Fahrradunfall und Haftpflichtversicherung: Was Sie wissen müssen

Ein Unfall mit dem Fahrrad ist nicht nur ärgerlich - oft ist er auch mit Kosten verbunden: beschädigter Rahmen, defekte Schaltung, gebrochene Gabel oder kaputte Elektronik bei E-Bikes. Das richtige Verhalten nach einem Unfall ist entscheidend.

Verhalten nach einem Fahrradunfall

Genauso wie bei einem Unfall mit dem Auto oder einem Unfall als Fußgänger, sollten Sie bei einem Fahrradunfall die Unfallstelle als erstes absichern. Ferner sollten Sie bei Verletzungen oder bei Unklarheiten wer verantwortlich ist für den Unfall, die Polizei und ggf. einen Rettungswagen rufen. Sollte der andere Unfallverursacher ein Fahrradfahrer gewesen sein, lassen Sie sich am besten den Personalausweis oder ein anderes Ausweisdokument zeigen.

Haftung und Schuldfrage

Für die Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall haftet in der Regel immer derjenige, der den Unfall verursacht hat, also derjenige, der Schuld an dem Unfall hatte. Kann nicht direkt nach dem Unfall geklärt werden, wer Schuld an den Unfall hatte, muss dies ggf. geklärt werden. Sind beide Parteien am Unfall Schuld, übernehmen beide Versicherungen zu einem bestimmten Prozentsatz den Schaden. In der Regel ermittelt ein Gutachter, ob die Schäden 50/50 übernommen werden. Es kann auch sein, dass einer der Unfallverursachenden etwas mehr Schuld zugesprochen bekommt.

Die Rolle der Haftpflichtversicherung

Anders als bei einem Unfall mit einem Autofahrer, ist nicht zwangsläufig eine Haftpflichtversicherung vorhanden. Autofahrer sind gesetzlich verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Fahrradfahrer hingegen haben eine solche Pflicht nicht.

Ein Großteil der Deutschen hat trotzdem eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Diese gehört laut Verbraucherzentrale zu den wichtigsten Versicherungen und ist ein „absolutes Muss“. Hat der gegnerische Fahrradfahrer als Unfallverursacher eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen, so übernimmt diese die Abwicklung des Fahrradunfalls. Der Vorteil: ist die Haftungsfrage geklärt, ist eine außergerichtliche Regulierung grundsätzlich wahrscheinlicher. Zudem stellt die Haftpflichtversicherung eine solvente Anspruchsdurchsetzung sicher.

Die Private Haftpflichtversicherung deckt in der Regel Schäden ab, die du unabsichtlich beim Fahrradfahren verursachst. Wenn du mit dem Fahrrad unterwegs bist und dabei jemanden verletzt oder fremdes Eigentum beschädigst, springt die Versicherung ein und übernimmt die Kosten für den entstandenen Schaden.

Allerdings wird Ihre Haftpflichtversicherung allerdings nur für fremde Schäden aufkommen. Ihre Haftpflichtversicherung wird allerdings nur für fremde Schäden aufkommen. Für Personenschäden kann die private Unfallversicherung eintreten. Jedoch muss diese Versicherung von Ihnen auch abgeschlossen worden sein. Sollten Sie mit dem Fahrrad auf dem Weg zur Arbeit oder auf dem Nachhauseweg sein, dann tritt die gesetzliche Unfallversicherung ein.

Beispiele für Haftpflichtfälle beim Fahrradfahren:

  • Du fährst mit deinem Fahrrad auf einem Gehweg und übersiehst einen Fußgänger. Es kommt zum Zusammenstoß, und der Fußgänger verletzt sich.
  • Beim Abbiegen mit deinem Fahrrad übersiehst du ein parkendes Auto und beschädigst den Seitenspiegel oder den Lack des Fahrzeugs.
  • Du kollidierst versehentlich mit einem anderen Radfahrer, der dadurch stürzt und sein Fahrrad beschädigt wird.

Ausnahmen und Einschränkungen

Es gibt jedoch auch Ausnahmen, in denen die Haftpflichtversicherung nicht greift:

  • Schäden an deinem eigenen Fahrrad sind nicht durch die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt.
  • In einigen Fällen kann die Versicherung die Zahlung verweigern oder kürzen, wenn der Schaden durch grob fahrlässiges Verhalten entstanden ist.
  • Vorsätzlich verursachte Schäden sowie Schäden an deinem eigenen Fahrrad sind nicht abgedeckt.

Fahrradunfall ohne Haftpflichtversicherung

Beim Fahrradunfall ohne Haftpflichtversicherung sind Radfahrer persönlich zur Leistung des Schadensersatzes verpflichtet. Das bedeutet für Sie, dass Sie den Schaden aus eigener Tasche bezahlen müssen.

