Fahrrad-Leasing privat ohne Anzahlung: Ein umfassender Vergleich

Fahrrad-Leasing stellt eine attraktive Möglichkeit dar, ohne hohen finanziellen Aufwand das Wunschrad zu bekommen - und dabei auch noch Steuern zu sparen. So kann z. B. Fahrrad-Leasing funktioniert nach demselben Prinzip wie Auto-Leasing: Sie erhalten ein Fahrrad für einen bestimmten Zeitraum (z. B. 36 Monate) und leisten im Gegenzug monatliche Raten. Nach Ende der Laufzeit können Sie das Rad erwerben oder zurückgeben.

Meist findet Fahrrad-Leasing im beruflichen Kontext statt. Der Arbeitgeber least das Rad und überlässt es dem Arbeitnehmer. Durch diese Konstellation ergeben sich steuerliche Vorteile, sodass Fahrrad- und E-Bike-Leasing über Arbeitgeber deutlich günstiger ist als ein direkter Kauf.

Wenn von Fahrrad-Leasing die Rede ist, ist damit meistens E-Bike-Leasing gemeint. Der Grund: Vor allem E-Bikes zeichnen sich oftmals durch hohe Kaufpreise aus. Dadurch wird das Leasing-Modell noch attraktiver.

Wer kann Fahrräder leasen?

Generell darf jeder Arbeitnehmer ein Dienstfahrrad leasen - sofern der Arbeitgeber dies anbietet. Auch Selbstständige und Freiberufler können Fahrräder leasen. Die meisten Leasinggesellschaften bieten Dienstrad-Leasing auch für diese Personengruppen an. Allerdings ist hier keine Ratenzahlung per Gehaltsumwandlung möglich. Auch Rentner können Fahrräder leasen. Allerdings nur als Privatpersonen, wodurch die steuerlichen Vorteile beim Fahrrad-Leasing wegfallen.

Die meisten Leasinganbieter haben sich auf Bike-Leasing im beruflichen Kontext spezialisiert. Allerdings gibt es auch einige Leasinggesellschaften, die Fahrrad-Leasing privat ohne Arbeitgeber anbieten. Der Nachteil: Wenn Sie ein Fahrrad privat leasen, haben Sie keine steuerlichen Vorteile durch die Entgeltumwandlung.

Grundsätzlich haben Sie bei der Auswahl Ihres Leasing-Fahrrads alle Möglichkeiten. So können Sie z. B. Mountainbikes, Rennräder, City-Räder, Lastenräder oder E-Bikes leasen - auch mehrere auf einmal.

  • Gebrauchte Fahrräder: Einige Anbieter schließen das Leasen von gebrauchten Fahrrädern aus bzw. bieten es nur unter bestimmten Bedingungen (z. B. nicht älter als 12 Monate) an.
  • Zu günstige oder zu teure Fahrräder: Bei den meisten Leasingunternehmen muss Ihr Fahrrad mindestens zwischen 500 und 750 € kosten.
  • S-Pedelecs: Einige Leasingagenturen haben auch S-Pedelecs (Unterstützung bis 45 km/h) im Programm. Wenn Sie ein S-Pedelec leasen, müssen Sie es als Kraftfahrzeug versteuern.

Ein Leasingvertrag über ermäßigte oder gebrauchte Räder kann Ihre monatliche Rate reduzieren.

Wie funktioniert das Fahrrad-Leasing?

Beim Fahrrad-Leasing entscheiden Sie bzw. Ihr Arbeitgeber sich zunächst für einen Anbieter. Aus dem Angebot seiner Vertragshändler können Sie Ihr Wunschrad auswählen. Wenn Sie sich für ein Rad entschieden haben, schließt Ihr Arbeitgeber einen Leasingvertrag mit dem gewählten Leasingunternehmen. Mit Ihrem Arbeitgeber schließen Sie nun einen Überlassungsvertrag ab. Darin ist geregelt, unter welchen Bedingungen Sie das Jobrad erhalten.

