Fahrradhelm: Sicherheit, Vor- und Nachteile

Die Deutschen haben ein ausgeprägtes Bewusstsein für Vorsorge. Erstaunlich ist, dass sich beim Thema Helmpflicht während des Fahrradfahrens die Geister scheiden.

Helmpflicht in Deutschland: Freiwilligkeit oder Notwendigkeit?

Besteht eine Helmpflicht im Straßenverkehr oder ist das Tragen eines Fahrradhelms freiwillig? Eine gesetzliche Helmpflicht für Fahrradfahrer existiert in Deutschland nach der StVO nicht. Das Tragen eines Helmes beim Fahren mit dem Fahrrad bleibt damit freiwillig. Hierzulande ist es jedem Fahrradfahrer erlaubt, „sich selbst zu gefährden“. Basis dafür ist die im Grundgesetz verankerte freie Entfaltung der Persönlichkeit.

Funktionsweise und Schutzwirkung eines Fahrradhelms

Die Hauptfunktion eines Fahrradhelms besteht darin, den Kopf des Fahrradfahrers bei einem Unfall im Straßenverkehr vor einer Verletzung zu schützen. Bei einem Sturz bietet er eine schützende Hülle um den Kopf des Radfahrers. Ein Fahrradhelm verringert die Gefahr deutlich, bei einem Zusammenprall oder Sturz schwere Kopfverletzungen zu erleiden. Ein Fahrradhelm verhindert keinen Unfall, reduziert jedoch den Personenschaden. Die Gefahr eines Schädel-Hirn-Traumas oder sogar einer tödlichen Verletzung verringert sich.

Die ADAC Unfallforschung belegt, dass ein Helm beim Sturz effektiv vor vielen Kopfverletzungen schützen kann. Eines der Resultate: Sogar ein schlechter Helm kann im Ernstfall Leben retten, wenn er richtig getragen wird.

Risikogruppen und Unfallursachen

Vor allem Fahranfänger wie Kinder, die das Fahrradfahren lernen oder die später am Straßenverkehr teilnehmen, stellen eine besondere Risikogruppe dar. Betroffen von Stürzen sind oft auch ältere Radfahrer, die durch eine Herz-Kreislauf-Erkrankung während anstrengender Fahrten auf dem Rad plötzlich erschöpft umfallen. Unaufmerksamkeit, Übermut oder nachlassende körperliche Leistungsfähigkeit sind nicht selten die Ursache für einen Unfall.

Die Debatte um die Helmpflicht

Bei näherer Betrachtung der Diskussion um die Helmpflicht zeigt sich, dass die Debatte im juristischen und zivilen Raum der Gesellschaft stattfindet. Im Jahr 2020 hat der Bundesgerichtshof das letzte einschlägige Urteil zur Helmpflicht gefällt. Daraus geht hervor, dass ein Fahrradfahrer, der an einem Unfall beteiligt war und keinen Helm trug, nicht für eigene Verletzungen haftet. Das gilt jedoch nur, wenn dem Fahrradfahrer keine Schuld am Unfall selbst zur Last gelegt wird. Ebenso lehnt der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) eine generelle Helmpflicht ab. Allerdings empfiehlt der ADFC, grundsätzlich einen Fahrradhelm zu tragen.

Der Verband der Radfahrer stützt sich dabei auf internationale Vergleichsstudien. Demnach fuhren weniger Menschen mit dem Fahrrad, nachdem eine Helmpflicht eingeführt wurde. Dieser Aspekt steht daher nicht im Interesse einer Denkweise, die dazu beiträgt, die Gesellschaft nachhaltig orientiert zu entwickeln. Dies ergibt sich aus dem Fehlen von allgemeingültigen Verkehrsregeln.

