Der Markt für Fahrradanhänger ist groß, und gerade beim Transport von Kindern spielt Sicherheit eine große Rolle. Der ADAC rät Verbrauchern, sich vor dem Kauf rundum zu informieren, welcher Fahrradanhänger für die jeweiligen Bedürfnisse geeignet ist und worauf man achten sollte.
Grundlagen und Überlegungen vor dem Kauf
Grundsätzlich sollte man sich vor dem Kauf überlegen, wo und wie der Anhänger eingesetzt werden soll. Wer hauptsächlich auf nicht asphaltierten Wegen fährt, verwendet besser einen Anhänger mit Federungselementen. Dafür ist es auch sinnvoll, das Fahrrad mit großen Bremsscheiben (200 mm) auszurüsten. Die Bremsen müssen im Anhängerbetrieb mehr leisten. Insbesondere auf Streckenabschnitten mit Steigungen eignet sich ein Pedelec mit elektrischer Unterstützung. Mit einem E-Bike hingegen, das schneller als 25 km/h fährt und somit ein Versicherungskennzeichen benötigt, darf kein Kind im Hänger befördert werden.
Auch das eigene Fahrrad muss generell für einen Anhänger geeignet sein. Für voll gefederte Fahrräder (Fullys), Rennräder sowie Räder mit Naben- und Riemenschaltungen besteht oftmals keine Freigabe zum Ziehen eines Anhängers. Auch Fahrräder mit einem Rahmen aus Carbon sind für die Nutzung ausgeschlossen.
Sicherheitsaspekte und Empfehlungen
Wer Kinder transportiert, benötigt ein geeignetes Rückhaltesystem und sollte nicht ohne Front-Abdeckung fahren. Sie verhindert Verletzungen durch aufgewirbelten Schmutz und Staub. Eine Fahne in Signalfarbe an einer Stange sorgt für bessere Sichtbarkeit.
Der ADAC fordert die Hersteller von Fahrradanhängern auf, Sicherheitsstandards zu verbessern. Gurte und Überrollbügel sollten bei einem Kinderanhänger zur Grundausstattung gehören, genauso wie ein Sicherungsseil an der Kupplung.
Die Rolle des Helms im Fahrradanhänger
Kinder sollten im Fahrradanhänger einen Helm tragen, damit sie bei einem Unfall besser geschützt sind. Verschiedene Crashtests bestätigen, dass ein Fahrradanhänger für Kinder ab 6 Monaten die sicherste Transportmöglichkeit ist. Auch wenn die Kinder im Fahrradanhänger sicher aufgehoben sind und bei möglichen Unfällen durch die Kabine sowie einen stabilen Überrollbügel geschützt sind, kann es dennoch zu Kopfverletzungen kommen.
Über 70 % der schweren Verletzungen bei Kindern sind bei Radunfällen Kopfverletzungen. Um diesen vorzubeugen, sollten laut Experten Kinder einen Helm im Fahrradanhänger tragen, denn er kann bis zu zwei Drittel der aufprallenden Energie absorbieren.
Manche Modelle verfügen über seitliche Protektoren (z.B. Qeridoo Fahrradanhänger) oder eine spezielle Kopfpolsterung. Diese ersetzen aber keinesfalls einen Helm und bieten auch nicht denselben Schutz. Sie sind ergänzend dazu angebracht und erhöhen in den meisten Fällen den Komfort, weil sie als Stütze dienen.
Mit der richtigen Passform und der entsprechenden Form, die ein Helm für Fahrradanhänger aufweisen sollte, ist das Tragen bequem und sicher zugleich. Ein abgeflachter Helm für Fahrradanhänger schützt den kleinen Kopf vor groben Kopfverletzungen, sollte es einmal zum Sturz kommen. Durch die abgeflachte Form am Hinterkopf engt der Helm auch nicht ein und ist für dein Kind auch nicht sperrig. Achte dabei auf den richtigen Sitz auf der Stirn. Aber wie gesagt, reagiert jedes Kind anders auf den Helm.
Gesetzliche Lage und Empfehlungen
Nach wie vor besteht in Deutschland keine gesetzlich vorgeschriebene Helmpflicht. Das gilt sowohl für Fahrradfahrer als auch für Beifahrer im Kinderfahrradsitz und im Kinderfahrradanhänger. Die Entscheidung obliegt also den Eltern, ob die Kinder einen Helm tragen oder nicht. Laut der österreichischen Fahrradverordnung müssen Kinder unter 12 Jahren einen Helm tragen - auch wenn sie im Fahrradanhänger oder Fahrradsitz unterwegs sind.
