Fahrradmitnahme im Bus: Was Sie Wissen Müssen

Bus und Bahn sind ideale Partner, um Ihre nächste Radtour zu gestalten. Durch die Fahrradmitnahme können Sie auf der Hin- oder Rückfahrt bequem Bus oder Bahn nutzen und so Ihren Aktionsradius erweitern oder bei schlechtem Wetter einfach einsteigen.

Allgemeine Bestimmungen zur Fahrradmitnahme

Ein genereller Anspruch auf die Beförderung von Fahrrädern besteht nicht. Fahrräder werden, wie Handgepäck und sonstige Sachen, nur dann mitgenommen, wenn dadurch die Sicherheit und der reibungslose Ablauf des Betriebes nicht gefährdet und andere Fahrgäste nicht belästigt werden. Auch wenn Sie bereits mit Ihrem Fahrrad ein Fahrzeug des HVV bestiegen haben, können die Fahrer Sie bitten, anderen Fahrgästen Platz zu machen und gegebenenfalls wieder auszusteigen. Insbesondere Rollstuhlfahrer oder Personen mit Kinderwagen haben Vorrang.

Im Zweifelsfall entscheidet das Betriebspersonal. Halten Sie Ihr Fahrrad während der Fahrt fest und achten Sie darauf, dass alle Fahrgäste ungehindert ein- und aussteigen können. Achten Sie bitte darauf, dass Sie Ihr Fahrrad nicht an den Eingängen mitnehmen, die mit einem Schachbrettmuster gekennzeichnet sind. Diese Eingänge sind vor allem unseren Fahrgästen mit Rollstuhl, Gehhilfe und Kinderwagen vorbehalten.

Fahrradtypen und -einschränkungen

Als Fahrräder gelten einsitzige Zweiräder. Pedelecs mit einem Elektromotor als Tretunterstützung bis maximal 25 km/h gehören ebenfalls zu den Fahrrädern. S-Pedelecs und E-Bikes, die auch ohne Treten sehr schnell fahren, sind mit einem Versicherungskennzeichen versehen und gelten nicht als Fahrrad, sondern als Kraftrad. Zweiräder mit Versicherungskennzeichen dürfen in Schnellbahnen und Bussen nicht mitgenommen werden. Tandems, Dreiräder, Lasträder und ähnliches können nicht mitgenommen werden. In den Schnellbahnen, den Zügen des Regionalverkehrs und den Bussen können maximal zwei Räder in einem Türraum (im Bus an der Mitteltür) stehen. Fahrgäste, die ein Fahrrad mitnehmen wollen, müssen mindestens 12 Jahre alt sein.

Fahrradmitnahme im HVV

In den U-, S-, A-Bahnen, Bussen und Fähren ist die Mitnahme von Fahrrädern kostenfrei möglich. Ausgenommen sind die Hauptverkehrszeiten:

  • Mo-Fr: 6 - 9 Uhr und 16 - 18 Uhr

Die Sperrzeiten entfallen an Wochenenden, gesetzlichen Feiertagen, in den Hamburger Sommerferien sowie am 24. und 31. Dezember.

Aus Sicherheitsgründen (Autobahnnutzung) sind auf bestimmten Buslinienabschnitten Fahrräder nicht erlaubt.

Falträder

Zusammengeklappte Räder dürfen jederzeit mitgenommen werden, solange dadurch andere Fahrgäste nicht belästigt und der Betrieb nicht gefährdet wird. Die Räder müssen im fahrkartenpflichtigen Bereich zusammengeklappt und damit deutlich kleiner als ein ausgeklapptes Rad sein. In den RB/RE-Bahnen können die zusammengeklappten Räder kostenlos mitgenommen werden.

Regionale Unterschiede und Besonderheiten

Die Regelungen für die Fahrradmitnahme können je nach Verkehrsverbund und Bundesland variieren. Es ist wichtig, sich vorab über die spezifischen Bestimmungen zu informieren.

VRN (Verkehrsverbund Rhein-Neckar)

Montags bis freitags an Werktagen ist die Fahrradmitnahme zwischen 6.00 Uhr und 9.00 Uhr nur in Verbindung mit einem Einzelfahrschein Fahrrad der entsprechenden Preisstufe oder bei regelmäßigen Fahrten mit einer Jahreskarte Fahrrad möglich. Die Fahrradmitnahme ist im VRN an Werktagen vor 6 Uhr und ab 9 Uhr sowie an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen ganztägig kostenlos.

VMW (Verkehrsverbund Mainz-Wiesbaden)

Die Beförderung von Fahrrädern ist unentgeltlich. Maximal 4 Fahrräder dürfen befördert werden, sofern die Raumkapazität vorhanden ist. Fahrgäste mit Kinderwagen oder Rollstühlen haben Vorrang. Im Zweifelsfall entscheidet das Fahrpersonal verbindlich. In diesem Fall besteht nach dem Aussteigen weiterhin ein Beförderungsanspruch in einem nachfolgenden Linienfahrzeug.