Argumente gegen eine Helmpflicht

Abgesehen von den genannten Aspekten bestehen weitere Gründe, weshalb es bisher in Deutschland nicht verpflichtend ist, beim Fahrradfahren einen Helm zu tragen. Dazu gehört, dass ein Fahrradhelm nicht automatisch unverwundbar macht. Auch der beste Kopfschutz bietet nur partiellen Körperschutz. Die Gegner einer Helmpflicht für Radler argumentieren ebenso damit, dass die Pflicht nicht dazu beiträgt, Unfälle präventiv zu verhindern. Der Helm gaukelt dem Radfahrer ein gewisses Maß an Sicherheit vor, das jedoch nicht zwingend gegeben ist. Das Risiko im Straßenverkehr bleibt bestehen, einen Unfall zu haben.

Dazu tragen Hindernisse wie Bordsteine und Absperrungen, aber auch schlechte oder schmutzige Fahrbahnen sowie übersehene rote Ampeln bei. Zudem stellen andere Verkehrsbeteiligte wie Autofahrer, größere Fahrzeuge und Fußgänger immer eine potenzielle Gefahr für Menschen auf dem Fahrrad dar.

Impulsgeber und Befürworter

Impulsgeber für die Diskussion um die Helmpflicht sind in erster Linie zwei Parteien. Auf der einen Seite befinden sich die Hersteller von Fahrradhelmen. Sie entwickeln mittlerweile stilvolle und funktionelle Produkte, die optisch viel hermachen. Sie gehen also mit einem guten Beispiel voran und sind somit selbst zur zweiten Zugkraft geworden. Trotzdem zeigt sich in der Diskussion der Befürworter und Gegner, dass die Helmpflicht auf dem Fahrrad noch lange nicht selbstverständlich ist.

Helmpflicht im internationalen Vergleich

Im Gegensatz zu Deutschland sehen die gesetzlichen Vorschriften in anderen Ländern anders aus. Kinder gelten im Straßenverkehr als besonders gefährdet. Die Helmpflicht auf dem Fahrrad bleibt weiterhin eine heiß diskutierte Debatte.

E-Bikes und die Helmpflicht-Diskussion

Wer häufig im Straßenverkehr auf einem Rad unterwegs ist, kennt die Gefahren und Risiken beim Radfahren. Vielen Menschen ist bewusst, dass ein Helm schwere Verletzungen minimiert, aber schwere Unfälle damit nicht ausgeschlossen werden. Besonders die Zunahme von E-Bikes und Pedelecs, die deutlich schneller als gewöhnliche Fahrräder unterwegs sind, facht die Diskussion zum Tragen eines Fahrradhelms neu an. Die Zahl der Befürworter und Gegner hält sich jedoch nach wie vor die Waage.

Pedelecs und E-Bikes, die einen elektrischen Motor haben und beim Fahren hohe Geschwindigkeiten erreichen, sind rechtlich mit Fahrrädern gleichgestellt. Für sie besteht noch keine Helmpflicht in Deutschland. Vorerst entscheiden Fahrradfahrer weiterhin selbst, ob sie mit einem Fahrradhelm fahren und sich schützen wollen oder doch keinen Helm tragen.

Keine gesetzliche Helmpflicht besteht auch für Pedelecs bis 25 km/h. Schnelle Pedelecs bis 45 km/h gelten als Kraftfahrzeuge und dürfen nur mit einem geeigneten Helm gefahren werden. Auch für E-Bikes, die ohne Tretunterstützung diese Geschwindigkeiten erreichen können, gilt eine gesetzliche Helmpflicht.

Gründe gegen das Tragen eines Helms

Es ist kein Geheimnis, dass ein Fahrradhelm im Ernstfall Leben retten kann. Ob man sich dafür entscheidet, einen Helm zu tragen oder nicht, liegt jedoch bei jedem selbst - und viele entscheiden sich dagegen. Die Gründe sind jedoch oft fragwürdig. Einige Menschen empfinden den Helm als unangenehm, während andere Probleme mit dem Riemen am Hals erwähnen. Einige finden es unter dem Helm viel zu heiß, während andere sagen, es sei zu kalt. Gründe oder zumindest Ausreden gibt es viele.