Laut der aktuellen gesetzlichen Lage besteht in Deutschland keine gesetzlich vorgeschriebene Helmpflicht. Auch wenn Radfahrer bei unverschuldeten Unfällen keinen Helm getragen haben, haben sie laut Gesetz keine Mitschuld, wenn sie ohne Helm unterwegs sind.
Deutschland überlässt die Entscheidung, einen Helm im Fahrradanhänger zu tragen oder nicht, seinen Bürgern und überträgt die Risikobewertung den Radfahrern bzw. Eltern selbst. Es bestehen dabei auch keine Ausnahmeregelungen für bestimmte Altersgruppen. Die Schweiz handhabt es in puncto Helmpflicht im Vergleich zu Österreich wie Deutschland und schreibt diese nicht verpflichtend vor. Stattdessen sind die Schweizer ihrer eigenen Verantwortung überlassen und können frei entscheiden, ob sie selbst als Fahrradlenker einen Helm tragen und ob sie ihren Kindern im Fahrradanhänger anziehen.
Obwohl in manchen Ländern keine offizielle Helmpflicht besteht, befürworten es die meisten, einen Helm im Fahrradanhänger zu tragen. Wir raten dir, dich vor Ausflügen oder Reisen mit dem Fahrrad samt Fahrradanhänger im Urlaubsland über die gesetzlichen Vorschriften zu informieren. Unter Umständen ist es im Zielland gesetzlich verpflichtend, dass du als Fahrradlenker und dein Kind einen Helm tragen müssen.
Unsere Empfehlung lautet jedoch ohnehin, selbst wenn es gesetzlich nicht verpflichtend ist, trotzdem einen Helm zu tragen. Gerade als Eltern sollten wir als Vorbild vorausgehen und den Kindern verantwortungsvolles Verhalten vorleben.
Kaufberatung für Fahrradhelme im Anhänger
Unterschiedliche Faktoren beeinflussen die Kaufentscheidung.
- Passform: Damit der Helm dem Kopf des Kindes optimalen Schutz bietet, muss er gut sitzen und perfekt passen. Modernste Technologien versprechen einen zuverlässigen Rundum-Schutz, wie z.B. das Mips-System, welches ein Schutzsystem für Zusammenstöße aus verschiedenen Richtungen bietet. Dabei soll eine bewegliche Kunststoffeinlage beim Sturz vor Drehkräften schützen. Stiftung Warentest erklärt allerdings, dass guter Schutz nicht von MIPS abhängig ist.
- Form: Ein perfekter, aber bequemer Sitz sorgt für sicheren Schutz. Der Helm soll nicht nur den Kopf schützen, sondern auch Schläfen und Nacken miteinbeziehen. Dabei darf er nicht zu weit in den Nacken reichen, um die Bewegungsfreiheit nicht einzuschränken. Ein fester Sitz ist wichtig - der Helm soll weder rutschen noch wackeln, auch nicht wenn dein Kind seitlich den Kopf schüttelt. Ein abgeflachter Helm ist für Fahrradanhänger am besten geeignet, da sich die Kleinen damit bequem zurücklehnen können.
- Anpassung: Kinder wachsen unheimlich schnell. Ideal ist ein mitwachsendes Modell, sollte jedoch der Helm zu klein werden, unbedingt einen neuen kaufen. Die Anpassung ist wichtig, damit der optimale Sitz eingestellt werden kann. Zudem erhöht eine angenehme Polsterung den Tragekomfort und schützt vor unangenehmen Druckstellen. Achte auch auf ausreichende Luftöffnungen, um übermäßigem Schwitzen vorzubeugen.
- Gewicht: Kinderhelme dürfen nicht zu schwer sein. Als Orientierungspunkt nennen Experten dazu 200 bis 350 g. Grundsätzlich gilt, je kleiner das Kind, desto leichter sollte der Helm sein.
- Sichtbarkeit: Knallige Farben und zusätzliche Reflektoren erhöhen die Sichtbarkeit im Straßenverkehr. Mit blinkenden LED-Lichtern sind die Kleinen auch nachts oder in der Dämmerung besser sichtbar.
