Kinder im Straßenverkehr - das bedeutet Verantwortung. Besonders, wenn dein Kind mit dem Fahrrad unterwegs ist, solltest du sicherstellen, dass es verkehrssicher ist.
Ein Fahrrad ist eine wunderbare Sache: Sie können sich damit auf umweltfreundliche Weise durch den Raum bewegen und dabei noch Herz und Kreislauf trainieren. Auch eventuell überschüssige Pfunde haben sich mit regelmäßigen Radtouren schnell verflüchtigt. Egal, ob Sie es auf dem täglichen Weg zur Arbeit nutzen oder für Ausflüge ins Grüne: So preisgünstig können Sie sich mit anderen Verkehrsmitteln nicht fortbewegen.
Allerdings gehören Fahrradfahrer auch - neben Fußgängern - zu den schwächsten Teilnehmern im Straßenverkehr: Wenn ein Autofahrer Sie übersieht oder wenn Sie nicht rechtzeitig bremsen können, sind möglicherweise schwere Fahrradunfälle die Folge.
Sicherheit im Straßenverkehr beginnt mit guter Vorbereitung - auch im Klassenzimmer. Die Verkehrssicherheitsberater der Kreispolizeibehörde Siegen-Wittgenstein führen zusammen mit den Grundschulen unseres Kreises in jedem Schuljahr in den 4. Klassen eine Fahrradausbildung im öffentlichen Verkehrsraum durch. Dabei wird schon im Vorfeld darauf hingewiesen, dass die Fahrräder verkehrssicher sein müssen.
Doch was gehört zu einem verkehrssicheren Fahrrad alles dazu? Auf welche Ausstattung sollten Sie auf keinen Fall verzichten? Wie Sie Ihr Fahrrad straßentauglich machen können.
Verkehrssicherheit von Fahrrädern: Die Grundlagen
Ein Fahrrad gilt als verkehrssicher, wenn es alle gesetzlich vorgeschriebenen Ausstattungselemente gemäß StVZO aufweist und sich in einwandfreiem technischen Zustand befindet.
Die StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) gibt genau vor, was ein Fahrrad haben muss, um verkehrssicher zu sein. Ein Fahrrad gilt nicht als verkehrssicher, wenn auch nur ein vorgeschriebenes Teil fehlt oder defekt ist.
Die Pflicht zur Verkehrssicherheit gilt für alle Fahrräder im Straßenverkehr - also auch für das Kinderrad. Ein verkehrssicheres Fahrrad benötigt die im Bild beschriebenen Ausstattungsdetails.
Ein verkehrssicheres Fahrrad muss unter anderem über eine Klingel, zwei getrennte Bremsen und verschiedene Beleuchtungseinrichtungen verfügen.
Die Verkehrssicherheit von einem Fahrrad hängt von eine Reihe an Ausstattungsgegenständen ab, welche zum großen Teil von der StVZO vorgeschrieben sind.
Fahrradprüfung durch die Polizei
In vielen Bundesländern findet in der 3. oder 4. Klasse die Fahrradprüfung durch die Polizei statt. Dabei lernen Kinder nicht nur die Verkehrsregeln, sondern müssen auch mit einem verkehrssicheren Kinderfahrrad antreten.
Die Polizei kontrolliert im Vorfeld die Ausstattung der Fahrräder sehr genau - fehlen z. B. Lichter, Reflektoren oder eine funktionierende Bremse, darf dein Kind nicht an der praktischen Prüfung teilnehmen. Umso wichtiger ist es, frühzeitig alles zu überprüfen und das Fahrrad regelmäßig zu warten.
Gesetzliche Vorschriften und Konsequenzen
Ja - die vorgeschriebene Ausstattung ist gesetzlich verpflichtend (§ 67 StVZO). Bei Kontrollen durch die Polizei kann das zu einer Verwarnung führen. Es drohen Bußgelder und Verwarnungen. Wer die oben genannten Vorgaben nicht erfüllt, riskiert Bußgelder von bis zu 35 Euro pro fehlendem Ausstattungsmerkmal.
Fahren Sie ein nicht verkehrssicheres Fahrrad und die Polizei kontrolliert Sie dabei, so kann diese Sie mündlich verwarnen oder ein Bußgeld gegen Sie verhängen, was normalerweise zwischen 20 und 35 Euro liegt.
Kommt es infolge technischer Mängel zu einem Unfall, ist die Polizei berechtigt, das Fahrrad zur Beweissicherung sicherzustellen. Besonders gravierend sind die Folgen, wenn andere Verkehrsteilnehmer zu Schaden kommen. Dann drohen Schadenersatzforderungen - entweder direkt durch die geschädigte Person oder im Rahmen eines Regresses seitens der privaten Haftpflichtversicherung.
