Sicherheit ist eines der zentralen Themen im Straßenverkehr. Es gibt eine Vielzahl an Maßnahmen, die dafür sorgen sollen, dass alle Verkehrsteilnehmer so sicher wie möglich am Ziel ankommen. Neben den Verkehrsregeln sind in diesem Zusammenhang auch technische Einrichtungen an den Fahrzeugen bzw. die Ausrüstung der Fahrer wichtig. Und nicht nur in Deutschland müssen bestimmte Verkehrsteilnehmer einen Helm nutzen. Eine gesetzlich festgelegte Helmpflicht ist in Europa nicht selten und sollte bei Urlaubsreisen daher nicht außer Acht gelassen werden.
Helmpflicht per Gesetz: Ja oder nein?
In Deutschland gilt eine Helmpflicht für in § 21a StVO definierte Fahrzeuge. Diese ist unter anderem für Motorräder, Trikes und Quads zu beachten. Es gibt keine Helmpflicht auf dem Fahrrad. Bei sogenannten Pedelecs kommt es darauf an, um welche Art es sich handelt. Hier kann unter Umständen eine Helmpflicht gelten.
Die Helmpflicht in der StVO
Eingeführt wurde die Pflicht, auf bestimmten Fahrzeugen einen Helm tragen zu müssen, in Deutschland 1976. Wichtig in diesem Zusammenhang ist § 21a der Straßenverkehrsordnung (StVO). Explizit mit einer Schutzhelmpflicht belegt sind also Krafträder und offene Fahrzeuge, die schneller als 20 km/h fahren können. Auf Motorrädern, Trikes, Quads und einigen E-Bikes muss demnach immer ein Helm aufgesetzt werden.
Im benannten Paragraphen ist zudem bestimmt, dass ein Schutzhelm dann zu tragen ist, wenn die Fahrzeuge keine Möglichkeit zum Anschnallen bieten. Dies beantwortet dann auch die Fragen, ob eine Helmpflicht im Cabrio besteht. Wichtig ist zudem auch, dass nicht nur Fahrer einen Helm tragen müssen, sondern auch etwaige Mitfahrer. In diesem Fall gilt die Helmpflicht explizit auch für Kinder, wenn diese beispielsweise im Beiwagen oder auf dem Quad mitfahren.
Ausnahmen von der Helmpflicht
Bestehen außerordentliche Gründe, dass ein Helm nicht getragen werden kann, ist eine Befreiung von der Helmpflicht eine Option. Dies wird jedoch immer für den jeweiligen Einzelfall entschieden. Liegen zum Beispiel gesundheitliche Gründe vor, muss dies durch ein Gutachten bzw. durch eine ärztliche Bescheinigung nachgewiesen werden.
Der passende Helm
Per Gesetz ist ein geeigneter Helm vorgeschrieben, was einen solchen ausmacht, ist jedoch in der StVO nicht festgehalten. Allerdings kommt hier die gängige Rechtsprechung zum Tragen, wonach durch den Helm Ohren, Stirn und Nacken geschützt sein müssen.
Auch von Bedeutung in diesem Zusammenhang ist die ECE-Norm 22-05, welche in vielen Ländern der Europäischen Union den gesetzlichen Standard für geeignete Helme darstellt. In Deutschland ist das entsprechende Prüfsiegel nicht vorgeschrieben, allerdings wird empfohlen, dass Helme den Vorgaben der Norm entsprechen sollten.
Diese Norm stellt sicher, dass Helme im Rahmen verschiedener Anforderungen geprüft werden und diesen Standards entsprechen. Da diese Vorschriften in anderen Ländern per Gesetz erfüllt sein müssen, können Fahrten mit Helmen ohne entsprechendes Prüfsiegel im Ausland zu Bußgeldern führen. Vor einer Reise sollten sich Fahrer also immer informieren, ob das ECE-Siegel Teil der Helmpflicht ist.
Helmpflicht für Radfahrer?