Eine der häufigsten Ausreden scheint jedoch besonders absurd zu sein: Der Helm könne die Frisur ruinieren. Eine Umfrage unter 1.000 Radfahrern, die TNS Emnid im Jahr 2017 im Auftrag des Herstellers ABUS durchgeführt hat, ergab, dass viele Verweigerer einen Helm tragen würden, wenn er die Frisur nicht beeinträchtigen würde. Bei der Umfrage gaben zwei Drittel der Befragten an, sie seien immer ohne Kopfschutz unterwegs. Und von diesem Helm-Totalverweigerern wiederum bekannten sich 24 Prozent dazu, einen Helm zu tragen, wenn er die Frisur erhalten würde. Dabei spielten auch das Alter und das Geschlecht eine Rolle. Fast jede dritte Frau sorgte sich hierbei um ihre Haarpracht, während es bei den Männern nur jeder Zehnte war.

Auswahl und Kauf eines Fahrradhelms

Allerdings ist die Auswahl an Fahrradhelmen riesig: Ab etwa 20 Euro und bis weit über 100 Euro finden Sie eine Masse an Modellen. Neben wichtigen Sicherheitskriterien spielen für die passende Helmwahl dabei Punkte wie z.B. das Material, der Tragekomfort, Handhabung, individuelle Einstellungsmöglichkeiten oder die Ausstattung eine wichtige Rolle. Es ist daher ratsam, sich beim Helmkauf unbedingt in einem Fachgeschäft beraten lassen und dort verschiedene Helme anzuprobieren.

Tipps zum Helmkauf und zum Tragen

  • Die wichtigste Empfehlung ist, auch für jede noch so kurze Strecke auf dem Rad einen Helm zu tragen.
  • Vor dem Kauf sollte man ihn unbedingt anprobieren.
  • Dass der Helm den geltenden Anforderungen genügt, zeigt das CE-Kennzeichen als Mindestanforderung.
  • Der Helm sollte mit einer LED-Beleuchtung und reflektierenden Elementen an der gesamten Helmschale sowie im Kinnriemen ausgestattet sein.
  • Noch besser wird die Sichtbarkeit mit einem hellen Design in auffälligen Farben.
  • Vor dem Aufsetzen ist darauf zu achten, dass die Riemen nicht verdreht sind.
  • Beim aufgesetzten Helm sollen sie vor und hinter dem Ohr vorbeilaufen.
  • Das Kinnriemenschloss darf bei straff gespanntem Riemen nicht direkt auf dem Unterkieferknochen aufliegen, sondern unter dem Kinn.
  • Der Helm soll mittig auf dem Kopf sitzen und die Hälfte der Stirn bedecken.
  • Bei geschlossenem Kinnriemen darf er sich nicht verschieben lassen.

Der TÜV empfiehlt ebenso wie der ADAC, einen Helm nach fünf Jahren auszumustern. Nach einem Sturz ist der Helm zu entsorgen und zu ersetzen.

Verschiedene Helmtypen

Es gibt viele verschiedene Arten von Fahrradhelmen, eines haben sie aber alle gemeinsam: Helme, die in der EU und der Schweiz verkauft werden, müssen einen Härtetest durchlaufen. Die Modelle, die den Test bestehen, erhalten die DIN-Norm DIN EN 1080 (CE). Zusätzlich sind viele Helme mit dem Prüfzeichen Geprüfte Sicherheit (GS) versehen. Vor allem beim Onlineshopping sollten Kundinnen und Kunden unbedingt auf diese beiden Gütesiegel achten. So kann man sicher sein, einen qualitativ hochwertigen und sicheren Kopfschutz zu kaufen.