Um das perfekte Modell zu finden, solltest du dein Kind verschiedene Varianten ausprobieren lassen. Wichtig sind ein einfaches Handling, ein komfortabler und optimaler Sitz sowie ein zuverlässiger Schutz. Auch im Fahrradanhänger sollte dein Kind unbedingt einen Helm tragen, auch wenn einige Hersteller behaupten, dass dies nicht notwendig wäre. Im Falle eines Unfalls kann es zu schweren Schädelverletzungen deines Kindes kommen, weil es entweder gegen den Metallrahmen stößt, es mit dem Geschwisterkind mit dem Kopf zusammenschlägt oder das Auto den Fahrradanhänger an einer ungünstigen Stelle trifft. Nur ein Helm kann hier schwere Kopfverletzungen verhindern!
Fahrradanhänger, in denen kein Helm getragen werden kann, weil sie eine universelle Kopfstütze haben, sind daher nicht empfehlenswert.
Weitere Tipps und Hinweise
Befördert werden dürfen maximal zwei Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr. Der Radfahrer muss dabei mindestens 16 Jahre alt sein.
Mit dem Fahrradanhänger darfst du nur auf dafür ausgewiesenen Fahrradwegen oder der Straße fahren. Auf dem Fußweg darfst du nur fahren, wenn dein Kind bis zum Alter von 8 Jahren selbstständig Fahrrad fährt und du es auf dem Fußweg begleitest. Für den Fahrradanhänger gilt diese Ausnahme jedoch nicht.
Bis zu zwei Kinder dürfen bis zum vollendeten siebten Lebensjahr in einem Fahrradanhänger mit geeigneten Sitzen und Rückhaltesystemen mitfahren. Behinderte Kinder dürfen auch länger mitfahren.
Um die Sicherheit im Fahrradanhänger zusätzlich zu erhöhen, kannst du diverses Zubehör erwerben. Damit dein recht tief auf der Straße liegender Fahrradanhänger besser gesehen wird, solltest du einen Wimpel anbringen. Auch zusätzlich angebrachte Reflektoren am Anhänger sind sinnvoll. Ein Rückspiegel gibt dir mehr Sicht in Kurven und gleichzeitig kannst du deine Kinder sehen.
Zulässiges Gewicht: Für das Gesamtgewicht des Anhängers gelten die Vorgaben des Herstellers in der Bedienungsanleitung. Fehlen Herstellerangaben, sollte der ungebremste Anhänger ein Gesamtgewicht von 40 Kilogramm nicht überschreiten.
Empfehlungen für Babys
Kinder, die selbstständig sitzen können, sollten einen Helm im Fahrradanhänger tragen. Ihr Köpfchen kann mit einem Helm nicht gut aufliegen, somit wird die Nackenmuskulatur überstrapaziert.
Auch die Baby-Hängematte im Fahrradanhänger sollte aus diesem Grund nicht genutzt werden, um damit Fahrrad zu fahren sondern nur zu schieben. Ohnehin ist es bei einigen Modellen vom Hersteller aus untersagt, mit Hängematte Fahrrad zu fahren sondern man darf in diesem Betriebsmodus nur schieben. Außerdem ist es in der Hängematte nicht möglich, deinem Baby einen Helm aufzusetzen.
Nutze daher den Fahrradanhänger nach Möglichkeit erst, wenn dein Kind selbstständig aufrecht sitzen und einen Helm tragen kann.
Checkliste für den Fahrradanhänger-Kauf
- Hat dein Fahrrad die Möglichkeit einen Anhänger zu befestigen?
- Wo willst du mit dem Anhänger fahren?
- Sind Sicherheitsgurte und Überrollbügel vorhanden?
- Hat der Fahrradanhänger eine auffällige Farbe?
Tabelle: Zusammenfassung der wichtigsten Punkte
| Aspekt | Empfehlung |
|---|---|
| Helmpflicht | In Deutschland keine Pflicht, aber dringend empfohlen |
| Alter der Kinder | Maximal bis zum vollendeten 7. Lebensjahr (bis 2 Kinder) |
| Fahrradtyp | Nicht geeignet: Fullys, Rennräder, Carbonrahmen |
| Zusatzausstattung | Frontabdeckung, Sicherheitsgurte, Überrollbügel, Wimpel |
| Helmform | Abgeflachter Helm für bequemes Anlehnen |
| Babys | Fahrradanhänger erst nutzen, wenn Kind selbstständig sitzen kann und einen Helm tragen kann |
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