Helmpflicht für Roller, Mofas und E-Scooter in Deutschland

Die Frage, wann und wo in Deutschland eine Helmpflicht besteht, kann manchmal verwirrend sein. Dieser Artikel soll Klarheit schaffen, insbesondere im Hinblick auf Roller, Mofas und E-Scooter.

Helmpflicht für Roller

Gemäß § 21a Absatz 2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) gilt bei Fahrten mit einem Roller eine Helmpflicht. Diese bezieht sich nicht nur auf den Fahrer, sondern ebenfalls auf alle Personen, die mitfahren. Zudem muss der Helm geeignet sein, weshalb Sie beispielsweise nicht mit einem Fahrradhelm Roller fahren dürfen. Denken Sie stets an die Helmpflicht, wenn Sie mit dem Roller fahren.

Voraussetzungen für das Fahren mit einem Roller

Neben dem Vorhandensein einer Fahrerlaubnis der Klasse AM gibt es noch weitere Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um regelkonform Roller zu fahren. Zum anderen muss dieser über einen ausreichenden Versicherungsschutz verfügen. Als Nachweis dafür fungiert das Kennzeichen. Besonders wichtig ist darüber hinaus die Vorschrift, dass Sie nicht ohne Helm Roller fahren dürfen.

Sanktionen bei Verstößen

Wenn Sie mit einem Roller fahren und dabei gegen die Verkehrsregeln verstoßen, müssen Sie sich wohl oder übel auf Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog einstellen. Ohne Helm droht eine Strafe von 15 Euro. Doch Vorsicht: Wenn Sie auf dem Roller mit einem Kind fahren, das keinen geeigneten Helm trägt, steigt dieser Betrag schnell auf 60 Euro. Sind Sie auf einem Radweg unterwegs oder beschließen, mit dem Roller auf dem Gehweg zu fahren, müssen Sie mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro vorliebnehmen. Wenn Sie mit einem Roller fahren, ohne ein Kennzeichen montiert zu haben, werden 40 Euro fällig.

Sollten Sie mit einem Roller ohne Führerschein fahren, also das Dokument zu Hause vergessen haben, kommt ein Verwarnungsgeld von 10 Euro auf Sie zu. Wenn Sie allerdings ohne Führerschein mit dem Roller fahren, weil Sie gar keinen besitzen, also z. B. niemals eine Fahrerlaubnis dafür erlangt haben, begehen Sie eine Straftat. Sollten Sie mit einem Roller ohne abgeschlossene Versicherung fahren, machen Sie sich strafbar.

Führerschein für Roller

Wer im öffentlichen Straßenverkehr mit einem Roller fahren möchte, muss mindestens im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse AM sein. Haben Sie einen Autoführerschein, sind Ihnen damit automatisch auch Fahrten mit einem Roller gestattet. Wer eine Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt, darf automatisch auch Kleinkrafträder im Verkehr steuern, da die Führerscheinklasse AM im Autoführerschein integriert ist.

Helmpflicht für Mofas

Seit dem 1. Oktober 1985 gilt die Helmpflicht beim Mofa für alle Fahrer! Dabei ist jedoch genau auf die Fahrzeugklasse zu achten. Moped, Elektroroller, Motorroller: Helmpflicht gilt durch § 21a Absatz 2 StVO auch für diese leistungsfähigeren Fahrzeugklassen. Fahrer, die der Helmpflicht nicht nachkommen, müssen stets mit einem Verwarngeld von 15 Euro rechnen. Durch die eingeschränkte Verkehrssicherheit drohen zudem schwere Verletzungen.

Die StVO schreibt eine Helmpflicht für alle Krafträder vor, die als Höchstgeschwindigkeit 20 km/h oder mehr erreichen können. Daher gilt eine Helmpflicht auch auf Moped und Mofa. Das ist dann für Fahrer als auch für Mitfahrer, falls solche erlaubt sind, der Fall.

