Handynutzung auf dem Fahrrad: Was ist in Deutschland erlaubt und was kostet es?

Autofahrer wissen, dass das Handy am Steuer nicht erlaubt ist und weitreichende Sanktionen laut Bußgeldkatalog drohen. Dabei kann das Telefonieren oder Schreiben einer Textnachricht nicht nur die Konzentration beim Führen eines Kraftfahrzeugs beeinflussen, sondern gleichermaßen auch Fahrradfahrer ablenken. Doch müssen Personen, die ein Handy beim Radfahren nutzen, mit Sanktionen rechnen? Unser Ratgeber klärt: Droht ein Bußgeld?

Gesetzliche Grundlagen und Verbote

Gewissheit bringt ein Blick in die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Unter § 23 Abs. 1a) StVO darf kein Fahrer während der Fahrt kein elektronisches Geräte benutzen, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient, wenn er es dafür in der Hand halten muss. Da der Gesetzgeber bei dieser Vorschrift den Begriff „Fahrzeug“ und nicht etwa „Kraftfahrzeug“ verwendet, finden die Regelungen zum Handy auch beim Fahrrad Anwendung.

Demnach ist es auch Radfahrern untersagt, das Handy beim Fahrradfahren zu nutzen. Es ist daher nicht erlaubt, beim Fahrradfahren mit dem Handy eine Nachricht zu tippen oder dieses zum Telefonieren in der Hand zu halten. Wer entgegen der gesetzlichen Vorschriften ein Mobiltelefon am Steuer nutzt, begeht laut deutschem Verkehrsrecht eine Ordnungswidrigkeit.

"Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient, (...) nur benutzen, wenn hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und nur (1) eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder (2) zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist."

Bedeutet in normalem Deutsch: Das kurze Ablesen der Navigations-App in der Handyhalterung ist beim Fahren erlaubt. Das Handy zum Telefonieren, Fotografieren oder Lesen von Nachrichten in die Hand zu nehmen, ist während der Fahrt hingegen verboten. Wir schauen uns die einzelnen Bereiche einmal genauer an.

Erlaubte Nutzungsmöglichkeiten

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie legal ein Handy am Fahrrad nutzen. Mit einer entsprechenden Halterung darf das Handy am Fahrrad zum Einsatz kommen. Montieren Sie das Handy am Fahrrad, können Sie dieses als Navigationssystem nutzen.

Allerdings dürfen Sie dabei, ebenso wie Autofahrer beim Handy am Steuer, den Blick nur kurz vom Verkehrsgeschehen abwenden. Eine Strafe bzw. ein Bußgeld drohen nämlich nur, wenn Sie das Gerät aufnehmen oder halten müssen und für die Bedienung oder Nutzung eine längere Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen notwendig ist. Zudem sollten Sie im Vorfeld alle Einstellungen tätigen, sodass die Notwendigkeit einer Bedienung minimiert wird. Sind umfangreichere Anpassungen notwendig, ist es ratsam, anzuhalten. Wer auf sein Mobiltelefon auf dem Fahrrad also nicht verzichten kann, hat die Möglichkeit, eine entsprechende Halterung zu nutzen, um das Handy am Fahrrad anzubringen. Die Kosten für ein solches Hilfsmittel belaufen sich je nach Modell im Durchschnitt auf 5 bis 20 Euro.

Ebenso droht für das Telefonieren beim Fahrradfahren keine Strafe, wenn Sie dabei die Freisprechfunktion nutzen. Nutzen Sie hingegen die Freisprechfunktion fürs Telefonieren auf dem Fahrrad, ist kein Bußgeld zu befürchten.

Bußgelder und Strafen

Nutzen Sie auf dem Fahrrad unerlaubt ein Handy, liegt das Bußgeld dafür bei mindestens 55 Euro. Abhängig von den Tatumständen kann die Geldsanktion aber auch höher ausfallen. So steigt das Bußgeld, wenn am Fahrrad ein Handy genutzt wird und es dadurch zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer kommt, auf 75 Euro. Verursacht die Handy-Hantiererei einen Unfall, werden sogar 100 Euro fällig. Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot müssen Personen, die ihr Handy auf dem Fahrrad nutzen, nicht befürchten.