Neben dem Fahrrad selbst beinhaltet der Leasingvertrag meist auch eine Versicherung. Damit ist Ihr Jobrad gegen Schäden und Diebstahl abgesichert. Für Wartung und Pflege sind Sie als Fahrer des Leasingrads zuständig. Leasinggesellschaften bieten oftmals auch Servicepakete in verschiedenen Größen an. Darin sind z. B. Auch leasingfähiges Zubehör kann in den Leasingvertrag aufgenommen werden. Dazu zählen je nach Anbieter z. B.

Kosten und finanzielle Aspekte

Die Höhe der Leasing-Kosten können Sie am einfachsten mit einem Fahrrad-Leasing-Rechner herausfinden. Bitte geben Sie den Kaufpreis Ihres Wunschfahrrads ein. Da beim gängigen Fahrrad-Leasing-Modell ein Teil Ihres Gehalts im Zuge einer Barlohnumwandlung genutzt wird, um die Leasingrate zu zahlen, benötigen wir die folgenden Angaben von Ihnen. Bitte beachten Sie: Obwohl wir eine Vielzahl möglicher Aspekte berücksichtigt haben, können wir keine Gewähr für die Ergebnisse dieses Rechners geben.

Die Höhe der monatlichen Leasingraten hängt vom Kaufpreis des Fahrrads, Ihrem monatlichen Bruttoeinkommen und weiteren Faktoren wie z. B. Steuerklasse und Kinderfreibeträgen ab. Je höher der Kaufpreis, umso höher die monatliche Rate. Bei einem Monatsgehalt von 3.000 € könnten Sie z. B. ein Rad im Wert von 2.500 € für monatlich rund 50 € leasen (Wert gilt für die monatliche Nettobelastung inkl. Steuerersparnis). Eine Anzahlung ist in der Regel nicht erforderlich. Hinzu können allerdings eventuelle Lieferkosten kommen.

Fahrrad-Leasingverträge laufen in den meisten Fällen 36 Monate. Bei den meisten Anbietern beträgt die Laufzeit 3 Jahre. Daher lassen sich Arbeitgeber z. B. Zudem setzen viele Leasinganbieter ein Höchstalter von 85 Jahren voraus.

Steuerliche Vorteile und Modelle

Beim Fahrrad-Leasing über den Arbeitgeber ist die Leasing-Rate immer höher als die tatsächliche Belastung. Das liegt daran, dass Sie hier Steuern und Sozialversicherungsbeiträge sparen. Bei diesem Modell zahlen Sie als Arbeitnehmer die Leasingrate selbst (auch wenn Ihr Arbeitgeber offiziell der Leasingnehmer ist). Finanzielle Vorteile ergeben sich im Wesentlichen durch steuerliche Vergünstigungen und den Arbeitgeberzuschuss.

Die Leasingrate zahlen Sie aus Ihrem Bruttolohn. Darüber hinaus sind Arbeitgeberzuschüsse üblich, z. B. Die Ersparnis zählt als geldwerter Vorteil und muss von Ihnen versteuert werden. Hier greift die 0,25%-Regelung. Bei diesem Modell übernimmt der Arbeitgeber sämtliche Kosten, während der Arbeitnehmer das Jobrad kostenlos erhält. Seit 2020 entfällt die Besteuerung des geldwerten Vorteils beim arbeitgeberfinanzierten Dienstrad.

Für Leasingnehmer bzw. Für Arbeitnehmer ergibt sich ein Steuervorteil, da die Leasingrate vom Bruttolohn abgeht.

Was passiert nach Vertragsablauf?

Einige Zeit vor Ende Ihres Leasingvertrags erhalten Sie in der Regel ein Kaufangebot von Ihrem Leasinganbieter. Wie hoch dieses ausfällt, hängt vom Listenpreis des Fahrrads ab. In den meisten Fällen beträgt die Höhe 15 bis 18 % des Listenpreises.

Nach Ende der Vertragslaufzeit haben Sie in der Regel die Wahl:

  • Sie erwerben das Rad zum angegebenen Preis.
  • Sie geben Ihr Leasingrad zurück. Die kostenlose Abholung ist in den meisten Fällen inklusive.

