Fahrradhelm Umtauschrecht: Was Sie wissen müssen

Beim Kauf eines Fahrradhelms kommt häufig der Gedanke an eine spätere Retoure auf. Meistens macht sich der Wunsch nach den ersten Fahrten bemerkbar. Dabei sind es nicht unbedingt Mängel, die ersichtlich werden, sondern in den meisten Fällen kommen die Käufer zu der Erkenntnis, dass der neue Helm doch nicht so richtig passt.

Letztes Jahr trat das neue Widerrufsrecht in Kraft. Änderungen gab es hierzu auch bei der Rückgabe von Fahrrädern. Generell gibt es nun kein Rückgaberecht mehr, sondern nur noch ein Widerrufsrecht, das ausdrücklich durch den Käufer erklärt werden muss. Eine einfache Rücksendung der Retoure reicht nicht mehr aus. Das neue Widerrufsrecht gilt einheitlich für den ganzen EU-Raum.

Unterscheidung zwischen Kauf im Laden und online

Doch Vorsicht! Unterschieden werden muss allerdings zunächst, ob der Helm im Geschäft oder im Versand gekauft wurde.

Kauf im Laden vor Ort

Wer seinen Helm direkt im Laden vor Ort erworben hat, ist auf die Kulanz des Verkäufers angewiesen. Wer seinen Helm im Laden vor Ort kauft hat in Punkto Rückgabe oder einer späteren Retoure immer schlechte Karten.

Grundsätzlich gilt: Eine Rückgabe im Laden vor Ort ist eine reine Kulanz des Verkäufers! Eine Retoure kann nur dann erfolgen, wenn Mängel ersichtbar sind. In der Regel lassen die Verkäufer aber mit sich sprechen. Sofern ein anderes Modell direkt wieder im Laden erworben wird, verhalten sich viele Verkäufer gegenüber einer Rückgabe kulant. Das gilt in vielen Fällen auch dann, wenn der Helm bereits genutzt wurde. Es kann jedoch dabei vorkommen, dass eine Wertminderung in Abzug gebracht wird.

Kauf im Online-Shop

Anders sieht das jedoch aus, wenn der Helm im Online-Shop gekauft wurde. Hier ist generell eine Rückgabe in einem gewissen Zeitrahmen möglich. Dazu müssen Sie als Käufer ihr Widerrufsrecht klar und schriftlich formulieren. Eine einfache Retoure reicht seit 2014 nicht mehr aus. Die gesetzlichen Fristen betragen für die Helm Retour 14 Tage. Einige Online-Shops sind aber recht kulant und offerieren teilweise längere Fristen.

Übrigens ist eine Rückgabe beim Helm auch dann möglich, wenn die Original-Verpackung nicht mehr vorhanden ist. Der Händler muss Ware ohne Original Verpackung grundsätzlich Retour nehmen, sofern der Widerruf innert der gesetzlichen Frist erfolgte. Er kann aber unter Umständen eine Wertminderung geltend machen.- Jedoch nur dann, wenn dieses in seinen AGB ausdrücklich verfasst wurde!

Die Rückgabe des Helms ist zudem seit 2014 EU weit harmonisiert. In jedem europäischen Land gelten also nun die gleichen Widerrufsregeln bei der Retour.

Dennoch gibt es bei der Retoure eine klare Einschränkung. Wurde der Helm für Sie eigens angefertigt oder individuell umgebaut, ist eine Rückgabe nicht möglich.

100 Tage Rückgaberecht

Solltest Du nach dem Kauf feststellen, dass Du einen Artikel Deiner Bestellung doch nicht benötigst, aber bereits außerhalb des Widerrufszeitraumes bist, kannst Du diesen Artikel bis zu 100 Tage nach Kauf, auf Deine Kosten, an uns retournieren.

Für Rücksendungen innerhalb 100 Tage ist es wichtig, dass wir in diesem Zeitrahmen nur ungenutzte Artikel in ihrer Originalverpackung zurücknehmen können Wir erstatten dann, nach Erhalt und Prüfung, den Kaufpreis.

Bitte beachte, dass die Bearbeitung von Retouren ab Paketeingang aktuell bis zu einer Woche dauern kann.

