Über kaum ein Thema wird so erbittert gestritten wie über den Fahrradhelm. Wir haben hier die wichtigsten Informationen zum Helm zusammengefasst.
Unsere Position zum Fahrradhelm
In Deutschland besteht generell keine Helmpflicht für Radfahrende, weder im Allgemeinen noch für bestimmte Altersgruppen, in bestimmten Regionen oder bei Gruppenfahrten. Der ADFC hat zum Helm eine neutrale Position.
Ein Fahrradhelm kann sicherlich in bestimmten Fällen einigen Verletzungen, Schürfwunden oder Prellungen vorbeugen, aber ist nicht wirklich dafür ausgelegt, beispielsweise bei einem Autounfall wirksam zu sein. Von daher sollte jede Person für sich selbst entscheiden, wie sie das Risiko eines Unfalls mit Kopfverletzung und den Sinn eines Helms für sich einschätzt.
Die Wahrscheinlichkeit für eine schwere Kopfverletzung ist als Fußgänger übrigens sogar etwas höher als auf dem Fahrrad. Insbesondere die Kommunen sind gefragt, die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer über den Verkehrsfluss des Autoverkehrs zu stellen, wie es ihnen die Verwaltungsverordnung zur Straßenverkehrsordnung verbindlich vorschreibt.
Was ist wichtig?
Viel wichtiger als die Frage nach dem Fahrradhelm sind eine viel bessere Infrastruktur mit deutlich mehr Platz für Fußgänger und Radfahrende sowie eine umsichtige und vorausschauende Fahrweise aller Verkehrsteilnehmer.
Worauf sollte man beim Kauf achten?
Wer sich für einen Fahrradhelm entscheidet, sollte beachten, dass es auf das richtige Tragen ankommt. Zuallererst sollte der Helm für den Träger passend sein. Ein zu kleiner oder zu großer Helm sitzt nicht richtig und kann nicht schützen. Und selbstverständlich wird nur ein leichter und komfortabler Helm gerne getragen. Die TÜV- und GS-Siegel bescheinigen die grundsätzliche Qualität.
Nach Norm (CE EN1078) wird getestet, ob Helme einer Aufprallgeschwindigkeit von lediglich 20 km/h standhalten. Aktuelle Tests der Stiftung Warentest oder des ADAC helfen als erste Information. Als Helmberatungsstelle bei der Auswahl und der Einstellung eines Fahrradhelms eignet sich am besten der Fachhandel.
Fehler beim Tragen eines Fahrradhelms
Oftmals sehen wir gefährliche Fehler beim Tragen von Fahrradhelmen:
- Helme werden häufig weit nach hinten geschoben getragen. Der Helm sollte aber waagerecht sitzen, um auch den vorderen Kopfteil schützen zu können.
- Der Kinnriemen sollte relativ eng eingestellt werden, damit der Helm nicht verrutscht. Gerade einmal 1-2 Finger dürfen noch zwischen Kinn und Riemen passen. Wer den Helm zu locker trägt, konterkariert die Wirkung des Helms.
- Helme sollten nach 3-4 Jahren ausgetauscht werden, da das Material nach einiger Zeit durch Umwelteinflüsse spröde und brüchig wird. Beim Kauf sollte man daher bereits auf das Produktionsdatum des Helms achten.
- Ebenso muss der Helm nach einem Unfall oder nach einem Sturz aus großer Höhe zwingend ausgetauscht werden. Beschädigungen sind in der Regel nicht mit bloßem Auge erkennbar.
- Kinder sollten auf Spielplätzen, z.B. beim Klettern oder Rutschen, keinen Helm tragen, da hier eine erhebliche Strangulationsgefahr vom Helm ausgeht.
Die Rechtslage
Da es keine Helmpflicht für Radfahrer gibt, gilt nach gängiger Rechtsprechung bei Alltagsradfahrern das Fehlen eines Fahrradhelms bei einem Unfall auch nicht als Mitverschulden. Für Radurlaube im Ausland können jedoch abweichend von der deutschen Rechtslage andere Regelungen für Kinder oder Erwachsene gelten.
