Fahrradkette als Waffe: Rechtliche Konsequenzen

Hoffentlich gerät man nie in die Lage, sich gegen Angreifer verteidigen zu müssen. Sollte es doch einmal dazu kommen, stellt sich die Frage, welches Mittel zur Selbstverteidigung geeignet ist. Wie sieht die Rechtslage aus? Was ist legal, wenn Notwehr ausgeübt wird?

Selbstverteidigung und Notwehr

Selbstverteidigung bezieht sich auf die Fähigkeit und die Techniken, die eine Person erlernt oder anwendet, um sich selbst oder andere zu schützen, wenn sie sich in einer potenziell gefährlichen oder bedrohlichen Situation befinden. Eine Tat, die durch Notwehr erforderlich wird, ist nicht rechtswidrig. Das bedeutet: Werde ich angegriffen, darf ich mich wehren, ohne dabei rechtliche Konsequenzen fürchten zu müssen. Allerdings ist immer der Einzelfall entscheidend.

Verhältnismäßigkeit der Verteidigung

Bei Notwehr bezieht sich der Begriff "Verhältnismäßigkeit" auf das Prinzip, dass die eingesetzte Verteidigung angemessen und verhältnismäßig zur Bedrohung sein muss, der man ausgesetzt ist. Eine Person soll demnach keine übermäßige oder unangemessene Gewalt anwenden, um sich selbst oder andere zu verteidigen. So wäre es normalerweise unverhältnismäßig, tödliche Gewalt gegen jemanden anzuwenden, der eine nicht tödliche Bedrohung darstellt, wie z.B. bei einem einfachen Angriff ohne Waffen.

Wehrt man sich gegen einen Angreifer, kann es natürlich vorkommen, dass man diesem eine Körperverletzung zufügt. Eine gewisse Überschreitung der Notwehr ist laut § 33 StGB straffrei. Dann zumindest, wenn aufgrund von Furcht, Schrecken oder Verwirrung gehandelt wurde. Damit wird der psychischen Ausnahmesituation Rechnung getragen - in einer Notsituation ist es meist unmöglich, über die Verhältnismäßigkeit der Verteidigung nachzudenken. Das Gebot, das „mildeste Mittel“ für die Notwehr zu wählen, ist bei Furcht, Schrecken oder Verwirrung häufig nicht realisierbar.

Beispiel: Eine Frau wird angegriffen, der Angreifer hat es auf die Handtasche abgesehen. Von intensivem Notwehrexzess ist die Rede, wenn die Abwehr einer Notsituation die Grenzen der Erforderlichkeit oder Gebotenheit überschreitet.

Man stelle sich folgende Situation vor: Der Angriff ist nicht gegenwärtig, weil er beispielsweise noch nicht begonnen hat, oder bereits vorbei ist. Wehrt man sich ohne diese zeitliche Komponente, wird eine Erforderlichkeit von Notwehr in der Regel verneint.

Erlaubte Waffen zur Selbstverteidigung in Deutschland

In Deutschland dürfen bestimmte Waffen getragen werden, die dem Zweck der Selbstverteidigung dienen sollen. In Deutschland wird zwischen einem Waffenschein und einer Waffenbesitzkarte unterschieden. „Der Waffenschein berechtigt alleine zum Führen, das heißt zum zugriffsbereiten bei-sich-tragen einer Waffe außerhalb der eigenen Wohn- und Geschäftsräume, umfriedeten Besitztums oder einer Schießstätte“, erklärt Elmar Mettke, Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). Die rechtliche Grundlage bildet das Waffengesetz (WaffG).

  • Schreckschusswaffen: Schreckschusswaffen sind Waffen, die Gas- oder Platzpatronen verschießen und einen lauten Knall erzeugen. „Sie dürfen ab 18 Jahren erworben werden, wenn sie ein Prüfzeichen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tragen oder den Rechtsvorschriften eines anderen Mitgliedsstaates entsprechen“ so Rechtsanwalt Mettke.
  • Reizgas- und Pfefferspray: Reizgassprays, die zur Tierabwehr oder zur Abwehr von aggressiven Menschen genutzt werden können, dürfen von Personen ab 14 Jahren gekauft werden. Es gibt jedoch Mengenbegrenzungen für den Wirkstoff. Ist es erlaubt, Pfefferspray mitzuführen?
  • Messer: Einhandmesser mit einer Klingenlänge von unter 8,5 cm können frei erworben und mitgeführt werden. Diese Grenze gilt für einseitig geschliffene Springmesser.
  • Luftdruckwaffen: Luftdruckwaffen mit einer Mündungsenergie von maximal 7,5 Joule (Maßeinheit für Energie) können frei erworben werden, sofern der Käufer mindestens 18 Jahre alt ist.
  • Schlagstöcke: Rechtsanwalt Mettke: „Schlagstöcke sind Hiebwaffen und dürfen als solche zwar besessen, gemäß § 42a Abs. 1 Nr.

