Möchten Sie Ihr Fahrrad im VVS mitnehmen? Viele Angebote ermöglichen dies zeitweise sogar kostenlos. Hier finden Sie einen Überblick über die geltenden Bedingungen und Regelungen.
Allgemeine Informationen zur Fahrradmitnahme
Grundsätzlich gelten folgende Definitionen:
- Fahrrad: Zweirädrig, einsitzig, max. 2,0 m Länge, max.
- Falt-/Klappräder (zusammengefaltet): Gelten als Gepäck, Mitnahme jederzeit erlaubt.
Regelungen nach Verkehrsmittel und Bereich
Die Fahrradmitnahme ist abhängig vom Verkehrsmittel und der Tageszeit. Hier eine Übersicht:
- Stadtbahn: Kostenlos, außer Mo-Fr (außer Feiertage) von 6:00-8:30 Uhr und 16:00-18:30 Uhr
- Zahnradbahn (Zacke): Fahrräder dürfen ganztägig bergwärts vom Marienplatz nach Degerloch mitgenommen werden.
- S-Bahn & Nahverkehrszüge: Kostenlos, aber Mo-Fr (außer Feiertage) von 6:00-9:00 Uhr: EinzelTicket Kind nötig.
- Busse in Böblingen, Esslingen, Ludwigsburg, Rems-Murr: Mo-Fr ab 18:30 Uhr, Sa/So/Feiertage ganztags: max. 2 Fahrräder pro Bus kostenlos.
- Busse der SSB: Keine Fahrradmitnahme erlaubt.
- Kleinbusse, Linien- & Ruftaxis: Keine Fahrradmitnahme erlaubt.
- Rad-Tourer (Mai-Oktober): Kostenloser Fahrradtransport vom Rotebühlplatz bis Forsthaus II.
Sonderregelung für Esslingen
Für die Fahrradmitnahme im Stadtverkehr Esslingen gibt es abweichend zur VVS-Regelung eine Sonderregelung. Die Sonderregelung für die kostenlose Mitnahme von bis zu 2 Fahrrädern ist gültig für die Linien 101 bis 105, 108 bis 113 sowie 118.
Allerdings haben auch weiterhin Rollstühle, Rollatoren und Kinderwägen Vorrang. Des Weiteren gibt es folgende Sperrzeiten in den Hauptverkehrszeiten:
- Montag - Freitag zwischen 6:00 - 8:30 Uhr, 11:30 - 14:00 Uhr und 15:00 - 17:00 Uhr.
Aufgrund des Fahrgastaufkommens bleibt während diesen Zeiten die Mitnahme von Fahrrädern weiterhin ausgeschlossen.
Auf den Linien 106, 114 - 115, 119 - 122, 131, 132, 138 bleibt es bei der bisherigen VVS-Regelung zur Fahrradmitnahme. Das heißt, hier werden Fahrräder ausschließlich Montag bis Freitag ab 18:30 Uhr bis Betriebsschluss und an den Wochenenden und Feiertagen ganztags mitgenommen.
Zusätzliche Informationen
Mitnahme von E-Tretrollern
Einen E-Tretroller dürfen Sie grundsätzlich in den Stadtbahnen, den S-Bahnen und Zügen des Nahverkehrs mitnehmen.
Mitnahme von Kindern
Kostenlos mitnehmen dürfen Sie an Wochenenden und Feiertagen bis zu drei oder alle eigenen Kinder bis einschließlich 17 Jahre, und zwar mit folgenden gültigen Abos und ZeitTickets: Jedermann-, 9-Uhr-, Senioren- oder Firmen-Abo sowie Jahres-, Monats- oder WochenTicket für Jedermann, 9-Uhr oder Senioren. Kinder bis 6 Jahre benötigen im VVS ohnehin kein Ticket.
Mitnahme von Hunden
Wenn Sie im Besitz eines gültigen Abos oder eines Wochen-, Monats- oder JahresTickets sind, darf ein Hund ohne Aufpreis mitfahren. Für Einzelfahrten ist für die Mitnahme eines Hundes ein EinzelTicket Kind zu lösen, alternativ ein Abschnitt eines 4er-Tickets Kind.
Ausnahmen sind kleine Hunde in Behältnissen sowie Blindenhunde und Polizeihunde, diese werden unentgeltlich befördert. Bei einem GruppenTagesTicket kann anstatt einer Person ein Hund mitgenommen werden. Bei Nutzung eines EinzelTagesTickets kann für einen Hund auch ein zweites gelöst werden.
Fahrradmitnahme in S-Bahn und Nahverkehrszügen
Für die Fahrradmitnahme von Montag - Freitag, ausgenommen Feiertage, muss von 6:00 - 9:00 Uhr zusätzlich ein EinzelTicket Kind oder 4er-Ticket Kind gelöst werden.
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