Info: Nach Ende der Laufzeit ist das Fahrrad aus Sicht der Finanzämter noch 40 % seines Listenpreises wert. Wenn Sie es z. B. für 18 % des Listenpreises erwerben, müssten Sie die gesparten 22 % versteuern. Nach Ende der Laufzeit ist das Fahrrad aus Sicht der Finanzämter noch 40 % seines Listenpreises wert. Wenn Sie es z. B. für 18 % des Listenpreises erwerben, müssten Sie die gesparten 22 % versteuern.

Kündigung und Ausfall

Die Kündigung oder Unterbrechung eines Leasingvertrags ist nur in Ausnahmefällen (z. B. bei Elternzeit oder längerer Krankheit) und mit Zustimmung des Leasinganbieters möglich. Da der Leasingvertrag zwischen Ihrem Arbeitgeber und der Leasingagentur besteht, hat eine Kündigung zunächst keine Auswirkungen auf das Leasingverhältnis. In der Praxis sind für diesen Fall allerdings meist gesonderte Regelungen im Überlassungsvertrag vereinbart.

Sie können den Leasingvertrag auf Ihren neuen Arbeitgeber umschreiben lassen. Alternativ kann Ihr Arbeitgeber das Fahrrad auf einen Kollegen umschreiben. In den meisten Fällen schließen Arbeitgeber für solche Fälle eine Ausfallversicherung ab.

Bei einem vorübergehenden Ausfall wegen Krankheit oder Unfall passiert zunächst nichts. Sie erhalten Entgeltfortzahlung, sodass die Raten weiterhin aus Ihrem Bruttolohn gezahlt werden. Anders sieht es hingegen aus, wenn Sie länger als 42 Tage krankgeschrieben sind und Krankengeld oder Verletztengeld erhalten. Die Ratenzahlung durch Entgeltumwandlung ist dann nicht mehr möglich. Auch im Falle von längerer Krankheit kann die Ausfallversicherung Ihres Arbeitgebers einspringen. Diese übernimmt die Raten, sodass Sie Ihr Dienstrad weiterhin nutzen können.

Wenn Arbeitnehmer in Elternzeit oder Mutterschutz gehen, ist eine Gehaltsumwandlung nicht mehr möglich. Der Leasingvertrag kann daher nicht wie gewohnt weiterlaufen.

Es gibt verschiedene Optionen:

  • Sie nutzen Ihr Dienstrad weiterhin wie gewohnt. Die Raten übernimmt währenddessen die Ausfallversicherung, die Ihr Arbeitgeber abgeschlossen hat (allerdings meist nur für max.
  • Sie zahlen die Raten selbst weiter, müssen dabei jedoch auf den Steuervorteil verzichten (d. h. Einschränkungen hängen vom Leasing-Anbieter und vom Arbeitgeber ab.

Versicherungsschutz

Leasing-Räder müssen gegen Schäden und Diebstahl abgesichert sein. Dies deckt die normale Hausratversicherung meist nicht für geleaste Fahrräder ab. Daher ist eine Vollkaskoversicherung in den meisten Fällen Bestandteil des Leasing-Vertrags. Viele Leasing-Agenturen haben mehrere Versicherungspakete zur Auswahl. Sie unterscheiden sich z. B. Die Versicherung ist Sache des Leasingnehmers, also des Arbeitgebers. Diebstahl ist beim Fahrrad-Leasing durch eine entsprechende Versicherung abgesichert. Melden Sie den Diebstahl unverzüglich der Polizei. Weitere Schritte können Sie in der Regel erst unternehmen, wenn die Versicherung den Schaden geprüft und reguliert hat.

Auf dem direkten Weg zur Arbeit ist der fahrradfahrende Arbeitnehmer über die Berufsgenossenschaft des Arbeitgebers versichert. Der Versicherungsschutz erlischt, wenn Arbeitnehmer z. B. einen kleinen Umweg machen, um sich etwas für die Mittagspause zu kaufen. Bei Fahrten mit dem eigenen Rad zur Arbeit greift übrigens die gesetzliche Unfallversicherung. Doch auch diese greift nur, wenn sich der Unfall auf dem direkten Arbeitsweg ereignet.