Gesetzliche Grundlagen

Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. Da sowohl Moped als auch Mofa, Roller und Motorrad in der Regel mindestens 20 km/h als Höchstgeschwindigkeit erreichen, ist bei diesen Fahrzeugen eine Helmpflicht zu beachten.

Es stellt sich die Frage: Handelt es sich beim Mofa um ein Gefährt, das in eine der genannten Kategorien fällt? Hier gilt es die Bauweise des Vehikels genauer zu betrachten. Dabei handelt es sich um ein motorisiertes Zweirad, welches klassentechnisch unter dem Moped einzuordnen ist. Verkehrsrechtlich ist ein Mofa als einspuriges Fahrrad mit Hilfsmotor zu betrachten, wobei die Bauart Höchstgeschwindigkeiten bis zu 25 km/h ermöglicht.

Sanktionen bei Missachtung der Helmpflicht

Tragen Sie auf dem Mofa keinen oder einen ungeeigneten Helm, hat das bei einer Kontrolle in der Regel Folgen. So werden 15 Euro Verwarngeld fällig. Darüber hinaus steigern Sie auch das eigene Verletzungsrisiko. Mit einem Bußgeld müssen Sie dann rechnen, wenn Sie Kinder ohne Helm mitnehmen.

Missachten Sie die Helmpflicht auf dem Mofa in Deutschland, müssen Sie mit Verwarn- bzw. Bußgeldern zwischen 15 und 70 Euro rechnen. In einigen Fällen, drohen auch Punkte in Flensburg. Des Weiteren sollten Sie nicht außer Acht lassen, dass eine Missachtung der Helmpflicht auf dem Mofa auch Auswirkungen auch etwaige Schadensersatzansprüche haben kann. Kommt es zu einem Unfall, kann es sein, dass Ihnen eine Teilschuld an Verletzungen gegeben wird.

Ausnahmen von der Helmpflicht

Die Helmpflicht beim Mofa kennt keine wirkliche Ausnahmen. Zwar steht in der StVO geschrieben, dass durch Anlegen eines Sicherheitsgurtes auf einen Helm verzichtet werden kann. Diese Möglichkeit bieten Mofas in der Regel aber nicht an. Folglich bleibt die Helmpflicht beim Mofa unumstößlich.

Helmpflicht für E-Scooter

Kurz gesagt: Nein, es besteht keine E-Scooter Helmpflicht. Das begründet sich aus der Tatsache, dass die Straßenverkehrsordnung die Pflicht zum Tragen eines Kopfschutzes bei Krafträdern, sowie offenen mehrrädrigen Kraftfahrzeugen mit einer Höchstgeschwindigkeit über 20 km/h festsetzt. Die Geschwindigkeit von E-Rollern ist jedoch auf maximal 20 km/h begrenzt. Daher fallen diese nicht unter das Gesetz. Erreichen E-Scooter mit Zulassung mehr als 20 km/h ist eine E-Scooter Helmpflicht wiederrum gegeben.

Empfehlung zum Tragen eines Helms

Auch wenn es derzeit keine bestehende E-Scooter Helmpflicht gibt, kann sich dies schnell ändern. Da es aktuell keine E-Scooter Helmpflicht gibt, bist Du selbst für Deine Sicherheit verantwortlich und musst für Dich entscheiden, ob Du einen Helm beim Fahren aufsetzen möchtest. Anders als in einem Auto gibt es beim Fahren mit einem E-Scooter weder Knautschzonen noch Airbags, die einen Aufprall abfangen bzw. reduzieren. Das erhöht das Verletzungsrisiko bei einem Unfall mit einem E-Roller erheblich. Bei einem Sturz schlägt der Kopf ohne Helm ungeschützt auf den Untergrund auf und schwere Kopfverletzungen sind die Folge.

