Viele Motorradfahrer lieben Kurven und Tempo. Nun will der Bundesrat dieses Vergnügen beschränken: Neue Maschinen sollen weniger Lärm verursachen, Motorrad-Fahrverbote an Sonn- und Feiertagen eingeführt werden.
Die Lärmproblematik und die Forderungen des Bundesrats
Für die einen ist es faszinierender Motorensound, für die anderen nur unerträglicher Krach: Motorradlärm polarisiert. Immer öfter klagen Anwohner der Orte entlang der Biker-Routen über Lärm, gründen Bürgerinitiativen, fordern Fahrverbote an Sonn- und Feiertagen. Der Bundesrat hat am 15. Mai 2020 beschlossen, gegen den Lärm von Motorrädern vorzugehen und hat bei der Bundesregierung angeregt, über ein Motorradfahrverbot an Sonntagen nachzudenken.
Auf Vorschlag des Bundesrats sollen neu zugelassene Motorräder künftig nur noch einen Lärmpegel von maximal 80 dB verursachen dürfen. 80 dB entsprechen der Lautstärke eines Benzinrasenmähers. Werden die vorgegebenen Dezibelwerte überschritten, soll die Polizei künftig das Motorrad beschlagnahmen dürfen. Der Gesetzgeber will auch das Sounddesign verbieten und Motorradfahrer darin einschränken, den Sound des Motorrads individuell einzustellen.
Die Länderkammer möchte, dass Polizisten Fahrzeuge bei "gravierenden Lärmüberschreitungen" sofort sicherstellen dürfen. Auch Tuning soll härter bestraft werden, wenn das Motorrad dadurch erheblich lauter wird. Das Sound-Design, über das Fahrer die Geräuschkulisse selbst einstellen können, soll verboten werden. Die Bundesländer wollen zudem beschränkte Motorrad-Fahrverbote an Sonn- und Feiertagen ermöglichen.
Gegenwind und Kritik
Die Entschließung des Bundesrats geht nun an die Bundesregierung. Dort gibt es aber bereits Gegenwind von Verkehrsminister Andreas Scheuer (CDU): "Ich will keine weiteren Verbote und Verschärfungen für Motorradfahrer", sagte er der Passauer Neuen Presse. Die pauschale Forderung nach Verkehrsverboten an Sonn- und Feiertagen lehnt der ADAC entschieden ab.
ADAC Verkehrspräsident Gerhard Hillebrand: "Nach unseren Kenntnissen ist die überwiegende Mehrheit der Motorradfahrer ordnungsgemäß unterwegs. Aufgrund einiger weniger 'schwarzer Schafe' Kollektivstrafen zu verhängen, wie sie etwa eine Streckensperrung darstellt, ist nicht angemessen." Zudem führe die Sperrung einer beliebten Motorradstrecke zwangsläufig dazu, dass auf andere Strecken ausgewichen werde, so Hillebrand.
Positionen der Betroffenen
- Anwohner und Touristen: Fühlen sich durch den Lärm vorbeirasender Motorradfahrer genervt und in ihrem Wohn- und Lebensgefühl beeinträchtigt.
- Motorradfahrer: Fühlen sich diskriminiert und wehren sich gegen pauschale Verurteilungen.
Gesetzliche Bestimmungen und Grenzwerte
Die Regelungen zur Geräuschentwicklung von Krafträdern sind in der UNECE-R 41 (aktuell gültig seit 2021: UNECE-R 41.05) definiert. Die dort festgelegten Geräuschgrenzwerte (L urban) für die konstanten und beschleunigten Vorbeifahrten sind abhängig vom sogenannten "Leistung-Masse-Verhältnis" (PMR). Die Grenzwerte sind also nicht für alle Krafträder einheitlich, sondern in drei Klassen eingeteilt:
- Klasse I: Bei sehr hoher Masse und/oder sehr geringer Leistung (PMR-Wert maximal 25) beträgt der Grenzwert 73 dB(A).
- Klasse II: Bei hoher Masse und/oder geringer Leistung (PMR-Wert zwischen 25 und 50) beträgt der Grenzwert 74 dB(A).
- Klasse III: Bei normaler oder geringer Masse und/oder mittlerer oder hoher Leistung (PMR-Wert über 50) beträgt der Grenzwert 77 dB(A).
