. Örtliche VersteigerungEine örtliche Versteigerung findet nur im Rahmen des Sattelfestes im Kurpark Bad Hamm statt. Hierbei werden ca. 10 - 15 Fahrräder gegen Barzahlung versteigert; Schecks und Karten können leider nicht akzeptiert werden. 2 x jährlich führt die Stadt Hamm in der Regel Online-Versteigerungen durch. Die Startseite des Versteigerungs-Portals erreichen Sie über folgenden Link: www.sonderauktionen.net. Hier können sie sich auch über die jeweils anstehenden Vorschau- und Versteigerungstermine informieren. Die Versteigerung startet mit einem festgesetzten Höchstpreis.

Bitte beachten Sie das Bild zum Angebot. So werden z.B. die angebotenen Fundräder nicht auf Verkehrstauglichkeit überprüft und sind oftmals reparaturbedürftig! Wenn Sie Zweifel daran haben, ob der angebotene Gegenstand tatsächlich Ihren Vorstellungen entspricht, nehmen Sie bitte vor Abgabe eines Gebotes bzw. vor einem Sofortkauf Kontakt mit dem Fundbüro auf. Sie erhalten weder eine Garantie noch Gewährleistung. Nach Zuschlag müssen sperrige Fundsachen grundsätzlich - nach Überweisung des Betrags - bei der Behörde abgeholt werden. Die Abholung muss zeitnah zu den generellen Öffnungszeiten erfolgen.

Was tun bei Fahrraddiebstahl?

Viele wissen nicht, was sie nach dem Fahrraddiebstahl tun sollen. Der ADAC hat Antworten auf die wichtigsten Fragen. Polizei, Versicherung und Fundbüro informieren Versicherungsschutz besteht nur, wenn Anzeige erstattet wurde Fahrradpass und Codierung helfen, gestohlene Räder zu identifizieren.

Anzeige bei der Polizei erstatten

Jeden Fahrraddiebstahl sollte man innerhalb von 48 Stunden der Polizei melden. Das geht persönlich bei der nächsten Polizeidienststelle, der Dienststelle am Heimatort oder auch online. Für die Anzeige will die Polizei auch noch Folgendes wissen: Wann und mit welchem Schloss wurde das Rad gesichert? Wo genau wurde das Rad abgestellt? Ist das Rad versichert?

Extrem hilfreich dabei ist der polizeiliche Fahrradpass. Er enthält alle wichtigen Informationen zum gestohlenen Fahrrad: zum Beispiel die Rahmen- und Codiernummer, ein Bild des Fahrrades sowie Infos zu Marke, Modell, Farbe und weiteren baulichen Merkmalen wie Bereifung, Lenker, Bremsen, Sattel und Schaltung. Gut ist es, wenn man den Kaufvertrag beziehungsweise die Rechnung für das Fahrrad vorlegen kann. Übrigens: Der Fahrradpass kann auch für E-Scooter genutzt werden. Sollte der Scooter über keine eigene Rahmen- und Akkunummer verfügen, können Besitzerinnen und Besitzer ihr Fahrzeug selbst mit einer eigenen Nummer kennzeichnen. Der Fahrradpass - außer bei der Polizei auch bei Fahrradhändlern und Versicherungen erhältlich - ist allerdings kein Eigentumsnachweis.

Meldung bei der Versicherung

Die Meldung über den Fahrraddiebstahl bei der Versicherung kann in vielen Fällen komplett online erfolgen. Für eine zügige Abwicklung benötigt die Versicherung unter anderem:

  • Anzeigennummer der Polizei
  • Eigentumsnachweis (z.B. Kaufvertrag/Rechnung)
  • Fahrradpass (wenn nicht vorhanden, nötige Informationen bei Versicherung erfragen)
  • Nachweis, dass das Fahrrad ausreichend gesichert war (z.B. Rechnung für das Sicherheitsschloss, Foto, Angabe des Fabrikats etc.)

Taucht das gestohlene Fahrrad innerhalb von drei Wochen nicht wieder auf, übernimmt die Versicherung normalerweise den Schaden.

Nachfrage beim Fundbüro

Neben der Polizei und der Versicherung sollte man zusätzlich über einen längeren Zeitraum beim örtlichen Fundbüro nachfragen, ob das Fahrrad dort abgegeben wurde. Oft wird es danach in der Nähe abgestellt oder sogar wieder an den Ort zurückgebracht, an dem es gestohlen wurde. Aufmerksame Passanten bringen es vielleicht zum Fundbüro.

Einige Versicherungen fordern daher eine Bescheinigung des Fundbüros darüber, dass das Fahrrad dort nicht abgegeben wurde.

Wie Sie Ihr Fahrrad vor Diebstahl schützen

Professionelle Fahrraddiebe lassen sich von keinem Schloss abschrecken. Dennoch sollte man es ihnen so schwer wie möglich machen. Den besten Schutz bieten stabile, hochwertige Bügel- oder Panzerkabel-Schlösser. Deutlich weniger sicher ist ein einfaches Rahmenschloss, wie es in manchen Rädern oder E-Bikes integriert ist.