Wer jedoch ein S-Pedelec fährt, nutzt kein Fahrrad, sondern ein Kleinkraftrad. Daraus folgt neben weiteren Besonderheiten auch, dass Fahrer einen geeigneten Schutzhelm tragen müssen. Unklar ist, welche Art Helm als geeignet für Fahrer eines S-Pedelec anzusehen ist. Die Industrie hat aufgrund der Regelungslücke die Norm NTA 8776 entwickelt.
Die Rolle Dritter
Versicherungen haben bereits versucht, Unfallopfern, die beispielsweise von einer rücksichtslos geöffneten Autotür vom Rad geholt wurden, eine Mitschuld zuzuordnen, um einen Teil der Reha-Kosten nicht übernehmen zu müssen. Die Versicherer waren damit aber bislang vor Gericht letztinstanzlich aufgrund der auch in Deutschland geringen Helmtragequote nicht erfolgreich. Aber allein der Versuch zeigt, dass Versicherungen und ihre Verbände keine neutrale Rolle bei der Helmfrage einnehmen.
Warum fast alle Kampagnen für das Tragen von Fahrradhelmen und die Erhöhung der Helmtragequote von Organisationen finanziert werden, die der Autoindustrie und der Versicherungsbranche nahestehen, sollte einen misstrauisch stimmen. Ob da eine Schuldverschiebung zum Radfahrer die eigentliche Motivation ist, können wir nicht abschließend beurteilen.
Sinn und Nutzen von Fahrradhelmen
Sinn und Nutzen von Fahrradhelmen und in diesem Zusammenhang die Forderung einer Helmpflicht für Fahrradfahrer werden sehr kontrovers und emotional diskutiert. Richten wir zunächst unser Augenmerk auf Kinder und Jugendliche, für die mit schöner Regelmäßigkeit eine Helmpflicht gefordert wird.
Im Bericht des Bundesverbandes der Unfallkassen zum Schülerunfallgeschehen von 2004 werden Schülerunfälle statistisch aufbereitet. Weniger als 2 Prozent der meldepflichtigen Unfälle bei Schülern passieren mit dem Fahrrad. 27 % sind Pausenunfälle, 16 % sind "Unterrichtsunfälle".
"Mobilität in Deutschland" ist eine bundesweite Befragung von rund 50.000 Haushalten zu ihrem alltäglichen Verkehrsverhalten im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung (BMVBS). Im Ergebnistelegramm zur ersten Befragung von 2002 findet man auf Seite 3, dass 9 Prozent aller Wege mit dem Fahrrad zurück gelegt werden. 61 Prozent der Wege werden mit dem Auto zurückgelegt. Mit dem Auto werden also 6,8 mal so viele Wege zurück gelegt. Der Anteil an Schädel-Hirn-Verletzung ist bei Autofahrern 26 mal so groß.
Nach einer Studie der Neurochirurgischen Universitätsklinik Münster entstanden 11 Prozent der Schädelhirnverletzungen beim Auto- oder Motorradfahren, 36 Prozent während Freizeitaktivitäten, 28 Prozent im Haushalt, 15 Prozent bei der Arbeit und lediglich 10 Prozent bei Fahrradunfällen (OrthoJournal Ausgabe 12 (Juli bis Oktober 2012)). Gemäß diesem Aufsatz von Dr. Adolf Müller, Chefarzt der Klinik für Neurochirugie am Krankenhaus Barmherzige Brüder in Regensburg, machen u.a. Reitsportler eine größere Gruppe von schädelhirnverletzten Unfallopfern aus. Diese Berichte zeigen deutlich, dass Fahrrad fahren keine besonders gefährliche Tätigkeit ist. Warum wird dann ausgerechnet beim Fahrrad fahren eine besondere Schutzkleidung verlangt?
Natürlich kann man argumentieren, dass bereits dieses eine Prozent Schädel-Hirn-Verletzungen zu viel ist.
DIN EN 1078 im Detail
Die Prüfnorm DIN EN 1078 prüft einen Helm, indem dieser mit einem "Prüfkopf" (Gewicht zwischen ca. 3 und 6 kg) gefüllt und aus etwa 1,5 Metern Höhe auf eine glatte Fläche fallen gelassen wird. Die Aufprallgeschwindigkeit beträgt dabei 19,5 km/h. Ein zweiter Fallversuch wird aus einer Höhe von rund 1,1 Metern zentral auf ein dachförmiges Ziel durchgeführt (simulierter Bordstein), die Aufschlagsgeschwindigkeit beträgt dabei 16,5 km/h. In beiden Fällen erfolgt der Aufprall auf eine vom Prüfer auszuwählende Stelle des Helms. Der Helm darf bei den Fallversuchen brechen.
