Helmpflicht für Mofas in Deutschland: Vorschriften und Strafen

Der Aspekt der Sicherheit ist bei der Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr von besonders großer Bedeutung. Allerdings sehen sich Motorradfahrer bei diesem Thema gegenüber anderen motorisierten Verkehrsteilnehmern im Nachteil. Um dennoch das Ausmaß der Verletzungen infolge eines Verkehrsunfalls zu reduzieren, schreibt der Gesetzgeber für Motorradfahrer das Tragen von Schutzhelmen vor.

Gesetzliche Grundlagen der Helmpflicht

Die gesetzlichen Vorgaben zur Helmpflicht beim Motorrad definiert die StVO. Unter § 21a Abs. Wie dieser Auszug zeigt, beschränken sich die gesetzlichen Vorgaben nicht nur auf die Helmpflicht beim Motorrad, sondern gelten für alle Krafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h. Darüber hinaus können die Vorschriften auch für Trikes und Quads gelten, wenn diese offen sind und nicht über Sicherheitsgurte verfügen.

Einführung der Helmpflicht

Eingeführt wurde die Helmpflicht fürs Motorrad in der BRD im Jahre 1976. Sanktionen mussten Helmmuffel allerdings zuerst nicht befürchten, denn für das Motorradfahren ohne Helm war ein Bußgeld erst seit 1. August 1980 vorgesehen. Die Geldsanktion betrug damals 30 DM.

Was macht einen geeigneten Schutzhelm aus?

Damit ein Schutzhelm den Anforderungen zur Helmpflicht beim Motorrad entspricht, muss dieser gemäß StVO „geeignet“ sein. Konkrete Informationen welche Merkmale dafür notwendig sind, gibt der Gesetzgeber allerdings nicht. Geeignet werden vielmehr Schutzhelme sein, die eigens für das Motorradfahren hergestellt worden sind und deren Bauart die besonderen Kräfte und Beschleunigungen, die auf den Kopf des Motorradfahrers während eines Sturzes einwirken, ausreichend berücksichtigen. Als besonders sicher gelten Helme, die den Vorschriften der ECE-Regelung Nr. 22 entsprechen und auch Experten raten grundsätzlich zu entsprechenden Modellen.

Ausnahmen von der Helmpflicht

Wie so oft im deutschen Verkehrsrecht sieht der Gesetzgeber auch für die Helmpflicht beim Motorrad Ausnahmen vor. Sind Motorräder oder andere Krafträder zum Beispiel mit Sicherheitsgurten ausgestattet, kann dies dazu führen, dass die Helmpflicht nicht mehr besteht. Ein Beispiel wäre der C1 von BMW. Darüber hinaus können Fahrzeugführer gemäß § 46 StVO auch die Befreiung von der Helmpflicht beim Motorrad beantragen. Diese Option besteht allerdings meist nur, wenn das Tragen des Schutzhelms wegen gesundheitlicher Gründe nicht möglich ist. Die medizinische Begründung ist dabei mithilfe eines ärztlichen Attests nachzuweisen. Sie sollten grundsätzlich auch bedenken: Wird die Ausnahmegenehmigung erteilt, geht diese unter Umständen mit Gebühren einher. Informieren Sie sich dahingehend bei der zuständigen Behörde.

Sanktionen bei Verstößen gegen die Helmpflicht

Verkehrsteilnehmer, die sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben halten, drohen Sanktionen. Allerdings müssen Personen, die die Helmpflicht beim Motorrad missachten, keine Strafe befürchten, sondern lediglich ein Verwarnungsgeld bezahlen. Allerdings beschränken sich die Konsequenzen nicht nur auf den Fahrzeugführer. Verstößt der Sozius gegen die Helmpflicht beim Motorrad, ist ein Bußgeld in gleicher Höhe fällig. Anders gestaltet sich die Angelegenheit, wenn minderjährige Kinder auf dem Kraftrad befördert werden und keinen geeigneten Schutzhelm tragen. In diesem Fall sieht der Bußgeldkatalog mindestens ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro sowie einen Punkt in Flensburg vor.