Wenn Sie mit einem nicht verkehrstauglichen Fahrrad einen Unfall gebaut und damit einen anderen Verkehrsteilnehmer geschädigt haben, kann es sein, dass Sie Schadensersatz leisten müssen oder Ihre Privathaftpflichtversicherung eine Regressforderung an Sie stellt.
Bestandteile eines verkehrssicheren Fahrrads
Bremsen
Mindestens zwei voneinander unabhängige Bremsen müssen zuverlässig funktionieren. Prüfen Sie regelmäßig, ob die Bremsbeläge ausreichend Material aufweisen und die Bremsen gleichmäßig greifen.
Ein verkehrstaugliches Fahrrad benötigt selbstverständlich gute Bremsen, damit auch bei voller Fahrt ein schneller Halt möglich ist. Gemäß § 65 Absatz 1 der StVZO muss eine Fahrradbremse während der Fahrt leicht zu bedienen sein und das Fahrrad wirksam abbremsen, ohne dabei die Fahrbahn zu beschädigen. Zur konkreten Bauart einer zulässigen Fahrradbremse finden sich in der StVZO keine weiteren Bestimmungen.
Beleuchtung
Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Fahrradbeleuchtung. Der Frontscheinwerfer sollte die Straße ausreichend ausleuchten und mit einem zusätzlichen weißen Reflektor kombiniert sein. Das Rücklicht muss rot leuchten und durch einen roten Rückstrahler ergänzt werden. Zusätzliche seitliche Reflektoren oder reflektierende Reifenstreifen erhöhen Ihre Sichtbarkeit nochmals deutlich - besonders bei schlechten Lichtverhältnissen.
Vorgeschrieben sind bei der Beleuchtung ein weißer Frontscheinwerfer sowie ein rotes Rücklicht. Front- und Rücklicht können auch batterie- oder akkubetrieben sein und müssen tagsüber nicht mitgeführt werden. Nur bei eingeschränkten Sichtverhältnissen muss die Beleuchtung vorhanden sein und genutzt werden.
Die Beleuchtung muss das Prüfzeichen des Kraftfahrt-Bundesamts tragen (siehe Foto oben rechts: Wellen-Grafik mit K-Nummer).
Ohne diese Ausstattung darf ein Rad im Verkehr nicht genutzt werden. Die Beleuchtungsanlage ist besonders störanfällig: Kabelverbindungen reißen leicht, Glühbirnen brennen durch, der Dynamo läuft schwer oder funktioniert nicht. Deshalb sind die beiden Speichenrückstrahler pro Rad sowie der vordere und hintere Rückstrahler besonders wichtig. Sie garantieren ein Minimum an Sichtbarkeit, auch bei ausgefallener Beleuchtung oder Radstillstand.
Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl).
Fahrräder benötigen einen Dynamo, der sowohl den Frontscheinwerfer als auch das Rücklicht mit Strom versorgt. Alternativ sind mittlerweile aber auch abnehmbare Akku- und Batterieleuchten erlaubt, die das Prüfzeichen des Kraftfahrt-Bundesamtes haben („K-Nummer“). Sie müssen bei Dämmerung und Dunkelheit bzw.
- einem Frontscheinwerfer: Fahrräder müssen mit mindestens einem nach vorn wirkenden Scheinwerfer (weißes Abblendlicht) ausgerüstet sein. Dieser muss so eingestellt werden, dass er andere Verkehrsteilnehmer nicht blendet. Er darf zusätzlich mit Tagfahrlicht- und Fernlichtfunktion ausgestattet sein.
- einem Rücklicht: An der Rückseite muss mindestens eine rot leuchtende Schlussleuchte vorhanden sein. Sie darf über eine Bremslicht- und Standlichtfunktion verfügen.
Ein verkehrssicheres Fahrrad benötigt hinten eine rote Schlussleuchte und einen roten nicht dreieckigen Rückstrahler der Kategorie „Z“ (§ 67 Absatz 4). Um diese beiden vorgeschriebenen Scheinwerfer mit der nötigen Energie zu versorgen, benötigt das Fahrrad eine Lichtmaschine (umgangssprachlich meist „Dynamo“ genannt), die ihren Nennwerten nach mindestens 3 Watt an Leistung und 6 Volt an Spannung produziert. Alternativ zum Dynamo dürfen Sie seit 2013 auch eine Batterie oder einen wiederaufladbaren Energiespeicher verwenden (§ 67 Absatz 1).
Reflektoren
Ein großer weißer Reflektor vorne, ein großer roter Reflektor hinten sowie je zwei gelbe Reflektoren an den Pedalen.
