Viele wissen nicht, was sie nach dem Fahrraddiebstahl tun sollen. Der ADAC hat Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Was tun bei Fahrraddiebstahl?
Jeden Fahrraddiebstahl sollte man innerhalb von 48 Stunden der Polizei melden. Das geht persönlich bei der nächsten Polizeidienststelle, der Dienststelle am Heimatort oder auch online.
Polizeiliche Anzeige
Ist das Worst-Case Szenario eingetreten und das Fahrrad verschwunden, solltest Du sofort Anzeige bei der Polizei erstatten. Andernfalls erlischt Dein Anspruch auf Versicherungsschutz.
Extrem hilfreich dabei ist der polizeiliche Fahrradpass. Er enthält alle wichtigen Informationen zum gestohlenen Fahrrad: zum Beispiel die Rahmen- und Codiernummer, ein Bild des Fahrrades sowie Infos zu Marke, Modell, Farbe und weiteren baulichen Merkmalen wie Bereifung, Lenker, Bremsen, Sattel und Schaltung.
Für die Anzeige will die Polizei auch noch Folgendes wissen:
- Wann und mit welchem Schloss wurde das Rad gesichert?
- Wo genau wurde das Rad abgestellt?
- Ist das Rad versichert?
Gut ist es, wenn man den Kaufvertrag beziehungsweise die Rechnung für das Fahrrad vorlegen kann. Übrigens: Der Fahrradpass kann auch für E-Scooter genutzt werden. Sollte der Scooter über keine eigene Rahmen- und Akkunummer verfügen, können Besitzerinnen und Besitzer ihr Fahrzeug selbst mit einer eigenen Nummer kennzeichnen. Der Fahrradpass - außer bei der Polizei auch bei Fahrradhändlern und Versicherungen erhältlich - ist allerdings kein Eigentumsnachweis.
Versicherungsschutz
Versicherungsschutz besteht nur, wenn Anzeige erstattet wurde.
- Hausratversicherung (mit Erweiterung)
- Fahrradversicherung
Fahrräder können im Basisschutz der Hausratversicherung bereits mit abgesichert sein. In manchen Fällen benötigen Sie jedoch eine Erweiterung der Hausratversicherung bei Fahrraddiebstahl. In der Regel sind sowohl Fahrräder, abhängig vom Versicherer aber auch Pedelecs, E-Bikes oder Elektrofahrräder versichert. Einige Versicherer leisten auch, wenn der Fahrradanhänger gestohlen wurde.
Wichtig: Eine Hausratversicherung bietet nur Fahrrädern Versicherungsschutz, die sich innerhalb des Versicherungsortes befinden. Ist Ihr Fahrrad nicht durch Ihre Hausratversicherung geschützt, können Sie in der Regel diesen Versicherungsschutz nachträglich noch ergänzen.
Beim Fundbüro
Neben der Polizei und der Versicherung sollte man zusätzlich über einen längeren Zeitraum beim örtlichen Fundbüro nachfragen, ob das Fahrrad dort abgegeben wurde. Manche Diebe klauen ein Fahrrad nur, um schnell an ihr Ziel zu kommen.
Oft wird es danach in der Nähe abgestellt oder sogar wieder an den Ort zurückgebracht, an dem es gestohlen wurde. Aufmerksame Passanten bringen es vielleicht zum Fundbüro. Einige Versicherungen fordern daher eine Bescheinigung des Fundbüros darüber, dass das Fahrrad dort nicht abgegeben wurde.
Wie Sie Ihr Fahrrad vor Diebstahl schützen
Professionelle Fahrraddiebe lassen sich von keinem Schloss abschrecken. Dennoch sollte man es ihnen so schwer wie möglich machen. Den besten Schutz bieten stabile, hochwertige Bügel- oder Panzerkabel-Schlösser. Deutlich weniger sicher ist ein einfaches Rahmenschloss, wie es in manchen Rädern oder E-Bikes integriert ist.
