Wendig, leicht zu transportieren und dennoch schnell - E-Scooter erfreuen sich großer Beliebtheit. Doch ist für das Fahren eines E-Scooters ein Führerschein erforderlich? Welche Verkehrsregeln gelten für E-Roller-Fahrer? Dieser Artikel beantwortet diese Fragen und gibt Ihnen wichtige Informationen für die Nutzung Ihres STREETBOOSTERs.
Braucht man einen Führerschein für E-Scooter?
Wer mit einem E-Scooter unterwegs sein will, benötigt grundsätzlich keinen Führerschein. Allerdings müssen Sie mindestens 14 Jahre alt sein, um einen E-Roller führen zu dürfen. Seitdem E-Roller bis 20 km/h auf deutschen Straßen offiziell zugelassen wurden, sind sie aus dem Stadtbild vieler Metropolen nicht mehr wegzudenken. E-Tretroller bis 20 km/h gelten als sogenannte Elektrokleinstfahrzeuge.
Gesetzliche Richtlinien und die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung
Einige Richtlinien, die mit der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung am 15.06.2019 in Kraft getreten sind, regeln die Teilnahme am Straßenverkehr mit den emissionsfreien Flitzern. An diese müssen Sie sich halten, da sonst neben Bußgeldern sogar Punkte in Flensburg drohen. Einen Führerschein braucht man für einen E-Scooter zwar nicht, dennoch gibt es einige gesetzliche Richtlinien, an die sich Fahrer halten müssen. Die meisten kennst Du jetzt.
Verkehrsregeln für E-Scooter
Mit Ihrem E-Scooter nutzen Sie wie mit einem Fahrrad auch die Radwege oder Radfahrstreifen. Sollten keine bereitstehen, können Sie auf die Fahrbahn und außerorts auf den Seitenstreifen ausweichen. Achten Sie darauf, nicht auf Gehwegen und in Fußgängerzonen auf dem Trittbrett zu stehen. Eine Pflicht besteht nicht, wird jedoch empfohlen. Entscheiden Sie immer in Hinblick auf Ihre eigene Fahrsicherheit und die äußeren Faktoren wie dem Verkehrsaufkommen.
Geschwindigkeit und Promillegrenze
E-Scooter erreichen Geschwindigkeiten von bis zu 20 km/h. Ein Unfall kann schwerwiegende Folgen haben. Gemäß § 24a des Straßenverkehrsgesetzes gilt beim Führen eines E-Scooters die 0,5-Promille-Grenze. Strafbar macht man sich hingegen schon ab 0,3-Promille, wenn der Alkoholeinfluss eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr nicht mehr garantieren kann. Für all jene, die unter 21 Jahre alt und noch in der Probezeit sind, gibt es keine Toleranz. Es gilt die Null-Promille-Grenze.
Weitere wichtige Regeln
- Ein E-Scooter darf nur von einer Person gefahren werden.
- Bei E-Scootern besteht eine Versicherungspflicht einer Haftpflichtversicherung, da es sich rechtlich um ein Kraftfahrzeug handelt.
- Eine Versicherungsplakette ist dafür kenntlich an der dafür vorgesehenen Stelle am Fahrzeug anzubringen.
- Um legal am Straßenverkehr teilnehmen zu können, benötigen E-Scooter eine gültige Straßenzulassung. Die Versicherungsplakette und die Betriebserlaubnis bestätigen diese im Fall des E-Scooters.
MPU und E-Scooter
Da E-Roller als Kraftfahrzeuge gelten, sind die gleichen Promillegrenzen wie beim Auto zu beachten. Bereits ab 0,1 Promille kommt eine Teilschuld infrage und es ist mit höheren Strafen zu rechnen, sofern es zu einem Unfall kommt. Ab 0,5 Promille handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Eine Geldbuße von rund 500 EUR und ein Monat Fahrverbot sind möglich. Ab einer Grenze von 1,6 Promille ist mit der Anordnung einer MPU zu rechnen.
Auch ein positiver Drogentest kann dazu führen, dass die zuständige Fahrerlaubnisbehörde eine MPU verlangt. Hierfür gibt es jedoch keine eindeutig festgelegten Grenzwerte. Ganz gleich, ob die MPU mit einem E-Scooter im Zusammenhang steht: Der erste Schritt zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis ist die Teilnahme an einem MPU-Vorbereitungskurs. Minderjährige und Erwachsene ohne Fahrerlaubnis sollten sich nicht in Sicherheit wiegen! Denn auch ohne vorhandenen Führerschein kann die Behörde bei Fehlverhalten auf einem E-Scooter eine MPU verlangen.
Zusammengefasst bedeutet das: Die Anordnung einer MPU wegen Vergehen im Kontext eines E-Rollers ist generell möglich. Hier gelten die gleichen Grenzwerte für Drogen und Alkohol wie bei allen anderen Kraftfahrzeugen.