Sicherheitsaspekte

Selbst als geübter und gekonnter E-Scooter-Fahrer ist das Unfallrisiko nicht zu unterschätzen. Nasse Fahrbahnen, unebene Untergründe, Straßenverschmutzungen und andere Verkehrsteilnehmer sind potenzielle Gefahrenquellen und letztlich weiß man nie, was passieren wird. Trotz der nicht bestehenden E-Scooter Helmpflicht sind Schutzmaßnahmen daher immer wichtig.

Geeignet sind im Prinzip alle handelsüblichen Fahrradhelme. Überaus praktisch, weil Du bei Deinem E-Scooter kaum Stauraum zur Verfügung hast, sind faltbare Helme. Diese bringen neben einem umfassenden Schutz, auch die Möglichkeit mit, diese platzsparend nach Gebrauch in einer Tasche zu verstauen. Die ideale Passform für deine persönliche E-Scooter Helmpflicht stellst Du sicher, indem Du vor dem Kauf Deinen Kopfumfang ermittelst.

Zugelassene Helme und Gütezeichen

Sobald Produkte Sicherheitsanforderungen erfüllen müssen, kommt ein Gütesiegel ins Spiel. So müssen beispielsweise Helme für Speed-Pedelecs (und bald auch für Mopeds und Roller) ebenfalls einem Prüfzeichen entsprechen. Dabei handelt es sich um das Gütezeichen NTA 8776.

Das Gütezeichen ist an der Kennzeichnung "NTA 8776" auf der Innenseite des Helms zu erkennen. Ein Helm, der das NTA 8776-Gütezeichen trägt, ähnelt dem Gütezeichen eines normalen Fahrradhelms, ist aber für höhere Fallgeschwindigkeiten ausgelegt und schützt einen größeren Teil des Kopfes.

Speed-Pedelec-Helme entsprechen ebenfalls dem Gütezeichen 8776 und sind daher für Mopeds und Roller geeignet. Speed-Pedelec-Helme haben viele Vorteile gegenüber anderen Rollerhelmen. Zum Beispiel sind Speed-Pedelec-Helme verstellbar und haben eine Belüftung.

Helme für Kinder

Innerhalb und außerhalb der Einrichtung sollten Kinder beim Roller-, Laufrad- und Fahrradfahren daher grundsätzlich einen Helm tragen. Helme können auch Gefahren mit sich bringen. So besteht beim Spielen auf Klettergeräten mit Fahrradhelmen ein erhebliches Risiko von Strangulationsunfällen. Die Abmaße an Spielplatzgeräten nach DIN EN 1176 zur Vermeidung von Fangstellen sind nicht für Kinder ausgelegt, die Fahrradhelme tragen.

Fahrradhelme müssen passen und richtig aufgesetzt werden. Sie sitzen richtig, wenn der obere Stirnbereich, Schädeldecke und Hinterkopf vom Helm bedeckt werden. Fahrradhelme sind in der Regel mit einem Herstellungsdatum versehen. Bei normaler, unfallfreier Beanspruchung empfiehlt es sich, den Fahrradhelm nach fünf Jahren zu ersetzen.

Neben einem guten Sitz sollten die Helme natürlich den gesetzlichen Sicherheitsanforderungen entsprechen. Dazu sind Fahrradhelme mit einem dauerhaft sicht- und lesbaren Typenschild versehen, das u. a. folgende Angaben enthält:

  • CE-Kennzeichnung
  • Nummer der europäischen Prüfnorm
  • Name oder Zeichen des Herstellers
  • Modellbezeichnung
  • Angabe, um welche Art von Helm es sich handelt

Bußgelder bei Verstößen gegen die Helmpflicht

Die folgende Tabelle fasst die Bußgelder bei Verstößen gegen die Helmpflicht auf Mofas zusammen:

Verstoß Bußgeld Punkte in Flensburg
Fahren ohne Helm 15 Euro Keine
Mitnahme eines Kindes ohne Helm 60 Euro 1
Mitnahme mehrerer Kinder ohne Helm 70 Euro 1

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