Viele Fragen ranken sich um das Verbotsschild 250 und um seine verschiedenen Ausführungen. Im allgemeinen Sprachgebrauch hat sich der Begriff „Durchfahrt verboten“ eingebürgert. In der StVO ist allerdings nicht von Durchfahrt die Rede, sondern es handelt sich um ein Verbot für Fahrzeuge.
Die Verbotszeichen wie das „Durchfahrt verboten“-Schild stehen auf der rechten Fahrbahnseite oder sind über der Spur angebracht, wenn sie nur für einzelne markierte Fahrstreifen gelten. Genau an der Stelle wo das Verbotszeichen angebracht ist, gilt die Anordnung bzw. Man unterscheidet zwischen Verkehrsschildern und Verbotsschildern.
Was bedeutet das "Durchfahrt verboten"-Schild?
Das Verkehrszeichen (VZ), das als „Durchfahrt verboten“ bekannt ist, ist das Schild 250. Dieses kennzeichnet gemäß Verkehrsregeln ein Verbot für alle Fahrzeuge, einschließlich Fahrrädern. Reiter und Führer von Pferden oder Vieh sind von diesem allerdings ausgenommen, obwohl sie rechtlich als Fahrzeuge eingestuft werden.
Tatsächlich steht das runde weiße Verkehrszeichen mit einem roten Rand für ein “Verbot für Fahrzeuge aller Art”. Zeichen 250 gilt ausschließlich für “Fahrzeuge aller Art”.
Aussehen des Schildes
Wie alle Verbotszeichen in Deutschland sind auch die Durchfahrtsverbot-Schilder rund mit weißem Hintergrund und einem breiten Rand in Signalrot. Andere Verbotsschilder beinhalten an dieser Stelle ein schwarzes Symbol, wie z. B. das Zeichen 251, welches vor dem weißen Hintergrund das Piktogramm eines Pkws aufweist.
Für wen gilt das Verbot?
Das Verkehrszeichen 250 wird zwar häufig als „Durchfahrt verboten“ interpretiert, aber eigentlich verbietet es generell Fahrzeuge in dem entsprechenden Bereich. Sofern kein Zusatzschild vorhanden ist, das anzeigt, dass bestimmte Verkehrsteilnehmer von dem Durchfahrtsverbot-Schild ausgenommen sind, gilt es für alle Fahrzeuge. Das betrifft auch Fahrräder.
Zeichen 250 gilt für “Fahrzeuge aller Art”. Fahrräder sind Fahrzeuge (Gesetz zu den Übereinkommen v.
Das Verkehrszeichen 260 beschränkt das allgemeine Durchfahrtsverbot für Fahrzeuge aller Art (250) auf mehrspurige Kfz und Motorräder.
Klare Antwort: Nein. Sie dürfen Straßen mit Verkehrszeichen 250 nicht benutzen. Das gilt auch für Verkehrszeichen 260.
Ausnahmen vom Durchfahrtsverbot
"Anlieger frei"
Sehr häufig sieht man das Zusatzschild „Anlieger frei“ zusammen mit einem „Durchfahrt verboten“-Schild. Anlieger sind Personen, die bezogen auf einen Ort oder auf ein Gebiet mit bestimmten Rechten oder Pflichten ausgestattet werden. Der Begriff Anlieger hat aber nichts mit einem Anliegen zu tun, sondern bezieht sich auf den Ort, also die gesperrte Straße.
Taucht das Verbotsschild mit dem Zusatzzeichen „Anlieger frei“ auf, dürfen Anwohner und Personen, die dort etwas zu erledigen haben, die entsprechende Straße befahren und auch dort parken. In diesem Fall dürfen Personen, die in der gesperrten Straße wohnen oder dort etwas erledigen müssen, diese trotz des Verbots befahren und dort auch halten bzw. parken.
Anlieger ist, wer ein an der Straße anliegendes Grundstück bewohnt oder zu einer Erledigung aufsuchen muss. Es genügt irgendeine Beziehung zum Anliegergrundstück. Dann dürfen Sie den gesperrten Bereich befahren.
Landwirtschaftlicher Verkehr
Mit dem Zusatzzeichen "Landwirtschaftlicher Verkehr frei" beim Zeichen 260 dürfen landwirtschaftliche Fahrzeuge weiterfahren. Dazu gehören zum Beispiel Traktoren und Mähdrescher. Landwirtschaftliche Fahrzeuge haben ein grünes Kennzeichen.