Tipps zum Schutz vor Fahrraddiebstahl
- Anschließen statt abschließen! Viele Besitzer von Fahrrädern, Pedelecs oder E-Bikes machen denselben Fehler: Sie parken ihr Fahrrad an einer Ecke und schließen es nicht an einem festen Gegenstand an. Sie riskieren, dass Diebe das Rad einfach davontragen. Besser ist es, das Rad an einem Laternenpfahl, Zaun, fest montierten Fahrradständer oder einem anderen festen Gegenstand anzuketten. So müssen Diebe das Schloss knacken, um das Fahrrad zu stehlen. Mit etwas Glück hält das und ein gutes Schloss sie davon ab, es zu versuchen.
- Auch einzelne Komponenten des Rads sollten geschützt werden wie etwa Fahrradcomputer, Fahrradtaschen, Akku (bei E-Bikes und Pedelecs), Sattel, Pedale etc. Ersatz ist oft teuer, vor allem, wenn es sich um Markenprodukte handelt.
- Doppelt hält besser: Der Allgemeine Deutsche Fahrrad Club (ADFC) rät dazu, Räder möglichst immer doppelt und mit unterschiedlichen Schlosssystemen abzusichern. Eine gute Kombination ist beispielsweise ein stabiles Bügelschloss mit einer Kette. Auch elektronische Fahrradschlösser bieten sich hier ergänzend an. Sie funktionieren schlüssellos und werden durch das Smartphone geöffnet.
- Vorderrad sichern. Ist das Kabel- oder Bügelschloss groß genug, kann man in der Regel nicht nur den Rahmen, sondern auch das Vorderrad mitanketten. Das Hinterrad lässt sich mit einem Rahmenschloss sichern.
- Das Rad auch in Tiefgaragen, Treppenhäusern oder Fahrradkellern von Wohnhäusern gut sichern. Meiden Sie dunkle Ecken, einsame Plätze oder schlecht einsehbare Straßen.
- Beim Kauf eines Sicherheitsschlosses Augen auf. Die Stiftung Warentest kommt in ihrem jüngsten Fahrradschloss-Test zu dem Ergebnis, dass es auch gute Schlösser für wenig Geld gibt.
Fahrrad geklaut: Selbst suchen
Bahnhöfe, Einkaufsstraßen, Bushaltestellen, Schulen, Flohmärkte oder ganz allgemein zentrale öffentliche Plätze sind weitere Anlaufstellen, wo man ein geklautes Fahrrad unter Umständen wiederfinden könnte. Zettel an Laternen oder Bäumen in der Nähe des Tatorts können die Suche nach dem Rad unterstützen. Das Ausschreiben eines Finderlohns verstärkt die Aufmerksamkeit auf den Suchaufruf zusätzlich. Ein weiterer Klassiker ist die Suchmeldung in den Kleinanzeigenecken in Supermärkten und anderen Geschäften. All diese Maßnahmen können durchaus effektiv sein.
Ansässige Händlern sollte man ebenfalls einen Besuch abstatten. Studien legen nahe, dass bis zu jedes elfte geklaute Fahrrad anschließend in einem Second-Hand-Laden auftaucht.
Gestohlenes Fahrrad im Internet suchen
Gestohlene Fahrräder werden nicht selten im Internet über Gebrauchtbörsen verkauft. Die Überwachung und das ständige Durchforsten der Kleinanzeigen, um dort das eigene gestohlene Fahrrad zu finden, kann jedoch mühsam sein. Zumindest für "Kleinanzeigen" (ehemals "Ebay-Kleinanzeigen") gibt es das Online-Tool "Find My Bike". Daneben gibt es aber auch Internetseiten wie fahrrad-gestohlen.de oder radklau.org, auf denen sich Bestohlene registrieren können. Mit viel Glück kann ein User oder eine Userin bei der Suche den entscheidenden Hinweis liefern.
Gestohlenes Fahrrad taucht wieder auf
Was aber, wenn die Bestohlenen ihr Rad im öffentlichen Raum wiederentdecken? Am besten ist es, sofort die Polizei zu informieren. Sie kann feststellen, ob es sich beim gefundenen Fahrrad tatsächlich um das gestohlene handelt, und entsprechende Schritte einleiten. Erhält man das Fahrrad zurück, muss unverzüglich die Versicherung informiert werden. Tut man das nicht, kann das als Versicherungsbetrug gewertet werden. Bekommt man das Rad stark beschädigt zurück oder fehlen bestimmte Teile, müssen die Leistungsansprüche ebenfalls mit der Versicherung geklärt werden.
