Die Sicherheit im Straßenverkehr ist ein zentrales Anliegen. In Deutschland gibt es eine Vielzahl von Maßnahmen, die sicherstellen sollen, dass alle Verkehrsteilnehmer so sicher wie möglich ans Ziel gelangen. Neben den Verkehrsregeln sind auch technische Einrichtungen an den Fahrzeugen bzw. die Ausrüstung der Fahrer von Bedeutung. Eine dieser Maßnahmen ist die Helmpflicht, die für bestimmte Fahrzeuge gesetzlich vorgeschrieben ist.
Gibt es eine Helmpflicht für Mofas?
Ja. Gemäß den Bestimmungen in § 21a StVO ist in Deutschland eine Helmpflicht zu beachten. Diese gilt für Krafträder, welche eine Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h erreichen können. Da sowohl Moped als auch Mofa, Roller und Motorrad in der Regel mindestens 20 km/h als Höchstgeschwindigkeit erreichen, ist bei diesen Fahrzeugen eine Helmpflicht zu beachten. Somit besteht auf dem Mofa, Roller, Motorrad oder Trike eine Helmpflicht sowohl für Fahrer als auch für Mitfahrer.
Die Helmpflicht ist in erster Linie eine Maßnahme zur Erhöhung der Sicherheit von Verkehrsteilnehmern - in diesem Fall von Motorradfahrern. Bei Unfällen und Stürzen sind sie üblicherweise weniger geschützt als in einem Auto - wo neben der Karosserie auch diverse Schutzeinrichtungen dabei helfen, die Schwere von Verletzungen zu minimieren oder diese gar ganz zu verhindern.
Seit Wann Gibt Es Die Helmpflicht?
Für Motorräder ist das Tragen eines geeigneten Helms seit 1976 in der Straßenverkehrsordnung (StVO) festgeschrieben. Maßgebend ist hier der § 21a, welcher genau definiert, für welche Fahrzeuge diese Pflicht zu beachten ist. Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen.
Die Helmpflicht ist beim Motorrad also in der Regel immer zu beachten, denn diese Krafträder erreichen üblicherweise bauartbedingt eine Höchstgeschwindigkeit von mindestens 20 km/h. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn Sicherheitsgurte vorhanden sind. Bei einem Motorrad ist das nicht der Fall. Bei bestimmten Quad-Modellen oder Trikes können allerdings Gurte verbaut sein.
Wie Lange Ist Dann Eine Helmpflicht Auf Dem Motorrad Zu Beachten?
Der Helm muss selbstverständlich die gesamte Fahrt über getragen werden, sofern diese im öffentlichen Straßenverkehr erfolgt bzw.
Was Gilt Als Geeigneter Helm?
In der StVO ist nur bestimmt, dass ein Helm geeignet sein muss. Was als geeignet gilt, ist hier allerdings nicht definiert. Dennoch gibt es Vorschriften und Regelungen an denen sich Hersteller und auch Verkehrsteilnehmer orientieren können. Darüber hinaus können sich Motorradfahrer auch nach bestimmten EU-Regeln und Prüfsiegeln richten.
Die ECE-Norm 22-05 bestimmt einheitliche Vorgaben für die Produktion und die Sicherheitsstandards von Motorradhelmen. Helme mit dem entsprechenden Prüfsiegel erfüllen diese Standards und werden daher als geeignet angesehen. Im Ausland ist das mitunter jedoch anders. Möchten Sie dort den Anforderungen einer Helmpflicht auf dem Motorrad entsprechen, ist es oft unerlässlich, dass der Helm die ECE-Norm erfüllt.
Ausnahmen von der Helmpflicht
Unter bestimmten Umständen und Voraussetzungen ist es möglich, dass Fahrer von der Helmpflicht auf dem Motorrad befreit sind. Üblicherweise führen medizinische Gründe zu diesen Ausnahmen. Eine Befreiung von der Helmpflicht auf dem Motorrad wird je nach Einzelfall entschieden und ist bei der zuständigen Behörde zu beantragen.
Die Ausnahmeregelung ist meist auf ein bis drei Jahre befristet. Nach Ablauf wird dann überprüft, ob die Gründe für die Ausnahme weiterhin bestehen. Ist absehbar, dass sich der Gesundheitszustand nicht mehr ändern wird, kann die Behörde auch eine unbefristete Genehmigung ausstellen.
Strafen bei Verstößen gegen die Helmpflicht
Sind Sie auf dem Motorrad ohne Helm unterwegs? Eine Strafe, wenn Sie Motorrad ohne Helm fahren, gibt es in der Regel nicht. Aber mit einem Verwarn- oder einem Bußgeld müssen Sie immer rechnen. Haben Sie keine Ausnahmegenehmigung, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, wenn Sie keinen oder einen ungeeigneten Helm tragen. Werden Sie erwischt, droht Ihnen zunächst ein Verwarngeld von 15 Euro.
Das gilt sowohl für den Fall, dass Sie einen ungeeigneten Helm verwenden als auch dann, wenn Sie gar keinen Helm aufhaben. Teurer wird es, wenn Sie die Helmpflicht auf dem Motorrad missachten und Kinder befördern. Trägt ein Kind als Beifahrer keinen Helm, werden 60 Euro fällig. Des Weiteren wird ein Punkt in Flensburg eingetragen. Das geschieht auch, wenn Sie mehrere Kinder ohne Helm mitnehmen.