Ungeachtet dessen sollten sich Radfahrer dennoch bewusst sein, wie gefährlich die Ablenkung durch ein Mobiltelefon bei der Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr ist und sich bei der Nutzung unbedingt an die geltenden Vorschriften halten.

Die Sanktionen ergeben sich daher aus dem Bußgeldkatalog.

Bußgelder bei Verstößen: Wer gegen die Smartphone-Regelung verstößt, zahlt als Radfahrende 55 Euro (Kraftfahrzeugführende: 100 Euro plus einen Punkt).

Musik hören auf dem Fahrrad

Gleiches gilt, wenn Sie mit dem Smartphone über Kopfhörer oder den Lautsprecher Musik hören. Allerdings sollten Radfahrer dabei auf die Lautstärke der Wiedergabe achten, denn Sie müssen das Verkehrsgeschehen noch mitbekommen können. Der Gesetzgeber bezieht sich dabei insbesondere auf Hupgeräusche oder das Martinshorn bei Einsatzfahrzeugen von Polizei, Feuerwehr und Notarzt.

Grundsätzlich verbietet kein Gesetz, Musik zu hören und dabei auf dem Fahrrad in die Pedale zu treten. Problematisch wird es erst, wenn die Lautstärke so hoch ist, dass die akustische Verkehrsumgebung nicht mehr ausreichend wahrgenommen werden kann. Wer sich jedoch darüber hinwegsetzt und die Musik trotzdem zu laut aufdreht, muss, sofern er erwischt wird, ein Bußgeld von15 Euro zahlen. Hier müssen Fahrradfahrer etwas Selbstdisziplin walten lassen.

Im Straßenverkehr sind alle Sinne wichtig. Eine aufmerksame Verkehrsbeobachtung fordert § 1 der StVO. Zu laute Musik beeinträchtigt die Verkehrssicherheit erheblich: Wer Klingeln, Fahrgeräusche oder Warnrufe nicht mehr wahrnimmt - oder gar ein Martinshorn überhört - gefährdet sich und andere. Gerichte haben Autofahrenden, die Martinshörner überhörten, bereits Teilschuld an Unfällen zugesprochen (LG Aachen: 1/3 Mithaftung; OLG Brandenburg: 50 Prozent).

Reagieren Radfahrende mit Kopfhörern nicht auf Ansprache der Polizei, droht ein Bußgeld von 15 Euro wegen erheblicher Beeinträchtigung des Gehörs.

Tipps für die legale Handynutzung auf dem Fahrrad

  • Bluetooth-Headset oder -Kopfhörer: Damit können Sie beim Radfahren telefonieren, ohne das Telefon ans Ohr zu halten.
  • Smartphone-Halterung: Wird das Smartphone vor der Fahrt eingestellt, kann es damit als Navigationssystem verwendet werden. Wer die Kartenfunktion oft nutzt, sollte die Anschaffung einer solchen Halterung in Erwägung ziehen.

FAQ: Handy am Steuer

Darf ich beim Fahrradfahren ein Handy bedienen?

Nein, elektronische Geräte und Handys sind am Steuer bzw. Lenker üblicherweise untersagt.

Wie teuer ist ein Handyverstoß auf dem Fahrrad?

Der Bußgeldkatalog sieht dafür eine Geldbuße in Höhe von 55 Euro vor.

Droht auch für das Musikhören beim Fahrradfahren Sanktionen?

Können Radfahrer ihre Umgebung nicht mehr wahrnehmen, kann dies Sanktionen nach sich ziehen.

Über den Autor

Mathias Voigt hat ein Jura-Studium an der juristischen Fakultät in Rostock absolviert. Nach seinem Referendariat in NRW erhielt er im Jahr 2013 die Zulassung als Rechtsanwalt.

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