Grundsätzlich greift die Versicherung nämlich nur bei Schäden, die im Zusammenhang mit dem Diebstahl stehen. Vandalismus-Schäden, also rein mut- oder böswillige Beschädigungen, werden hingegen häufig nicht übernommen.
GPS-Tracker helfen bei der Ortung
Wenn sich eine fremde Person am eigenen oder geliehenen Rad zu schaffen macht, ist es besser, die Polizei anzurufen, statt selbst auf den Dieb zuzugehen. Eine erfolgversprechende Maßnahme kommt für Radbesitzer und -besitzerinnen infrage, die einen GPS-Tracker im Fahrrad eingebaut haben. GPS-Tracker, die mit dem Smartphone verbunden sind, können helfen, den Besitzer bei Diebstahl rechtzeitig zu informieren und ggf. helfen, das Bike wiederzubekommen.
Sobald jemand unbefugt das Rad bewegt, wird der Besitzer oder die Besitzerin über eine zugehörige App per Bewegungsalarm benachrichtigt. So besteht möglicherweise die Chance, dass der Diebstahl vereitelt wird. Ist das Rad schon weg, bietet der GPS-Tracker die Möglichkeit, den Standort des Rads in Echtzeit zu verfolgen und ihn an die Polizei weiterzugeben. Das funktioniert dank lückenloser Netzabdeckung in ganz Europa. Ein GPS-Tracker lässt sich prinzipiell an jedem Fahrrad anbringen. Es kommt nicht auf den Fahrradtyp oder das Modell an.
Gestohlene Räder erkennen
Wer ein gebrauchtes Rad kauft, bei dem sich später herausstellt, dass es gestohlen ist, hat ein Problem. Denn nach deutschem Recht ist es nicht möglich, Eigentum an einer gestohlenen Sache zu erwerben. Eigentümer bzw. Eigentümerin bleibt in solch einem Fall weiterhin der Bestohlene oder die Bestohlene.
Sehr vorsichtig sollte man sein, wenn Fahrräder extrem günstig angeboten werden. Die Erklärung des Verkäufers oder der Verkäuferin, dass er bzw. sie sich selbst kürzlich ein neues Rad gekauft habe und er bzw. sie dieses gebrauchte deshalb jetzt kostengünstig abgeben wolle, sollte hellhörig werden lassen. Tipp: Auf alle Fälle sich den Ausweis des Verkäufers oder der Verkäuferin zeigen lassen. Misstrauisch sollte man auch werden, wenn keine Unterlagen wie Eigentumsnachweis vorliegen oder die Seriennummer unkenntlich gemacht worden ist. Was wenige wissen: Kauft jemand ein Fahrrad, von dem er weiß, dass es gestohlen wurde, macht er sich strafbar.
Diebstahlschutz für Ihr Fahrrad
Hier sind einige Methoden, mit denen Sie Ihr Fahrrad sicherer abschließen können:
- Blockieren Sie nur die Räder mit einem Schloss, reicht das in der Regel nicht aus. Diebe können das Fahrrad problemlos wegtragen.
- Schließen Sie immer den Rahmen an einem fest verankerten Gegenstand an.
- Achten Sie darauf, dass der Gegenstand nach oben hin geschlossen oder hoch genug ist, sodass ein Langfinger das Rad nicht darüber heben kann.
- Sorgen Sie außerdem dafür, das Schloss nicht in Bodennähe hängen zu lassen. Fahrraddiebe können ihr Werkzeug auf diese Weise am Boden abstützen und so leichter das Schloss aufbrechen.
- Zusätzlicher Tipp: Fahrraddiebe spezialisieren sich oft auf eine Bauart. Schließen Sie Ihr Fahrrad möglichst zusätzlich mit zwei unterschiedlichen Schlössern ab.
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