Fahrradfahren ist nicht nur kostenlos, umweltfreundlich und gesundheitsfördernd, sondern erspart auch die lästige Parkplatzsuche. Doch ist ein Fahrrad auch für Selbstständige das passende Dienstfahrzeug? Dieser Artikel beantwortet die häufigsten Fragen zu diesem Thema.
Steuerliche Vorteile für Selbstständige
Die gute Nachricht vorweg: Seit Januar 2019 und bis Ende 2021 galten Steuervergünstigungen für betrieblich genutzte Fahrräder. Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende, die sich ein Dienstfahrrad kaufen oder leasen, müssen die private Nutzung nicht als Privatentnahme versteuern.
Allerdings gibt es eine Sonderregelung für E-Bikes, die schneller als 25 km/h fahren (S-Pedelecs): Wie bei E-Autos und Hybriden muss die private Nutzung mit 1 % der Hälfte des Brutto-Listenpreises versteuert werden.
Vorteile des Fahrrad Leasing für Selbstständige
- Schonung der Liquidität: Gerade zu Beginn der Selbstständigkeit kann fehlende Liquidität ein Problem darstellen. Leasing ermöglicht es, die Anschaffungskosten zu vermeiden, da die Leasingraten geringer und leichter zu stemmen sind.
- Steuervorteile: Jede Leasingrate gilt als Betriebsausgabe und mindert den Gewinn.
- Flexibilität: Ein Dienstfahrrad kann zusätzlich zum Dienstwagen genutzt werden.
Steuerliche Aspekte beim Kauf eines Dienstfahrrads
Die meisten Dienstfahrräder werden nicht ausschließlich betrieblich genutzt, daher findet fast immer auch eine private Nutzung statt.
Das Dienstrad gehört zum notwendigen Betriebsvermögen und der Kaufpreis kann über sieben Jahre abgeschrieben werden. In bestimmten Fällen kann auch ein kürzerer Zeitraum für die Abschreibung gerechtfertigt sein. Laufende Kosten, wie z.B. Reparaturen, können ebenfalls als Betriebsausgaben geltend gemacht werden.
Hier hat man als Selbstständiger die Wahl: Entweder man behält das Dienstrad im Privatvermögen oder bringt es als gewillkürtes Betriebsvermögen ein.
Dienstrad im Privatvermögen
Das Dienstfahrrad ist zwangsläufig Teil des Privatvermögens. Hier können nur die betrieblich gefahrenen Kilometer als Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Eine Alternative ist das Führen eines Fahrtenbuchs, am besten noch mithilfe eines Kilometerzählers. Es empfiehlt sich, den Drahtesel ausgiebig genug für berufliche Fahrten zu nutzen, um über die 10 %-Grenze zu kommen.
Umsatzsteuerliche Aspekte
Was die Umsatzsteuer auf den Privatentnahmeanteil angeht, ist die Rechtslage unklar. Es kann sein, dass dieser Vorteil durchaus weiterhin der Umsatzsteuer unterliegt.
JobRad für Selbstständige: Ein Beispiel
JobRad bietet Selbstständigen die Möglichkeit, ein Dienstrad zu leasen. Der Ablauf ist wie folgt:
- Traumbike aussuchen: Das passende Fahrrad bei einem von über 7.200 JobRad-Händlern auswählen und ein Angebot einholen.
- Leasingmodell wählen: Mithilfe des Leasingratenrechners und der Steuerberatung das passende Modell auswählen.
- Antrag ausfüllen: Im Portal registrieren, den Leasingantrag ausfüllen und sich digital identifizieren.
- Losradeln: Nach Prüfung der Daten wird das neue Rad bestellt und mit einem persönlichen Abholcode in Empfang genommen.
Vorteile von JobRad für Selbstständige
- Kostenkontrolle: Volle Kontrolle über die Betriebsausgaben durch wählbare monatliche und einmalige Leasingkosten.
- Zeitersparnis und Kostenreduktion: Keine Versteuerung der privaten Nutzung und steuerliche Geltendmachung aller Kosten. Da das Dienstrad ein Leasingobjekt ist, entfällt die Pflicht zur Bilanzierung.
- Flexibilität: Schnelle Fortbewegung im Stadtverkehr und ständige Einsatzbereitschaft.
- Umweltfreundlichkeit: CO₂-Einsparung bei jeder Fahrt.
