Frankreich Motorrad Alkoholtester Gesetzgebung

Frankreich, ein beliebtes Ziel für Motorradfahrer, hat spezifische Gesetze und Vorschriften, die Fahrer beachten müssen. Dazu gehören auch Regelungen bezüglich Alkoholtester.

Was sind Alkoholtester überhaupt?

Alkoholtester, Alkomaten oder Alkotester sind kleine Geräte, die den Alkohol über die Atemluft messen. Liegt der über einem bestimmten Wert, reagiert das Gerät. Als festinstalliertes Gerät oder Nachrüstlösung kann es einen Motorstart verhindern. Denn Atemalkohol-Messgeräte mit Wegfahrsperre sorgen dafür, dass ein Fahrer, der unter Alkoholeinfluss steht, das Auto nicht starten, also nicht am Straßenverkehr teilnehmen kann.

Die Promillegrenze in Frankreich

In Frankreich liegt die Promillegrenze bei 0,5 Promille. Ausgedehnte Weinproben an der Loire oder im Languedoc sind nur dann drin, wenn jemand anderes das Steuer übernimmt. Wer Auto fährt, soll keinen Alkohol trinken. Wer Alkohol trinkt, soll nicht fahren.

Alkoholtester-Pflicht in Frankreich

Ein Kuriosum der Straßenverkehrsordnung in Frankreich ist der Alkoholtester, welcher gemäß den Regelungen nach der grundlegenden Überarbeitung von 2011 eigentlich verpflichtend mitgeführt werden muss. Führen Fahrer dennoch einen Test mit, so sollte dieser den französischen Vorgaben entsprechen und mit einem „NF“ für „Norme Française“ (französische Norm) gekennzeichnet sein.

Die am 1. Juli 2012 eingeführte Mitführpflicht eines Alkoholtestsets in jedem Kraftfahrzeug (Ausnahme Kleinkrafträder) besteht weiterhin. Mit dem am 1. März 2013 in Kraft getretenen Dekret Nr. 2013-180 wurde die Vorschrift des französischen Straßenverkehrsgesetzes dahingehend geändert, dass zwar grundsätzlich weiterhin ein Alkoholtestset (mit französischer NF-Zertifizierung) mitzuführen ist, das Nichtmitführen aber nicht mit einem Bußgeld geahndet wird.

Weitere wichtige Punkte für Motorradfahrer in Frankreich

Neben der Alkoholtester-Regelung gibt es noch weitere Vorschriften, die Motorradfahrer in Frankreich beachten sollten:

  • Tempolimits: In Frankreich gelten spezifische Tempolimits für Motorräder, abhängig von der Art der Straße und den Wetterbedingungen.
  • Fahranfänger: Für Fahranfänger gelten besondere Tempolimits.
  • Ausrüstung: Motorradfahrer müssen eine reflektierende Warnweste mit CE-Kennzeichnung mitführen und bei Panne oder Unfall anlegen.
  • Handschuhe: Alle Fahrer und Mitfahrer von Motorrädern müssen CE-zertifizierte Handschuhe tragen.
  • Helmpflicht: Es besteht Helmpflicht für Fahrer und Sozius. Die Motorradhelme müssen entweder der französischen Norm NF S72-305 oder der ECE-Regelung Nr. 22.04 bzw. 22.05 entsprechen und mit zusätzlichen reflektierenden Aufklebern/Markierungen versehen sein.

Sollten sich am Helm keine reflektierenden Aufkleber befinden, gilt der Helm als nicht zugelassen. Es können erhebliche Geldbußen fällig oder sogar das Fahrzeug vorübergehend stillgelegt werden.

Bußgelder bei Verstößen

Verstöße gegen die Verkehrsregeln, einschließlich Alkohol am Steuer, können in Frankreich teuer werden. Die folgende Tabelle zeigt einige Beispiele für Bußgelder bei Geschwindigkeitsüberschreitungen:

Tatbestand Bußgeld
Bis 19 km/h zu schnell (zulässige Höchstgeschwindigkeit über 50 km/h) Ab 45 €
Bis 19 km/h zu schnell (zulässige Höchstgeschwindigkeit bis 50 km/h) Ab 90 €
20 - 50 km/h zu schnell Ab 90 €
Über 50 km/h zu schnell 1500 €

Es ist ratsam, sich vor einer Motorradtour nach Frankreich über die aktuellen Verkehrsregeln und Bußgelder zu informieren, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

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