Fahrrad mit Benzinmotor: Informationen und Wissenswertes

Wir möchten Ihnen das nachfolgende Fahrrad der Firma Winora mit „Sachs-Motor“ (Saxonette) vorstellen und damit den Blick auf die heutzutage etwas im Abseits stehenden Fahrräder mit Hilfsmotor lenken.

Geschichte und Entwicklung

Der erste Boom zur Ausstattung der Fahrräder mit Hilfsmotoren begann nach dem Ersten Weltkrieg, als erste findige Schrauber versuchten, die Motorisierung auch im Kleinen zu realisieren und sog. Hilfsmotoren in Fahrräder einbauten. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden erneut günstige Verkehrsmittel von „Otto Normalverbraucher“ benötigt und nachgefragt; folglich erfreuten sich die Fahrräder mit Hilfsmotor in dieser Zeit großer Beliebtheit. Einer der Hersteller von Verbrennungsmotoren zum Einbau in Fahrräder war die renommierte Firma „Fichtel & Sachs“ in Schweinfurt, die 1937 unter der Bezeichnung „Saxonette“ ein Fahrrad mit Zweitakt-Einbaumotor auf den Markt brachte.

Dieses Modell mit einem Hubraum von 60 cm³ wurde von 1938 - 1940 produziert, ein zweites Modell mit einem wesentlich geringeren Hubraum von nur 30 cm³ von 1987 bis 2011. Das Vélo-Solex kann als das Zweirad-Pendant zum Renault R4 oder Citroën 2CV bezeichnet werden: klein, preiswert, schwach motorisiert, aber genügsam im Unterhalt und in riesigen Stückzahlen über einen sehr langen Zeitraum gebaut. Das minimalistische Zweirad erobert bis heute die Herzen. In der Weltwirtschaftskrise ab 1929 erlebten diese Fahrzeuge einen Boom, weil sich viele Kunden teurere Motorräder zu dieser Zeit nicht leisten konnten. Die erste Saxonette wurde 1937 produziert.

Eine eher kurzfristige Erscheinung im Straßenverkehr der 1950er Jahre waren Fahrräder mit Hilfsmotoren. Sie waren konstruktiv noch unterhalb der für die 1930er Jahren typischen Motorfahrräder (mit 98 cm³-Motor) angesiedelt. Hilfsmotoren konnten an handelsübliche Fahrräder montiert werden und waren zur Ergänzung des Moped- und Motorradangebotes gedacht. Nach nur wenigen Jahren war die Phase der Fahrrad-Hilfsmotoren jedoch vorbei.

Sowohl Käufer als auch Konstrukteure mussten zudem einsehen, dass ein handelsübliches Fahrrad selbst mit einem nur etwa 1 PS leistenden Hilfsmotor überfordert war. Bedingt durch die eher unkultiviert laufenden Zweitakter kam es häufig zu Speichenbrüchen, selbst Rahmenschäden waren im Dauerbetrieb nichts Ungewöhnliches, weshalb z.B. Diamant auch ausdrücklich "Fahrräder, in die ein Hilfsmotor eingebaut ist oder war" von der Garantie ausschloss. Wegen dieser Probleme, aber auch wegen der besser werdenden Verfügbarkeit von vollwertigen Krafträdern, verschwanden die Hilfsmotoren nach 1960 recht schnell wieder aus dem Straßenbild.

Technische Aspekte

Im Regelfall handelte es sich bei diesen Verbrennungsmotoren um Zweitaktmotoren zwischen 30 cm³ - 60 cm³ und einem Verbrauch von ungefähr 1,5 l auf 100 km.

Das wohl erfolgreichste Produkt des VEB Meßgeräte und Armaturenwerk "Karl Marx" (MAW) war ein Anbaumotor, der in verschiedenen Varianten z.B. als Hilfsmotor für Fahrräder, aber auch für Boote konzipiert war. Der ausschließlich als Zubehörteil erhältliche Motor wurde mit Schellen an das linke hintere Rahmenteil bei Herren- und auch Damenfahrräder angebaut. Durch eine Spreizkupplung und eine kurze Kette wurde die Kraft auf das Hinterrad übertragen.

Wegen der wirkenden Kräfte waren die Hinterräder mit stärkeren Speichen ausgestattet und der Anbau war an allen handelsüblichen Fahrrädern möglich. Die Tanks für den notwendigen Benzinvorrat waren unterhalb des Sattels angebracht, am Lenker befand sich ein Dekompressionshebel zum Ausschalten des Motors. Die Höchstgeschwindigkeit war offiziell mit 35 km/h angegeben; von Nutzern des Maw-Motors sind aber auch Geschwindigkeiten von über 50 km/h überliefert.

