Flucht vor der Polizei mit dem Motorrad: Welche Strafen drohen?

Viele Autofahrer und Motorradfahrer werden nervös, wenn sie in eine Polizeikontrolle geraten. In einer solchen Situation denken viele nur noch an eins: Wegfahren, am besten so schnell wie möglich! Doch welche Konsequenzen hat es, wenn man mit dem Motorrad vor der Polizei flieht? Dieser Artikel beleuchtet die rechtlichen Aspekte und Strafen, die in solchen Fällen drohen können.

Was passiert, wenn man vor der Polizei flieht?

Grundsätzlich lässt sich sagen, dass Fahrer laut § 49 Abs. 3 S. 1 StVO verpflichtet sind, den Anweisungen der Polizei Folge zu leisten. Laut dem aktuellen Bußgeldkatalog müssen Sie mit einem Bußgeld von 70 Euro sowie einem Punkt in Flensburg rechnen, wenn Sie das Haltgebot eines Polizeibeamten anlässlich Verkehrskontrolle oder Verkehrserhebung missachten. Für Fahranfänger gilt: Diese Ordnungswidrigkeit stellt einen A-Verstoß dar und kann deshalb Probezeitmaßnahmen nach sich ziehen. Dies gilt als A-Verstoß.

Allerdings stellt ein bloßes Wegfahren noch keine Straftat dar. Dies ist nur der Fall, wenn der Betroffene gewaltsam Widerstand gegen die Polizei leistet. Hierzu lässt sich sagen, dass das bloße Wegfahren laut eines Beschlusses des Bundesgerichtshofes (Az.: 2 StR 204/14) keinen gewaltsamen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte gemäß § 113 des Strafgesetzbuches (StGB) darstellt.

Der Fall des Pkw-Fahrers

Ein Pkw-Fahrer wurde von drei Zivilfahrzeugen verfolgt. An einer roten Ampel stellte sich eines der Polizeifahrzeuge vor den Wagen des Flüchtenden, die anderen beiden daneben und dahinter. Der Fahrer wurde zum Aussteigen aufgefordert, kam dem jedoch nicht nach. Die Begründung: Die Gewalt muss direkt gegen den Amtsträger gerichtet und unmittelbar für ihn spürbar sein. Das Gericht stellte jedoch fest, dass der Angeklagte zwar die Beschädigung des Polizeiwagens in Kauf nahm, die Verletzung des Polizeibeamten jedoch nicht geplant war.

Verfolgungsjagd mit der Polizei: Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Ob eine Verfolgungsjagd mit der Polizei als Ordnungswidrigkeit oder als Straftat gilt, hängt von den genauen Umständen ab. Widersetzen Sie sich z. B. dem Haltgebot eines Polizisten, stellt das lediglich eine Ordnungswidrigkeit dar. Oftmals werden im Rahmen einer Verfolgungsjagd jedoch weitere Gesetzesverstöße begangen, die dann auch einen Straftatbestand erfüllen können.

Mögliche Straftatbestände bei einer Verfolgungsjagd

  • Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (§ 113 StGB): Um diesen Tatbestand zu erfüllen, muss der Flüchtende in der Regel direkte Gewalt gegen die verfolgenden Polizisten anwenden. Wird dieser Tatbestand erfüllt, drohen eine Geldstrafe oder bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe.
  • Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB): Auch dabei handelt es sich um eine Straftat. Eine Gefährdung des Straßenverkehrs wird mit einer Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren sanktioniert. Liegt Fahrlässigkeit vor, fällt die Strafe etwas milder aus.
  • Verbotenes Kraftfahrzeugrennen (§ 315d StGB): Gemäß diesem muss es sich nicht zwingend um ein Rennen zwischen mehreren Fahrern handeln, damit der Tatbestand erfüllt ist. Hierfür ist eine Geld- oder eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren vorgesehen. Werden Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, kann die Freiheitsstrafe auch bis zu fünf Jahre (bei Fahrlässigkeit bis zu drei Jahre) betragen.

Das Urteil des OLG Stuttgart

Das OLG Stuttgart war der Ansicht (4 Rv 28 Ss 103/19), dass es ausreicht, wenn ein Fahrzeugführer in der konkreten Situation unter Berücksichtigung der Sicht-, Straßen- und Verkehrsverhältnisse versucht, eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen. Das Ausreizen des technisch Möglichen ist hierfür nicht notwendig. Mit der Begründung des OLG Stuttgart kann also auch eine Verfolgungsjagd als verbotenes Kraftfahrzeugrennen gewertet werden.

Die Rolle der Polizei bei Verfolgungsjagden

Für die Beamten handelt es sich bei der Verfolgung um eine Sonderform der Dringlichkeitsfahrt, bei der das Wegerecht sowie Sonderrechte gemäß Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Anwendung finden können. Die Sonderrechte können darüber hinaus dazu berechtigen, gegen geltende Verkehrsregeln zu verstoßen. Die Beamten sind grundsätzlich dazu angehalten, das Gefahrenpotenzial für alle Verkehrsteilnehmer zu minimieren. Ist es daher nicht möglich, den Flüchtigen an einem sicheren Ort zum Anhalten zu bewegen, kann es unter Umständen sogar sein, dass die Verfolgungsjagd eingestellt wird. Dies ist insbesondere in stark frequentierten Innenstädten der Fall. Eine Befragung erfolgt dann über die Halterermittlung mithilfe des Kennzeichens.

