Helmpflicht für Fahrradfahrer in Deutschland: Ein umfassender Überblick

Eltern sind oft unsicher, ob ihre Kinder beim Fahrradfahren einen Schutzhelm tragen müssen. Beim Thema Helmpflicht für Radfahrer sind die Ansichten geteilt. Manche Verkehrsexperten sehen das Tragen eines solchen Helms als sinnvoll an. Sie argumentieren damit, dass gerade Radfahrer zu den gefährdeten Verkehrsteilnehmern im Straßenverkehr gehören und sich bei einem Sturz schnell Kopfverletzungen zuziehen können. Wie sieht hier die rechtliche Situation aus? Dies erfahren Sie in dem folgenden Beitrag.

Gesetzliche Regelung: Keine Helmpflicht für Fahrräder

Doch der Gesetzgeber schreibt bislang nicht das Tragen eines Schutzhelms auf dem Fahrrad vor. Das gilt auch für Kinder. Anders sieht das nach § 21a Abs. 2 StVO nur für Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h aus. Hier müssen sowohl der Fahrer wie auch der Sozius während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen.

In Deutschland gibt es also keine Helmpflicht für Fahrradfahrer. Dem entsprechend handelt es sich auch nicht um einen Verstoß gegen das Verkehrsrecht der StVO oder die StVZO und es wird bei Nichttragen eines Helmes auch kein Bußgeld verhängt. Eine gesetzliche Regelung ist nach Auffassung der Mehrheit der Radfahrer nicht notwendig.

Ausnahmen von der Helmpflicht

Bestehen außerordentliche Gründe, dass ein Helm nicht getragen werden kann, ist eine Befreiung von der Helmpflicht eine Option. Dies wird jedoch immer für den jeweiligen Einzelfall entschieden. Liegen zum Beispiel gesundheitliche Gründe vor, muss dies durch ein Gutachten bzw. durch eine ärztliche Bescheinigung nachgewiesen werden.

Pedelecs und E-Bikes

Keine gesetzliche Helmpflicht besteht auch für Pedelecs bis 25 km/h. Schnelle Pedelecs bis 45 km/h gelten als Kraftfahrzeuge und dürfen nur mit einem geeigneten Helm gefahren werden.

Auch für E-Bikes, die ohne Tretunterstützung diese Geschwindigkeiten erreichen können, gilt eine gesetzliche Helmpflicht.

Für E-Bikes beziehungsweise Pedelecs gibt es zwar eine Reihe verschiedener Richtlinien und Gesetze, die für herkömmliche Fahrräder nicht gelten. Die Helmpflicht zählt allerdings nicht dazu. E-Bikes, die auf eine Geschwindigkeit von bis zu 25 Kilometer pro Stunde unterstützen zählen verkehrsrechtlich als Fahrrad.

Anders sieht dies hingegen bei S-Pedelecs ausm die nicht nach StVO nicht als Fahrräder, sondern Krafträder gelten. Im Paragraf 21a Abs. 2 der StVO ist eindeutig ausgewiesen, dass Fahrer von Krafträdern mit einem Motorantrieb über 20 Kilometer pro Stunde einen Helm tragen müssen.

Helmpflicht im Ausland

Auf jeden Fall sollten Eltern bei Fahrten ins Ausland aufpassen. Hier kann unter Umständen das Tragen eines Schutzhelms beim Radfahren vorgeschrieben sein. Das gilt vor allem bei Kindern.

In verschiedenen Regionen Europas und der Welt gibt es eine Fahrradhelm-Pflicht in anderen nicht. Für beliebte Nachbarländer wie Österreich, der Schweiz und die Niederlande kann Entwarnung gegeben werden. Dort gibt es keine Pflicht zum Tragen eines Helms für Erwachsene. Kinder hingegen müssen zum Beispiel in Österreich und Tschechien einen Helm tragen.

Eine generelle Helmpflicht für alle gibt es in Europa nur in Malta und Finnland. Aber auch in der Slowakei und Spanien (und damit auch auf dem Fahrrad-Eldorado Mallorca) gibt es eine Fahrradhelm-Pflicht außerhalb geschlossener Ortschaften für alle Radler jeden Alters.