Verbotene Gegenstände nach dem Waffengesetz

Wer verbotene Gegenstände besitzt beziehungsweise mit sich führt, geht gemäß dem deutschen Waffengesetz ein hohes juristisches Risiko ein. So war auch ein Familienvater überrascht, als er im Sommer 2016 einen Strafbefehl erhielt. Vorausgegangen war dem ein Polizeieinsatz auf seinem Grundstück. Die Beamten waren dort wegen einer anderen Sache und entdeckten sozusagen nebenbei zwei Nunchackus. Laut deutschem Waffengesetz sind diese, auch "Würgeholz" genannten Objekte, verbotene Gegenstände.

Entscheidend ist, so das Gesetz, dass Gegenstände "… ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen." Das betrifft zum Beispiel (ausziehbare) Schlagstöcke, Dolche oder Schwerter. Zwar ist ihr Besitz für Volljährige erlaubt, das Tragen in der Öffentlichkeit aber nicht (§ 42a Waffengesetz). Andere verbotene Gegenstände dürfen nicht einmal besessen werden. Dazu zählen sogenannte Airtaser, die per Draht oder Flüssigkeit Stromimpulse aussenden.

Tabu sind unter anderem auch: für Schusswaffen bestimmte Laserpointer, verborgene Waffen wie ein Degen in einem Gehstock, Schlagringe, Wurfsterne, nicht zugelassene Gegenstände mit Reiz- oder anderen Wirkstoffen, Präzisionsschleudern und Butterflymesser.

Messerverbote im Detail

In Deutschland gibt es das sogenannte Waffengesetz, welches reguliert, welche Arten von Waffen erlaubt sind und welche nicht. Messer spielen dabei eine ganz besondere Rolle, denn die Rechtslage ist hierzulande etwas kompliziert.