Unterschied zwischen Durchfahrts- und Einfahrtsverbot
Das Durchfahrtsverbotsschild ist nicht mit dem Einfahrtsverbotsschild gleichzusetzen, wie es z. B. an Ausfahrten von Einbahnstraßen zu finden ist. Ersteres verbietet generell das Befahren des Bereichs, Letzteres nur das Befahren in der betreffenden Fahrtrichtung.
Eine ähnliche Funktion wie das Zeichen für „Durchfahrt verboten“ nimmt das Zeichen 267 ein, besser bekannt als „Einfahrt verboten“-Schild oder „Verbot der Einfahrt“-Schild. Dieses ist rund und weist einen weißen Querbalken auf einem Hintergrund in Signalrot auf. Das Schild für „Einfahrt verboten“ findet sich vor allem an Ausfahrten von Einbahnstraßen.
Wird die Durchfahrt verboten, gilt dies normalerweise für beide Fahrtrichtungen.
Bußgelder bei Verstößen
Wenn man ein „Durchfahrt verboten“-Verkehrszeichen missachtet, droht einem nicht nur Ärger mit Anwohnern oder Grundstücksbesitzern. Zunächst sei erwähnt, dass einen Fahrer im juristischen Sinne keine Strafe erwartet, wenn „Durchfahrt verboten“ missachtet wird. Denn hierbei handelt es sich um keine Straftat, sondern um eine Ordnungswidrigkeit.
Wie hoch dieses ausfällt, hängt zunächst von der Art des Fahrzeugs ab, mit dem der Verstoß begangen wurde. Fahrradfahrer werden hier milder sanktioniert als Autofahrer, welche wiederum ein geringeres Bußgeld zahlen müssen als Lkw-Fahrer.
Auch bei der Missachtung von „Einfahrt verboten“ ist keine Strafe, sondern lediglich eine Geldbuße vorgesehen, welche allerdings etwas höher ausfällt, als wenn gegen ein „Durchfahrt verboten“-Schild verstoßen wird. Fahrradfahrer müssen hier mit 20 bis 35 Euro Bußgeld rechnen, je nachdem, ob die Zuwiderhandlung auch eine Behinderung, Gefährdung oder Sachbeschädigung zur Folge hatte.
Bei Vorschriftszeichen muss man immer mit Sanktionen rechnen.
Bußgeldtabelle
Die folgende Tabelle zeigt die Bußgelder für Verstöße gegen das "Durchfahrt verboten"-Schild:
| Verstoß | Bußgeld in Euro |
|---|---|
| Durchfahrtverbot mit einem Kfz nicht beachtet | 50 |
| … mit einem Kfz mit Anhänger | 55 |
| … mit einem Bus | 55 |
| … mit einem Kfz über 3,5 t zGG (außer Pkw und Bus) | 100 |
| Durchfahrtverbot mit einem Rad oder Elektrokleinstfahrzeug (E-Scooter) missachtet | 25 |
| ... mit Behinderung | 30 |
| ... mit Gefährdung | 35 |
| ... mit Unfallfolge | 40 |
Weitere wichtige Punkte
- Ein LKW-Durchfahrtsverbotsschild ist das „Durchfahrt verboten“-Schild (Roter Kreis mit weißer Innenfläche) in dem ein Lastwagen abgebildet ist.
- Die Durchfahrt ist in der Regel verboten, um Anwohner gegen eine zu hohe Verkehrsbelastung zu schützen und soll zu einer Verbesserung des Verkehrsflusses beitragen.
- Ein Anspruch auf gleichbleibende Nutzungsmöglichkeit der Straßen besteht nicht. Insbesondere sind die Belange von Anliegern, die in besonderem Maße auf die Nutzung der Straße angewiesen sind, in die Abwägung einzubeziehen.
- Mit einer solchen Beschilderung möchten Eigentümer Fahrzeuge in ihrer Privatstraße verbieten.
Verwandte Beiträge:
- E-Bikes für Damen: Test, Kaufberatung & Modelle 2024
- Amazon E-Bikes: Test, Vergleich & Kaufberatung der besten E-Bikes
- Verkehrszeichen für Fahrradfahrer: Übersicht & Erklärung
- Shimano Ultegra PD-R8000 Testbericht: Revolutionäre Pedale für Rennrad-Enthusiasten!
- Radfahren auf Korsika: Erfahrungen & Tipps für Ihre Tour
Kommentar schreiben