  • Trekking- und Cityhelme: Wer viel in der Stadt unterwegs ist oder am Wochenende eine gemütliche Tour plant, ist mit diesen Modellen gut beraten.
  • Airbag-Helme: Der Trend aus Skandinavien kommt langsam auch in Deutschland an. Dieser Kopfschutz sieht aus wie eine Halskrause.
  • Mountainbike-Helme: Spezielle Mountainbike-Helme schützen den Hinterkopf besser als zum Beispiel ein City-Helm.
  • Downhill-Helme: Die Modelle erinnern an einen Motorradhelm, denn sie umschließen den gesamten Kopf und das Gesicht.
  • Rennrad-Helme: Die speziellen Helme sind deswegen besonders leicht, luftdurchlässig und aerodynamisch geformt.

Fahrradunfälle in Deutschland: Statistik und Fakten

In Deutsch­land registrierte die Polizei im Jahr 2023 rund 94 500 verunglückte Radfahrer, 446 Radfahrende starben laut Statistischem Bundes­amt. 190 der getöteten Radfahrer fuhren mit einem E-Bike. Dieser Zuwachs ist durch den wachsenden Bestand der E-Bikes in Deutsch­land zu erklären. Doch laut Statistischem Bundesamt enden Pedelec-Unfälle mit Personenschaden häufiger tödlich als Unfälle mit Fahr­rädern ohne Elektromotor. Entsprechend ist gerade für ältere Menschen der Schutz eines Helms zentral.

Die Helmtragequote lag 2022 bei 40,3 Prozent. Dabei war sie bei Pedelecfahrern mit 60,1 Prozent deutlich höher als bei konventionellen Radfahrerinnen und -fahrern (34 Prozent). Am höchsten - 81,3 Prozent - war sie 2022 bei den Jüngsten, nämlich bei Kindern von sechs bis zehn Jahren. Mit 31,2 Prozent liegt die Gruppe der 17- bis 21-Jährigen in der Statistik ganz hinten.

Unfälle mit Pedelecs gehen häufiger tödlich aus als solche mit Fahrrädern ohne Motor, wofür auch das Alter der Verunglückten ein Grund ist - bei älteren Menschen ist zudem die Wahrscheinlichkeit höher, sich bei einem Sturz schwer oder tödlich zu verletzen. Verletzte oder getötete Pedelec-Fahrende waren im Durchschnitt 53 Jahre alt, die auf einem nicht motorisierten Fahrrad 42.

Die Verkehrsministerien Baden-Württembergs und Thüringens ließen von der HFC-Human-Factors-Consult GmbH zwischen 2014 und 2017 Fragestellungen rund um Fahrradhelm und Fahrradhelmpflicht untersuchen. Nach dieser Studie war bei einem Viertel aller Fahrradunfälle der Kopf betroffen, und Helme konnten 20 Prozent der leichten und 80 Prozent der schweren Kopfverletzungen verhindern.

Die Dekra Fahrzeugtechnik testete und bewertete 2020 das Nutzenpotenzial von Fahrradhelmen in realen Unfallszenarien. Als Fazit der zahlreichen Crashversuche stellte sie fest, dass richtig getragene Fahrradhelme das Risiko schwerer Kopfverletzungen bei einem Unfall - sowohl mit einem Unfallgegner als auch bei einem Sturz ohne Fremdbeteiligung - deutlich reduzieren.

Tabelle: Helmtragequote nach Altersgruppen (2022)

Altersgruppe Helmtragequote
Kinder (6-10 Jahre) 81,3%
Pedelecfahrer 60,1%
Konventionelle Radfahrer 34%
17- bis 21-Jährige 31,2%

Wie ein Fahrradhelm schützt

Bei einem Verkehrsunfall erleiden viele Radfahrende schwere Kopf- und Hirnverletzungen. Ein Helm lässt diese deutlich weniger schwer ausfallen: Ohne Helm trifft die Aufprallkraft konzentriert auf eine kleine Fläche und kommt dadurch mit großem Druck zur Wirkung. Mit Helm aber verteilt sich die Kraft auf eine viel größere Fläche, im Optimalfall auf die gesamte Helmauflagefläche.