Man kann nun argumentieren, dass die Fahrgeschwindigkeit nicht die Aufprallgeschwindigkeit ist. Motorradhelme werden auch nur bei rund 27 km/h geprüft. Da während des Sturzes die Geschwindigkeit vor dem Aufprall des Kopfes durch Arme und Schultern meist stark abgebremst wird, kann die Aufprallgeschwindigkeit bei der Prüfung entsprechend niedrig angesetzt werden.
Wie die rund 20 km/h als Aufprallgeschwindigkeit konkret ermittelt wurden, ist aus der Norm nicht ersichtlich. Es geht auch die These um, dass nur die horizontale Beschleunigung relevant ist. Der Aufprall erfolgt nach unten, die Fahrgeschwindigkeit jedoch nach vorn. Die Aufprallgeschwindigkeit ist also nur von der Fallhöhe, nicht von der Fahrgeschwindigkeit abhängig.
Bei Fahrradhelmen, aber auch bei Ski- und Motorradhelmen, wird die Dämpfung ausschließlich bei senkrecht einwirkenden Kräften gemessen. Das entspricht am ehesten einem Frontalaufprall. Das reale Unfallgeschehen zeigt jedoch, dass häufig schräg einwirkende Kräfte auftreten, die dann als Rotationskräfte am Hirn einwirken. Diese sind für das Hirn besonders gefährlich. Ein Fahrradhelm kann (ebenso wie ein Motorradhelm) solche Kräfte kaum dämpfen.
Die schwedische Versicherung Folksam hat ebenfalls Fahrradhelme getestet. Die Werte für die lineare Kopfbeschleunigung lagen bei einer Aufprallgeschwindigkeit von etwa 21,6 km/h zwischen 135 g und 242 g. Bei einer Beschleunigung von 250 g bestehe ein 40-prozentiges Risiko für einen Schädelbruch. Auch Folksam betont, dass das Gehirn auf Rotationsbeschnleunigung wesentlich empfindlicher reagiert als auf lineare Beschleunigung. Das Risiko für Diffuse Axonale Verletzungen (Diffuse Axonal Injury (DAI)), Hirnblutung oder Prellung geht vor allem von der Rotationsbeschleunigung aus.
In Focus Online sagte im April 2012 der Unfallforscher Klaus Brandenstein von der Unfallforschung der Versicherer (UDV), "dass die Studienlage wenig über die tatsächliche Wirksamkeit von Fahrradhelmen aussagt. Klar sei, dass ein Helm keine Unfälle verhindert. Klar sei auch, dass er kaum etwas ausrichten kann, wenn der Radfahrer mit einem schnell fahrenden Auto zusammenprallt."
Florian Schueler, Unfallforscher am Institut für Rechtsmedizin an der Uni Heidelberg, äußerte bereits 2008 in einem Interview mit dem Mountainbike-Magazin, dass die Norm für Fahrradhelme überarbeitet werden muss. Die Norm setzt derzeit eine maximale Beschleunigung von 250 g als Grenzwert an. Schueler dazu: "Die etablierte Wertegrenze des Verletzungsschutzes liegt deutlich tiefer! [...] die Einwirkdauer ist dabei entscheidend!
Durch seine Hartschale kann der Radhelm im Niedriggeschwindigkeitsbereich Weichteilverletzungen und Schädelbrüche verhindern. Aufgrund der fehlenden Pufferwirkung und Knautschzone wird jedoch bei Unfällen mit höherer Geschwindigkeit das Gehirn durchgeschüttelt und es kommt zu Scherbewegungen und Anprallverletzungen an der harten Knochenkapsel, die direkt zu Einblutungen und Verletzungen des Hirngewebes führen.
Wie findet man den richtigen Helm?