Regelungen für andere Elektroroller
Motor- und Elektroroller von 25 km/h bis 45 km/h
Wer einen Elektroroller mit einer Geschwindigkeit von bis zu 25 km/h fahren möchte, der benötigt dafür in Deutschland keinen Führerschein. Stattdessen braucht es eine sogenannte Prüfbescheinigung. Diese wird dadurch erlangt, dass ein paar Stunden Praxisunterricht genommen und zusätzlich eine kleine Theorieprüfung absolviert wird. Anders sieht es aus, wenn der das Fahrzeug eine Geschwindigkeiten von 45 km/h erreichen kann. Dann ist eine Prüfbescheinigung nicht mehr ausreichend und es wird mindestens einen Führerschein der Klasse AM benötigt. Wer hingegen ohnehin einen Führerschein der Klasse B besitzt, der darf diese Fahrzeuge auch mit diesem Führerschein fahren.
Führerschein für Motor- und Elektroroller in der 125ccm Klasse
Früher konnten Besitzer des Führerscheins der Klasse 3 (erteilt bis zum 31.03.1980) von der Inklusion des Führerscheins der Klasse A1 profitieren und einen Motorroller oder Motorrad von bis zu 125ccm fahren. Das ist heute leider nicht mehr möglich. Heute wird mindestens ein Führerschein der Klasse A1 oder höher benötigt. Um die Erweiterung B196 zu erhalten, müssen die folgenden Vorraussetzungen erfüllt sein. Es gilt ein Mindestalter von 25 Jahren und ein Führerschein der Klasse B muss für mindestens fünf Jahren in Ihrem Besitz sein.
Sind diese Vorraussetzungen erfüllt, kann eine neunstündige Fahrausbildung in einer Fahrschule abgeschlossen werden. Dabei sind vier Theoriestunden und fünf praktische Stunden auf der Straße zu absolvieren. Am Ende wird allerdings keine Fahrprüfung abgelegt, sondern eine Bescheinigung über die abgeschlossene Fortbildung ausgestellt. Mit dieser Bescheinigung kann innerhalb von zwölf Monaten die Schlüsselnummer 196 zur Klasse B eintragen werden und damit dürfen Leichtkrafträder und -roller gefahren werden. Diese haben qua Definition 125 ccm, maximal 11 kW (15 PS) und maximal 0,1 kW/kg Leistung haben. Sie können eine Höchstgeschwindigkeit von mehr als 100 km/h erreichen. Beachtet werden muss, dass die Erweiterung B196 des Autoführerscheins nur in Deutschland gültig ist.
Regelungen für Elektromobile von 6 bis 20 km/h
Wenn das Laufen im Alter beschwerlicher wird, ist ein Elektromobil oft eine praktische Möglichkeit selbständig und mobil zu bleiben. Damit gelingt der kleine Einkauf in der Stadt deutlich leichter und Spaß macht es noch dazu. Viele Elektromobile können sogar im Bus mitgenommen werden. Dennoch herrscht Unsicherheit über die rechtlichen Rahmenbedingungen. Angeboten werden etwa Modelle mit einer Geschwindigkeit bis zu 6 km/h. Diese dürfen auf Geh- und Fahrradwegen genutzt werden und dürfen aber nicht auf der Straße fahren. Ein Führerschein ist somit also nicht nötig. Die Fahrzeuge benötigen übrigens auch keine Haftpflichtversicherung. Es ist allerdings durchaus zu empfehlen, eine solche abzuschließen. Und wie sieht es bei jenen Modellen aus, die eine Geschwindigkeit bis zu 20 km/h erreichen können? Zweispurige Elektromobile sind für alle Menschen, die vor dem 01.05.1965 geboren sind führerscheinfrei.
Elektroroller und Führerscheinklassen
Darf man E-Roller mit Autoführerschein fahren?
Ja, das dürfen Sie! Wenn Sie im Besitz der Führerscheinklasse B sind, können Sie entspannt auf einem E-Scooter von unu durch die Gegend cruisen. Denn: Elektroroller bis 45 km/h gelten als Kleinkraftrad. Dafür ist die Führerscheinklasse B ausreichend. Sind Sie jünger als 18 Jahre, benötigen Sie wiederum für unsere E-Scooter die Führerscheinklasse AM.
Klasse AM: Was bedeutet das?
Die Führerscheinklasse AM können Sie in Deutschland ab einem Mindestalter von 15 Jahren erwerben. Sie berechtigt Sie zum Führen von Kleinkrafträdern mit maximal 4kW Dauer-Nennleistung bei Elektroantrieb. Das bedeutet: Die E-Scooter von unu können Sie somit fahren, denn hier hast du die Option zwischen dem unu Scooter Move mit 2kW und dem unu Scooter Pro mit 4kW. Aufgepasst: Sie können die Fahrerlaubnis der Klasse AM in Deutschland zwar bereits mit 15 Jahren erwerben. Sie gilt allerdings bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres nur im Inland.