Sehr anschaulich wird dies beim sogenannten Melonentest: Wenn die Frucht ungeschützt aus 1,50 Metern fällt, zerbricht sie. In einen - ausgemusterten - Fahrradhelm gelegt, richtig befestigt und aus der gleichen Höhe fallen gelassen, bleibt sie unbeschädigt.

Sicherheitsausstattung und Beleuchtung

Bei schlechten Sicht­verhält­nissen ohne Beleuchtung zu fahren, ist verboten und mitunter lebens­gefähr­lich. Fahr­radscheinwerfer müssen mindestens 10 Lux stark leuchten, moderne Modelle schaffen jedoch ein Vielfaches. Das bringt mehr Sicht und Sicherheit für Radfahrer, hat aber auch eine Schattenseite: Insbesondere bei abnehm­baren Akku­leuchten, die Radfahrer selbst anbringen und ausrichten, ist die Gefahr groß, dass der Gegen­verkehr durch die grellen Scheinwerfer geblendet wird. Denn: Um möglichst weit zu leuchten, richten sie die Scheinwerfer oft zu weit nach oben aus.

Sobald Dunkelheit, Dämmerung oder schlechte Sicht herein­brechen, müssen alle Lampen am Rad an sein. Fahr­radlampen dürfen den Gegen­verkehr nicht blenden, schreibt die StVZO vor. Um die Blendgefahr gering zu halten, gilt deshalb: Front­scheinwerfer müssen 40 Zenti­meter bis 1,20 Meter über dem Boden montiert sein. Stirn­lampen, die sich deutlich höher befinden, sind aus diesem Grund als Fahr­radlampen verboten.

Seit einer Änderung der Straßenverkehrs­zulassungs­ordnung im Juni 2024 dürfen an Fahr­rädern und Pedelecs elektronische Richtungs­anzeiger verbaut werden. Bis es bauartgenehmigte Modelle gibt, können Radler auf Blinker zurück­greifen, die ursprüng­lich für Mofas, Klein­kraft­räder oder S-Pedelecs zugelassen wurden.

Im Straßenverkehr immer wieder zu sehen, aber am Fahr­rad verboten sind blinkende Front- und Rück­lichter. Zusätzlich zur aktiven Beleuchtung durch die Fahr­radlichter sind einige Reflektoren Pflicht.

Nachteile von Fahrradhelmen

Keine Frage: Ein Fahrradhelm kann Leben retten. Doch wer einen Helm trägt, ist trotzdem verletzlich - im Gesicht sogar teilweise mehr als ohne Helm. Vor allem im mittleren und unteren Gesicht kommt es trotz Helm häufig zu Brüchen, Schürfwunden und anderen Verletzungen. Das berichten US-Forscher im Fachmagazin „Jama Otolaryngology - Head & Neck Surgery“. Sie plädieren dafür, das Design der Helme zu verbessern. Eine Lösung könnte ihnen zufolge ein zusätzlicher Kinnschutz sein.

Sechs Prozent der Helmträger und nur vier Prozent der Fahrer ohne Helm erlitten eine Fraktur im oberen Gesicht. Im unteren Gesicht nahm der schützende Effekt des Helms weiter ab. Ähnlich verhielt es sich mit Verletzungen von weichem Gewebe, stellten die Forscher fest. Und auch die Zähne waren durch einen Helm nur unzureichend geschützt.

Seit der Einführung der ersten Fahrradhelme im Jahr 1975 sei bei den meisten Helmen kein spezieller Schutz für das untere Gesicht ergänzt worden, schreiben die Forscher. Ein gänzlich geschlossener Helm - ähnlich wie ein Motorradhelm - oder einer mit einem zusätzlichen Kinn-Schutz könnte die Sicherheit der Fahrradfahrer deutlich verbessern.

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