Alternativen zum Leasing

Die Antwort hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Für Arbeitnehmer ist es dank der Gehaltsumwandlung in der Regel günstiger, ein Fahrrad zu leasen. Geht es Ihnen jedoch darum, ein hochpreisiges Rad über einen längeren Zeitraum zu erwerben, kann eine Finanzierung eine gute Alternative darstellen.

Der größte Vorteil: Beim (Raten-)Kauf eines E-Bikes können Sie von Förderprogrammen profitieren. Einige Länder und Kommunen bieten Zuschüsse auf den Kauf von E-Bikes. Allerdings beschränken sich diese teilweise auf die gewerbliche Nutzung bzw. auf Lastenräder.

Alternativ ist es bei vielen Händlern möglich, Fahrräder zu finanzieren. Dabei werden ebenfalls monatliche Raten bezahlt. Allerdings wird das Bike hierbei komplett erworben. Zudem fallen Zinsen an, die zusätzlich zu tilgen sind.

Das E-Bike-Leasing als Privatperson bietet vor allem den Vorteil, dass man das neue E-Bike nicht auf einen Schlag bezahlen muss, sondern gegen kleine monatliche Raten nutzen kann. Leider unterstützen bei weitem nicht so viele Händler das E-Bike-Leasing privat ohne Arbeitgeber wie das Leasing von Diensträdern - auch nicht unbedingt Händler mit großer Auswahl. Hier sollte man sich also im Vorfeld informieren.

Wer keinen Leasingpartner findet, kann sich alternativ überlegen, ein E-Bike zu mieten bzw. im Abo zu buchen.

Anbieter für Fahrrad-Leasing

Für Fahrrad- und E-Bike-Leasing mit Arbeitgeber gibt es verschiedene Anbieter, die mit Online-Händlern oder lokalen Fachhändlern zusammenarbeiten, z.

  • JobRad
  • BusinessBike
  • Bikeleasing
  • Deutsche Dienstrad

JobRad

JobRad ist einer der größten und bekanntesten Leasinganbieter in Deutschland. JobRad ist ohne Frage einer der größten Leasinganbieter in Deutschland. Markennamen geworden. Bereits Ihre Leasingangebot an inzwischen mehrere Millionen Arbeitnehmer. Fuß gefasst, da sich das beliebte Konzept immer weiter durchsetzt.

Lucky Bike

Lucky Bike, als überregionaler Premiumhändler für Fahrradleasing, steht dir als unabhängiger Fachhändler mit top Fahrradmarken zur Verfügung, insbesondere im Segment der E-Bikes, E-Cargo- und Lastenräder.

Vor- und Nachteile des Fahrrad-Leasings

Vorteile

  • Geringe monatliche Raten: Durch die Gehaltsumwandlung und steuerliche Vorteile sind die monatlichen Raten oft niedriger als bei einem Direktkauf oder einer Finanzierung.
  • Keine hohe Anfangsinvestition: In der Regel ist keine Anzahlung erforderlich.
  • Rundum-Sorglos-Pakete: Viele Leasingverträge beinhalten Versicherungen und Wartungspakete.
  • Neueste Modelle: Nach Ablauf des Leasingvertrags kann ein neues, aktuelles Modell geleast werden.
  • Flexible Nutzung: Das geleaste Fahrrad kann sowohl beruflich als auch privat genutzt werden.

Nachteile

  • Vertragliche Bindung: Die Leasingverträge haben in der Regel eine Laufzeit von 36 Monaten und sind nicht vorzeitig kündbar.
  • Steuerliche Aspekte: Der geldwerte Vorteil muss versteuert werden, auch wenn er durch die 0,25%-Regelung gering ist.
  • Abhängigkeit vom Arbeitgeber: Das Leasing über den Arbeitgeber ist nur möglich, wenn dieser das Dienstrad-Leasing anbietet.
  • Übernahmebedingungen: Die Bedingungen für die Übernahme des Fahrrads nach Ablauf des Leasingvertrags können variieren.
  • Eingeschränkte Auswahl: Einige Anbieter haben Einschränkungen bezüglich der Marke, des Modells oder des Preises des Fahrrads.

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