Leasingratenrechner Beispiel
Hier ein Beispiel für die Berechnung der Leasingraten mit JobRad:
Bruttokaufpreis des Wunschrads inkl. Zubehör: 1.259,66 €
| Leasingmodell | Monatliche Rate (netto) | Einmalige Zahlung (netto) | Restwert (netto) |
|---|---|---|---|
| Günstigste monatliche Rate | 44,72 € | 251,93 € | 251,93 € (20% des Netto-Kaufpreises) |
| Goldener Mittelweg | 47,99 € | 188,95 € | 188,95 € (15% des Netto-Kaufpreises) |
| Günstigster Restwert | 49,13 € | 125,97 € | 125,97 € (10% des Netto-Kaufpreises) |
Hinweis: Die Leasinglaufzeit beträgt immer 36 Monate. Alle Preise verstehen sich als Nettopreise, zzgl. der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer.
E-Bike Leasing: Mögliche Nachteile
Obwohl E-Bike Leasing viele Vorteile bietet, gibt es auch einige Nachteile zu beachten:
- Höhere Gesamtkosten: Über die Vertragslaufzeit können die Gesamtkosten höher sein als beim Kauf.
- Langjährige Verpflichtung: Leasingverträge laufen in der Regel über zwei bis drei Jahre.
- Eingeschränkte Nutzung: Die Auswahl an E-Bikes kann eingeschränkt sein, und es können Vertragsbedingungen gelten.
- Keine steuerlichen Vorteile beim Privatleasing: Außer der Verteilung der Kosten gibt es keine weiteren Vorteile.
E-Bike Leasing für Selbstständige
Für Gewerbetreibende, Selbstständige und Freiberufler gibt es ebenfalls die Möglichkeit eines E-Bike Leasings. Wichtig ist, dass das Pedelec als Dienstrad über die Firma geleast wird, um die Leasingraten zu 100 % als Betriebskosten in der Steuererklärung geltend machen zu können.
Leasing Anbieter und Konditionen
Es gibt viele E-Bike-Leasing Anbieter in Deutschland, die sich in ihren Konditionen und Vorgaben unterscheiden. Achten Sie auf:
- Brutto-Höchstwert
- Versicherungspakete
- Angebote für verschiedene Berufsformen
Die Kosten sind abhängig vom E-Bike-Wert und der Versicherungsrate. Einige Leasing-Anbieter bieten Tools zur Berechnung der Kosten an. Die Leasing-Raten belaufen sich im Regelfall auf einen mittleren und oberen zweistelligen Bereich.
Gehaltsumwandlung beim E-Bike Leasing
Wenn Arbeitnehmer auf einen Teil ihres Brutto-Gehaltes verzichten und dafür einen Sachlohn (z.B. ein geleastes E-Bike) in Anspruch nehmen, spricht man von Gehaltsumwandlung. Das Brutto-Gehalt wird über die komplette Raten-Laufzeit verringert. Bei einer Gehaltsumwandlung profitiert der Arbeitnehmer, da das E-Bike monatlich mit nur 1 % des Brutto-Listenpreises versteuert werden muss (0,25 % für E-Bikes, die nach 2020 geleast wurden). Es ist wichtig, dass im Arbeitsvertrag entsprechende Anpassungen vorgenommen werden, damit das Finanzamt diese steuerlichen Vorteile anerkennt.
Steuervorteile durch geleastes Pedelec
Für Diensträder, die erstmals zwischen 2019 und 2030 genutzt werden, gibt es Steuervergünstigungen. Wie beim Dienstauto können auch für jeden Entfernungskilometer des Arbeitsweges 0,30 Euro als Werbungskosten in der Steuererklärung angesetzt werden.
E-Bike Leasing vs. Kauf
Beim Kauf muss der Gesamtpreis für das Bike in kurzer Zeit bezahlt werden, was bei E-Bikes zwischen 3.000 und 8.000 Euro teuer sein kann. Das Leasing ist günstiger, allerdings ist das Rad nicht Ihr Eigentum.
Fazit
Für Selbstständige kann es sich auszahlen, ein E-Bike zu leasen, da sie es sowohl beruflich als auch privat nutzen können und von Steuervorteilen profitieren. Die monatlichen Leasingraten können als Betriebsausgaben abgesetzt werden.
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