Markenname für einen Fahrradhilfsmotor, der im Herbst 1953 auf der Leipziger Messe vorgestellt wurde und von 1954 bis 1956 vom VEB Werkzeugmaschinenfabrik Treptow (Berlin) produziert wurde. Gebaut wurden wurden ca. 30.000 Motoren - nach dem MAW-Hilfsmotor war der "Steppke" somit der am zweithäufigsten produzierte Fahrrad-Anbaumotor in der DDR. Montiert wurde der Motor unter dem Tretlager. Die Kraft wurde durch eine Reibrolle, die mit einem Gestänge betätigt wurde, auf das Hinterrad übertragen.

Eine Sonderstellung unter den DDR-Hilfsmotoren nimmt der vom Dresdner Unternehmer Gottlieb Haza und dem Konstrukteur Max Rietscher entwickelte und 1954 vorgestellte Haza 25 D ein. Nicht nur weil es einer der wenigen von einem Privatunternehmen in Serie gebaute Hilfsmotor war, sondern auch weil dessen Zweitakt-Selbstzünder-Prinzip ("Diesel") von keinem anderen DDR-Hersteller genutzt wurde. Wie dieser verfügte der Haza 25 D über einen variablen Brennraum, mit dem die Kompression über einen Drehgriff am Lenker eingestellt und der Motor so gesteuert werden konnte.

Walter Kratzsch, geboren 1899, Ingenieur und Motorenkonstrukteur, fertigte, neben Modellbenzinmotoren, von 1947 bis 1951 im thüringischen Gößnitz (Kreis Altenburg) auch Fahrradhilfsmotoren, die unter dem Namen Kratmo bekannt sind.

Der Hilfsmotor "Student" wurde von Bernhard-Hellmuth Kratzsch, Zella-Mehlis entworfen und nur zum Selbstbau angeboten. Ziel der Entwicklung war offenbar ein Motor v. a. als Lern- und Anschauungsobjekt für die Ausbildung im KFZ-Handwerk (Name!). Ein weiterer Hilfsmotor mit der Bezeichnung "Student" wurde vom VEB (K) Metallwarenfabrik Zella-Mehlis gebaut und auf der Leipziger Messe (vrmtl. Herbstmesse 1953) vorgestellt.

Im VEB Mähdrescherwerk Weimar (ab 1964 VEB Weimar-Werk, ab 1978 zum Kombinat Fortschritt Landmaschinen) wurde Mitte der 1950er Jahre offenbar ein Fahrradhilfsmotor im Rahmen der Konsumgüterproduktion entwickelt. Nach offiziellen Angaben besaß der "Zweitaktmotor 50 ccm Hubraum, er wiegt 5 kg, die Drehzahl beträgt etwa 4.000 Umdrehungen in der Minute, die Leistung 1 PS."

Rechtliche Aspekte

Fahrräder mit Hilfsmotor unterliegen nicht der Straßenverkehrszulassung, der Kfz-Steuer und der Hauptuntersuchung. Für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr werden ein Versicherungskennzeichen sowie eine Betriebserlaubnis benötigt.

Ein Fahrrad mit Hilfsmotor muss nicht bei einer entsprechenden Zulassungsbehörde angemeldet werden. Jedes Fahrrad mit Hilfsmotor gilt als Kraftfahrzeug und muss nach dem „Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter“ § 1 eine eigene Haftpflichtversicherung aufweisen. Nach § 6 Absatz 1 FeV benötigen Sie normalerweise eine Fahrerlaubnis der Klasse AM, um ein Fahrrad mit Hilfsmotor zu fahren. Einen AM-Führerschein benötigen Sie auch für Kleinkrafträder wie Roller oder Mopeds.

Sie dürfen ein Fahrrad mit Hilfsmotor sowie andere Fahrzeuge der Fahrerlaubnisklasse AM auch mit folgenden Führerscheinen fahren: A, A2, A1, B und T (§ 6 Abs. 1 FeV). Demnach müssen Sie einen Schutzhelm tragen, wenn Sie mit einem offenen Fahrzeug unterwegs sind, welches keine Sicherheitsgurte hat und eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h erreicht.

Mit einem Mofa dürfen Sie nach § 2 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Radwege nur außerhalb geschlossener Ortschaften benutzen. Fahrräder mit Hilfsmotor, die eine höhere Geschwindigkeit erreichen als Mofas, gehören auch außerhalb von Ortschaften auf die Straße.

Heutige Situation

Da die technische Entwicklung nicht stehen blieb, sich die Bedürfnisse und die Verhältnisse änderten, war der Boom dieser Einstiegsmodelle in eine Motorisierung bald wieder zu Ende. Der Einbau stärkerer, leistungsfähigerer Hilfsmotoren in Fahrräder konnte nicht realisiert werden, da u. a. die Rahmen der Fahrräder dafür nicht mehr geeignet waren.

