Motorradführerschein: Pflichtstunden für Überlandfahrten und mehr

Um in Deutschland eine Fahrerlaubnis, egal in welcher Klasse, zu erhalten, muss eine Ausbildung in einer Fahrschule absolviert werden. Ein Führerschein ohne Fahrschule ist nicht möglich. Der Unterricht in der Fahrschule ist in einen theoretischen und einen praktischen Teil gegliedert. In viele Fahrschulen ist es üblich, dass Theorie- und Praxisstunden parallel absolviert werden.

Theoretische Ausbildung

Im theoretischen Teil der Ausbildung sollen Kenntnisse zur Verkehrssicherheit geschaffen bzw. geschult werden. Diese Kentnisse werden in der theoretischen Prüfung abgefragt. In der Fahrschule gibt es Pflichtstunden für den theoretischen Teil der Ausbildung. In dieser Zeit soll der Fahrschüler Wissen über die Straßenverkehrsordnung und die Sicherheit im Verkehr erlernen.

Für den Erwerb des Motorradführerscheins der Klasse A muss der Fahrschüler ebenfalls 12 Pflichtstunden absolvieren.

Wie viele Pflichtstunden sind in der Theorie vorgeschrieben? Hier erhalten Sie eine Übersicht der vorgeschriebenen Pflichtstunden für die jeweiligen Führerscheinklassen.

Pflichtstunden Führerschein Klasse A: Theoretisch müssen zwölf Grundstoffstunden und vier Zusatzstoffstunden belegt werden.

Sie sollten sich vor der Anmeldung bei der Fahrschule informieren, wann die Theoriestunden stattfinden. Wählen Sie eine Fahrschule, bei der Sie zu diesen Zeiten keine anderen Verpflichtungen haben, sonst riskieren Sie, dass sich die Fahrausbildung unnötig in die Länge zieht, weil Sie beispielsweise nur einmal in der Woche eine Theoriestunde besuchen können.

Ganz Eilige können die Ausbildung zum Führerschein der Klasse B auch in vier bis fünf Wochen durchlaufen. Damit du den Führerschein möglichst schnell bekommst, nutze die Möglichkeit, mehrmals pro Woche den theoretischen Unterricht zu besuchen.

Praktische Ausbildung

Im praktischen Teil soll der Auszubildende lernen, wie er ein Kfz fährt und was während der Fahrt zu berücksichtigen ist. Auch Gefahrsituationen werden simuliert und beispielsweise eine Vollbremsung geübt. In der Fahrschule sind Sonderfahrten zu absolvieren.

In der Fahrschule müssen zudem Pflichtstunden im praktischen Führerschein-Bereich absolviert werden. Dabei sind die sogenannten „Führerschein-Sonderfahrten“ als Fahrstunden Pflicht.

Allerdings entscheidet der Fahrlehrer bei jedem Schüler individuell darüber, ob diese 12 Pflichtfahrstunden für eine erfolgreiche Führerscheinprüfung ausreichend sind. Für jede Führerscheinklassen ist eine Mindestmenge an Theorie- und Praxis-Pflichtstunden vorgeschrieben. Die Theorie-Pflichtstunden setzen sich aus Grundstoff und Zusatzstoff für die jeweilige Führerscheinklasse zusammen. Die Praxis-Pflichtstunden bestehen aus Autobahn-, Überland- und Nachtfahrten.

Die Anzahl der Fahrstunden für Klasse B zum Beispiel hängen von den individuellen Fähigkeiten des Fahranfängers ab. Lernt dieser schnell und beweist Sicherheit im Umgang mit dem Pkw, können die Pflichtfahrstunden für Klasse B schnell angesetzt werden.

Wir versprechen dir: Nicht mehr Fahrstunden als nötig. Das bedeutet natürlich auch: keine Gebühr zu viel. Denn je weniger Fahrstunden du brauchst, desto günstiger wird dein Führerschein - logisch!

Gibt es eine Mindestanzahl an Fahrstunden? Ausgenommen von den Pflichtfahrstunden, müssen Sie keine Mindestanzahl erreichen. Wie viele Fahrstunden ein Fahrschüler braucht, hängt allein von dessen persönlichen Fähigkeiten ab. Der Fahrlehrer hat in aller Regel ein Gespür dafür, wann Sie für die Prüfung bereit sind.

Allerdings ist es auch keine Schande, wenn mehr „normale Fahrstunden“ gebraucht werden. Dabei legt der Fahrlehrer den Zeitpunkt fest, ab wann der Schüler bereit ist, diese Pflichtfahrten für den Führerschein zu machen. Er muss die Gewissheit haben, dass die Fähigkeiten des Fahrschülers ausreichend sind, um ihn und andere Verkehrsteilnehmer nicht in Gefahr zu bringen.

Pflichtfahrstunden sind teurer als „normale“ Fahrstunden. Gerade die praktischen Fahrstunden sind beim Erwerb des Führerscheins mit hohen Kosten verbunden, da sie natürlich für den Fahrlehrer auch enormen Aufwand bedeuten (Bereitstellung des Fahrschulautos, Benzinkosten, Zeitfaktor, etc.) Doch in diesem Fall gehen der souveräne Umgang mit dem Fahrzeug und damit die zukünftige Sicherheit im Straßenverkehr klar vor den Kosten.

In Deutschland gibt es keine Möglichkeit, die Pflichtstunden für den Autoführerschein zu umgehen. Sowohl die praktischen als auch die theoretischen Stunden müssen absolviert sein, andernfalls ist eine Zulassung zur Führerscheinprüfung nicht möglich.