Wichtig! Sind Motorradfahrer an einem Unfall beteiligt, kann ein Verstoß gegen die geltende Helmpflicht weitreichende Konsequenzen haben. Denn auch wenn der Biker grundsätzlich keine Schuld an der Kollision trägt, kann die Versicherung den Verzicht auf einen geeigneten Schutzhelm als fahrlässiges Verhalten bewerten. Dadurch trägt dieser eine Mitschuld und die Gegenseite kann Schadenssumme reduzieren oder ggf.

Helmpflicht für Mofas

Für Motorradfahrer besteht seit dem 01. Januar 1976 gemäß § 21a StVO eine Helmpflicht. Gemäß dieser muss jeder, der ein Motorrad fährt beziehungsweise auf einem Motorrad mitfährt, einen Helm tragen. Und nicht etwa irgendeinen: wie dieser beschaffen zu sein hat, wird ebenfalls gesetzlich festgelegt und als „geeigneter Schutzhelm“ definiert. Nur Schutzhelme, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, werden als ein Erfüllen der Helmpflicht angesehen.

Mofa Definition

Um die Frage bezüglich der Helmpflicht für Mofas beantworten zu können, bedarf es zunächst einmal einer Definition des Mofas an sich. Zu irritierend sind Bezeichnungen wie „Motorrad“ oder „Moped“, denn beides ist ein Mofa (zusammengesetzt aus „Motor“ und „Fahrrad“) nicht. Bei einem Mofa handelt es sich um ein motorisiertes Zweirad, welches bezüglich seiner Fahrzeugklasse unterhalb des Mopeds liegt. Demzufolge wird ein Zweirad als ein Mofa angesehen, wenn es eine maximale Drehzahl von 4.800/min und eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h erreicht. Gemäß der EG-Fahrzeugklasse wird es als Kleinkraftrad eingeordnet.

Ab einem Alter von 15 Jahren kann eine Mofa-Prüfbescheinigung erworben werden; einen extra Führerschein hierfür bedarf es nicht. Gemäß dieser ist es jedoch nicht gestattet, Beifahrer mitzunehmen. Wer im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist, darf grundsätzlich auch ein Mofa fahren. Dabei ist es unerheblich, für welche Klasse(n) der Führerschein ausgestellt worden ist.

Neben diesen ursprünglichen Mofas haben sich Ende der 1980-er Jahre die Leichtmofas auf deutschen Straßen etabliert. Sie unterschieden sich von den anderen motorisierten Fahrrädern dadurch, dass sie nur eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h erreichen konnten. Darüber hinaus waren sie leichter. Heutzutage sind sie jedoch fast komplett von der Bildfläche verschwunden; neue Leichtmofas werden nicht mehr hergestellt.

Verkehrsrechtliche Einstufung von Mofas

Verkehrsrechtlich gesehen ist ein Mofa ein einsitziges, einspuriges Fahrrad mit Hilfsmotor und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h. Um ein solches Mofa auf öffentlichen Straßen fahren zu dürfen, bedarf es eines Versicherungskennzeichens sowie einer Betriebserlaubnis.

Die in den vergangenen Jahren immer mehr in Mode gekommenen E-Bikes (Pedelecs) gelten im Übrigen im Verkehrsrecht nicht als Mofas, sondern als Fahrräder. Demzufolge finden auch die gesetzlichen Regelungen bezüglich der Mofas bei ihnen keine Anwendung.

