Wenn es um den Kauf oder auch den Verkauf eines gebrauchten Fahrrads geht, stellen sich regelmäßig viele Fragen. Fahrräder sind oft noch einiges wert, deswegen sollte man sich bei einem Kauf immer absichern. Anders als bei kleinen Einkäufen auf dem Flohmarkt hat das Fahrrad häufig noch einen erheblichen Wert. Entsprechend groß sind oft die Bedenken auf Käuferseite.
Auch wenn keine schriftliche Abfassung erfolgt, wird im Rahmen eines Kaufs immer auch ein Vertrag geschlossen, nämlich ein Kaufvertrag. Grundsätzlich geregelt ist dieser in § 433 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. In Absatz eins regelt er die Pflichten des Verkäufers und in Absatz zwei die Pflichten des Käufers. Von einer Pflicht zur Schriftform steht dort nichts.
Warum ein schriftlicher Kaufvertrag sinnvoll ist
Einfach das Geld auszuhändigen und das Fahrrad mitzunehmen erscheint nicht als der richtige Weg. Der Kaufvertrag dient dazu Dein Eigentum am Fahrrad nachzuweisen. Auch wenn ein solcher Fall eher selten ist, solltest Du trotzdem dafür sorgen, dass Du den Kaufvertrag jederzeit griffbereit hast. Der Kaufvertrag dient als Kaufbeweis.
Diebstahl und Eigentumsnachweis
Das Thema Diebstahl kann Dich aber auch in anderer Form betreffen, wenn Dir selber das Rad gestohlen wird. Dann ist wichtig, dass Du Dein Eigentum nachweisen kannst. Auch hier hilft ein schriftlicher Kaufvertrag.
Was gehört in einen Kaufvertrag?
Im Vertrag muss ganz genau stehen, um welches Fahrrad es sich handelt. Damit klar ist, welches Fahrrad verkauft bzw. gekauft wird, sollte dieses möglichst genau bezeichnet werden. Der einfachste Weg dabei ist die Aufnahme der Rahmennummer des Fahrrads in den Vertrag. Bei der Rahmennummer handelt es sich um eine Kombination aus Buchstaben und Zahlen, die für jedes Fahrrad individuell vergeben wird. Auf diese Weise ist eindeutig festgelegt, welches Fahrrad genau verkauft wird. Die Rahmennummer ist eingraviert und findet sich meist unter dem Tretlager oder am Sattelrohr.
Der zusätzliche Vorteil der Aufnahme der Rahmennummer in den Kaufvertrag ist, dass diese im Falle eines Diebstahls bei der Polizei vorgelegt werden kann. Diese kann sich, je nach Hersteller, an unterschiedlichen Stellen des Fahrrads befinden. Wie bereits erwähnt, sollte dieser die Rahmennummer des Fahrrads beinhalten. Ist dies nicht der Fall, solltest Du diese an anderer Stelle hinterlegen.
Weiterhin sollte der Kaufvertrag die notwendigen persönlichen Daten enthalten. Hierzu gehören Name und Adresse. Außerdem ist es sinnvoll, zusätzlich das Geburtsdatum mit anzugeben, da die Adresse sich ändern kann. Dies ist besonders bei häufig vorkommenden Vor- und Nachnamen wie etwa Matthias Müller zu empfehlen, da Adressen sich ändern können. Bei teureren Fahrrädern sollten außerdem die Ausweisnummern beider Vertragsparteien notiert werden.
Sofern der Verkäufer den originalen Kaufbeleg besitzt, sollte dieser bei Vertragsabschluss mit übergeben werden. Sofern zusammen mit dem Fahrrad Zubehör, wie eine Luftpumpe, ein Anhänger, Fahrradtaschen o. ä.
Mängel und Gewährleistung
Gleiches gilt für eventuell vorhandene Mängel. Deren Fixierung im Vertrag ist vor allem für den Verkäufer wichtig, da dieser dadurch einen Nachweis hat, dass die Mängel bei Ankauf bekannt waren. Ist das Fahrrad nicht frei von Sachmängeln, wie es § 433 Abs. 1 S. 2 BGB vorschreibt, kannst Du auch bei einem privaten Verkauf Deine Rechte geltend machen. Der Anspruch auf Gewährleistung besteht auch für Privatgeschäfte, sofern dieses Recht durch den Verkäufer nicht explizit ausgeschlossen wurde.
Tipps vor dem Kauf
- Probefahrt: In jedem Fall ist eine Probefahrt mit dem Fahrrad empfehlenswert.