Die Folge, wenn keine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde: Der „schuldige“ Fahrradfahrer muss nun die Kosten für Reparatur und Personenschäden selbst zahlen. Die zu erwartenden Ansprüche können sich, je nachdem was für ein Fahrrad beschädigt wurde und wie schwer die erlittenen Verletzungen sind, auf viele tausend Euro belaufen, hinzu kommen dann noch Ansprüche der Krankenkasse.

Auch für den Geschädigten kann eine fehlende Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers unangenehme Konsequenzen haben: Denn anders als eine Haftpflichtversicherung kann es sein, dass der Schädiger nicht die finanziellen Möglichkeiten hat, um für den Schaden aufzukommen.

Ein Anspruch hilft Ihnen leider nicht weiter, wenn der Unfallgegner diesen nicht begleichen kann. Wenn zwei Privatpersonen miteinander die Schadenregulierung vornehmen müssen, kommt es häufig zu einer emotionalen Eskalation, die regelmäßig eine gerichtliche Durchsetzung erfordert. Denn wenn keine Versicherung vorhanden ist, muss der Schädiger das Schmerzensgeld aus eigener Tasche zahlen.

Alkohol und andere Pflichtverletzungen

Standen Sie als Fahrradfahrer bei dem von Ihnen verursachten Unfall unter Alkoholeinfluss, kann dies entweder zur Streichung oder Reduzierung Ihres Versicherungsschutzes führen. Dies gilt sowohl für die Haftpflichtversicherung, die für die Schäden bei dem Unfallbeteiligten aufkommt, aber auch für Ihre private Unfallversicherung, sofern Sie eine abgeschlossen haben.

Zunächst einmal stellt das Tragen von Kopfhörern mit lauter Musik eine Ordnungswidrigkeit dar. Sie verletzen hierdurch nämlich Ihre Pflichten aus der Straßenverkehrsordnung, da Sie der gegenseitigen Rücksichtnahme nicht ausreichend nachkommen. Bei einem Unfall kann es zu größeren Problemen kommen. Sollten Sie das Unfallopfer sein, können Sie hierdurch ggf. Ihren Anspruch auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld gegenüber dem Unfallgegner verlieren.

Ansprüche nach einem Fahrradunfall

Welche Ansprüche können nach einem Fahrradunfall in Betracht kommen? Steht mir Schmerzensgeld zu? Ob Ihnen Schmerzensgeld zusteht oder nicht, hängt von der Schwere Ihrer Verletzungen ab. Lassen Sie sich hierfür von einer Anwaltskanzlei für Verkehrs­recht unterstützen. Diese hilft Ihnen, neben Schmerzensgeld auch Verdienst­ausfälle einzufordern. Außerdem können Sie nach einem Fahrradunfall eine Nutzungs­ausfall­entschädigung, Unkosten­pauschale und Haushalts­führungs­schäden geltend machen.

Besonderheiten bei Reisen ins Ausland

Wie lange Ihre Privat-Haftpflichtschutz bei Reisen ins Ausland gilt, ist von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich. Oft macht es auch einen Unterschied, ob der Fahrradunfall innerhalb oder außerhalb der EU geschieht. In der Regel gilt der Schutz Ihrer Haftpflicht bei einem Aufenthalt im Ausland von mindestens zwölf Monaten.

E-Bikes und Fahrradträger

Wer das neue Elektrofahrrad mit dem eigenen Auto transportieren möchte, kommt allerdings nicht umhin, sich über einen geeigneten Fahrradträger Gedanken zu machen. Für den Transport Ihres Bikes gibt es im Fachhandel unterschiedliche Trägersysteme in verschiedenen Preiskategorien.

Egal, für welches Fahrradträgermodell Sie sich letztendlich entscheiden: Ist es fertig eingebaut und durch eine entsprechende Halterung mit dem Fahrzeug verbunden, tritt die eigene Teilkaskoversicherung in Kraft. Sie zahlt Ihren Schaden, wenn der Träger gestohlen wurde.

Auch hier müssen Sie den Träger nicht separat versichern. Die Vollkaskoversicherung greift - egal, ob auf der Autobahn, in der Innenstadt oder auf einem Parkplatz. Anders sieht es bei einem fremdverschuldeten Unfall aus.

Fällt das Fahrrad - obwohl es auf der Anhängerkupplung sicher befestigt ist - während der Fahrt aus dem Trägersystem, entsteht nicht nur ein Schaden am Rad, sondern oftmals auch am nachfolgenden Auto. Der Schaden am fremden Auto, der von dem losgelösten Fahrrad verursacht wird, wird von der Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers bezahlt.

Wird beispielsweise an der Autobahnraststätte während eines Toilettenbesuches Ihr Fahrrad vom Fahrradträger gestohlen, zahlt die eigene Hausratversicherung, wenn die Fahrraddiebstahlklausel eingeschlossen und das Fahrrad abgeschlossen war.

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