Eine Pflicht, auf dem Rad einen Helm zu tragen, gibt es hier nicht. Auf dem Rad entscheidet jeder selbst, ob der Kopf per Helm geschützt wird oder nicht. Achtung: Auch bei bestimmten Pedelecs ist ein Helm Pflicht. Das S-Pedelec, welches bis zu 45 km/h schnell werden kann, erfüllt die Voraussetzungen aus § 21a StVO. Somit gilt auch auf diesem eine Helmpflicht.
Abweichende Regelungen im Ausland
Anders können die Regelungen zum Beispiel im Urlaub aussehen, denn in einigen Ländern ist auch auf dem Fahrrad eine Helmpflicht zu beachten. Ob dies für Erwachsene oder nur für Kinder gilt, sollten Reisende vorab klären.
Sanktionen bei Verstößen gegen die Helmpflicht
Wer mit einem Fahrzeug fährt, für das eine Helmpflicht zu beachten ist, jedoch keinen Helm trägt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Die Helmpflicht zu missachten, bedeutet in Deutschland ein Verwarngeld von 15 Euro. Werden allerdings Kinder ohne Helm mitgenommen, erhöht sich der Betrag auf 60 Euro und ein Punkt in Flensburg wird ebenfalls eingetragen.
Auswirkungen auf den Versicherungsschutz
Die Missachtung der Helmpflicht ist auch in Bezug auf den Versicherungsschutz von Bedeutung. So kann Fahrern durchaus eine Mitschuld an einem Unfall eingeräumt werden, wenn sie fahrlässig oder vorsätzlich ohne vorgeschriebenen Helm unterwegs waren. Versicherungen können die Zahlungen teilweise oder ganz verweigern bzw. den Versicherten in Regress nehmen.
Pro und Contra einer Helmpflicht für Radfahrer
Eine Helmpflicht für Radfahrerinnen und Radfahrer wird immer wieder diskutiert. In Deutschland besteht beim Fahrradfahren keine Helmpflicht. Laut einer Studie der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) tragen etwa 72 Prozent der Kinder im Alter zwischen sechs und zehn Jahren dennoch. In anderen Altersgruppen sind es allerdings nur noch 19 Prozent.
Die Argumente gegen eine Helmpflicht reichen von "unstylisch" über "uncool" bis "unbequem". Es gibt Bedenken, dass eine Helmpflicht die Radnutzung unattraktiv machen könnte, was negative Auswirkungen auf die Gesundheit und die Umwelt hätte.
Statistiken und Fakten
70.903 Radfahrer waren 2022 auf einem nicht motorisierten Fahrrad unterwegs, 23.658 Menschen mit dem Pedelec. 444 Personen kamen ums Leben, davon 256 auf einem "normalen" Fahrrad und 188 auf dem Pedelec. Verletzte oder getötete Pedelec-Fahrende waren im Durchschnitt 53 Jahre alt, die auf einem nicht motorisierten Fahrrad 42.
Die Helmtragequote lag 2022 bei 40,3 Prozent. Dabei war sie bei Pedelecfahrern mit 60,1 Prozent deutlich höher als bei konventionellen Radfahrerinnen und -fahrern (34 Prozent). Am höchsten - 81,3 Prozent - war sie 2022 bei den Jüngsten, nämlich bei Kindern von sechs bis zehn Jahren. Mit 31,2 Prozent liegt die Gruppe der 17- bis 21-Jährigen in der Statistik ganz hinten.
Rechtliche Aspekte
Auch wer ohne Helm auf dem Rad unterwegs ist, hat vollen Anspruch auf Schadensersatz bei unverschuldeten Unfällen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) im Juni 2014 beschlossen und mit seiner Entscheidung ein Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig von Juni 2013 aufgehoben.
Bei einem Unfall trägt er oder sie ohne Schutzhelm daher kein Mitverschulden an einer Kopfverletzung. Anders sieht es bei sportlich Ambitionierten aus, bei denen es um Schnelligkeit geht und ein höheres Gefährdungspotenzial besteht.
Empfehlungen
Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) empfiehlt Kindern, älteren Menschen und besonders ambitionierten Fahrern, beim Radeln einen Helm zu tragen. Auch wer ohne Helm auf dem Rad unterwegs ist, hat vollen Anspruch auf Schadensersatz bei unverschuldeten Unfällen.