Für Pedelecs im europäischen Ausland gelten viele verschiedene Regeln. Jedes Land hat andere Vorschriften zur Art der Unterstützung und zur genauen Leistung. In vielen Ländern Europas ist es ebenfalls Pflicht bei der Nutzung von Pedelecs und S-Pedelecs einen Helm zu tragen.

In verschiedenen Nationen reicht ein handelsüblicher Fahrradhelm nicht aus. Zum Beispiel in Italien und Frankreich musst du beim Benutzen von S-Pedelecs einen Motorradhelm tragen. In den meisten Nachbarländern gilt für E-Bikes bis 25 km/h keine Helmpflicht. Ausnahmen sind beispielsweise Kroatien und Spanien, allerdings nur für Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre.

Global betrachtet gibt es einige Länder, bei denen eine Fahrradhelm-Pflicht gesetzlich verankert ist. Prominenteste Beispiele dafür sind Australien, Neuseeland und Südafrika.

Argumente für und gegen eine Helmpflicht

Die Diskussion für oder gegen eine Helmpflicht wird immer wieder geführt, dabei gibt es verschiedene Argumente von Befürwortern und Gegnern einer Helmpflicht:

  • Argumente für eine Fahrradhelmpflicht in Deutschland:
    • Risiko für schwere und leichte Kopfverletzung wird reduziert
    • Kopfverletzungen können tödlich sein
    • Radfahrer haben keinen Schutz wie eine Knautschzone beim Auto
    • einen Fahrradhelm zu tragen ist einfach und ohne Probleme möglich
    • ein Fahrradhelm erhöht die Sichtbarkeit bei allen Verkehrsteilnehmern
  • Argumente gegen eine Fahrradhelmpflicht in Deutschland:
    • die Radverkehrs-Zahlen würden stark zurückgehen
    • ein Schutzhelm verleitet dazu, unvorsichtiger und mit höherem Risiko Fahrrad zu fahren
    • Kontrollen zur Durchsetzung der Fahrradhelm-Pflicht wären nur sehr schwer machbar
    • Fahrradhelme zerstören die Frisur und führen besonders im Sommer zu erhöhtem Schwitzen

Haftungsrechtliche Konsequenzen beim Fahrradfahren ohne Helm?

Allerdings stellt sich gleichwohl die Frage, ob dem Kind beim Fahrradfahren ohne Helm haftungsrechtliche Nachteile drohen, wenn es einen Verkehrsunfall erleidet. Mehrere Gerichte sind nämlich davon ausgegangen, dass hier ein Schadensersatzanspruch gegenüber einem anderen Verkehrsteilnehmer wegen einem Mitverschulden des Radfahrers im Sinne von § 254 BGB gekürzt wird. Hiermit müssen vor allem Rennfahrer rechnen.

Zwar hat das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht hier den Anspruch einer Radfahrerin wegen einem angeblichen Mitverschulden um 20% gekürzt. Diese hatte sich erheblich verletzt, weil ein Autofahrer unachtsam die Türe seines Fahrzeuges geöffnet hatte. Dadurch stürzte sie und erlitt schwere Schädel-Hirnverletzungen. Das Gericht begründete das Mitverschulden damit, dass ein Sachverständiger festgestellt habe, dass sich durch das Tragen des Helms die Wucht des Aufpralls abgemildert hätte. Das Verletzungstrauma wäre zumindest „in einem gewissen Umfang“ vermindert worden.

Der Bundesgerichtshof entschied jedoch anders. Er stellte mit Urteil vom 17.06.2014 - VI ZR 281/13 klar, dass der Radfahrerin hier kein Mitverschulden anzulasten ist. Gleichwohl ist unklar, ob dies immer gilt. Denn der Bundesgerichtshof stellte in seiner Urteilsbegründung darauf ab, dass dies „jedenfalls“ für Unfälle bis 2011 gilt. Ebenso ließ der BGH mangels Entscheidungserheblichkeit offen, wie die rechtliche Situation für Radfahrer aussieht, die sich „sportlich betätigen“.