80 Prozent der aktuellen Motorräder fallen in die Klasse III, für sie gilt also der Grenzwert 77 dB(A). Sie müssen zusätzliche Bestimmungen zu Geräuschemissionen (Additional Sound Emission Provisions, Abkürzung: ASEP) einhalten.
Lösungsansätze und Kompromissvorschläge
Mobilität und besserer Lärmschutz - beides ist möglich. Für den ADAC ist es ein bedeutendes Thema, denn viele Menschen fühlen sich von Verkehrslärm belästigt. Knapp ein Fünftel der Mitglieder empfindet die Geräusche von Motorrädern als belastend.
Der ADAC schlägt folgende Maßnahmen vor:
- Nutzung sogenannter Lärmdisplays, die an besonders belasteten Strecken ein Bewusstsein bei den Bikern schaffen können, ohne die Mobilität zu beschränken.
- Appell an die Motorradfahrer zu einer besonnenen Fahrweise unter Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten.
- Konsequenzen bei unzulässigen Veränderungen am Motorrad.
Zusätzlich können Kommunen Hinweistafeln aufstellen, um Motorradfahrer zu einem rücksichtsvollen Verhalten aufzufordern. Der ADAC stellt 20 verschiedene Motive gratis zur Verfügung.
Tipps zum leisen Motorradfahren
Motorräder lassen sich leise und sozialverträglich bewegen. Hier die wichtigsten Tipps, um möglichst leise von A nach B zu kommen:
- Ein Motorrad auswählen, dem im Rahmen der Typgenehmigung ein möglichst geringes Fahrgeräusche attestiert wurde.
- Originale Auspuffanlage und Endschalldämpfer nur austauschen, wenn die Umrüstanlage in allen Betriebszuständen maximal gleich laut oder besser noch leiser ist.
- Original- oder Austausch-Auspuffanlage nicht verändern.
- Drehzahl grundsätzlich möglichst niedrig halten.
- Innerorts entspannt mit weitgehend geschlossener Drosselklappe (wenig Gas) dahingleiten.
- Exzessive Beschleunigungen generell vermeiden, auch am Ortsausgang.
- Mitdenken, Freude schenken: Jeder Mensch hat einen Anspruch auf Ruhe.
Leise fahren hat noch einen weiteren Vorteil: Meist lässt sich dadurch Sprit sparen. Der Profi zieht den Fahrspaß ohnehin aus der Bewegung, nicht aus der Akustik-Show.
Regionale Fahrverbote und ihre Konsequenzen
Bislang existiert in Deutschland kein generelles bundesweites Fahrverbot für Motorräder. Allerdings gibt es in Deutschland bestimmte Regionen, die Streckensperrungen für Motorräder ausgesprochen haben. Hierbei handelt es sich um ortseigene Regelungen, die entweder ein Motorad-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen oder Vollsperrungen etabliert haben.
Wer ein Motorrad-Fahrverbot missachtet und auf eine Straße einfährt, auf der das Verbot zum Beispiel durch das Verkehrszeichen 255 signalisiert wird, muss mit einem ein Verwarngeld in Höhe von 50 Euro rechnen.
Beispiele aus anderen Ländern
Einige EU-Mitgliedstaaten wie Frankreich oder Österreich haben vor einiger Zeit ein Fahrverbot für Motorräder ausgesprochen. Dieses beschränkt sich dabei entweder auf einen bestimmten Zeitraum wie Sonn- und Feiertage oder gilt in einigen Stadt- oder Landgebieten für bestimmte Motorrad-Typen, um beispielsweise der Lärmbelästigung in den betroffenen Gebieten entgegenzuwirken.
In Österreich gibt es auf bestimmten Strecken in Tirol bereits ein Fahrverbot für Motorradfahrer an Sonntagen. Ab dem 10.6.2020 dürfen in Tirol, insbesondere in der Ausflugsregion Reutte, auf bestimmten Strecken keine Motorradfahrer mehr unterwegs sein. Das Fahrverbot gilt bis 31. Oktober 2020 und erfasst auch ortsansässige Motorradfahrer. Verstöße werden mit einem Bußgeld in Höhe von 220 EUR geahndet.
Die Diskussion geht weiter
Die Diskussion um Motorradfahrverbote und Lärmschutz ist komplex und vielschichtig. Es gilt, die Interessen aller Beteiligten zu berücksichtigen und eine ausgewogene Lösung zu finden, die sowohl die Mobilität der Motorradfahrer als auch den Schutz der Anwohner und Touristen vor Lärmbelästigung gewährleistet.
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