Fahrverbot für Radfahrer in Deutschland: Was Sie wissen müssen

Auch einen Verkehrsteilnehmer auf dem Fahrrad kann ein Fahrverbot ereilen, und das aus verschiedenen Gründen. Eine Fahrerlaubnis an sich gibt es für das Fahrradfahren nicht. Dennoch können Behörden ein Radfahrverbot aussprechen. Wann kommt es überhaupt zu einem Fahrverbot für Radfahrer? Kann ein Führerscheinentzug wegen Alkohol auf dem Fahrrad drohen? Ist der Führerschein dann länger weg? Welche Strafen drohen, wenn sich ein Fahrradfahrer nicht ans Verbot hält?

Gründe für ein Fahrverbot für Radfahrer

Wer sich nicht mit dem Fahrrad nicht an die geltenden Verkehrsregeln hält, muss unter Umständen auch mit einem Fahrverbot rechnen. Der Verkehrssünder darf dann für einen bestimmten Zeitraum kein Auto mehr führen. Ein Fahrverbot für Radfahrer kann aus vielen Gründen erfolgen. Alle Verkehrsteilnehmer, so auch Fahrradfahrer, müssen sich an die gängige Straßenverkehrsordnung (StVO) halten und diese befolgen. Wird ein Radfahrer auffällig oder begeht im Straßenverkehr eine Straftat, dann kann ihm die Nutzung des Rads und somit die Teilnahme am Straßenverkehr untersagt werden.

Wer wiederholt gegen Regeln und Vorschriften verstößt, wie zum Beispiel in einer Fußgängerzone das Fahrverbot für Fahrräder mehrmals ignoriert oder wiederholt über eine rote Ampel fährt, muss mit einem Fahrverbot rechnen. Um Punkte in Flensburg oder mit dem Fahrrad ein Fahrverbot zu erhalten, muss kein Führerschein vorliegen. Auch Radfahrer ohne eine Fahrerlaubnis können ein Fahrverbot erhalten. Einer der häufigsten Gründe, warum ein Verkehrsteilnehmer auf einem Fahrrad ein Fahrverbot erhält, ist Alkoholkonsum.

Alkohol und Drogen im Straßenverkehr

Alle Verkehrsteilnehmer - auch die, die mit fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen unterwegs sind - sollten beachten: Alkohol sowie Drogen und Straßenverkehr passen nicht zusammen. Auch für Radfahrer gelten die gesetzlich vorgeschriebenen Promillegrenzen. Fährt ein Verkehrsteilnehmer betrunken mit dem Rad und weist einen Wert von 1,6 Promille auf, dann droht der Führerscheinentzug. Wer mit Fahrrad und Alkohol oder unter Drogen am Straßenverkehr teilnimmt, riskiert auch bei Promillewerten unter 1,6 eine Strafanzeige und auch ein Fahrverbot. Außerdem wird, wenn es zu einem Führerscheinentzug wegen Alkohol auf dem Fahrrad gekommen ist, auch eine MPU verordnet.

Es kann auch vorkommen, dass, wenn Radfahrer wiederholt andere Verkehrsteilnehmer durch Fahrten unter Alkohol mit dem Fahrrad gefährden, ein Verbot zum Führen fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge erteilt wird. Dann gilt das Fahrverbot neben dem Fahrrad für alle weiteren Fahrzeuge, die am Straßenverkehr teilnehmen dürfen. Das Fahren bzw.

Promillegrenzen auf dem Fahrrad

Schon eine Fahrt mit ab 0,3 Promille kann strafbar sein, wenn Sie entsprechende Ausfallerscheinungen haben. Ab 1,6 Promille gilt die Alkoholfahrt auch ohne Ausfallerscheinungen als Straftat. Dafür gibt es Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg und eine Geldstrafe von etwa 30 Tagessätzen. Zusätzlich wird ab 1,6 Promille eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet. Wer diese nicht besteht, verliert auch seine Fahrerlaubnis.

Bußgelder und Strafen für Radfahrer

Viele Fahrradfahrer wissen nicht, dass sie für einen Verkehrsverstoß neben einem Bußgeld auch Punkte in Flensburg kassieren. Ein Rotlichtverstoß kann beispielsweise einen Punkt, und je nach Schwere, eine Geldbuße Höhe von 60 bis 180 Euro bedeuten.