Allerdings kann auch nicht mit Sicherheit gesagt werden, dass hier aktuell eine Kürzung eines Schadensersatzanspruches wegen Mitverschuldens definitiv ausgeschlossen ist. Hiermit müssten man dann rechnen, wenn sich zum Zeitpunkt des Unfalls das allgemeine Verkehrsbewusstsein in der Weise geändert hat, dass viele Radfahrer einen Schutzhelm tragen. Dies muss sich allerdings aus konkreten Umfragen ergeben.

Da es in Deutschland keine Pflicht zum Tragen eines Fahrradhelms gibt, spielt es rechtlich bei einem Unfall keine Rolle, ob du einen Helm trägst oder nicht. Weder für die Schuldfrage noch für die Versicherung ist dies von Relevanz.

Anders ist dies bei anderen Einflussfaktoren wie:

  • Alkoholkonsum
  • Verwendung von Kopfhörern
  • Radfahren auf der falschen Fahrbahnseite
  • Fahren ohne Licht bei Dämmerung und Dunkelheit
  • vergessen von Abbiegehinweisen

Je nachdem in welcher Form und Umfang diese Einflussfaktoren bei dem Unfall wirken, kann dies von der gegnerischen Versicherung gegen dich verwendet werden.

Empfehlungen und Statistiken

Allerdings wird eine eindeutige Empfehlung der Bundesregierung und anderer öffentlichen Stellen sowie Initiativen für das Tragen eines Fahrradhelms ausgesprochen. Denn natürlich schützen Fahrradhelme bei einem Unfall zum Beispiel vor Hirnverletzungen bis hin zu weiteren tödlichen Kopfverletzungen. Auch für Kinder gilt die Empfehlung zum Tragen eines Fahrradhelms. Egal ob sie nun noch im Fahrradanhänger oder Kindersitz mitfahren oder selbst in die Pedale treten.

Unfälle mit Pedelecs gehen häufiger tödlich aus als solche mit Fahrrädern ohne Motor, wofür auch das Alter der Verunglückten ein Grund ist - bei älteren Menschen ist zudem die Wahrscheinlichkeit höher, sich bei einem Sturz schwer oder tödlich zu verletzen.

Die Helmtragequote lag 2022 bei 40,3 Prozent. Dabei war sie bei Pedelecfahrern mit 60,1 Prozent deutlich höher als bei konventionellen Radfahrerinnen und -fahrern (34 Prozent). Am höchsten - 81,3 Prozent - war sie 2022 bei den Jüngsten, nämlich bei Kindern von sechs bis zehn Jahren.

Mit 31,2 Prozent liegt die Gruppe der 17- bis 21-Jährigen in der Statistik ganz hinten.

Wie aus der Datenbank der Unfallforschung der Versicherer (UDV) hervorgeht, haben 73 Prozent der Fahrradhelm-Träger bei einem Zusammenprall mit einem Kraftfahrzeug keine Verletzungen am Kopf davongetragen. Bei helmlosen Radfahrern waren es dagegen nur 46 Prozent.

Angaben der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) zufolge, trugen im Jahr 2011 durchschnittlich elf Prozent aller Radfahrer einen Helm. Zu einem vergleichbaren Ergebnis kam die Umfrage der Präventionskampagne „Risiko Raus!“, wonach in Deutschland nur zehn Prozent der Radfahrer einen Fahrradhelm nutzen.

Bei Kindern ist die Helmquote deutlich höher. Wie die BASt mitteilt, fuhren 56 Prozent der Kinder zwischen sechs und zehn Jahren mit einem Fahrradhelm. Der ACE Auto Club Europa kam im Jahr 2010 zu ähnlichen Ergebnissen. Hier fuhren mehr als zwei Drittel der Schüler ohne Helm, wobei die Tragequote bei Teenagern mit dem Alter abnimmt. Erst im Alter sind statistisch gesehen wieder leichte Anstiege bei der Helmquote zu beobachten.