Beim Kauf eines Fahrradhelmes solltest du zuerst auf den richtigen Sitz achten. Der Helm kann noch so cool, bunt und windschnittig aussehen: Verrutscht er im Moment des Unfalls, kann er deinen Kopf nicht schützen und im schlimmsten Fall noch mehr Schaden anrichten.
Bevor du in ein Fachgeschäft gehst oder online nach einem neuen Helm schmökerst, empfiehlt es sich den Kopfumfang zu messen, um die richtige Helm-Größe zu ermitteln. Viele Hersteller bieten eine Skala an, die erste Orientierung gibt. Doch allein das Kopfmaß ist nicht ausreichend. Am besten ist es, unterschiedliche Helme zu probieren und mit dem Drehrad oder der Ratsche - beides befindet sich an der Hinterseite der Innenschale - den Helm so zu justieren, dass er perfekt sitzt, aber nicht drückt. Der Helm sollte nur an den Stellen aufliegen, die auch gepolstert sind. Die Ohren sollten frei sein.
Nach Kontrolle des optimalen Sitzes - der Helm rutscht nicht wenn du den Kopf bewegst und du hast ein gutes Gefühl - lohnt es, noch auf den Verschluss zu achten. Dieser liegt ein bis maximal zwei Fingerbreit unter dem Kinn. Auf keinen Fall sollte er dicht am Kinn anliegen oder gar einschneiden. Die meisten Hersteller bieten einen Ratschen-, Magnet- oder einen Klickverschluss an. Auch hier gilt ausprobieren, was für dich am besten passt.
Fahrradhelm-Arten: für jeden Einsatzzweck den passenden Helm
Bist du ein Vielfahrer, der in der Freizeit überwiegend mit einem Rennrad oder Mountainbike unterwegs ist, sollte dein Fahrradhelm zum Gelände passen. So bieten Rennradhelme beispielsweise eine andere Dynamik und Belüftung als Fahrradhelme für den Mountainbiker. Auch Kinderhelme unterscheiden sich in der Form - nicht nur der grellen Farbe - von Helmen für Jugendliche und Erwachsene.
Der entsprechende Helmtyp leitet sich aus deinem Einsatzbereich ab. So gibt es Unterschiede beim Thema Sicherheit, Schutz aber auch beim Thema Komfort. Hier findest du Erklärungen zu den verschiedenen Helmarten und kannst so den passenden Helm für dich finden.
Helme für den Stadtverkehr und Touren
Gerade im Stadtverkehr oder bei der Fahrradtour am Wochenende ist das Tragen eines Fahrradhelms dringend empfohlen. Die Trekking- & Cityhelme, gerne auch Urban-Helme genannt, bieten Schutz bei einem schlichten und schicken Design. Sie zeichnen sich durch gute Einstellmöglichkeiten und cleveren Features wie Reflektoren oder Lichter aus.
Helme für Mountainbiker
In kaum einem anderen Bereich ist die Sturzgefahr so hoch wie auf dem Mountainbike. Daher ist ein geeigneter Mountainbikehelm auch absolute Pflicht. Für Trail und Allmountain-Touren haben sich Halbschalenhelme bewährt, die für einen guten Kompromiss zwischen hohem Schutz und guter Belüftung sorgen. Diese sind gerade am Hinterkopf meist tiefer geschnitten um auch diesen zu schützen.
Helme für Downhiller
Für den Einsatz auf Downhill-Strecken oder im Bikepark ist ein vollumschließender Fullface-Helm gedacht. Sie bieten den meisten Schutz und durch den Kinnbügel ist zudem auch dein Gesicht und Kiefer geschützt. Generell ist die Helmschale oft robuster und sie sind auch besser gepolstert als Halbschalen-MTB-Helme.
Helme für Rennradler
Auf dem Rennrad zählt natürlich Geschwindigkeit. So sind Rennrad-Helme besonders leicht und haben eine aerodynamische Form um besonders windschnittig zu sein. Dabei sind sie mit einer optimalen Belüftung versehen, was dir hilft immer einen kühlen Kopf zu bewahren. Ihre Form sorgt bei der Kopfhaltung auf dem Rennrad für ein möglichst großes Sichtfeld.
