Fahrradhelm: Ja oder Nein? Studien und Fakten zur Helmpflicht

Die Frage, ob man beim Fahrradfahren einen Helm tragen sollte, ist ein viel diskutiertes Thema. Eine Helmpflicht für Radfahrerinnen und Radfahrer wird immer wieder diskutiert. Es gibt unterschiedliche Meinungen und viele Aspekte zu berücksichtigen.

Unfallstatistik und Kopfverletzungen

Der Radverkehr folgt leider nicht dem allgemein positiven Trend der Unfallstatistik. Im Jahr 2022 waren 70.903 Radfahrer in Unfälle verwickelt, davon 23.658 mit Pedelecs. 444 Personen kamen ums Leben, davon 256 auf einem "normalen" Fahrrad und 188 auf dem Pedelec. Unfälle mit Pedelecs gehen häufiger tödlich aus als solche mit Fahrrädern ohne Motor, wofür auch das Alter der Verunglückten ein Grund ist - bei älteren Menschen ist zudem die Wahrscheinlichkeit höher, sich bei einem Sturz schwer oder tödlich zu verletzen.

Welchen Anteil Kopfverletzungen an diesen Zahlen haben, ist nicht bekannt, weil die amtliche Statistik bei einem Fahrradunfall nicht unterscheidet, welche Körperregion betroffen ist. Bei einem Verkehrsunfall erleiden viele Radfahrende schwere Kopf- und Hirnverletzungen. Ein Helm lässt diese deutlich weniger schwer ausfallen: Ohne Helm trifft die Aufprallkraft konzentriert auf eine kleine Fläche und kommt dadurch mit großem Druck zur Wirkung. Mit Helm aber verteilt sich die Kraft auf eine viel größere Fläche, im Optimalfall auf die gesamte Helmauflagefläche.

Nach einer Studie war bei einem Viertel aller Fahrradunfälle der Kopf betroffen, und Helme konnten 20 Prozent der leichten und 80 Prozent der schweren Kopfverletzungen verhindern. Die ADAC Unfallforschung belegt, dass ein Helm beim Sturz effektiv vor vielen Kopfverletzungen schützen kann. Sogar ein schlechter Helm kann im Ernstfall Leben retten, wenn er richtig getragen wird.

Wer trägt einen Helm?

Die Helmtragequote lag 2022 bei 40,3 Prozent. Dabei war sie bei Pedelecfahrern mit 60,1 Prozent deutlich höher als bei konventionellen Radfahrerinnen und -fahrern (34 Prozent). Am höchsten - 81,3 Prozent - war sie 2022 bei den Jüngsten, nämlich bei Kindern von sechs bis zehn Jahren. Mit 31,2 Prozent liegt die Gruppe der 17- bis 21-Jährigen in der Statistik ganz hinten.

Gesetzliche Regelungen und Empfehlungen

Keine gesetzliche Helmpflicht besteht auch für Pedelecs bis 25 km/h. Schnelle Pedelecs bis 45 km/h gelten als Kraftfahrzeuge und dürfen nur mit einem geeigneten Helm gefahren werden. Auch für E-Bikes, die ohne Tretunterstützung diese Geschwindigkeiten erreichen können, gilt eine gesetzliche Helmpflicht.

In Spanien besteht sie außerhalb geschlossener Ortschaften für alle. In weiteren Ländern, darunter Österreich, Tschechien, Kroatien und Schweden, müssen Kinder und Jugendliche grundsätzlich einen Fahrradhelm tragen. Dabei variiert die Altersgrenze von Land zu Land.

Bei der Ausübung ihres Sports in der Freizeit und im Rahmen von Wettkämpfen wird dringend geraten, einen Helm zu tragen. Andernfalls kann die Betroffenen bei einem Unfall eine Mitschuld treffen, was mit Kürzungen der Schadensersatzansprüche durch die Versicherung verbunden wäre.

Wie ein Fahrradhelm schützt

Sehr anschaulich wird dies beim sogenannten Melonentest: Wenn die Frucht ungeschützt aus 1,50 Metern fällt, zerbricht sie. In einen - ausgemusterten - Fahrradhelm gelegt, richtig befestigt und aus der gleichen Höhe fallen gelassen, bleibt sie unbeschädigt.

Tipps zum Helmkauf und zum Tragen

Die wichtigste Empfehlung ist, auch für jede noch so kurze Strecke auf dem Rad einen Helm zu tragen. Vor dem Kauf sollte man ihn unbedingt anprobieren. Dass der Helm den geltenden Anforderungen genügt, zeigt das CE-Kennzeichen als Mindestanforderung.

Der Helm sollte mit einer LED-Beleuchtung und reflektierenden Elementen an der gesamten Helmschale sowie im Kinnriemen ausgestattet sein. Noch besser wird die Sichtbarkeit mit einem hellen Design in auffälligen Farben.

Vor dem Aufsetzen ist darauf zu achten, dass die Riemen nicht verdreht sind. Beim aufgesetzten Helm sollen sie vor und hinter dem Ohr vorbeilaufen. Das Kinnriemenschloss darf bei straff gespanntem Riemen nicht direkt auf dem Unterkieferknochen aufliegen, sondern unter dem Kinn. Der Helm soll mittig auf dem Kopf sitzen und die Hälfte der Stirn bedecken. Bei geschlossenem Kinnriemen darf er sich nicht verschieben lassen. Der TÜV empfiehlt ebenso wie der ADAC, einen Helm nach fünf Jahren auszumustern. Nach einem Sturz ist der Helm zu entsorgen und zu ersetzen.

