Fahrrad Geklaut: Was tun?

Fahrraddiebstähle sind leider immer noch Alltag. Mehr als Hunderttausend Fahrräder werden jährlich in Deutschland gestohlen.

Was tun, wenn das Fahrrad gestohlen wurde?

Ist das Fahrrad verschwunden, rät der ADFC, einen Diebstahl sofort bei der Polizei anzuzeigen, um den Versicherungsschutz zu erhalten. Der ADFC gibt Tipps, was im Fall eines Diebstahls sonst noch zu tun ist.

Anzeige erstatten

Erstatten Sie Anzeige. Dies können Sie an jeder Polizeidienststelle oder über unsere Onlinewache tun. Die Zuständigkeit für die Bearbeitung von Straftaten wie Diebstahl liegt bei der Polizei. Damit wir Kenntnis von der Straftat erlangen und entsprechend reagieren können, ist es erforderlich, dass Sie eine Strafanzeige erstatten.

Dies können Sie online, schriftlich per Post oder direkt in jeder Polizeidienststelle erledigen. PrangeJeden Fahrraddiebstahl sollte man innerhalb von 48 Stunden der Polizei melden. Das geht persönlich bei der nächsten Polizeidienststelle, der Dienststelle am Heimatort oder auch online.

Benötigte Informationen und Dokumente für die Anzeige

  • Reichen Sie Bilder Ihres Fahrrades ein/nach.
  • Können Sie weitere Merkmale nennen,wie Aufkleber, Schutzbleche oder Halterungen der Fahrradlichter?
  • Bitte bringen Sie zur Anzeigenerstattung Ihren Personalausweis, einen Eigentumsnachweis (bspw. Kaufvertrag), den Fahrradpass bzw. die Individualnummer mit.
  • Wichtig für die Anzeige sind auch die Informationen: wann, wo und wie der Diebstahl geschehen sein konnte.

Für die Anzeige will die Polizei auch noch Folgendes wissen:

  • Wann und mit welchem Schloss wurde das Rad gesichert?
  • Wo genau wurde das Rad abgestellt?
  • Ist das Rad versichert?

Gut ist es, wenn man den Kaufvertrag beziehungsweise die Rechnung für das Fahrrad vorlegen kann. Übrigens: Der Fahrradpass kann auch für E-Scooter genutzt werden. Sollte der Scooter über keine eigene Rahmen- und Akkunummer verfügen, können Besitzerinnen und Besitzer ihr Fahrzeug selbst mit einer eigenen Nummer kennzeichnen.

Ablauf nach der Anzeigenerstattung

Wir prüfen zunächst, ob Sofortmaßnahmen notwendig sind. Regelmäßig wird dies die Einleitung einer Fahndung sein. Nachdem Sie die Strafanzeige erstattet haben, gelangt diese zum Sachbearbeiter der Kriminalpolizei, der sie bis zur Abgabe an die Staatsanwaltschaft bearbeitet.

Sollten Ihnen nachträglich wichtige Informationen einfallen, können Sie diese entweder anhand der Vorgangsnummer online oder unter Angabe der Vorgangsnummer schriftlich ergänzen. Auf diesem Wege erfahren Sie auch den Namen Ihres zuständigen Sachbearbeiters sowie dessen Erreichbarkeit. Bei einer online erstatteten Strafanzeige können Sie weiterhin den aktuellen Bearbeitungsstand verfolgen.

Diebstahl der Versicherung melden

Nachdem du den Diebstahl bei der Polizei angezeigt hast, wendest du dich an deine Hausrat- oder Fahrradversicherung. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist allerdings, dass das Fahrrad angeschlossen war. Deshalb musst du in der Regel auch das Schloss, falls noch vorhanden, und die Schlüssel dazu vorlegen. Gerade bei Fahrradversicherungen wird oft sogar das Fabrikat des Fahrradschlosses verlangt.

Eine Hausratversicherung muss zahlen, wenn das Rad bei einem Einbruch entwendet wurde, auch aus einem abgeschlossenen Raum eines Hotels (Entscheidung Versicherungsombudsmann vom 6. August 2003, Aktenzeichen 8445/2003-S).

Die Meldung über den Fahrraddiebstahl bei der Versicherung kann in vielen Fällen komplett online erfolgen. Für eine zügige Abwicklung benötigt die Versicherung unter anderem:

  • Anzeigennummer der Polizei
  • Eigentumsnachweis (z.B. Kaufvertrag/Rechnung)
  • Fahrradpass (wenn nicht vorhanden, nötige Informationen bei Versicherung erfragen)
  • Nachweis, dass das Fahrrad ausreichend gesichert war (z.B. Rechnung für das Sicherheitsschloss, Foto, Angabe des Fabrikats etc.)

Taucht das gestohlene Fahrrad innerhalb von drei Wochen nicht wieder auf, übernimmt die Versicherung normalerweise den Schaden.