RNN (Rhein-Nahe Nahverkehrsverbund)

Im Tarifgebiet des Rhein-Nahe Nahverkehrsverbund (RNN) ist die Fahrradmitnahme nach 9 Uhr kostenlos. In den Regionalbussen ist die Fahrradmitnahme Montag bis Freitag von 9 Uhr und von 11.30 bis 14 Uhr während der Schultage nicht möglich.

RMV (Rhein-Main-Verkehrsverbund)

Im Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) ist die Fahrradbeförderung in allen Verkehrsmitteln generell kostenlos. In den S-Bahnen und Nahverkehrszügen dürfen Fahrräder in den eigens gekennzeichneten Abteilen mitgenommen werden. Die Mitnahme ist nicht erlaubt in der 1. Wagenklasse. In den Bussen liegt die Entscheidung, ob Fahrräder mitgenommen werden können, im Ermessen des Fahrpersonals.

VRS (Verkehrsverbund Rhein-Sieg)

Grundsätzlich dürfen Sie Ihr Fahrrad ohne zeitliche Einschränkungen in allen Verkehrsmitteln innerhalb des VRS mitnehmen, wenn im Fahrzeug genügend Platz ist. Allerdings besteht dabei kein Rechtsanspruch auf die Mitnahme. Das heißt: Der Fahrer entscheidet je nach individuellem Platzangebot des jeweiligen Fahrzeugs, ob Sie mit Ihrem Fahrrad einsteigen dürfen oder nicht. Kinder im Kinderwagen, Rollatoren und Rollstuhlfahrer haben grundsätzlich Vorrang vor Fahrrädern.

Für die Fahrradmitnahme benötigen Sie ein EinzelTicket der Preisstufe 1b bzw. 2a (für Erwachsene) - gleichgültig, wie weit Sie innerhalb des VRS-Gebietes fahren möchten. Wenn Sie häufiger mit dem Fahrrad in Bus und Bahn unterwegs sind, können Sie mit dem Kauf Ihrer Tickets über unsere BonnMobil App sparen: Der Rabatt beim Ticketkauf über unsere BonnMobil App beträgt generell fünf Prozent, beim EinzelTicket beträgt der Rabatt sogar 10 Prozent.

NRW (Nordrhein-Westfalen)

Für die Fahrradmitnahme ist ein FahrradTagesTicket NRW oder ein NRWupgradeFahrrad erforderlich.

Das FahrradTagesTicket NRW gilt für die Mitnahme eines Fahrrads und kann bei beliebig vielen Fahrten innerhalb eines Tages bis Betriebsschluss genutzt werden. Das NRWupgradeFahrrad wird als Abonnement ausgegeben und gilt für die Fahrradmitnahme bei beliebig vielen Fahrten innerhalb eines Monats.

Bei den eTarifen in NRW kann die Fahrradmitnahme durch Zubuchung beim Check-in ausgewählt werden.

Fahrräder von Kindern, die unentgeltlich befördert werden, werden ebenfalls kostenfrei befördert.

Hinweis: In manchen Regionalbahnen gelten andere Regelungen. Bitte informieren Sie sich daher immer beim Betreiber der Regionalbahn nach den aktuellen Bestimmungen.

Sicherheitsaspekte und Haftung

Der Fahrgast ist verpflichtet, sein Fahrrad so zu sichern, dass es keine Gefahr für die Sicherheit oder Ordnung im Fahrzeug darstellt. Insbesondere muss der Fahrgast Sorge dafür tragen, dass andere Fahrgäste nicht gefährdet oder beschmutzt werden und es durch sein Fahrrad zu keinen Beschädigungen des Fahrzeuges kommt. Für entstehende Schäden haftet der Fahrgast.

Weitere Informationen und Kontakte

Für detaillierte Informationen und spezielle Anfragen können Sie sich an die folgenden Stellen wenden:

  • NordWestBahn: Service-Telefon 01806/600161
  • eurobahn: Servicenummer 01802/9273727

Tipps für die Fahrradmitnahme

Einige Strecken lassen sich gut mit dem Rad zurücklegen. Wenn die Wege einmal zu lang sind, nehmen wir nicht nur Sie, sondern auch Ihr Fahrrad auf vielen Linien gerne mit. Grundsätzlich gilt: Die Fahrradmitnahme ist nur möglich, wenn der Platz ausreicht. Jeder Fahrgast darf nur ein Fahrrad mitnehmen. Kinder unter 12 Jahren dürfen ein Fahrrad nur mitführen, wenn sie sich in Begleitung einer volljährigen Person befinden.

Außerhalb der freigegebenen Zeiten dürfen weder Fahrten mit Fahrrädern begonnen, noch bereits begonnene Fahrten zu Ende geführt werden. Bei Verstöße gegen das Mitnahme-Reglement muss das Fahrzeug an der nächsten Haltestelle verlassen werden. Zudem wird ein erhöhtes Beförderungsentgelt erhoben.

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