Helme für Kinder
Im Wesentlichen unterscheidet sich ein Fahrradhelm für Kinder nicht großartig von Fahrradhelmen für Erwachsene. Bei beiden soll der Helm die gleiche Funktion erfüllen, nämlich den Kopf vor Stößen im Falle eines Sturzes zu schützen. Allerdings gibt es natürlich ein paar Unterschiede. Kinder haben einen kleineren Kopf und benötigen dementsprechend einen Kinderhelm, der genau auf ihren Kopfumfang passt. Während das Design bei Kindern oft verspielt und farbenfroh ist, kommen Helme für die Großen eher in schlichten Farben daher.
Prüfsiegel & DIN Norm für höchste Sicherheitsstandards
Ob Discounter-Helm oder High-End-Produkt - alle Fahrradhelme, die in der EU und in der Schweiz verkauft werden, müssen sich einem Testverfahren inklusive Crashtest unterziehen. Wird dieser makellos bestanden, erhält der Fahrradhelm die Norm DIN EN1080 (CE). Zusätzlich sind viele Modelle mit dem Zeichen für "geprüfte" Sicherheit (GS) versehen.
In EU-weiten Testverfahren nach der DIN EN 1078 (CE) muss der Helm einen Test bestehen, bei dem er unter anderem mit einem Prüfkopf einmal auf einen flachen und einen schrägen Sockel fällt, der eine Bordsteinkante imitiert. Dabei darf der Prüfkopf beim Aufprall nicht das 250-fache der Erdbeschleunigung überschreiten.
So sicher sind Fahrradhelme
Wer jetzt denkt, dass solche Stürze einem nie passieren würden, irrt. Über 70 Prozent der meisten schwer verletzten Radfahrer tragen Kopfverletzungen davon. Vier von fünf hätten durch das Tragen eines Helms verhindert werden können. Auch wer stets langsam und nur kurze Strecken fährt, profitiert von der erhöhten Sicherheit am Kopf. Denn oftmals resultieren Fahrradunfälle durch Zusammenstöße, Eigenverschulden sowie das Fehlverhalten anderer Verkehrsteilnehmer.
Ein ewiges Leben hat jedoch bei allen noch sicheren Prüfverfahren kein Fahrradhelm. Du solltest ihn nach circa fünf bis sechs Jahren austauschen. Beobachtest du Verschleißerscheinungen, Risse oder hattest du sogar einen Sturz mit deinem Helm, ist er sofort gegen einen neuen zu ersetzen.
Einige Hersteller bieten sogar einen Rabatt nach einem Unfall sowie ein Crash Replacement an. So kann ein neuer Helm der gleichen Marke teilweise bis zu 50 Prozent günstiger erworben werden.
Neue Fahrradhelme mit MIPS
Ganz neu auf dem Markt sind Fahrradhelme mit MIPS (Multi-directional impact protection system). Diese verfügen über eine schwimmend verarbeitete Innenschale, die sich mit der Rotationsbewegung deines Kopfes bei einem schrägen Aufprall etwa 15 mm verschiebt und so einen Teil der Beschleunigungsenergie abbauen kann.
Ob dieses System wirklich noch mehr Sicherheit bieten kann, wird derzeit in der Fachwelt noch diskutiert. Wichtiger ist es, sich an Testergebnissen und den eigenen Bedürfnissen an einen Helm zu orientieren.
Helm-Tragequote noch immer zu niedrig
Damit ein Fahrradhelm im Falle eines Unfalls seine schützende Wirkung überhaupt entfalten kann, muss er auch getragen werden. Nach den aktuellen Zahlen der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) aus dem Jahr 2022 tragen 40,3 Prozent aller Radfahrer und -fahrerinnen einen Fahrradhelm.
Große Unterschiede herrschen hierbei zwischen den konventionellen Radfahrenden mit gerade einmal 34 Prozent und den Pedelec-Fahrern und -Fahrerinnen mit 60,1 Prozent. Gerade bei Berufspendlern in innerstädtischen Bereichen, die nicht immer ein Pedelec nutzen, besteht starkes Verbesserungspotential hinsichtlich der Tragequote.