Wenn ein versichertes Fahrrad wieder auftaucht, nachdem die Versicherung die Entschädigung gezahlt hat, muss man seine Versicherung schriftlich benachrichtigen. Nach den Bedingungen der Hausratversicherung hat man die Wahl, ob man die Entschädigung zurückzahlt oder der Versicherung das wiedergefundene Fahrrad zur Verfügung stellt.

Nachforschungen anstellen

  • Suchen Sie selbst auf Onlineportalen oder Flohmärkten nach dem Fahrrad.
  • Falls wir Ihr Fahrrad bereits sichergestellt haben, finden Sie es in unserer Datenbank Sachfahndung.

Neben der Polizei und der Versicherung sollte man zusätzlich über einen längeren Zeitraum beim örtlichen Fundbüro nachfragen, ob das Fahrrad dort abgegeben wurde. Manche Diebe klauen ein Fahrrad nur, um schnell an ihr Ziel zu kommen.

Oft wird es danach in der Nähe abgestellt oder sogar wieder an den Ort zurückgebracht, an dem es gestohlen wurde. Aufmerksame Passanten bringen es vielleicht zum Fundbüro. Einige Versicherungen fordern daher eine Bescheinigung des Fundbüros darüber, dass das Fahrrad dort nicht abgegeben wurde.

Bahnhöfe, Einkaufsstraßen, Bushaltestellen, Schulen, Flohmärkte oder ganz allgemein zentrale öffentliche Plätze sind weitere Anlaufstellen, wo man ein geklautes Fahrrad unter Umständen wiederfinden könnte. Zettel an Laternen oder Bäumen in der Nähe des Tatorts können die Suche nach dem Rad unterstützen. Das Ausschreiben eines Finderlohns verstärkt die Aufmerksamkeit auf den Suchaufruf zusätzlich. Ein weiterer Klassiker ist die Suchmeldung in den Kleinanzeigenecken in Supermärkten und anderen Geschäften.

Gestohlenes Fahrrad im Internet suchen

Gestohlene Fahrräder werden nicht selten im Internet über Gebrauchtbörsen verkauft. Die Überwachung und das ständige Durchforsten der Kleinanzeigen, um dort das eigene gestohlene Fahrrad zu finden, kann jedoch mühsam sein. Zumindest für "Kleinanzeigen" (ehemals "Ebay-Kleinanzeigen") gibt es das Online-Tool "Find My Bike". Daneben gibt es aber auch Internetseiten wie fahrrad-gestohlen.de oder radklau.org, auf denen sich Bestohlene registrieren können. Mit viel Glück kann ein User oder eine Userin bei der Suche den entscheidenden Hinweis liefern.

Wie kann ich mein Fahrrad vor Diebstahl schützen?

Professionelle Fahrraddiebe lassen sich von keinem Schloss abschrecken. Dennoch sollte man es ihnen so schwer wie möglich machen. Etwa jedes fünfte gestohlene Fahrrad ist nicht durch ein Schloss geschützt.

  • Anschließen statt abschließen!

Viele Besitzer von Fahrrädern, Pedelecs oder E-Bikes machen denselben Fehler: Sie parken ihr Fahrrad an einer Ecke und schließen es nicht an einem festen Gegenstand an. Sie riskieren, dass Diebe das Rad einfach davontragen. Besser ist es, das Rad an einem Laternenpfahl, Zaun, fest montierten Fahrradständer oder einem anderen festen Gegenstand anzuketten. So müssen Diebe das Schloss knacken, um das Fahrrad zu stehlen. Mit etwas Glück hält das und ein gutes Schloss sie davon ab, es zu versuchen.

Sicherheitsvorkehrungen

  • Notieren Sie sofort nach dem Kauf die Rahmennummer (meist unter dem Tretlager eingraviert) und alle weiteren Daten in einem Fahrradpass.
  • Fotografieren Sie Ihr Fahrrad.
  • Sie können Ihr Fahrrad auch in einem der vielen Onlineportale registrieren lassen.
  • Heben Sie den Kaufbeleg oder den Kaufvertrag als Eigentumsnachweis auf.
  • Benutzen Sie die Fahrrad App auf Ihrem Smartphone, um die Daten Ihres Fahrrades zu speichern. Im App-Store Ihres Anbieters geben Sie "Fahrradpass" ein und installieren die App.

Weitere Tipps zum Schutz vor Diebstahl

  • Benutzen Sie nur sehr gute Bügelschlösser, wie zum Beispiel ein Zweiradschloss Klasse A+. Es sollte von der VdS GmbH zertifiziert sein.
  • Grundsätzlich gilt: das Schloss sollte 10% des Fahrradwertes entsprechen.
  • Kabel- und Faltschlösser sind kein Hindernis für Diebe.
  • Schließen Sie Ihr Fahrrad immer an einen festen Gegenstand (z.B. Metallbügel) an.
  • Schließen Sie Ihr Fahrrad am Rahmen und nicht in Bodennähe an.