Für gute Sichtbarkeit von der Seite sind wahlweise Reflektorstreifen an den Reifen oder gelbe Speichenreflektoren (jeweils zwei pro Laufrad) vorgeschrieben. Alternativ dürfen auch Speichenclips verwendet werden, die an jeder Speiche montiert sein müssen. Auch ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten sind vorgeschrieben.
Von diesen muss einer ein Großflächen-Rückstrahler mit „Z“-Kennzeichnung sein und der andere darf nicht mehr als 60 cm über dem Boden liegen (§ 67 Absatz 3 und 4). An den Pedalen müssen vorne und hinten gelbe Rückstrahler angebracht sein. Vollständig verkehrssicher wird ein Fahrrad jedoch erst, wenn an den Speichen jedes Rades mindestens zwei gelbe Rückstrahler befestigt werden. Diese müssen um 180 Grad versetzt zueinander liegen. Alternativ dazu können Sie auch einen ringförmigen, weiß reflektierenden Streifen am Reifen oder in den Speichen befestigen (§ 67 Absatz 7).
- rotem Rückstrahler: Es muss mindestens ein nicht dreieckiger Rückstrahler (Kategorie „Z“) verbaut sein.
- Speichenreflektoren: Zwei pro Rad sind Pflicht. Alternativ sind ringförmig zusammenhängende retroreflektierende weiße Streifen an Reifen bzw. Felgen oder in den Speichen von Vorder- und Hinterrad erlaubt bzw.
Weitere wichtige Aspekte
Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) trifft in §64 Absatz 1 lediglich eine allgemeine Aussage zur Lenkung von Fahrrädern: Demnach muss ein verkehrssicheres Fahrrad „leicht lenkbar“ sein.
Ein verkehrssicheres Fahrrad benötigt - genauso wie ein Schlitten übrigens - eine „helltönende Glocke“ als Schallzeichen (§ 64a StVZO). Dies ist der einzige Geräuschgeber, der für Fahrräder zugelassen ist. Hupen oder Radlaufglocken beispielsweise sind verboten.
Sicheres Radfahren ist nur möglich, wenn das Rad auf die Größe des Fahrers eingestellt ist.
Achten Sie auf ausreichendes Profil und den richtigen Luftdruck. Zu wenig Luftdruck erhöht den Rollwiderstand und verschlechtert die Haftung; zu hoher Druck kann Reifenplatzern Vorschub leisten. Beschädigte Reifen sollten umgehend ersetzt werden.
Kontrollieren Sie regelmäßig die Befestigung von Sattel, Lenkstange und Rädern.
Überschreiten Sie keinesfalls die vom Hersteller empfohlene maximale Zuladung. Eine Überladung kann das Fahrverhalten drastisch verschlechtern und die Bremsleistung beeinträchtigen.
Mit einem Anhänger am Fahrrad verändert sich einiges. Durch das höhere Gewicht entsteht ein längerer Anhalteweg. In zu schnell genommenen Kurven kann der Anhänger kippen oder ausscheren. Eine gute Sichtbarkeit ist beim Fahren mit Anhänger besonders wichtig. Verwenden Sie zusätzlich zum vorgeschriebenen Rücklicht reflektierende Materialien oder Sicherheitswimpel am Anhänger.
Nach § 66a StVZO muss auch ein Fahrradanhänger angemessen beleuchtet sein und sollte dafür hinten eine rote Schlussleuchte sowie zwei rote Rückstrahler aufweisen. Wenn der Anhänger breiter als 0,8 Meter ist, benötigt er außerdem eine weiße Leuchte an der linken Vorderseite. Zwischen 0,6 und 0,8 Meter genügen stattdessen zwei weiße Rückstrahler.
Checkliste für die Verkehrssicherheit
Vor jeder Fahrt empfiehlt sich eine kurze Kontrolle, um ein verkehrssicheres Fahrrad zu gewährleisten. Fragen Sie sich:
- Funktionieren die Bremsen einwandfrei?
- Ist die Beleuchtung einsatzbereit?
- Sind Rahmen und Befestigungen unbeschädigt?
Mit dieser Routine beugen Sie technischen Defekten und Unfällen wirksam vor und sorgen dafür, dass Ihr Fahrrad verkehrstauglich bleibt.
Sehen und gesehen werden - das ist im Straßenverkehr von entscheidender Bedeutung für die Verkehrssicherheit. Radfahrende, die sicher unterwegs sein wollen, achten deshalb darauf, dass ihr Fahrrad in puncto Sicherheit den Vorschriften entspricht.
ADFC: Einsatz für mehr Verkehrssicherheit
Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 240.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen.
Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür - auch dank Ihrer Mitgliedschaft - nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrenden ein.
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