Fahrzeugschein Motorrad: Mitführpflicht in Deutschland

In Deutschland gibt es bestimmte Vorschriften darüber, welche Dokumente und Ausrüstung Motorradfahrer mitführen müssen. Es ist wichtig, die genannten Dokumente und Ausrüstungsteile jederzeit mitzuführen, da Polizei- oder Kontrollbeamte berechtigt sind, diese zu überprüfen.

Welche Dokumente müssen Motorradfahrer mitführen?

  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I): Der Fahrzeugschein ist das Dokument, das die Zulassung Ihres Motorrads bestätigt.
  • Führerschein: Sie müssen als Fahrer während jeder Fahrt mitführen.

Zulassungsbescheinigung Teil I im Detail

Die für die Zulassung und Kontrolle eines Fahrzeugs erforderlichen Einzeldaten sind ausschließlich in Teil I vollständig enthalten. Auf bestimmte bisher ausgewiesene Einzeldaten wurde jedoch verzichtet. Anders als im alten Fahrzeugschein wird nur noch eine Reifengröße eingetragen.

Es ist nicht erforderlich, dass diese Bereifung tatsächlich am Fahrzeug montiert ist. Dies gilt sowohl für die Auslieferung eines Neufahrzeugs als auch im späteren Gebrauch.

Welche Rad-/Reifenkombinationen außerdem zulässig sind, kann u.a. dem COC-Dokument (Cer­tificate of Conformity = EWG-Übereinstimmungsbescheinigung) entnommen werden. Dieses Dokument sollte beim Verkauf stets mit übergeben werden.

Praxistipp: Sollten andere Reifen als die in der Zulassungsbescheinigung Teil I erwähnten angebracht sein, ist das Mitführen des entsprechenden Nachweises dringend zu empfehlen.

Digitaler Fahrzeugschein ab 2025

Die Bundesregierung führt den digitalen Fahrzeugschein ein: Im April beginnt die Pilotphase, dann können erste Nutzerinnen und Nutzer ihren Fahrzeugschein auf dem Smartphone in einer App speichern. Sie sollten in dieser Testphase den Papierschein aber vorsichtshalber noch dabei haben. Der Wechsel ist außerdem kein Muss: Wer die Papierversion bevorzugt, kann diese weiterhin mitführen.

Zulassungsbescheinigung Teil II

In Teil II (Größe DIN-A4, früher Fahrzeugbrief) sind lediglich die wichtigsten Fahrzeugdaten aufgeführt. Im Gegensatz zum alten Fahrzeugbrief werden nur noch die zwei letzten Halter bzw. Halterinnen (früher: sechs) eingetragen.

Deshalb muss bei der zweiten Umschreibung eines Fahrzeugs eine neue Bescheinigung Teil II ausgestellt werden. Der Zulassungsbescheinigung Teil II können entsprechend nur noch die Namen der letzten beiden Vorbesitzer bzw. Vorbesitzerinnen entnommen werden. Der Käufer oder die Käuferin wissen also nur, aus wievielter Hand das gebrauchte Fahrzeug stammt.

Wer ein Fahrzeug mit alten Dokumenten kauft, sollte sie bei der Ummeldung entwerten lassen und behalten. Dies kann bei einem späteren Verkauf vorteilhaft sein.

Alte Fahrzeugpapiere

Wer noch die alten Dokumente (vor dem 1. Oktober 2005 ausgestellt) besitzt, kann diese weiterhin benutzen. Für bereits zugelassenen Fahrzeuge müssen die Fahrzeugpapiere nicht umgetauscht werden. Die alten Dokumente behalten so lange ihre Gültigkeit, bis die Ausstellung neuer Dokumente erforderlich wird.

Wenn aber ein Halterwechsel stattfindet, muss eine aktuelle Zulassungsbescheinigung Teil I und zugleich auch Teil II ausgestellt werden. Die Fahrzeugdokumente müssen "paarig" sein, d.h. ein Nebeneinander von einer Zulassungsbescheinigung "aktuell" mit einem Dokument "alt" kann es nicht geben.

Praxis-Tipp: Werden die alten Papiere umgetauscht, sollte man auf Rückgabe der alten (entwerteten) Papiere bestehen, da in die neue Zulassungsbescheinigung Teil I nur noch eine Reifengröße eingetragen wird.

Fahrzeugpapiere im Auto

Die Zulassungsbescheinigung Teil I müssen Sie stets im Original im Auto mitführen und bei einer Kontrolle vorzeigen können. Andernfalls droht ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro. Für die Zulassungsbescheinigung Teil II gilt dies nicht, diese sollten Sie deshalb sicher zu Hause aufbewahren und nicht im Fahrzeug deponieren.

Auch der Fahrzeugschein gehört eher in den Geldbeutel als ins Handschuhfach. Kommt es nämlich in einem solchen Fall zum Kfz-Diebstahl, kann es Probleme mit der Versicherung geben oder der Versicherungsschutz gänzlich entfallen.

Weitere Ausrüstung

  • Verbandskasten: Ein Verbandskasten gemäß DIN 13164-2014 ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben und muss in jedem Fahrzeug mitgeführt werden.

Keine Mitführpflicht für:

  • Warnweste: In Deutschland besteht für Motorradfahrer keine Pflicht, eine Warnweste mitzuführen.
  • Warndreieck: Motorräder sind in Deutschland nicht verpflichtet, ein Warndreieck mitzuführen.

Was tun bei Verlust des Fahrzeugscheins?

Bei Verlust müssen Sie zur Zulassungsstelle und einen neuen beantragen. Dafür brauchen Sie:

  • Ihren Personalausweis
  • Eine eidesstattliche Erklärung zum Verlust (Verlustanzeige)
  • Ggf. den Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)

Achtung: Wurde der Schein gestohlen, müssen Sie vorher zur Polizei und Anzeige erstatten - das brauchen Sie als Nachweis.

Zulassungsbescheinigung Teil I vs. Teil II

Hier wird gerne mal zwischen Teil I und Teil II verwechselt:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I = Fahrzeugschein → Muss mitgeführt werden. Enthält technische Daten und Infos zum Halter - das sind in der Regel Sie selbst.
  • Zulassungsbescheinigung Teil II = Fahrzeugbrief → Bleibt zu Hause. Beweist das Eigentum und ist für Ummeldung oder Verkauf wichtig.

Der Teil II wird bei der Anmeldung oder bei Fahrzeugwechsel gebraucht - aber niemals während der Fahrt.

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