  • Tipp 1: Anschließen statt abschließen! Viele Besitzer von Fahrrädern, Pedelecs oder E-Bikes machen denselben Fehler: Sie parken ihr Fahrrad an einer Ecke und schließen es nicht an einem festen Gegenstand an. Sie riskieren, dass Diebe das Rad einfach davontragen. Besser ist es, das Rad an einem Laternenpfahl, Zaun, fest montierten Fahrradständer oder einem anderen festen Gegenstand anzuketten. So müssen Diebe das Schloss knacken, um das Fahrrad zu stehlen. Mit etwas Glück hält das und ein gutes Schloss sie davon ab, es zu versuchen.
  • Tipp 2: Auch einzelne Komponenten des Rads sollten geschützt werden wie etwa Fahrradcomputer, Fahrradtaschen, Akku (bei E-Bikes und Pedelecs), Sattel, Pedale etc. Ersatz ist oft teuer, vor allem, wenn es sich um Markenprodukte handelt.
  • Tipp 3: Doppelt hält besser: Der Allgemeine Deutsche Fahrrad Club (ADFC) rät dazu, Räder möglichst immer doppelt und mit unterschiedlichen Schlosssystemen abzusichern. Eine gute Kombination ist beispielsweise ein stabiles Bügelschloss mit einer Kette. Auch elektronische Fahrradschlösser bieten sich hier ergänzend an. Sie funktionieren schlüssellos und werden durch das Smartphone geöffnet.
  • Tipp 4: Vorderrad sichern. Ist das Kabel- oder Bügelschloss groß genug, kann man in der Regel nicht nur den Rahmen, sondern auch das Vorderrad mitanketten. Das Hinterrad lässt sich mit einem Rahmenschloss sichern.
  • Tipp 5: Das Rad auch in Tiefgaragen, Treppenhäusern oder Fahrradkellern von Wohnhäusern gut sichern. Meiden Sie dunkle Ecken, einsame Plätze oder schlecht einsehbare Straßen.
  • Tipp 6: Beim Kauf eines Sicherheitsschlosses Augen auf. Die Stiftung Warentest kommt in ihrem jüngsten Fahrradschloss-Test zu dem Ergebnis, dass es auch gute Schlösser für wenig Geld gibt.

Weitere Suchmaßnahmen nach Fahrraddiebstahl

Bahnhöfe, Einkaufsstraßen, Bushaltestellen, Schulen, Flohmärkte oder ganz allgemein zentrale öffentliche Plätze sind weitere Anlaufstellen, wo man ein geklautes Fahrrad unter Umständen wiederfinden könnte. Studien legen nahe, dass bis zu jedes elfte geklaute Fahrrad anschließend in einem Second-Hand-Laden auftaucht.

Schäden auf Rekordniveau

Die Zahl der versicherten Fahrraddiebstähle in Deutschland ist 2024 leicht zurückgegangen - der finanzielle Schaden ist hingegen so hoch wie nie.

Gestohlenes Fahrrad im Internet suchen

Gestohlene Fahrräder werden nicht selten im Internet über Gebrauchtbörsen verkauft. Mit viel Glück kann ein User oder eine Userin bei der Suche den entscheidenden Hinweis liefern.

Was tun, wenn das gestohlene Fahrrad wieder auftaucht?

Was aber, wenn die Bestohlenen ihr Rad im öffentlichen Raum wiederentdecken? Am besten ist es, sofort die Polizei zu informieren. Sie kann feststellen, ob es sich beim gefundenen Fahrrad tatsächlich um das gestohlene handelt, und entsprechende Schritte einleiten. Erhält man das Fahrrad zurück, muss unverzüglich die Versicherung informiert werden.

GPS-Tracker zur Ortung

Eine erfolgversprechende Maßnahme kommt für Radbesitzer und -besitzerinnen infrage, die einen GPS-Tracker im Fahrrad eingebaut haben. So besteht möglicherweise die Chance, dass der Diebstahl vereitelt wird. Ist das Rad schon weg, bietet der GPS-Tracker die Möglichkeit, den Standort des Rads in Echtzeit zu verfolgen und ihn an die Polizei weiterzugeben.

Wie man gestohlene Räder erkennt

Wer ein gebrauchtes Rad kauft, bei dem sich später herausstellt, dass es gestohlen ist, hat ein Problem. Denn nach deutschem Recht ist es nicht möglich, Eigentum an einer gestohlenen Sache zu erwerben.

Worauf man achten sollte

  • Seien Sie vorsichtig, wenn Fahrräder extrem günstig angeboten werden.
  • Lassen Sie sich den Ausweis des Verkäufers zeigen.
  • Misstrauen Sie, wenn keine Unterlagen wie Eigentumsnachweis vorliegen oder die Seriennummer unkenntlich gemacht worden ist.

Online-Wache Niedersachsen

Über die Online-Wache haben Sie die Möglichkeit, rund um die Uhr einfach gelagerte, strafbare Sachverhalte bei der Polizei Niedersachsen unmittelbar anzuzeigen oder Hinweise zu geben. Die Online-Wache ist nicht für die Entgegennahme von Notrufen geeignet.

Verwandte Beiträge:

Kommentar schreiben

Kommentare: 0