Die federleichten Fixed Gear Bikes, auch "Fixies" genannt, sind unter manchen Radliebhabern der letzte Schrei. Historisch gesehen war das erste Fahrrad ein Fixie. Denn hierbei handelt es sich um Eingangräder, die keine Gangschaltung aufweisen.
Heute haben moderne Fahrräder meist immer eine Gangschaltung anzubieten, da ist ein Eingangfahrrad, schon eine eher seltene Erscheinung. Umgangssprachlich wird es trotz Unterschieden oft auch als Singlespeed-Fahrrad bezeichnet. Was genau ist nun also ein Fixie-Fahrrad und warum ist ein Fahrrad ohne Schaltung wieder so beliebt?
Was ist ein Fixie?
Hierbei handelt es sich um ein Fahrrad, welches ohne Gangschaltung auskommt und somit nur über einen einzelnen Gang verfügt. Zudem verfügen die Räder häufig nur über eine Rücktrittbremse.
Sind Fixie-Räder für den Straßenverkehr zugelassen?
Grundsätzlich müssen alle Fahrräder, die in Deutschland am Straßenverkehr teilnehmen, den Vorschriften der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) entsprechen und verkehrssicher ausgestattet sein. Zur Verkehrssicherheit zählen neben dem Vorhandensein der vorgeschriebenen Beleuchtung und Reflektoren auch die Bremsen.
Der Gesetzgeber schreibt für verkehrssichere Fahrräder unter anderem zwei unabhängige Bremsen vor. Sind diese nicht vorhanden, darf das Fixie nicht auf der Straße fahren. Bei einigen Fixie-Rädern ist dies, wie bereits beschrieben, jedoch nicht der Fall.
Die Rechtsprechung hat hier bisher keine einheitliche Regelung gefunden, ob eine Rücktrittbremse bzw. Um hier Schwierigkeiten aus dem Weg zu gehen und auch, um die eigene Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen, empfiehlt es sich, immer zwei unabhängige Bremsen zu montieren.
Verkehrssicherheit und Vorschriften
Laut Straßenverkehrsordnung ist eine Bremse lediglich "eine feste Einrichtung am Fahrrad, die zur Verminderung der Geschwindigkeit dient".
Grundsätzlich müssen alle Fahrräder, die in Deutschland am Straßenverkehr teilnehmen, den Vorschriften der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) entsprechen und verkehrssicher ausgestattet sein. Zur Verkehrssicherheit zählen neben dem Vorhandensein der vorgeschriebenen Beleuchtung und Reflektoren auch die Bremsen. Fahrräder müssen zwei voneinander unabhängige Bremsen haben.
Das Bonner Amtsgericht Urteil
Das Bonner Amtsgericht hat entschieden, dass sich der Balanceakt des Fixie-Fahrers beim Tempodrosseln offiziell "bremsen" nennen und somit von der Polizei nicht mehr geahndet werden darf. Demnach ist auch der Starrlauf des Fixies rechtlich eine Bremse, und zwar am Hinterrad.
Das Urteil des Bonner Amtsgerichts bedeutet für die Fans des inzwischen sündhaft teuren Rads nicht unbedingt Aufatmen. Auch weiterhin werden sie sich wegen der Fixies auf Diskussionen mit der Polizei einstellen müssen.
Welche Sanktionen drohen, wenn Sie mit dem Fixie fahren?
Entsprechen die Bremsen nicht den gesetzlichen Vorschriften, kann dies ein Verwarngeld in Höhe von 10 Euro nach sich ziehen.
Bußgelder und Strafen im Überblick
Radfahrer sind ebenso Verkehrsteilnehmer wie Fahrer von Autos oder Motorrädern. Demnach gilt die Straßenverkehrsordnung auch für sie. Alle Verstöße können einen Bußgeldbescheid nach sich ziehen. Sollte es darüber hinaus zu einem Unfall kommen, drohen zudem Einschränkungen beim Versicherungsschutz.
Die Vorschriften der StVO bzw. StVZO nehmen einige Radfahrer leider noch immer nicht so ernst wie die Vorschriften für Autofahrer. Dennoch ist der Straßenverkehr für Fahrradfahrer natürlich kein rechtsfreier Raum.
Der Bußgeldkatalog für Radfahrer sieht in der Regel Sanktionen zwischen 5 bis 35 Euro vor, wobei es aber auch einige Verstöße gibt, die deutlich teurer sind. Hierzu zählen z. B. Ab einem Bußgeld von 60 Euro gibt es außerdem einen Eintrag im Zentralregister in Flensburg und es gibt mindestens 1 Punkt.
Die folgende Tabelle fasst einige der häufigsten Verstöße und die entsprechenden Bußgelder zusammen:
| Verstoß | Bußgeld | Punkte |
|---|---|---|
| Fahren ohne funktionierende Bremsen | 10 Euro | - |
| Fahren ohne Licht bei Dunkelheit | 20 Euro | - |
| Rotlichtverstoß (länger als 1 Sekunde) | 100 Euro | 1 |
| Alkohol am Steuer (ab 1,6 Promille) | Hohe Geldstrafe (abhängig vom Einkommen) | 3 |
Das Fixie im Straßenverkehr
Wie bereits erwähnt, ist ein Fixie vorwiegend unter jungen Verkehrsteilnehmern und in den Großstädten beliebt. Durch die fehlende Gangschaltung vereinfacht sich die Wartung und die Kosten sinken. Ein Interessierter kann sich ein Fixie leicht selber zusammenstellen, was durchaus auch Kosten sparen kann.
Wer ein solches Rad zusammenstellen möchte, hat dazu mehrere Möglichkeiten. Fixie-Rahmen oder auch alten Radteile eignen sich gut, um ein Fixie zu bauen. Ein Nachteil ist jedoch, dass durch den Wegfall der Gangschaltung die Übersetzung der Kette nur schwer geändert werden kann.
Des Weiteren wird im Radsport auf den Einsatz von einem Fixie gesetzt. So werden aus Sicherheitsgründen bei Bahnradrennen ausschließlich Eingangräder verwendet. Sowohl eine Fixie- als auch ein Singlespeed-Rennrad sind jedoch nicht für den Straßenverkehr zugelassen, da hier in der Regel andere verkehrssicherheitsrelevante Elemente fehlen.
Rechte und Pflichten bei einer Polizeikontrolle
Nicht nur Autofahrer dürfen ohne konkreten Verdacht von der Polizei angehalten werden. Gleiches gilt auch für Radler. Radfahrer sind ebenso Verkehrsteilnehmer wie Fahrer von Autos oder Motorrädern. Demnach gilt die Straßenverkehrsordnung auch für sie.
Dabei gelten im Grunde die gleichen Regeln wie für Polizeikontrollen von Autofahrern. Denn ein mögliches Delikt muss kein Radfahrer von sich aus zugeben. Wer es doch tut, wird später kaum noch eine Möglichkeit haben, gegen einen Bußgeldbescheid vorzugehen. Lediglich Daten zur Person müssen angegeben werden.
Ebenso wenig, wie Delikte zugegeben werden müssen, können Polizeibeamte Radfahrer zu Alkohol- und Drogentests vor Ort zwingen. So ist beispielsweise das Pusten in ein Alcotest-Gerät freiwillig. Hierzu braucht es eine richterliche Anordnung.
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