Betrachtet man die steigenden Unfallzahlen in den letzten Jahren, stimmt die Erhebung besonders bedenklich. Denn gerade das Tragen eines Schutzhelms kann bei einem Sturz lebensbedrohliche Kopfverletzungen stark abmildern oder sogar vermeiden. Es gibt also weiter Luft nach oben bei der Helm-Tragequote und noch viel Aufklärungsbedarf über die schützende Wirkung eines Fahrradhelms im Straßenverkehr.
Tipps und Empfehlungen
Empfehlungen an die Hersteller
- Die Anforderungen der geltenden Norm müssen eingehalten werden. Hier darf kein Gurtschloss brechen (passiert beim Helm von Casco).
- Die Helme von Cube, Decathlon, Abus (S-Pedelec-Helm), Prophete und vor allen Dingen von Lidl zeigen Verbesserungspotential in Sachen Stoßdämpfungseigenschaften.
- Nur ein angenehmer und gut einzustellender Helm wird getragen. Die Anpassungen am Kopf müssen einfach, gut und sicher durchgeführt werden können.
- Sichtbarkeit bedeutet Sicherheit. Daher sollten die Fahrradhelme zumindest mit Reflektoren ausgestattet sein: Der Helm von Lazer, Giro und Cube, sowie der S-Pedelec-Helm von KED haben keinerlei Reflektion.
Tipps für Verbraucher
- Da sich jede Kopfform individuell darstellt, ist es empfehlenswert, den Helm vor dem Kauf anzuprobieren. So lassen sich Passform und Einstellmöglichkeiten des Wunschhelms prüfen und ein Fehlkauf vermeiden. Nehmen Sie am besten auch Ihre Brille zum Probetragen mit.
- Die Pflege des Helmes entscheidet über die Dauer der Einsatzfähigkeit. Denn die Schutzwirkung verliert auch ein in die Jahre gekommener Helm nicht wesentlich. Durch regelmäßige Pflege und Reinigung, trockene Lagerung sowie der Schutz vor äußeren Einwirkungen kann der Helm über längere Zeit genutzt werden.
- Um eine möglichst gute Sichtbarkeit zu gewährleisten, sollte der Helm mit einer LED-Beleuchtung ausgestattet sein. Da die Aktivierung vom Nutzer bzw. der Nutzerin jedoch oft vergessen wird, sollte der Helm auch über eine passive Sicherheitsausstattung in Form von reflektierenden Elementen an der gesamten Helmschale sowie im Kinnriemen verfügen. Ein helles Design in auffälligen Farben erhöht zudem die Sichtbarkeit bei Tag und Nacht.
Die ADAC Unfallforschung belegt, dass ein Helm beim Sturz effektiv vor vielen Kopfverletzungen schützen kann. Auch der schlechteste Helm im Test kann im Ernstfall Leben retten, wenn er richtig getragen wird. Helme für Radfahrer können Leben retten! Selbstverständlich nur, wenn sie auch benutzt werden.
Bereits beim Kauf des Helmes sollten einige Dinge beachtet werden. Zunächst sind verschiedene Modelle und Größen zu probieren, nur so kann festgestellt werden, welcher Fahrradhelm am Besten für den eigenen Kopf geeignet ist. Nehmen Sie sich also zur Auswahl viel Zeit und besuchen Sie gegebenenfalls mehrere Fachgeschäfte, um das für Sie optimal passende Modell zu finden. Zusätzlich zur größeren Auswahl bekommt man im Fachhandel meistens auch noch eine fachkundige Beratung.
Selbstverständlich muss bei der Anprobe auch geprüft werden, ob die Längenverstellung und der Verschluss des Kinnriemens leicht zu bedienen sind und bei geschlossenem Kinnriemen die Ohren nicht bedeckt sind. Natürlich sollten nur Fahrradhelme gekauft werden, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Wenn sich einmal ein Unfall mit dem Fahrradhelm ereignet hat, muss dieser ausgetauscht werden! Auch wenn keine sichtbaren Risse oder Beschädigungen zu sehen sind. Die Angabe des Herstellungsdatums ist notwendig (vergleiche oben), da das Material mit der Zeit ermüdet und deshalb der Radhelm nach einigen Jahren ausgetauscht werden muss.
Starke Sonneneinstrahlung schadet Kunststoffen, weshalb man den Fahrradhelm nicht unnötigerweise in der Sonne liegen lassen sollte.
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