Diebstahlwarnanlagen und GPS-Tracker

Moderne Diebstahlwarnanlagen reagieren auf Erschütterungen, das Anheben des Fahrzeugs oder das Öffnen von Packtaschen. Sie lösen Hup- und Lichtsignale aus und blockieren den Motorstart.

GPS-Tracker, die mit dem Smartphone verbunden sind, können helfen, den Besitzer bei Diebstahl rechtzeitig zu informieren und ggf. helfen, das Bike wiederzubekommen. Sobald jemand unbefugt das Rad bewegt, wird der Besitzer oder die Besitzerin über eine zugehörige App per Bewegungsalarm benachrichtigt. So besteht möglicherweise die Chance, dass der Diebstahl vereitelt wird. Ist das Rad schon weg, bietet der GPS-Tracker die Möglichkeit, den Standort des Rads in Echtzeit zu verfolgen und ihn an die Polizei weiterzugeben. Das funktioniert dank lückenloser Netzabdeckung in ganz Europa.

Ein GPS-Tracker lässt sich prinzipiell an jedem Fahrrad anbringen. Es kommt nicht auf den Fahrradtyp oder das Modell an.

Was tun, wenn man ein gestohlenes Rad entdeckt?

Wenn sich ein Fremder am eigenen oder geliehenen Rad zu schaffen macht, darf man den Dieb notfalls mit Gewalt davon abhalten, das Schloss zu zerschneiden und das Fahrrad mitzunehmen. Der ADFC rät: Sicherer ist es, die Polizei anzurufen und nur dann aktiv zu werden, wenn diese nicht rechtzeitig eintrifft.

Man darf den Täter auch verfolgen, um das Rad zurückzuerlangen. Es ist aber nicht zulässig, Wochen nach dem Diebstahl das irgendwo abgestellte oder auf einem Flohmarkt angebotene Fahrrad einfach wieder an sich zu nehmen.

Was aber, wenn die Bestohlenen ihr Rad im öffentlichen Raum wiederentdecken? Am besten ist es, sofort die Polizei zu informieren. Sie kann feststellen, ob es sich beim gefundenen Fahrrad tatsächlich um das gestohlene handelt, und entsprechende Schritte einleiten.

Erhält man das Fahrrad zurück, muss unverzüglich die Versicherung informiert werden. Tut man das nicht, kann das als Versicherungsbetrug gewertet werden.

Gestohlenes Rad gekauft

Wenn jemand zwischenzeitlich das Fahrrad gutgläubig erworben hat, also ohne vom Diebstahl zu wissen, bleibt es Eigentum des ursprünglichen Besitzers. Auch in diesem Fall ist es sinnvoll, die Polizei einzuschalten.

Wer ein gebrauchtes Rad kauft, bei dem sich später herausstellt, dass es gestohlen ist, hat ein Problem. Denn nach deutschem Recht ist es nicht möglich, Eigentum an einer gestohlenen Sache zu erwerben. Eigentümer bzw. Eigentümerin bleibt in solch einem Fall weiterhin der Bestohlene oder die Bestohlene.

Sehr vorsichtig sollte man sein, wenn Fahrräder extrem günstig angeboten werden. Die Erklärung des Verkäufers oder der Verkäuferin, dass er bzw. sie sich selbst kürzlich ein neues Rad gekauft habe und er bzw. sie dieses gebrauchte deshalb jetzt kostengünstig abgeben wolle, sollte hellhörig werden lassen.

Tipp: Auf alle Fälle sich den Ausweis des Verkäufers oder der Verkäuferin zeigen lassen. Misstrauisch sollte man auch werden, wenn keine Unterlagen wie Eigentumsnachweis vorliegen oder die Seriennummer unkenntlich gemacht worden ist.

Was wenige wissen: Kauft jemand ein Fahrrad, von dem er weiß, dass es gestohlen wurde, macht er sich strafbar.

Fahrraddiebstahl: Schäden auf Rekordniveau

Die Zahl der versicherten Fahrraddiebstähle in Deutschland ist leicht zurückgegangen - der finanzielle Schaden ist hingegen so hoch wie nie. "Im vergangenen Jahr wurden rund 135.000 versicherte Fahrräder gestohlen, das sind 10.000 weniger als im Vorjahr", sagt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des GDV. "Dennoch mussten die Versicherer mit 160 Millionen Euro rund 10 Millionen Euro mehr leisten als im Jahr zuvor. Das ist der höchste Stand der letzten 20 Jahre."

Die Begründung: "Die Täter gehen offenbar gezielter vor und stehlen vor allem hochwertige Räder und E-Bikes. Der durchschnittliche Schaden liegt inzwischen bei rund 1.190 Euro - mehr als dreimal so viel wie vor 20 Jahren“, so Asmussen.

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