Wichtig ist, dass die Missachtung der Helmpflicht auf dem Motorrad dazu führen kann, dass Ihnen bei einem Unfall eine Mitschuld an etwaigen Verletzungen gegeben wird.
Bußgelder bei Missachtung der Helmpflicht
| Verstoß | Bußgeld | Punkte in Flensburg |
|---|---|---|
| Fahren ohne Helm | 15 Euro | Keine |
| Kind ohne Helm mitgenommen | 60 Euro | 1 |
| Mehrere Kinder ohne Helm mitgenommen | 70 Euro | 1 |
Die folgende Tabelle verdeutlicht, wann welche Sanktionen drohen.
Mofa Definition
Um die Frage bezüglich der Helmpflicht für Mofas beantworten zu können, bedarf es zunächst einmal einer Definition des Mofas an sich. Zu irritierend sind Bezeichnungen wie „Motorrad“ oder „Moped“, denn beides ist ein Mofa (zusammengesetzt aus „Motor“ und „Fahrrad“) nicht.
Bei einem Mofa handelt es sich um ein motorisiertes Zweirad, welches bezüglich seiner Fahrzeugklasse unterhalb des Mopeds liegt. Demzufolge wird ein Zweirad als ein Mofa angesehen, wenn es eine maximale Drehzahl von 4.800/min und eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h erreicht. Gemäß der EG-Fahrzeugklasse wird es als Kleinkraftrad eingeordnet.
Ab einem Alter von 15 Jahren kann eine Mofa-Prüfbescheinigung erworben werden; einen extra Führerschein hierfür bedarf es nicht. Gemäß dieser ist es jedoch nicht gestattet, Beifahrer mitzunehmen. Wer im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist, darf grundsätzlich auch ein Mofa fahren. Dabei ist es unerheblich, für welche Klasse(n) der Führerschein ausgestellt worden ist.
Neben diesen ursprünglichen Mofas haben sich Ende der 1980-er Jahre die Leichtmofas auf deutschen Straßen etabliert. Sie unterschieden sich von den anderen motorisierten Fahrrädern dadurch, dass sie nur eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h erreichen konnten. Darüber hinaus waren sie leichter. Heutzutage sind sie jedoch fast komplett von der Bildfläche verschwunden; neue Leichtmofas werden nicht mehr hergestellt.
Wie Wird Ein Mofa Im Verkehrsrecht Eingestuft?
Verkehrsrechtlich gesehen ist ein Mofa ein einsitziges, einspuriges Fahrrad mit Hilfsmotor und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h. Um ein solches Mofa auf öffentlichen Straßen fahren zu dürfen, bedarf es eines Versicherungskennzeichens sowie einer Betriebserlaubnis.
Die in den vergangenen Jahren immer mehr in Mode gekommenen E-Bikes (Pedelecs) gelten im Übrigen im Verkehrsrecht nicht als Mofas, sondern als Fahrräder. Demzufolge finden auch die gesetzlichen Regelungen bezüglich der Mofas bei ihnen keine Anwendung.
Besteht Eine Helmpflicht Für Mofas?
Als die ersten Mofas auf den Straßen unterwegs gewesen sind, durfte man sie - genau wie beim Fahrrad - fahren, ohne einen Helm tragen zu müssen. Im Laufe der Jahre jedoch wurde der Verkehr immer stärker, und somit auch die Gefahren, die auf die ungeschützten motorisierten Radfahrer lauerten. So war es nur eine Frage der Zeit, bis auch für Mofas eine Helmpflicht ins Leben gerufen worden ist. Am 01. Oktober 1985 war es so weit: Mofafahrer müssen einen Helm tragen. Dabei ist zu beachten, dass sich diese gesetzliche Regelung nur auf die traditionellen Mofas bezieht: ein Leichtmofa ist von ihnen ebenso ausgeschlossen wie ein E-Bike. Obwohl gerade ein Pedelec ähnliche Geschwindigkeiten erreichen kann wie die Mofas, besteht hierfür keine Helmpflicht.
Welche Strafe Droht Bei Verstoß Gegen Die Helmpflicht?
Trägt ein Mofafahrer während der Fahrt keinen Helm, begeht er eine Ordnungswidrigkeit. Wird er dabei erwischt, muss er ein Bußgeld zahlen, welches aktuell (Stand: März 2015) bei 15,- € liegt.
Gibt Es Ausnahmen Von Der Helmpflicht?
Grundsätzlich ist es so, dass jeder motorisierte Zweiradfahrer, dessen Kraftrad eine Geschwindigkeit von über 20 km/h erreichen kann, einen Helm tragen muss. Ausnahmen hiervon werden in der 8. Ausnahmeverordnung der Straßenverkehrsordnung definiert. Sie gelten jedoch nur, wenn das betreffende Kraftrad den Anforderungen entspricht, welche gemäß der Anlage zu dieser Verordnung festgehalten worden sind. ist die der Fall, kommt Satz 2 des § 21a StVO zum Tragen „…die Helmpflicht besteht nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind“.
Fazit
Auch für Mofas gilt auf öffentlichen Straßen die Helmpflicht.
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