Du möchtest Motorradfahren lernen? Hier erfährst du alles Wichtige über den Ablauf der Fahrstunden, die verschiedenen Führerscheinklassen und was du für die Prüfungen beachten musst.
Voraussetzungen für den A-Führerschein
Um den Führerschein der Klasse A zu erwerben, gibt es einige Voraussetzungen:
- Mindestalter: 20 Jahre bei Aufstieg von A2, 24 Jahre bei Direkterwerb (21 Jahre, wenn die Fahrerlaubnis auf Trikes über 15 kW Leistung beschränkt werden soll).
- Unterlagen/Dokumente: Sehtest, Erste-Hililfe-Kurs und biometrisches Passbild.
- Befristung: keine. Jedoch ist der Führerschein nur 15 Jahre gültig. Spätestens dann musst du ein neues Dokument beantragen, das dann wieder 15 Jahre gültig ist.
Die Theorieprüfung kannst du bereits 3 Monate vorher ablegen, die praktische Prüfung 1 Monat vor deinem Geburtstag.
Führerscheinklassen
Beim Erwerb des Motorradführerscheins kann man zwischen mehreren Klassen wählen. Hier ein Überblick:
| Motorradführerscheinklasse | Erlaubte Kraftfahrzeuge |
|---|---|
| A | Alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge |
| A2 | Krafträder bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind. |
| A1 | Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW. |
| AM | Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer anderen Antriebsform. Dreirädrige Kleinkrafträder mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW, einer maximalen Leermasse¹ von 270 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform. Leichte vierrädrige Straßen-Quads mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 6 kW, jeweils mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer maximalen Leermasse von 425 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform. |
| Mofa | Mofas sind einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h. Wer diese fahren will, benötigt keine Fahrerlaubnis, sondern nur eine sog. Prüfbescheinigung. Wer bereits eine Fahrerlaubnis hat, braucht die Prüfbescheinigung nicht. |
Hinweis: Mit dem A-Führerschein erhältst du automatisch die Führerscheinklassen AM, A1 und A2.
Theoretische Ausbildung
Bei der Theorie muss unterschieden werden:
- Klasse A2 seit 2 Jahren: Hast du die Klasse A2 schon seit mindestens 2 Jahren, musst du den Theorieunterricht nicht noch mal besuchen und auch keine theoretische Prüfung ablegen.
- Keinen Motorrad-Führerschein oder nur die Klasse A1: Hier musst du wie in Klasse A1 oder A2 den Theorieunterricht bestehend aus Grund- und Zusatzstoff besuchen.
Grund- und Zusatzstoff
Beim Grundstoff in Klasse A musst du insgesamt 12 Doppelstunden à 90 Minuten (6 Doppelstunden, wenn du schon eine andere Fahrerlaubnisklasse hast) besuchen, um zur Theorieprüfung zugelassen zu werden. Zudem musst du beim Zusatzstoff mindestens 4 Doppelstunden à 90 Minuten besucht haben.
Praktische Ausbildung
In deinen Motorrad-Fahrstunden machst du dich mit deiner Maschine und den Verkehrsvorschriften vertraut. Dabei ist es natürlich von Bedeutung, ob du bereits Erfahrungen im Motorradfahren gesammelt hast. Auch hier gibt es, ähnlich wie bei der Klasse A2, mehrere Szenarien.
Klasse A im Direkteinstieg
Du hast weder die Klasse A1, noch die Klasse A2, machst die Klasse A also im Direkteinstieg. Hier sieht der Gesetzgeber neben den normalen Übungsstunden eine bestimmte Zahl an Sonderfahrten vor, die du absolvieren musst, damit du zur Prüfung zugelassen wirst. Du musst 5 Fahrstunden auf Bundes- oder Landstraßen, 4 Fahrstunden auf Autobahnen und 3 Fahrstunden bei Dämmerung oder Dunkelheit machen.