Helmpflicht für Mofas

Als die ersten Mofas auf den Straßen unterwegs gewesen sind, durfte man sie - genau wie beim Fahrrad - fahren, ohne einen Helm tragen zu müssen. Im Laufe der Jahre jedoch wurde der Verkehr immer stärker, und somit auch die Gefahren, die auf die ungeschützten motorisierten Radfahrer lauerten. So war es nur eine Frage der Zeit, bis auch für Mofas eine Helmpflicht ins Leben gerufen worden ist. Am 01. Oktober 1985 war es so weit: Mofafahrer müssen einen Helm tragen. Dabei ist zu beachten, dass sich diese gesetzliche Regelung nur auf die traditionellen Mofas bezieht: ein Leichtmofa ist von ihnen ebenso ausgeschlossen wie ein E-Bike. Obwohl gerade ein Pedelec ähnliche Geschwindigkeiten erreichen kann wie die Mofas, besteht hierfür keine Helmpflicht.

Strafe bei Verstoß gegen die Helmpflicht

Trägt ein Mofafahrer während der Fahrt keinen Helm, begeht er eine Ordnungswidrigkeit. Wird er dabei erwischt, muss er ein Bußgeld zahlen, welches aktuell (Stand: März 2015) bei 15,- € liegt.

Ausnahmen von der Helmpflicht

Grundsätzlich ist es so, dass jeder motorisierte Zweiradfahrer, dessen Kraftrad eine Geschwindigkeit von über 20 km/h erreichen kann, einen Helm tragen muss. Ausnahmen hiervon werden in der 8. Ausnahmeverordnung der Straßenverkehrsordnung definiert. Sie gelten jedoch nur, wenn das betreffende Kraftrad den Anforderungen entspricht, welche gemäß der Anlage zu dieser Verordnung festgehalten worden sind. ist die der Fall, kommt Satz 2 des § 21a StVO zum Tragen „…die Helmpflicht besteht nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind“.

Helmpflicht bei Mofa, Moped und Motorroller

Wer in städtischen Regionen zwar auf die lästige Parkplatzsuche aber nicht auf einen fahrbaren Untersatz verzichten will, entscheidet sich vielleicht für ein sogenanntes Kleinkraftrad. Denn Mofa, Moped und Motorroller lassen sich im Stadtverkehr flexibel einsetzen. Damit bei einem Unfall allerdings auch ein gewisses Maß an Sicherheit gewährleistet werden kann, schreibt der Gesetzgeber eine Helmpflicht für Mofa, Moped & Co.

Kommt es zwischen einem Auto und einem Zweirad zu einem Verkehrsunfall, haben meist letztere das Nachsehen. Dies liegt vor allem an den baulichen Besonderheiten. Denn ein Fahrrad, Moped oder Motorrad verfügt nicht über eine Knautschzone, Sicherheitsgurte oder Airbags. Daher gilt es in diesem Fall andere Maßnahmen zu ergreifen, um bei einer Kollision schwerwiegende Verletzungen zu vermeiden und somit für ein gewisses Maß an Verkehrssicherheit zu sorgen. Aus diesem Grund schreibt der Gesetzgeber eine Helmpflicht bei Mofa, Moped und Motorroller vor.

Doch unterscheiden sich die gesetzlichen Vorgaben zur Helmpflicht für Mofa, Elektroroller und Moped? Wie lassen die Kleinkrafträder differenzieren? Und was droht als Strafe, wenn bei einer Fahrt mit dem Mofa oder Motorroller gegen die Helmpflicht verstoßen wird?

FAQ: Helmpflicht beim Mofa

Laut den Verkehrsregeln besteht eine Helmpflicht immer dann, wenn ein Kfz bauartbedingt schneller als 20 km/h fährt, über eine offene Bauart verfügt und nicht mit Sicherheitsgurten ausgestattet ist. Grundsätzlich besteht die Helmpflicht sowohl für Mofas, Mopeds als auch Elektroroller, wenn diese den entsprechenden Kriterien entsprechen.

Ab wann ist ein Schutzhelm vorgeschrieben?

Die gesetzlichen Vorschriften zur Helmpflicht für Mofa, Moped & Co. ergeben sich aus der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). In § 21a Abs. 2 StVO heißt es dazu:

Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. Dies gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind.