Wenn der Bußgeldkatalog keinen extra Tatbestand für Radfahrer enthält, reduziert sich der vorgesehene Bußgeldregelsatz um die Hälfte.

Beispiele für Bußgelder für Radfahrer

  • Radweg nicht benutzt: 20 bis 35 Euro
  • Gehweg vorschriftswidrig benutzt: 55 bis 100 Euro
  • Rotlicht missachtet: 60 bis 180 Euro (zusätzlich 1 Punkt in Flensburg)
  • Alkohol am Steuer (ab 1,6 Promille): Führerscheinentzug, Geldstrafe, MPU

Was bedeutet ein Verbot zum Führen fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge?

Bei diesem ist die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr auch mit Fahrrad und Mofa untersagt.

Oberverwaltungsgericht Münster: Urteil zu Fahrverboten für Radfahrer und E-Scooter

Darf eine Behörde Rad- oder E-Scooterfahren untersagen, wenn jemand alkoholisiert oder mit Amphetamin im Blut erwischt wird? Zwei Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Münster geben hierzu Aufschluss.

Die Fälle

Ein Mann war unter dem Einfluss von Amphetamin mit einem E-Scooter unterwegs, ein anderer fuhr mit über zwei Promille mit dem Fahrrad. Beide Männer hatten keine Fahrerlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen (z.B. Pkw). Die Fahrerlaubnisbehörde untersagte beiden Männern das Führen von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen. Beide wehrten sich, die Sache ging vor Gericht.

Führerscheinfreie Fahrzeuge bleiben erlaubt

Das Oberverwaltungsgericht Münster gab den beiden Männern Recht. Das begründeten die Richter so: Nach der Fahrerlaubnisverordnung (§3 FEV) sei ein behördliches Fahrverbot zwar möglich, wenn sich jemand als ungeeignet erweist. Für ein Verbot, führerscheinfreie Fahrzeuge zu fahren, sei diese Vorschrift aber nicht bestimmt genug und deshalb keine ausreichende Rechtsgrundlage dafür.

Ein solches Verbot schränkt laut Gericht die grundrechtlich geschützte Fortbewegungsfreiheit zu sehr ein. Denn Mofas, E-Scooter, Fahrrad und Co. seien im Vergleich zu Kraftfahrzeugen weniger gefährlich, führten die Richter aus. Die Vorschrift berücksichtige das aber nicht und regele nicht klar genug, wann jemand ungeeignet oder bedingt geeignet zum Führen fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge sei. Die beiden Männer dürfen daher weiter mit solchen Fahrzeugen am Straßenverkehr teilnehmen.

OVG Münster, Beschlüsse vom 5.12.2024, Az.: 16 B 1234/24 und 16 B 5678/24 (Die Beschlüsse sind nicht anfechtbar. Das OVG Münster schloss sich einer bereits bestehenden Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs aus dem Jahr 2023 an.)

Das sagen die ADAC Juristinnen und Juristen

Wer keine Fahrerlaubnis besitzt und alkoholisiert mit Fahrrad oder E-Scooter erwischt wird, kann sich aber erfolgreich wehren, wenn die Behörde auch das Fahren mit fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen verbietet. Es fehlt in der Fahrerlaubnisverordnung zum einen ein klarer Maßstab für die Geeignetheit zum Führen fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge. Zum anderen ist darin nicht klar geregelt, wie Betroffene wieder eine Erlaubnis dazu bekommen können. Wer meint, ein Verstoß als Radfahrer sei nicht so schlimm, der täuscht sich: Es drohen Bußgelder und auch der Führerschein kann in Gefahr sein.

Verhalten bei einem Fahrverbot für Radfahrer

Wer ein Fahrrad-Fahrverbot erhält, sollte dies auf jeden Fall ernstnehmen und das Fahrrad stehen lassen. Wer das Verbot missachtet, muss mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Vom Ignorieren des Verbots zum Fahrradfahren ist grundsätzlich abzuraten.

Wie kann man ein Fahrverbot vermeiden?

Der beste Weg ein Fahrradfahrverbot zu vermeiden, besteht im ordentlichen Verhalten im Straßenverkehr.

Über den Autor

Mathias Voigt hat ein Jura-Studium an der juristischen Fakultät in Rostock absolviert. Nach seinem Referendariat in NRW erhielt er im Jahr 2013 die Zulassung als Rechtsanwalt.

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