Motorrad Warndreieck Pflicht in Frankreich

Wer mit dem Motorrad ins europäische Ausland reist, sollte sich rechtzeitig über die aktuell gültigen Vorschriften im Zielland informieren. Besonders bei längeren Touren durch mehrere Länder empfiehlt es sich, Warnweste, Verbandkasten, Ersatzlampen und - in Osteuropa - einen kleinen Feuerlöscher mitzuführen. Hinweis: Die Regelungen können sich kurzfristig ändern.

Warnweste: Was gilt im Ausland?

Auch wenn in den meisten Kraftfahrzeugen mittlerweile Warnwesten vorhanden sind, ist es sinnvoll, sich vor dem Urlaub über die gesetzlichen Regelungen der Reiseländer zu informieren. Vorgeschrieben ist in der Regel nur eine Warnweste pro Fahrzeug. Wenn aber mehr als eine Person im Fahrzeug ist und diese im Pannenfall aussteigen möchte, benötigt auch sie in einigen Ländern eine Warnweste.

Warnwestenpflicht für Motorradfahrer

In folgenden Ländern gilt die Warn-Westenpflicht auch für Fahrer von einspurigen Krafträdern (z.B. Motorräder):

  • Belgien
  • Bulgarien
  • Finnland
  • Frankreich
  • Italien
  • Luxemburg
  • Norwegen
  • Portugal
  • Slowakei
  • Spanien
  • Zypern

Wichtig: In Frankreich, Spanien und Belgien muss die Warnweste bei einer Panne oder einem Unfall getragen werden, wenn das Motorrad verlassen wird.

Auch Motorradfahrer müssen eine Warnweste dabei haben. Ansonsten drohen Geldbußen von mindestens 90 Euro.

Motorradfahrer müssen eine reflektierende Warnweste mit CE-Kennzeichnung mitführen und bei Panne oder Unfall anlegen.

Warndreieck: Was gilt im Ausland?

Ein Warndreieck muss beispielsweise in Finnland, Island, Malta und der Ukraine mitgeführt werden.

In Dänemark, Finnland, Island, Russland, Schweden, in der Ukraine und auf Malta gehört ein Warndreieck zur verpflichtenden Grundausstattung für alle Motorradfahrer. In Ungarn muss es bei einem Motorrad mit Beiwagen an Bord sein.

Ein Warndreieck muss nicht mitgeführt werden.

Weitere wichtige Informationen für Motorradfahrer in Frankreich

  • Geschwindigkeitsbeschränkungen: Kleinkrafträder (cyclomoteurs) dürfen die technisch höchstzulässige Geschwindigkeit von 45 km/h nicht überschreiten. Für die übrigen Motorräder gelten folgende Geschwindigkeitsbeschränkungen: innerorts 50 km/h, außerorts auf Landstraßen mit je einer Fahrspur in jede Richtung ohne bauliche Trennung 80 km/h, ansonsten 90 km/h (bei Nässe 80 km/h), auf Schnellstraßen 110 km/h (bei Nässe 100 km/h), auf Autobahnen 130 km/h (bei Nässe 110 km/h).
  • Fahranfänger: Fahranfänger, die ihren Führerschein noch keine drei Jahre besitzen, dürfen auf Autobahnen maximal 110 km/h, auf Schnellstraßen 100 km/h und auf den übrigen Straßen außerorts höchstens 80 km/h fahren.
  • Handschuhe: In Frankreich besteht für Motorradfahrer die Pflicht, Handschuhe zu tragen. Sie müssen der Norm entsprechen und mit einem CE-Zeichen versehen sein. Diese Bestimmung gilt auch für ausländische Motorradfahrer. Bei Zuwiderhandlung droht eine Geldbuße.
  • Helmpflicht: Für alle Fahrer und Beifahrer von Krafträdern (auch Trikes und Quads) besteht Helmpflicht. Bei Verstößen ist zusätzlich zur Geldbuße auch noch die Sicherstellung des Kraftrads möglich. Helme müssen entweder der französischen Norm NF S72-305 oder der ECE-Regelung Nr. 22.06 bzw. 22.05 entsprechen und mit zusätzlichen reflektierenden Aufklebern/ Markierungen versehen sein. Die Regelungen gelten auch für ausländische Verkehrsteilnehmer.
  • Kinder als Beifahrer: Kinder dürfen als Beifahrer mitfahren. Aber Vorsicht bei Kindern unter 5 Jahren: Diese müssen auf Krafträdern mit einem speziellen Rückhaltesystem für Kinder gesichert werden. Für Kinder ab 5 Jahren schreibt das Gesetz vor, dass sie in der Lage sein müssen, ihre Füße auf die Fußrasten zu stellen. Der Fahrer muss außerdem sicherstellen, dass die Kinderfüße nicht zwischen die Speichen geraten können. Bei Nichteinhaltung dieser Bestimmungen droht ein Bußgeld von 35 Euro. Gesetzlich vorgeschrieben ist zusätzlich: Wie der Fahrer muss auch das Kind einen Motorradhelm und CE-zertifizierte Handschuhe tragen. Ebenso muss eine Warnweste für das Kind mitgeführt werden.
  • Alkoholtester: Mit dem am 1. März 2013 in Kraft getretenen Dekret Nr. 2013-180 wurde die Vorschrift des französischen Straßenverkehrsgesetzes dahingehend geändert, dass zwar grundsätzlich weiterhin ein Alkoholtestset (mit französischer NF-Zertifizierung) mitzuführen ist, das Nichtmitführen aber nicht mit einem Bußgeld geahndet wird.
  • Umweltplakette: Eine Umweltplakette (auch für Motorräder) ist unabdingbare Pflicht.

Wer die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht einhält und geblitzt wird, muss mit einem Bußgeld rechnen.

Bußgelder in Frankreich (Auszug)

Bußgeldtatbestand Bußgelder
bis 19 km/h zu schnell (zulässige Höchstgeschwindigkeit über 50 km/h) ab 45 €
bis 19 km/h zu schnell (zulässige Höchstgeschwindigkeit bis 50 km/h) ab 90 €
20 - 50 km/h zu schnell ab 90 €
über 50 km/h zu schnell 1500 €

In Frankreich gilt für Motorräder ein Tempolimit von 130km/h auf Autobahnen und bei Regen 110km/h. Auf Schnellstraßen kannst du dich 110km/h fortbewegen und 90km/h auf sonstigen Straßen fahren.

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