Bitte beachten:

  • Bis zu 100 Tage nach Kauf
  • Nur ungenutzte Artikel
  • Die Originalverpackung ist vorhanden und unbeschädigt
  • Der Lieferumfang des Artikels ist vollständig

14 Tage Widerrufsrecht

Du kannst Deine Bestellung innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Hier gibts umfassende Infos zu Deinem Widerrufsrecht.

Wertersatzpflicht der Verbraucher

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie die Ware ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung - wie Sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - oder die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht mindern, indem Sie die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.

Sagt aus, dass du den Helm im Laden auf und absetzten darfst. Das Widerrufsrecht ist dazu da, dass du die selben Vorteile hast wie im laden.Eine Probefahrt kannst du in einem normalen laden auch nicht machen. Es sei denn er räumt dies extra ein. Ist aber nicht die Regel.Du kannst natürlich den Helm zurück geben. Der Händler muss auch zurück nehmen. Nur warte nicht zu lange, bis das Widerrufsrecht rum ist.Zudem werde dir mit dem Händler im Vorhinein einig, wie viel Prozent vom Neupreis der Händler einbehalten wird!Ich denke mal so 20-30%.Soweit das Rechtliche. Das nächste mal weißt du bescheid. Alles was du mit deinen Patschehändchen im Laden prüfen kannst, gilt auch für Internetartikel. Dafür gibts vom Staat die Widerrufspflichten für Händler auferlegt.

Gewährleistung

Gemäß § 433 I Satz 2 BGB ist der Verkäufer verpflichtet, das Produkt frei von Sachmängeln zu übergeben. Es spielt also keine Rolle, ob ein Artikel reduziert war. Mangelhaft ist die Ware, wenn sie bei der Übergabe nicht die vereinbarte oder allgemein zu erwartende Beschaffenheit hat. Hat ein Kunde also - ohne entsprechenden Hinweis - fehlerhafte Ware gekauft, ist es unerheblich, ob das Produkt vom Umtausch ausgeschlossen werden sollte. Der Verbraucher kann sich in so einem Fall auf das Gewährleistungsrecht berufen.

Es sei denn, der Verkäufer hat auf diesen bestimmten Mangel hingewiesen und der Käufer hat mit Kenntnis des Mangels die Ware gekauft.

Rechte bei Mängeln

  1. Während dieser Zeit kann der Verbraucher den Sachmangel reklamieren. In den ersten sechs Monaten der Gewährleistungsfrist geht der Gesetzgeber mit der Beweistlastumkehr aus § 476 BGB grundsätzlich davon aus, dass die Ware schon beim Kauf mangelhaft war. Zunächst einmal kann der Kunde gemäß § 439 BGB vom Verkäufer verlangen, dass dieser den Mangel beseitigt oder eine mangelfreie Ware liefert. Hierfür sollte er eine angemessene Frist angeben (mindestens zehn Tage).
  2. Schlägt die Nacherfüllung auch beim zweiten Versuch fehl oder weigert sich der Händler, kann der Verbraucher nach § 440 BGB vom Vertrag zurücktreten. D.h. er gibt die Ware zurück und verlangt den Kaufpreis.
  3. Oder der Kunde kann gem.

Ausnahmen für die Beweislastumkehr gelten dann, wenn die Dauer von sechs Monaten mit der Beschaffenheit einer Ware oder aufgrund der Art des Mangels nicht vereinbar wäre. Dies gilt z.B. bei Zeitungen, Eintrittskarten oder Lebensmitteln und anderen verderblichen Produkten. Hier bietet z.B. Auch gebrauchte Waren können von der Beweislastumkehr ausgeschlossen sein.

Fazit

Obwohl Händler den Umtausch bestimmter Waren ausschließen können, sind sie dennoch zur Gewährleistung verpflichtet. Das bedeutet, dass sie verpflichtet sind, den Kunden ein Produkt zu liefern, das frei von Sachmängeln ist. Wenn ein Produkt mangelhaft ist, hat der Kunde das Recht, die Nacherfüllung, die Minderung des Kaufpreises oder den Rücktritt vom Vertrag zu verlangen. Diese Rechte gelten jedoch nicht, wenn der Verkäufer auf den spezifischen Mangel hingewiesen und der Kunde die Ware trotzdem gekauft hat.

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