  1. Butterfly-Messer: In Deutschland sind Butterfly-Messer, auch bekannt als Balisongs, illegal. Das bedeutet, dass der Besitz, die Herstellung, der Import und der Verkauf dieser Messer strafbar sind. Diese Gesetzeslage wurde eingeführt, um die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten.
  2. Dolche: In Deutschland sind Dolche nicht generell verboten. Sie gelten jedoch als Hieb- und Stoßwaffen, weshalb ihr Erwerb und Besitz Personen ab 18 Jahren erlaubt ist.
  3. Fallmesser: In Deutschland sind Fallmesser, auch Out-The-Front-Messer (OTF) genannt, verbotene Gegenstände. Das bedeutet, dass das Besitzen, Herstellen, Importieren und Verkaufen von Fallmessern gemäß dem deutschen Waffengesetz strafbar ist.
  4. Faustmesser: In Deutschland gelten Faustmesser als verbotene Gegenstände gemäß dem deutschen Waffengesetz. Das Besitzen, Herstellen, Importieren und Verkaufen von Faustmessern ist strafbar.
  5. Messer mit feststehender Klinge: In Deutschland gibt es keine generelle Verbotsregelung für Messer mit feststehender Klinge. Allerdings gibt es bestimmte rechtliche Bestimmungen, die beachtet werden müssen. Laut deutschem Waffengesetz gilt eine Klingenlänge von mehr als 12 cm als "verbotener Gegenstand". Das bedeutet, dass das Führen solcher Messer in der Öffentlichkeit ohne berechtigten Grund untersagt ist.
  6. Karambits: Die rechtliche Lage von Karambits ist umstritten und kann von Fall zu Fall unterschiedlich ausgelegt werden. Generell gilt jedoch, dass Karambits, die bestimmte Merkmale aufweisen, als verbotene Gegenstände eingestuft werden können. Dies könnte der Fall sein, wenn das Karambit als feststehendes Messer mit einer einseitig geschliffenen Klinge und einem gekrümmten Griff konzipiert ist, was typisch für traditionelle Karambits ist. Solche Karambits könnten als verbotene Waffen eingestuft werden, wenn die Klinge über 12 cm lang ist.
  7. Zweihandmesser: In Deutschland ist es grundsätzlich erlaubt, Zweihandmesser zu besitzen und mitzuführen. Zweihandmesser sind Klappmesser, bei denen zum Öffnen und Schließen beide Hände benötigt werden.
  8. Taschenmesser mit Klingenverriegelung: Der Besitz von Einhandmessern mit Klingenverriegelung ist in Deutschland für volljährige Personen erlaubt. Das Mitführen dieser Messer im öffentlichen Raum, abgesehen von umfriedetem Eigentum wie Wohnung, Einfamilienhaus oder Geschäftsräumen, ist jedoch untersagt.
  9. Küchenmesser: Im Allgemeinen ist der Besitz von Küchenmessern erlaubt, während das Führen von Küchenmessern in der Öffentlichkeit beschränkt ist. Es gibt jedoch Ausnahmen und spezielle Regelungen, die im Waffengesetz festgelegt sind. Darunter zählen zum Beispiel Messer mit einer Klingenlänge unter 12 cm.
  10. Macheten: Der Besitz von Macheten ist in Deutschland grundsätzlich erlaubt. Das Führen von Macheten in der Öffentlichkeit ist hingegen generell verboten. Gemäß § 42a des Waffengesetzes ist das Tragen von Macheten außerhalb von befriedetem Besitztum, also außerhalb des eigenen Grundstücks oder einer Wohnung, untersagt.
  11. Multitools und Multifunktionsmesser: Im Allgemeinen ist der Besitz von Multitools in Deutschland erlaubt. Darüber hinaus ist es auch erlaubt, ein Multitool in der Öffentlichkeit zu führen. Dies bedeutet, dass man ein Multitool bei sich tragen und verwenden darf, solange keine anderen Gesetze oder Bestimmungen verletzt werden.
  12. Neck Knives: Das Besitzen eines Neck Knives ist in Deutschland grundsätzlich erlaubt. Auch das Führen eines Neck Knives ist erlaubt.
  13. Rasiermesser: Im Falle von Rasiermessern mit einer Klingenlänge unter 12 cm ist das Besitzen und Führen solcher Messer in Deutschland erlaubt. Es besteht keine Altersbeschränkung für den Erwerb oder Besitz dieser Rasiermesser.
  14. Rettungsmesser: Gemäß der aktuellen Rechtslage sind Rettungsmesser in Deutschland nicht verboten. Das bedeutet, dass man sie besitzen und führen darf. Es gibt keine Altersbeschränkung für den Besitz oder die Führung von Rettungsmessern.

Alltagsgegenstände als Waffen

Theoretisch kann man ja mitgeführte Alltagsgegenstände als Waffen verwenden. Die Effektivität hängt sicher von Ihrem Einsatz ab. Schlüsselbund in der Hosentasche oder Hackenschuhe sind sehr schnell einsetzbar (im Gegensatz zu Nervengas in der Handtasche). Wenn ich angegriffen werde. Ich denke nicht, dass Du dem Anderen ein Loch in den Schädel prügeln willst (mit dem Hackenschuh) sondern ihn in die Flucht schlagen willst.

Man sollte grundsätzlich alles, was man zur Hand hat, als Waffe in Erwägung ziehen, da es keine Fairness bei der Selbstverteidigung gibt und so jedes Mittel, das einem hilft, recht ist.

Konsequenzen bei Verstößen

Vorsicht: Das Mitführen von Waffen ist in Deutschland restriktiv geregelt. So gilt laut § 42 des Waffengesetzes ein Verbot für öffentliche Veranstaltungen, wie zum Beispiel bei Sportveranstaltungen oder Demonstrationen. Wer mit einer Waffe erwischt wird, muss mit einer hohen Geldstrafe rechnen. Das unerlaubte Mitführen wird als Ordnungswidrigkeit geahndet und kann bis zu 10.000€ kosten. Wer illegal im Besitz einer Waffe ist, muss mit einer Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und fünf Jahren rechnen.

Eine ausführliche Liste der verbotenen Waffen laut Gesetzestext finden Sie hier. Ihnen droht ein Verfahren wegen Köperverletzung? Sie wurden angegriffen und werden jetzt selbst einer Straftat beschuldigt? In diesen und weiteren Fällen helfen Anwältinnen und Anwälte mit Schwerpunkt Strafrecht.

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