Demnach entscheidet vor allem die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, ob bei einem Mofa, Moped oder Elektroroller eine Helmpflicht besteht. Daher gilt es, die verschiedenen Arten von Kleinkrafträdern daraufhin zu überprüfen:

  • Als Mofa wird ein Fahrrad mit Hilfsmotor bezeichnet. Diese erreichen eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von bis zu 25 km/h.
  • Laut Definition handelt es sich beim Moped um ein Motorfahrrad mit einem Hubraum von maximal 50 cm³. In der Regel schränkt sich die Geschwindigkeit auf nicht mehr als 45 km/h.
  • Ein Motorroller bzw. Elektroroller verfügt ebenfalls über einen Hubraum von maximal 50 cm³. Damit erreicht das motorisierte Zweirad eine Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h.

Wie diese Auflistung zeigt, ist es mit jedem hier aufgeführten Kleinkraftrad möglich, mehr als 20 km/h zu fahren. Weshalb die gesetzliche Helmpflicht sowohl beim Mofa, Moped und Elektroroller gilt. Eine Ausnahme können allerdings sogenannte Leichtmofas darstellen, denn diese erreichen eine maximale Geschwindigkeit von 20 km/h.

Sanktionen bei Nichtbeachtung der Helmpflicht

Wer die gesetzliche Helmpflicht beim Mofa oder Moped nicht befolgt, muss mit Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog rechnen. Dieser sieht für das Fahren ohne geeigneten Schutzhelm ein Verwarngeld in Höhe von 15 Euro vor.

Werden Kinder ohne Helm auf einem Kleinkraftrad mitgenommen, drohen weitreichendere Sanktionen. Denn der Gesetzgeber sieht für einen solchen Verstoß gegen die Helmpflicht auf dem Mofa mindestens ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro sowie einen Punkt in Flensburg vor.

Helmpflicht beim Motorroller

Wer im öffentlichen Straßenverkehr mit einem Roller fahren möchte, muss mindestens im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse AM sein. Haben Sie einen Autoführerschein, sind Ihnen damit automatisch auch Fahrten mit einem Roller gestattet.

§ 21a Absatz 2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zufolge gilt bei Fahrten mit einem Roller eine Helmpflicht. Diese bezieht sich nicht nur auf den Fahrer, sondern ebenfalls auf alle Personen, die mitfahren. Zudem muss der Helm geeignet sein, weshalb Sie beispielsweise nicht mit einem Fahrradhelm Roller fahren dürfen.

Sanktionen bei Verstößen mit dem Roller

Sind Sie mit einem Roller unterwegs und halten sich dabei nicht an die Verkehrsregeln, können je nach verletzter Vorschrift zwischen 5 und 70 Euro auf Sie zukommen. Teilweise drohen auch Punkte in Flensburg und schlimmstenfalls Geld- oder Freiheitsstrafen.

Neben dem Vorhandensein einer Fahrerlaubnis der Klasse AM gibt es noch weitere Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um regelkonform Roller zu fahren. Ohne diese dürfen Sie mit dem Roller nicht am Straßenverkehr teilnehmen. Ansonsten drohen Konsequenzen. Zum anderen muss dieser über einen ausreichenden Versicherungsschutz verfügen. Als Nachweis dafür fungiert das Kennzeichen.

Besonders wichtig ist darüber hinaus die Vorschrift, dass Sie nicht ohne Helm Roller fahren dürfen. Gemäß § 21a Absatz 2 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) bezieht sich die Helmpflicht bei Fahrten mit einem Roller nicht nur auf den Fahrer, sondern auf alle Personen, die auf dem Gefährt mitfahren. Sollten Sie einmal zu zweit Roller fahren, ist daher darauf zu achten, dass nicht nur Sie über einen geeigneten Schutzhelm verfügen, sondern Ihre Begleitung ebenfalls.