Vorbesitz Klasse A1
Du hast bereits die Klasse A1. Oder auch schon die Klasse A2, diese aber noch keine zwei Jahre. Jetzt musst du neben den normalen Übungsstunden eine reduzierte Anzahl von Sonderfahrten absolvieren. Konkret wären das 3 Fahrstunden auf Bundes- oder Landstraßen, 2 Fahrstunden auf der Autobahn und eine Fahrstunde bei Dämmerung oder Dunkelheit.
Klasse A2 - seit mindestens 2 Jahren
Du hast die Klasse A2, und diese bereits seit mindestens zwei Jahren. Jetzt musst du neben den normalen Übungsstunden keine Sonderfahrten mehr machen.
Ablauf der ersten Fahrstunde
In der Regel starten Motorradstunden an der Garage der Fahrschule. Die erste(n) Stunde(n) sind auf einem ruhigen Platz. Zunächst wird das Motorrad dem Schützling erklärt, wo die Kupplung, der Gasgriff usw. sind. Diese Einweisung dient nicht nur dazu den Fahrschüler mit den Bedienelementen vertraut zu machen, sondern auch als Vorbereitung für die Abfahrtskontrolle, die Prüfbestandteil ist.
Erste Übungen können z.B. sein:
- abwechselnd im Stand ohne Motor jeweils den linken und den rechten Fuß auf die Raste nehmen
- bei guter Balance auch kurz beide Füße vom Boden abheben und ggfs. rausgelassen
- das Einlegen bzw. Finden des Neutral (Leerlauf) wird geübt, zur Kontrolle wird das Motorrad mit den Beinen vorwärts bewegt
- Auf- und Absteigen von beiden Seiten bei ausgefahrenen Seitenständer, wobei der Fahrlehrer das Motorrad ggfs. sichern soll
Der Fahrlehrer kontrolliert, ob der Helm korrekt sitzt. Dem Fahrschüler wird der erste Anfahrvorgang nochmals erklärt. Zunächst wird das Motorrad ausschließlich durch Ausrollen lassen mittels Kupplungziehen verlangsamt, später kommt das Abbremsen mit der Fußbremse hinzu. Große Aufmerksamkeit muß auf die Blickführung gelegt werden, die der Fahrlehrer, auch wenn's anfangs nervig ist, immer wieder erwähnt.
Wenn ein Fahrschüler noch nicht mit den Bedienelementen und dem Ablauf von Anfahren, Kuppeln und Bremsen vertraut ist, gehört er nicht in den öffentlichen Straßenverkehr.
Die Fahrstabilität
Der Körper des Motorradfahrers stabilisiert die Langsamfahrt des Motorrads. Die Verbindung "Mensch und Motorrad", mit einer möglichst ausgeglichenen, lockeren Sitzposition, Fahrer sitzt drauf, die Füße auf der Fußraste, die Knie am Tank, die Hände am Lenker, hält das Motorrad in der gewünschten Richtung und in Balance.
Ab einem Tempo von etwa 10 km/h verläßt das Motorrad den schwankenden Kenterbereich, weil durch die drehenden Räder stabilisierende Kreiselkräfte wirken.
Prüfungen
Für den A-Führerschein musst du beim Direkteinstieg eine erfolgreiche Theorie- und Praxisprüfung ablegen. Hast du bereits den A2-Führerschein, musst du lediglich eine praktische Prüfung ablegen.
Wenn du bereit für die Prüfung bist, wird dir dein Fahrlehrer Bescheid geben und dir in einer finalen Stunde nochmals wertvolle Tipps für deine Prüfungsfahrt geben.
Verwandte Beiträge:
- Darf man mit seinem eigenen Motorrad Fahrstunden machen?
- Moped Führerschein: Wie viele Fahrstunden brauche ich?
- Rollerführerschein: Anzahl der Fahrstunden & Kosten
- Rollerführerschein: Wie viele Fahrstunden benötigst du?
- Fahrrad XXL Walcher: Die Nr.1 für Fahrräder & E-Bikes in Deizisau – Jetzt entdecken!
- Motorrad lackieren: So sparen Sie Kosten & erhalten das perfekte Finish – Experten-Tipps!
Kommentar schreiben