Fahrradhelm als Knautschzone für den Kopf

Fahrradhelme retten Leben - trotzdem cruisen drei von vier Radfahrern und Radfahrerinnen ohne Schutz durch die Gegend. Studien belegen, dass der Fahrradhelm das Risiko einer schweren Kopfverletzung um bis zu 75 Prozent reduziert. Mehr als die Hälfte aller Opfer von Verkehrsunfällen werden am Kopf verletzt: Ohne Helm erleiden drei von vier betroffenen Personen ein Schädel-Hirn-Trauma.

Auslöser eines Schädel-Hirn Traumas ist immer eine äußere Gewalteinwirkung, meist infolge eines Unfalls: ein Schlag auf den Kopf, ein schwerer Sturz oder Aufprall. Am häufigsten und harmlosesten sei die Gehirnerschütterung, auch als Schädel-Hirn-Trauma Grad I bezeichnet. Die Symptome sind leicht, es bleiben keine Langzeitschäden zurück.

Im Gegensatz dazu sind die Diagnosen „Prellung Grad II“ und „Quetschung Grad III“ schwerwiegend: Zellen und Nerven sind in der Regel geschädigt oder abgestorben. Es kommt zu Blutungen, Wasser lagert sich im Gehirn ein. Hirnschwellungen (Hirnödeme) üben Druck auf das Gehirn aus, schädigen weitere Areale.

Plötzliche Stürze können wir unter Umständen noch instinktiv mit unseren Händen abfedern, vor plötzlichen Schlägen auf den Kopf kann uns nur der Helm wirksam schützen. Der sei im Grunde nichts anderes als eine persönliche Schutzausrüstung, die dem Gefahrenpotenzial der Tätigkeit - Fahrradfahren im zunehmend dichter werdenden Straßenverkehr - angemessen ist.

Argumente gegen die Helmpflicht

Die Gegner der Helmpflicht argumentieren, dass diese das Radfahren so unattraktiv mache, dass weniger Menschen mit dem Fahrrad unterwegs seien und deshalb auch weniger tödlich verunglücken.

Ein immer wiederkehrendes Argument ist die Eitelkeit. Andere behaupten, die Helmpflicht schrecke potenzielle Fahrradfahrer ab. Oder verleite dazu, besonders rasant zu fahren. Viele überschätzen sich nach dem Motto: ‚Mir passiert schon nichts! Ich passe auf mich auf.‘

Die gesamtgesellschaftliche Perspektive

Die gesamtgesellschaftlichen Kosten seien um 40 Prozent größer als der Nutzen, schreibt Gernot Sieg von der Universität Münster in einer Studie. Er hat in seiner Studie die möglichen Auswirkungen einer Helmpflicht in Deutschland detailliert untersucht: Die aktuelle Helmtragequote von 13 Prozent, die durchschnittlich von jedem Deutschen pro Jahr geradelten 401 Kilometer sowie die Verletzten- und Todeszahlen aus der Unfallstatistik fließen darin ein.

Sieg geht davon aus, dass eine Helmpflicht zu einem Rückgang der Summe aller in Deutschland geradelten Kilometer um 4,5 Prozent führen würde. Laut WHO-Berechnungen bringt jeder Kilometer Radfahren einen gesundheitlichen Nutzen von 1,05 Euro. Sinkt die Kilometerzahl um die angenommenen 4,5 Prozent, hat das Gesundheitskosten in Höhe von 472 Millionen Euro zur Folge.

Wird weniger geradelt, steigt auch der Ausstoß von Abgasen, da die Menschen aufs Auto oder den ÖPNV umsteigen. Diese Umweltkosten summieren sich auf 11 Millionen Euro pro Jahr. Der Verzicht aufs Rad hat aber auch positive Folgen: Betroffene laufen wieder etwas mehr. Sie fahren auch mehr Auto und müssen im Stadtverkehr im Fall eines Unfalls weniger schwere Verletzungen fürchten. Diese positiven Umstiegseffekte erreichen immerhin 123 Millionen Euro pro Jahr.

Den jährlichen Komfortverlust beziffert der Forscher schließlich mit 171 Millionen Euro. Rechnet man in dieser gesamtgesellschaftlichen Bilanz alles zusammen, ergibt sich ein Minus von 278 Millionen Euro pro Jahr. Im Fall einer Helmpflicht gibt es zwar weniger Unfalltote und schwer verletzte Radfahrer, dafür aber hohe Ausgaben für Helme und mehr Herzinfarkte - und zwar bei all jenen, die wegen der Helmpflicht aufs Radeln verzichten oder weniger radeln. Sieg rät deshalb von einer Helmpflicht ab.

Der Standpunkt des ADAC

Unter diesen Rahmenbedingungen bieten Helme den Radfahrenden den bestmöglichen Schutz. Vor allem aus versicherungstechnischen Gründen wird die Einführung einer Helmpflicht aber als nicht zielführend angesehen.

Empfehlungen

  • Tragen Sie auch für kurze Strecken einen Helm.
  • Achten Sie auf die richtige Passform und das CE-Kennzeichen.
  • Ersetzen Sie den Helm nach einem Sturz oder nach fünf Jahren.

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