Denken Sie stets an die Helmpflicht, wenn Sie mit dem Roller fahren. Ohne Helm droht eine Strafe von 15 Euro. Doch Vorsicht: Wenn Sie auf dem Roller mit einem Kind fahren, das keinen geeigneten Helm trägt, steigt dieser Betrag schnell auf 60 Euro.

Helmpflicht auf dem Motorrad

Gemäß den Bestimmungen in § 21a StVO ist in Deutschland eine Helmpflicht zu beachten. Diese gilt für Krafträder, welche eine Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h erreichen können. Somit besteht auf dem Mofa, Roller, Motorrad oder Trike eine Helmpflicht sowohl für Fahrer als auch für Mitfahrer.

In der StVO ist nur bestimmt, dass ein Helm geeignet sein muss. Was als geeignet gilt, ist hier allerdings nicht definiert. Dennoch gibt es Vorschriften und Regelungen an denen sich Hersteller und auch Verkehrsteilnehmer orientieren können. Darüber hinaus können sich Motorradfahrer auch nach bestimmten EU-Regeln und Prüfsiegeln richten. Die ECE-Norm 22-05 bestimmt einheitliche Vorgaben für die Produktion und die Sicherheitsstandards von Motorradhelmen. Helme mit dem entsprechenden Prüfsiegel erfüllen diese Standards und werden daher als geeignet angesehen.

Haben Sie keine Ausnahmegenehmigung, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, wenn Sie keinen oder einen ungeeigneten Helm tragen. Werden Sie erwischt, droht Ihnen zunächst ein Verwarngeld von 15 Euro. Das gilt sowohl für den Fall, dass Sie einen ungeeigneten Helm verwenden als auch dann, wenn Sie gar keinen Helm aufhaben. Teurer wird es, wenn Sie die Helmpflicht auf dem Motorrad missachten und Kinder befördern. Trägt ein Kind als Beifahrer keinen Helm, werden 60 Euro fällig. Des Weiteren wird ein Punkt in Flensburg eingetragen. Das geschieht auch, wenn Sie mehrere Kinder ohne Helm mitnehmen.

Helmpflicht per Gesetz

Explizit mit einer Schutzhelmpflicht belegt sind also Krafträder und offene Fahrzeuge, die schneller als 20 km/h fahren können. Auf Motorrädern, Trikes, Quads und einigen E-Bikes muss demnach immer ein Helm aufgesetzt werden. Im benannten Paragraphen ist zudem bestimmt, dass ein Schutzhelm dann zu tragen ist, wenn die Fahrzeuge keine Möglichkeit zum Anschnallen bieten. Dies beantwortet dann auch die Fragen, ob eine Helmpflicht im Cabrio besteht.

Wichtig ist zudem auch, dass nicht nur Fahrer einen Helm tragen müssen, sondern auch etwaige Mitfahrer. In diesem Fall gilt die Helmpflicht explizit auch für Kinder, wenn diese beispielsweise im Beiwagen oder auf dem Quad mitfahren.

Bestehen außerordentliche Gründe, dass ein Helm nicht getragen werden kann, ist eine Befreiung von der Helmpflicht eine Option. Dies wird jedoch immer für den jeweiligen Einzelfall entschieden. Liegen zum Beispiel gesundheitliche Gründe vor, muss dies durch ein Gutachten bzw. durch eine ärztliche Bescheinigung nachgewiesen werden.

Per Gesetz ist ein geeigneter Helm vorgeschrieben, was einen solchen ausmacht, ist jedoch in der StVO nicht festgehalten. Allerdings kommt hier die gängige Rechtsprechung zum Tragen, wonach durch den Helm Ohren, Stirn und Nacken geschützt sein müssen. Auch von Bedeutung in diesem Zusammenhang ist die ECE-Norm 22-05, welche in vielen Ländern der Europäischen Union den gesetzlichen Standard für geeignete Helme darstellt. In Deutschland ist das entsprechende Prüfsiegel nicht vorgeschrieben, allerdings wird empfohlen, dass Helme den Vorgaben der Norm entsprechen sollten.