- Funktionsprüfung: Dabei solltest Du vor allem die Funktionsfähigkeit der Bremsen einer intensiven Prüfung unterziehen. Außerdem sollten sich alle Gänge problemlos einlegen lassen.
- Zustandscheck: Wenn das Rad grundsätzlich funktioniert, solltest Du einen näheren Blick auf alle Teile werfen, ob sich Rost gebildet hat oder andere Schäden zu erkennen sind.
- Technische Hilfe: Bist Du selber nicht technisch versiert, solltest Du einen Freund oder Bekannten mit zur Besichtigung nehmen.
- Streckentest: Such Dir deshalb eine möglichst abwechslungsreiche Strecke aus, die auch ein paar Anstiege enthält. Gestalte die Probefahrt im Zweifel lieber etwas länger. Bei einer kurzen Runde um den Block kannst Du in der Regel nicht feststellen, ob Dir ein Rad von seiner Gestaltung und Ausstattung her tatsächlich liegt. Weiterhin sollte sich das Rad nicht nur auf der Straße, sondern auch auf Schotter, im Wald etc. gut fahren lassen.
- Rahmennummer überprüfen: Bei teuren Fahrrädern kannst Du außerdem die Rahmennummer vorab überprüfen lassen. Wenn Du keinen Kontakt zur Polizei aufnehmen möchtest, solltest Du zumindest die verschiedenen Datenbanken im Internet durchchecken, bei denen Eigentümer ihre gestohlenen Fahrräder melden können bzw.
- Bezahlung nachweisen: Auch im Hinblick auf die Bezahlung solltest Du darauf bedacht sein, dass Du immer nachweisen kannst, dass Du den vollen Betrag bezahlt hast.
Wo finde ich gebrauchte Fahrräder?
Am einfachsten ist in der Regel die Suche per Internet. Wirst Du in den dortigen Auktionsbörsen und Kleinanzeigen nicht fündig, gibt es entsprechende Rubriken regelmäßig in den Wochenendausgaben der Tagespresse. Zuweilen versteigern außerdem Städte und Gemeinden gebrauchte Fahrräder, für die sich im Fundbüro kein Eigentümer gemeldet hat. Diese Variante hat den Vorteil, dass die Überprüfung hinsichtlich eines möglichen Diebstahls bereits stattgefunden hat.
Vorsicht bei Diebesgut
Es kann aber auch sein, dass Du ein gebrauchtes Fahrrad gekauft hast, das vom ursprünglichen Eigentümer als gestohlen gemeldet wurde. Dann hast Du in zweierlei Hinsicht ein Problem. In zivilrechtlicher Hinsicht verhält es sich so, dass Du das Fahrrad wahrscheinlich zurückgeben musst. Nach § 433 Abs. 1 S. Dieses kann er aber nicht übertragen, wenn er selbst das Fahrrad gestohlen hat, da er in diesem Fall nie das Eigentum am Fahrrad erworben hat. Eigentümer bleibt damit der ursprünglich Bestohlene. Du hast lediglich Schadensersatzansprüche gegenüber dem Dieb bzw. dem Hehler. Die Vorlage des schriftlichen Kaufvertrags dürfte aber immerhin verhindern, dass Du selber als Dieb verdächtigt wirst.
Checkliste: Vor dem Gebraucht-Rad-Kauf
Wenn Sie diese Punkte bei der Besichtigung beachten, können Sie den technischen Zustand des Fahrrads besser beurteilen.
- Laufen Vorderrad und Hinterrad in einer Linie?
- Halten und funktionieren die Bremsen?
- Fühlt sich das Fahrrad sicher an?
- Dreht sich das Tretlager ohne Reibungsverluste?
- Lässt sich das Rad locker schieben, oder schleift etwas?
- Ist es verrostet oder stark verkratzt?
- Sind die Bremsbeläge noch ausreichend vorhanden?
- Sind Ritzel und Reifen schon verschlissen?
- Wie sieht der Rahmen aus? Haben die Schweißnähte kleine Risse?
Zusammenfassung
Beim Kaufen oder Verkaufen eines Gebraucht-Fahrrads gibt es einige Fallen. Ein gebrauchtes Fahrrad ist meist um ein Vielfaches günstiger als ein neues Modell. Aber nicht immer handelt es sich wirklich um ein Schnäppchen oder werden die Mängel auf den ersten Blick sichtbar. Nach der gründlichen Begutachtung des Fahrrads darf die ausgedehnte Probefahrt natürlich nicht fehlen.
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