Sonderfahrten beim Motorradführerschein

Für den Führerschein in der Klasse AM sind gesetzlich keinerlei Pflichtstunden vorgeschrieben. Dennoch sollte man zumindest als Fahranfänger ohne „anderen“ Führerschein (bspw. 3 Fahrten bei Dunkelheit bzw.

Dabei sind die sogenannten „Führerschein-Sonderfahrten“ als Fahrstunden Pflicht. Die restlichen Stunden sind gesetzlich nicht bestimmt bzw. Je nachdem wie gut sich der Fahranfänger anstellt, können nur wenige Stunden ausreichen, bevor die Sonderfahrten absolviert werden.

  • Überlandfahrt: Auf dieser Fahrt soll der Prüfling vor allem mit der Fahrt auf Landstraßen vertraut gemacht werden. Dabei soll auf die entsprechende Beschilderung und Geschwindigkeit geachtet werden. Sie dauert etwa fünf Stunden.
  • Autobahnfahrt: In der Fahrschule soll auch das Fahren auf der Autobahn geschult werden. Zu diesem Zweck ist die 4-stündige Autobahnfahrt angesetzt.
  • Nachtfahrt: Wie der Name schon verrät, findet diese Fahrt im Dunkeln statt. Dadurch soll der Fahrschüler lernen, die Beleuchtung des Kfz richtig zu überprüfen und zu nutzen. Dabei wird auch, sofern möglich, der Einsatz des Fernlichts geprobt. Die Nachtfahrt ist die kürzeste der Pflichtstunden für den Führerschein.

Haben Sie diese Fahrten absolviert und die Theorieprüfung bestanden, kann Ihre Fahrschule Sie zur Führerscheinprüfung anmelden. Diese dauert in der Regel 45 Minuten. Lassen Sie sich nicht von Ihrer Nervosität übermannen und versuchen Sie das Gelernte „auf die Straße“ zu bringen.

Aufstieg von A1 auf A2 oder A

Beim Aufstieg von A1 nach A2 ist kein Theorieunterricht und keine Theorieprüfung vorgeschrieben. Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der jeweils niedrigeren Klasse ist keine praktische Ausbildung vorgeschrieben. Allerdings muss sich der Fahrlehrer, bevor er den Bewerber zur Prüfung vorstellt, davon überzeugen, dass dieser die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt.

Beim Aufstieg von A2 nach A ist kein Theorieunterricht und keine Theorieprüfung vorgeschrieben. Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der niedrigeren Klasse ist keine praktische Ausbildung vorgeschrieben. Allerdings muss sich der Fahrlehrer, bevor er den Bewerber zur Prüfung vorstellt, davon überzeugen, dass dieser die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt.

Weitere Informationen

Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden.

Weil es für alle einfacher ist - läuft die Abwicklung der Bezahlung ausschließlich über ein SEPA Mandat. -> Abgabe 6 Monate vor dem Mindestalter möglich (! Leipziger: Bei Ersterwerb eines Führerscheins bitte Online bei der Führerscheinstelle den Antrag stellen)Theorieunterricht besuchen: 6x oder 12x Grundstoff*² UND 4x Motorradtheorie*³Testbögen mit unserer Testsieger-App online lernen und Theorieprüfung absolvieren. (3 Monate vor dem Mindestalter möglich)Praxisstunden (bitte unbedingt zwischen 7 und 16 Uhr Zeit für Fahrstunden haben!!! *6 Wer nur Nachmittags Zeit hat: bitte nicht anmelden!) PRAXIS: Übungsstunden + mindest- Pflichtstunden* 5x Überland, 4x Autobahn, 3x Nachtfahrt absolvieren*⁴ (nur mit eigener Schutzkleidung*⁵)

Zur Verständigung wird am Helm das Sena Kopfhörer und Mikrofon Set mit der Louis Art. Nr. 10037148 (ca. 50€) benötigt. Ein Verleih (10€) ist für die gesamte Ausbildung möglich.

Prüfung (ab 1 Monat vor dem Mindestalter möglich) 🙂*) Für AM entfallen die Pflichtstunden*²) bei Vorbesitz Klasse B nur 6x Grundstoff*³) Bei AM nur 2x 90′ Motorradtheorie*⁴)

Sie haben den Autoführerschein (Klasse B) schon mindestens 5 Jahre und sind über 25 Jahre alt? Dann läuft es so ab:

  1. Anmelden in der Fahrschule für die Fahrerschulung
  2. Am besten gleich die Termine schon zur Anmeldung festlegen
  3. 4 Motorradunterrichte besuchen (Lektion A 1 bis A 4)
  4. Praxisstunden 5x 90 Minuten mit Schutzkleidung absolvieren (*!)
  5. Erhalt der Bescheinigung über die Fahrerschulung
  6. Die Bescheinigung bei der zuständigen Führerscheinstelle einreichen (inkl. biometrischem Passbild)

(*!) - Eine Bescheinigung darf nur ausgestellt werden, wenn das Fahrzeug sicher beherrscht wird. Dies entscheidet der Fahrlehrer.

Übungsstunden: Im Durchschnitt rechnet man mit ca. 24 Übungsstunden. Zuvor muss der Fahrschüler sich jedoch erst einmal mit den Fahreigenschaften des Motorrads vertraut machen. Die dafür notwenige Anzahl von Übungsstunden hängt sehr von den persönlichen Fähigkeiten und Vorkenntnissen des Fahrschülers ab. Geübt wird das Beschleunigen, Abbremsen und Ausweichen. Ebenso muss der Fahrschüler das Fahren in Schrittgeschwindigkeit, das Kreisfahren und die Gefahrenbremsung beherrschen.

Hinweis: Dieser Artikel wurde von Murat Kilinc verfasst und zuletzt am 9. aktualisiert.

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