Durch das Aufkommen der Ebikes ist es in den letzten Jahren immer schwieriger geworden für die Verbraucher zwischen all den Fahrradtypen zu unterscheiden. Als Fahrrad mit Hilfsmotor zum Beispiel bezeichnete man bis noch vor einigen Jahren ein Gefährt, das schneller fahren kann als 25 km/h, wobei die heutige gesetzliche Regelung so aussieht, dass es sich bei einem derartigen Gefährt um ein Kleinkraftrad handelt, für das wiederum ganz andere Richtlinien gelten wie für ein Fahrrad mit Hilfsmotor.

Vom Verständnis und auch von der Rechtslage her stellt das Fahrrad mit Hilfsmotor eine Übergangsform zwischen Fahrrad und Kraftrad dar, ist in Deutschland als eigene Fahrzeugkategorie definiert. Als Fahrrad mit Hilfsmotor bezeichnet man heute ein Fahrrad mit einem Hubraum ≤ 30 cm³ und einer Leistung ≤ 0,5 kW. Dabei darf ein Fahrrad mit Hilfsmotor keine Überschussleistung des Motors abgegeben und muss ein Leergewicht ≤ 30 Kilo haben. Auch die Reifenbreite spielt bei einem Fahrrad mit Hilfsmotor eine sehr große Rolle.

Und zwar dürfen bei einer Reifenbreite ≤ 47 mm Vorderrad und Hinterrad ein Maß von 559 bis 640 mm haben. Darüber hinaus darf ein derartiges Fahrrad nur über eine Lichtmaschine mit 3 Watt Nennleistung bzw. über eine Halogenlampe 2,4 Watt verfügen und die zusätzliche Stromversorgung muss bzw. kann über Batterie oder Akku sichergestellt sein.

Abgrenzung zu anderen Fahrzeugtypen

Wenn Sie den Begriff Fahrrad mit Hilfsmotor hören oder lesen, denken Sie vielleicht an sogenannte Pedelecs (Abkürzung für: „Pedal Electrical Cycle“), bei denen sich der Motor nur anschaltet, während Sie in die Pedale treten. Allerdings gelten Pedelecs rechtlich in den meisten Fällen nicht als Krafträder und damit auch nicht als Fahrrad mit Hilfsmotor. Ferner muss sich die Laufleistung des Motors bei zunehmender Geschwindigkeit verringern.

Ein Fahrrad mit Hilfsmotor kann durch Benzin aber auch elektrischen Strom angetrieben werden, welcher in einem aufladbaren Speicher mitgeführt wird. Das S-Pedelec erreicht Geschwindigkeiten von 20 km/h ohne Treten und maximal 45 km/h mit Pedalunterstützung. Der Begriff E-Bike wird häufig als Synonym für schnelle Pedelecs verwendet.

Wenn ein Fahrrad mit einem Benzinmotor oder einem Elektromotor ausgestattet ist, aber die maximale Geschwindigkeit des Rades auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt, gilt es rechtlich gesehen (§ 4 FeV) als Mofa. Ein Leichtmofa zeichnet sich dadurch aus, dass sein Verbrennungsmotor nicht mehr als 30 cm³ Hubraum und 0,5 Kilowatt Leistung hat. Außerdem darf dessen durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 20 km/h betragen und das Leergewicht darf nicht mehr als 30 Kilogramm betragen. Dies geht aus der „Leichtmofa-Ausnahmeverordnung“ vom 26. März 1993 (BGBl. I S. 374) hervor.

Führerscheinpflicht und Helmpflicht

Ein Sonderfall liegt bei langsameren Fahrrädern mit Hilfsmotor vor, zu denen auch Mofas gezählt werden. Das herausragende Merkmal von Mofas, was sie von anderen Fahrrädern mit Hilfsmotor abgrenzt, ist also die relativ niedrige Geschwindigkeitsbegrenzung. Um diese Fahrzeuge zu fahren, benötigen Sie keine Fahrerlaubnis der Klasse AM, sondern lediglich eine Prüfbescheinigung, welche Sie ab dem 15. Lebensjahr erwerben können.

Allerdings spielt hierbei auch das Geburtsjahr des Fahrers eine Rolle. Wenn Sie ein Fahrrad mit einem Motor, welcher durch Benzin oder Strom angetrieben wird und nicht schneller als 25 km/h fährt, fahren möchten und vor dem 1. April 1965 geboren wurden, benötigen Sie keine Prüfbescheinigung.

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