Die Verkehrsministerien Baden-Württembergs und Thüringens ließen von der HFC-Human-Factors-Consult GmbH zwischen 2014 und 2017 Fragestellungen rund um Fahrradhelm und Fahrradhelmpflicht untersuchen. Nach dieser Studie war bei einem Viertel aller Fahrradunfälle der Kopf betroffen, und Helme konnten 20 Prozent der leichten und 80 Prozent der schweren Kopfverletzungen verhindern.

Die Dekra Fahrzeugtechnik testete und bewertete 2020 das Nutzenpotenzial von Fahrradhelmen in realen Unfallszenarien. Als Fazit der zahlreichen Crashversuche stellte sie fest, dass richtig getragene Fahrradhelme das Risiko schwerer Kopfverletzungen bei einem Unfall - sowohl mit einem Unfallgegner als auch bei einem Sturz ohne Fremdbeteiligung - deutlich reduzieren. Die ADAC Unfallforschung belegt, dass ein Helm beim Sturz effektiv vor vielen Kopfverletzungen schützen kann.

Tipps zum Helmkauf und zum Tragen

Die wichtigste Empfehlung ist, auch für jede noch so kurze Strecke auf dem Rad einen Helm zu tragen. Vor dem Kauf sollte man ihn unbedingt anprobieren. Dass der Helm den geltenden Anforderungen genügt, zeigt das CE-Kennzeichen als Mindestanforderung.

Der Helm sollte mit einer LED-Beleuchtung und reflektierenden Elementen an der gesamten Helmschale sowie im Kinnriemen ausgestattet sein. Noch besser wird die Sichtbarkeit mit einem hellen Design in auffälligen Farben.

Vor dem Aufsetzen ist darauf zu achten, dass die Riemen nicht verdreht sind. Beim aufgesetzten Helm sollen sie vor und hinter dem Ohr vorbeilaufen. Das Kinnriemenschloss darf bei straff gespanntem Riemen nicht direkt auf dem Unterkieferknochen aufliegen, sondern unter dem Kinn.

Der Helm soll mittig auf dem Kopf sitzen und die Hälfte der Stirn bedecken. Bei geschlossenem Kinnriemen darf er sich nicht verschieben lassen. Der TÜV empfiehlt ebenso wie der ADAC, einen Helm nach fünf Jahren auszumustern.

Nach einem Sturz ist der Helm zu entsorgen und zu ersetzen.

Wie Fahrradfahren sicherer werden kann

Um die Verkehrssicherheit für Radfahrer zu erhöhen, müssen die Kommunen, Landkreise und Bundesländer für sichere Radverkehrsanlagen sorgen. Dazu gehört - auch wegen der starken Zunahme von Pedelecs - die Realisierung durchgängiger Radverkehrsnetze mit ausreichend breiten Radwegen und sicheren Führungen über Knotenpunkte und Einmündungen. Auch Radschnellwege und Fahrradstraßen sind hilfreiche Maßnahmen.

Wichtig ist mehr Aufklärungsarbeit, damit alle Verkehrsteilnehmenden, also Auto- und Radfahrende, Fußgänger und Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel, mehr Verständnis füreinander entwickeln. Gefordert sind mehr gegenseitige Rücksichtnahme und die Einhaltung der Verkehrsregeln.

Zusammenfassende Tabelle zur Helmpflicht in verschiedenen Ländern

Land Helmpflicht für Erwachsene Helmpflicht für Kinder Besondere Bestimmungen
Deutschland Nein Nein (Empfehlung) S-Pedelecs: Ja
Österreich Nein Ja
Schweiz Nein Nein
Niederlande Nein Nein
Tschechien Nein Ja
Malta Ja Ja
Finnland Ja Ja
Slowakei Ja (außerhalb geschlossener Ortschaften) Ja (außerhalb geschlossener Ortschaften)
Spanien Ja (außerhalb geschlossener Ortschaften) Ja (außerhalb geschlossener Ortschaften)
Kroatien Nein Ja (bis 16 Jahre)
Italien Nein Nein S-Pedelecs: Motorradhelm erforderlich
Frankreich Nein Nein S-Pedelecs: Motorradhelm erforderlich
Australien Ja Ja
Neuseeland Ja Ja
Südafrika Ja Ja

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