Wer mit einem Fahrzeug fährt, für das eine Helmpflicht zu beachten ist, jedoch keinen Helm trägt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Die Helmpflicht zu missachten, bedeutet in Deutschland ein Verwarngeld von 15 Euro. Werden allerdings Kinder ohne Helm mitgenommen, erhöht sich der Betrag auf 60 Euro und ein Punkt in Flensburg wird ebenfalls eingetragen.

Die Helmpflicht zu missachten ist auch in Bezug auf den Versicherungsschutz von Bedeutung

So kann Fahrern durchaus eine Mitschuld an einem Unfall eingeräumt werden, wenn sie fahrlässig oder vorsätzlich ohne vorgeschriebenen Helm unterwegs waren. Versicherungen können die Zahlungen teilweise oder ganz verweigern bzw. den Versicherten in Regress nehmen.

Wichtige Punkte zur Helmpflicht

Die StVO schreibt eine Helmpflicht für alle Krafträder vor, die als Höchstgeschwindigkeit 20 km/h oder mehr erreichen können. Daher gilt eine Helmpflicht auch auf Moped und Mofa. Das ist dann für Fahrer als auch für Mitfahrer, falls solche erlaubt sind, der Fall.

Die StVO definiert, dass ein geeigneter Helm getragen werden muss. Es ist nicht bestimmt, welche Helme genau als geeignet gelten. Motorradhelme, die der ECE-Norm 22-05 entsprechen, erfüllen jedoch in der Regel diese Anforderungen für die Helmpflicht.

Missachten Sie die Helmpflicht auf dem Mofa in Deutschland, müssen Sie mit Verwarn- bzw. Bußgeldern zwischen 15 und 70 Euro rechnen. In einigen Fällen, drohen auch Punkte in Flensburg.

Wichtig sind hier die Regelungen aus § 21a StVO. Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen.

Obwohl auf Moped, Mofa oder Motorroller eine Helmpflicht gilt, ist nicht genau bestimmt, welcher Helm hier zu tragen ist. Die Vorschriften der StVO besagen nur, dass es ein „geeigneter“ Helm sein muss. Was darunter zu verstehen ist, wird nicht definiert.

So dürfen Sie, um der Helmpflicht auf Moped, Mofa oder Roller nachzukommen, nur einen Motorradhelm tragen. Obwohl es in Deutschland derzeit keine Pflicht ist, sollte der Motorradhelm der ECE-Norm 22-05 entsprechen. Diese Helme sind nach einheitlichen Sicherheitsstandards hergestellt und geprüft, was über das entsprechende Siegel verdeutlich wird.

Tragen Sie auf dem Mofa keinen oder einen ungeeigneten Helm, hat das bei einer Kontrolle in der Regel Folgen. So werden 15 Euro Verwarngeld fällig. Darüber hinaus steigern Sie auch das eigene Verletzungsrisiko.

Mit einem Bußgeld müssen Sie dann rechnen, wenn Sie Kinder ohne Helm mitnehmen. Ist ein Kind, drohen 60 Euro sowie ein Punkt in Flensburg. Bei mehreren Kindern steigt das Bußgeld auf 70 Euro.

Des Weiteren sollten Sie nicht außer Acht lassen, dass eine Missachtung der Helmpflicht auf dem Mofa auch Auswirkungen auch etwaige Schadensersatzansprüche haben kann. Kommt es zu einem Unfall, kann es sein, dass Ihnen eine Teilschuld an Verletzungen gegeben wird.

Fazit

Auch für Mofas gilt auf öffentlichen Straßen die Helmpflicht.

Bußgeldtabelle zur Helmpflicht beim Mofa

Tatbestand Strafe (€) Punkte Fahrverbot in Monat(e)
Fahren ohne Helm 15 0 -
Mitnahme eines Kindes ohne Helm 60 1 -
Mitnahme mehrerer Kinder ohne Helm 70 1 -

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