Tipps zum Helmkauf und zum Tragen
- Die wichtigste Empfehlung ist, auch für jede noch so kurze Strecke auf dem Rad einen Helm zu tragen.
- Vor dem Kauf sollte man ihn unbedingt anprobieren.
- Dass der Helm den geltenden Anforderungen genügt, zeigt das CE-Kennzeichen als Mindestanforderung.
- Der Helm sollte mit einer LED-Beleuchtung und reflektierenden Elementen ausgestattet sein.
- Vor dem Aufsetzen ist darauf zu achten, dass die Riemen nicht verdreht sind.
- Der Helm soll mittig auf dem Kopf sitzen und die Hälfte der Stirn bedecken.
- Bei geschlossenem Kinnriemen darf er sich nicht verschieben lassen.
- Der TÜV empfiehlt ebenso wie der ADAC, einen Helm nach fünf Jahren auszumustern.
- Nach einem Sturz ist der Helm zu entsorgen und zu ersetzen.
Wie ein Fahrradhelm schützt
Bei einem Verkehrsunfall erleiden viele Radfahrende schwere Kopf- und Hirnverletzungen. Ein Helm lässt diese deutlich weniger schwer ausfallen: Ohne Helm trifft die Aufprallkraft konzentriert auf eine kleine Fläche und kommt dadurch mit großem Druck zur Wirkung. Mit Helm aber verteilt sich die Kraft auf eine viel größere Fläche, im Optimalfall auf die gesamte Helmauflagefläche.
Die ADAC Unfallforschung belegt, dass ein Helm beim Sturz effektiv vor vielen Kopfverletzungen schützen kann. Empfehlenswerte Produkte sind im ADAC Test von Fahrradhelmen für Erwachsene und für Kinder zu finden. Eines der Resultate: Sogar ein schlechter Helm kann im Ernstfall Leben retten, wenn er richtig getragen wird.
Fahrradhelm und Verkehrssicherheit
Um die Verkehrssicherheit für Radfahrer zu erhöhen, müssen die Kommunen, Landkreise und Bundesländer für sichere Radverkehrsanlagen sorgen. Dazu gehört - auch wegen der starken Zunahme von Pedelecs - die Realisierung durchgängiger Radverkehrsnetze mit ausreichend breiten Radwegen und sicheren Führungen über Knotenpunkte und Einmündungen. Auch Radschnellwege und Fahrradstraßen sind hilfreiche Maßnahmen.
Wichtig ist mehr Aufklärungsarbeit, damit alle Verkehrsteilnehmenden, also Auto- und Radfahrende, Fußgänger und Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel, mehr Verständnis füreinander entwickeln. Gefordert sind mehr gegenseitige Rücksichtnahme und die Einhaltung der Verkehrsregeln.
Die Rolle der Influencer
Susann Richter sieht eine stärkere Vorbildwirkung bei Peers - also Gleichaltrigen - oder Personen des öffentlichen Lebens. Dabei spielen Influencer heutzutage eine wichtige Rolle. „Wenn Jugendliche auf YouTube oder Instagram sehen, dass ihre Helden Schutzkleidung tragen, dann wirkt das eher verhaltensentscheidend und sie nehmen das als normal und trendig an.“ Auch Sportlerinnen und Sportler können auf Jugendliche eine entsprechende Wirkung haben.
Verwandte Beiträge:
- Fahrradhelm mit Kragen Test: Schutz & Komfort im Vergleich
- Fahrradhelm Damen Matt Schwarz: Stil & Sicherheit vereint
- Günstige Fahrradhelme für Herren: Top Modelle im Vergleich
- KED Fahrradhelm Hello Kitty: Test & Kaufberatung
- Harley-Davidson Werkstatt: Ultimative Reparatur- und Service-Tipps für dein Bike!
- Bremsbeläge am Fahrrad mit Scheibenbremse hinten wechseln – Schritt-für-Schritt Anleitung für perfekte Bremsleistung!
Kommentar schreiben