Haftung bei Unfällen während einer Verfolgungsjagd

Kommt es im Zuge der Verfolgungsjagd zu einem Unfall, kann dies Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz rechtfertigen. Für diese kommt in der Regel die Kfz-Haftpflichtversicherung des Flüchtenden auf. Allerdings kann diese unter Umständen einen Teil der Summe von ihrem Versicherten zurückverlangen, da der Schaden vorsätzlich herbeigeführt wurde.

Fallbeispiele und Gerichtsurteile

Fall 1: Motorradfahrer auf der A3

Ein Motorradfahrer, der auf der A3 mit mehr als 250 Stundenkilometern vor der Polizei davongerast ist, musste dafür 4500 Euro Geldstrafe zahlen. Das Amtsgericht Frankfurt verurteilte den 39-Jährigen am Montag zu 150 Tagessätzen in Höhe von 30 Euro - unter anderem wegen verbotenen Autorennens. Es sprach ihn auch der Urkundenunterdrückung schuldig, denn das Motorrad hatte kein Nummernschild. Zusätzlich wurde eine Führerscheinsperre von noch drei Monaten verhängt.

Fall 2: Urteil des Landgerichts Berlin

Das Landgericht Berlin hat einen Polizeibeamten vom Vorwurf der Körperverletzung im Amt freigesprochen. Der Beamte hatte im Rahmen einer Verfolgungsfahrt einen Motorradfahrer gestoppt, der dabei stürzte und sich verletzte. Das Kammergericht bestätigte die Rechtmäßigkeit des polizeilichen Handelns. Der Beamte war nicht nur berechtigt, sondern aufgrund der Strafverfolgung und Gefahrenabwehr sogar verpflichtet, den Motorradfahrer zu stoppen. Sein Vorgehen war verhältnismäßig, da mildere Mittel nach mehrminütiger Verfolgung nicht zur Verfügung standen.

Fall 3: Motorradfahrer in Waren

Das Amtsgericht Waren hat einen Motorradfahrer wegen illegalen Kraftfahrzeugrennens zu 200 Euro Geldauflage und weiteren drei Monaten ohne Führerschein verurteilt. Der 19-Jährige war mit „bis zu 70 Stundenkilometer“ durch die engen Straßen zwischen Stadtmauer und Marienkirche „gebrettert.“

Verhaltensregeln bei einer Polizeikontrolle

Wenn Sie in eine Polizeikontrolle geraten, sind Sie rechtlich verpflichtet anzuhalten - auch wenn Zivilfahrzeuge Sie verfolgen, sofern diese eindeutig als Polizei erkennbar sind (Blaulicht, Martinshorn). Eine Flucht vor der Polizei kann nicht nur zu gefährlichen Unfällen führen, sondern Sie tragen dabei auch das volle rechtliche und finanzielle Risiko für entstehende Schäden.

FAQ: Häufig gestellte Fragen

  1. Wann darf die Polizei eine Verfolgungsjagd einleiten?

    Die Polizei darf eine Verfolgungsjagd einleiten, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung vorliegen.

  2. Welche Zwangsmaßnahmen sind der Polizei bei einer Verfolgung erlaubt?

    Bei einer Verfolgungsfahrt darf die Polizei von den normalen Verkehrsregeln abweichen und Sonderrechte nach § 35 StVO in Anspruch nehmen. Bei Verfolgungsfahrten kommt vor allem der unmittelbare Zwang zum Einsatz.

  3. Welche Rechtsfolgen drohen bei Flucht vor der Polizei?

    Die reine Flucht vor der Polizei stellt grundsätzlich keine Straftat dar. Wenn Sie sich einer Verkehrskontrolle entziehen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 3 S. 1 StVO.

  4. Wie werden Schäden bei Verfolgungsfahrten rechtlich abgewickelt?

    Der Flüchtende haftet sowohl nach § 823 Abs. 1 BGB als auch nach § 7 StVG für Sachschäden an verfolgenden Polizeifahrzeugen.

  5. Welche Rechtsmittel gibt es gegen polizeiliche Maßnahmen bei Verfolgungsfahrten?

    Der Verwaltungsrechtsweg ist eröffnet, wenn die Polizei im Rahmen der Gefahrenabwehr tätig wird.

Zusammenfassung der möglichen Strafen

Die folgende Tabelle fasst die möglichen Strafen bei einer Flucht vor der Polizei zusammen:

Vergehen Gesetzliche Grundlage Mögliche Strafen
Missachtung des Haltgebots § 49 Abs. 3 S. 1 StVO Bußgeld von 70 Euro, 1 Punkt in Flensburg
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte § 113 StGB Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren
Gefährdung des Straßenverkehrs § 315c StGB Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren
Verbotenes Kraftfahrzeugrennen § 315d StGB Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren (in schweren Fällen bis zu 5 Jahren)

Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Strafen von den Umständen des Einzelfalls abhängen und von einem Gericht festgelegt werden.

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