Fahrrad über rote Ampel: Strafen und Konsequenzen

Eine rote Ampel zu überfahren, ist kein Kavaliersdelikt. Das gilt auch für Radfahrer. Wer eine rote Ampel mit dem Fahrrad überfährt, muss mit Konsequenzen rechnen. Dieser Artikel erklärt, welche Strafen drohen und was Sie beachten sollten.

Welche Regeln gelten für Radfahrer an Ampeln?

Auch für Radfahrer gibt es festgelegte Regeln in der StVO. Grundsätzlich müssen sich Radfahrer an die Ampeln für den Autoverkehr halten, wenn keine spezielle Radfahrerampel vorhanden ist.

  • Fahrradampel: Ist eine Fahrradampel vorhanden, muss diese beachtet werden.
  • Ampel für den Autoverkehr: Gibt es keine Fahrradampel, gilt die Ampel für den Autoverkehr.
  • Fußgängerampel: Fußgängerampeln gelten für Radfahrer nicht. Früher mussten Sie sich nach der Fußgängerampel richten.

Sonderfall: Grünpfeil für Radfahrer

Die bestehende Grünpfeilregelung gilt seit Ende April 2020 auch für Radfahrer, die aus einem Radfahrstreifen oder Radweg heraus rechts abbiegen wollen. Sie müssen - wie Autofahrer - kurz anhalten, ehe Sie bei Rot abbiegen dürfen.

Achtung: Bei roter Ampel dürfen Sie bei genügend Platz auf dem rechten Fahrstreifen vorsichtig an stehenden Autos rechts vorbeifahren. Beim Abbiegen dürfen Sie sich vor oder hinter ihnen einordnen.

Bußgelder und Strafen bei Rotlichtverstößen

Wer eine rote Ampel mit dem Fahrrad überfährt, muss mit einem Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen. Die Höhe des Bußgeldes hängt von der Schwere des Verstoßes ab.

Einfacher Rotlichtverstoß

  • Bußgeld: 60 Euro
  • Punkte in Flensburg: 1

Die Behörde unterscheidet übrigens den einfachen Rotlichtverstoß, wo die Ampel weniger als eine Sekunde lang Rot leuchtet, vom qualifizierten Rotlichtverstoß mit mehr als einer Sekunde „Rot“.

Sind Sie mit dem Fahrrad bei Rot über die Ampel gefahren und es handelt sich hierbei um einen einfachen Verstoß, können Sie mit einem Bußgeld von 60 Euro rechnen.

Qualifizierter Rotlichtverstoß

  • Bußgeld: 100 Euro
  • Punkte in Flensburg: 1

War die Ampel bereits länger als eine Sekunde rot, müssen Sie mit 100 Euro Bußgeld rechnen

Weitere Strafen

  • Gefährdung anderer: 100 Euro (einfacher Verstoß), 160 Euro (qualifizierter Verstoß)
  • Unfall oder Sachbeschädigung: 120 Euro (einfacher Verstoß), 180 Euro (qualifizierter Verstoß)

Haben Sie dabei noch einen anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet, erhöht sich das Bußgeld für das rote Ampel überfahren mit dem Fahrrad auf 100 Euro. Verursachen Sie aber einen Unfall oder eine Sachbeschädigung, steigt das Bußgeld laut Bußgeldkatalog mit dem Fahrrad abermals auf 120 Euro.

Wer mit dem Fahrrad bei Rot über die Ampel fährt, einen qualitativen Verstoß begeht und dabei eine Gefährdung verursacht, muss bereits mit 160 Euro und einem Punkt im Flensburger Verkehrszentralregister rechnen.

Auswirkungen auf den Führerschein

Auch wenn kein Fahrverbot droht, kann ein Rotlichtverstoß mit dem Fahrrad Auswirkungen auf den Führerschein haben. Da hier Punkte anfallen, können zu viele Punkte in Flensburg zum Entzug der Fahrerlaubnis führen.

Fahranfänger

Fahranfänger sollten sich besonders davor hüten, mit dem Fahrrad eine rote Ampel zu ignorieren. Denn hierbei handelt es sich um einen A-Verstoß. Jeder Rotlichtverstoß mit dem Fahrrad stellt einen A-Verstoß dar.

Was passiert also, wenn Sie die rote Ampel überfahren, mit dem Fahrrad unterwegs sind und sich noch in der Probezeit befinden? Dabei ist es zunächst interessant, ob Sie bereits einen A- oder B-Verstoß begangen haben. Ist das bereits Ihr zweiter A-Verstoß in der Probezeit, also Ihr erster in der verlängerten Probezeit, erhalten Sie eine Verwarnung und eine Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.

Haben Sie jedoch bereits zwei A-Verstöße begangen und haben nun eine rote Ampel mit dem Fahrrad überfahren, entziehen Ihnen die Behörden umgehend die Fahrerlaubnis. Danach folgt eine Sperrfrist für den Radfahrer, in der Sie erst einmal keinen neuen Führerschein erlangen dürfen. Ein begangener Rotlichtverstoß mit dem Fahrrad kann sich so also auch auf den Autoführerschein auswirken.

Wie wird ein Rotlichtverstoß festgestellt?

Am häufigsten werden Radfahrer bei Rotlichtverstößen durch direkte Beobachtung der Polizei ertappt. Wenn Beamte im Zuge einer polizeilichen Verkehrskontrolle vor Ort sehen, dass ein Radfahrer ein Rotlicht missachtet, können sie ihn direkt anhalten.

Aber auch Ampelblitzer reagieren auf Radfahrer und halten den Verstoß fest. Bei einer Kontrolle durch die Polizei kann ein solches Blitzerfoto als Beweis des Verstoßes verwendet werden.

Einspruch gegen den Bußgeldbescheid

Haben Sie eine rote Ampel mit dem Fahrrad überfahren, haben Sie grundsätzlich das Recht darauf, Einspruch einzulegen, falls Sie der Meinung sind, dass der Vorwurf unbegründet ist oder Fehler bei der Feststellung des Rotlichtverstoßes gemacht wurden. Für den Einspruch haben Sie nach Zustellung des Bußgeldbescheids zwei Wochen Zeit.

Bei einem einfachen Rotlichtverstoß kann ein Einspruch zur Einstellung des Verfahrens führen.

Zusammenfassung der Bußgelder

Der Fahrrad-Bußgeldkatalog sieht hohe Bußgelder für einen Rotlichtverstoß mit dem Rad vor.

Verstoß Bußgeld Punkte
Einfacher Rotlichtverstoß 60 Euro 1
Qualifizierter Rotlichtverstoß 100 Euro 1
Einfacher Rotlichtverstoß mit Gefährdung 100 Euro 1
Qualifizierter Rotlichtverstoß mit Gefährdung 160 Euro 1
Einfacher Rotlichtverstoß mit Unfallfolge oder Sachbeschädigung 120 Euro 1
Qualifizierter Rotlichtverstoß mit Unfallfolge oder Sachbeschädigung 180 Euro 1

Es ist mir eine Freude, mich durch komplizierte Zusammenhänge zu arbeiten und die aktuelle Rechtsprechung verständlich aufzuarbeiten.

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