Das bedeutet: Fahrten auf Ihrem Elektroroller im Ausland sind somit verboten, solange Sie das 16. Lebensjahr noch nicht vollständig absolviert haben. Informieren Sie sich am besten vorab nach den Regeln und Gesetzen des Landes, in dem Sie vorhaben, sich mit Ihrem E-Roller fortzubewegen.
Fahrzeuge der Führerscheinklasse AM
Diese Fahrzeuge können Sie in der Führerscheinklasse AM in Deutschland bewegen:
- Elektroroller mit Höchstgeschwindigkeit 45 km/h
- Krafträder mit maximal 50 Kubikzentimeter Hubraum bei Modellen mit Verbrennungsmotor
- Dreirädrige Krafträder (z.B. Minitrikes)
- Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (sog. Minicars, Leermasse des Fahrzeugs max.
Rollerführerschein AM: Kosten und Gültigkeit
Wenn Sie keinen Autoführerschein der Klasse B haben, denken Sie vielleicht darüber nach, einen Rollerführerschein AM zu machen? Die Kosten dafür sind von Bundesland zu Bundesland (und auch von Fahrschule zu Fahrschule) unterschiedlich. So viel kosten Theorie- und Praxisstunden sowie die Kosten zur Prüfungsanmeldung, ein Sehtest und die Teilnahme am Erste-Hilfe-Sofortmaßnahmen-Kurs. Der ist übrigens Pflicht. Haben Sie Ihren Führerschein dann in der Hand, ist er auch unbegrenzt gültig; er läuft also nicht ab. Allerdings: Seit Januar 2013 müssen Sie Ihr Dokument alle 15 Jahre lang austauschen. Das bedeutet nicht, dass Sie eine neue Prüfung ablegen müssen.
E-Roller fahren ohne Führerschein: Strafen und Bußgelder
Auch wenn das Fahren von E-Scootern relativ einfach ist, sollten Sie auf keinen Fall ohne Fahrerlaubnis bzw. Führerschein mit einem Elektroroller am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Die Strafen dafür sind hoch. Vor dem Gesetz handelt es sich dabei um eine Straftat (keine Ordnungswidrigkeit), die gemäß § 21 StVG mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr sanktioniert werden kann. Wenn Sie wiederum einen Führerschein haben, nur das Dokument selbst nicht mit sich führen, bleibt es bei einem einfachen Verwarngeld von 10 Euro.
Geplante Neuregelungen für E-Scooter
Die Elektrokleinstfahrzeugverordnung wird aktuell nach einer sogenannten Evaluation überarbeitet, weil die Zahl der Unfälle mit schweren Personenschäden steigt. Um die Verkehrssicherheit zu verbessern, hat das Bundesverkehrsministerium einen Entwurf für Neuregelungen vorgelegt. Die verhaltensrechtlichen Regeln der Verordnung sollen zukünftig in die StVO übernommen und E-Scooter noch stärker den Fahrrädern gleichgestellt werden.
Das bedeutet im Kern, dass immer dort, wo der Radverkehr freigegeben ist, automatisch auch der Verkehr mit E-Scootern freigegeben sein soll. Auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen, die durch Zusatzzeichen für E-Scooter freigegeben sind, darf nur mit Schrittgeschwindigkeit und besonderer Rücksichtnahme gefahren werden. Für Sharing-E-Scooter soll das Parken auf Gehwegen und in Fußgängerzonen verboten werden.
E-Scooter-Fahrer sollen Radwege nur benutzen müssen, wenn die Benutzungspflicht auch für Radfahrer angeordnet ist. Bisher mussten diese von E-Scooter-Fahrern immer benutzt werden, das Fahren auf der Fahrbahn ist aktuell nicht zulässig. An einem Grünpfeil für Radfahrer sollen E-Scooter-Fahrer künftig nun auch bei Rotlicht unter denselben Bedingungen wie Radfahrer abbiegen dürfen. Neu zugelassene E-Scooter sollen zukünftig verpflichtend mit Blinkern ausgestattet sein. Zudem brauchen sie eine technisch voneinander getrennte Vorder- und Rückbremse.
Nach Angaben des Verkehrsministeriums soll die Verordnung voraussichtlich im Laufe des Jahres 2025 in Kraft treten. Vor allem die Regeln des Verhaltensrechts sollen erst mit einer Übergangsfrist von einem Jahr greifen. Damit soll den Kommunen die Zeit gegeben werden, ein Verbot von Elektrokleinstfahrzeugen auf Fußgängerflächen, die für den Radverkehr freigegeben sind, zu prüfen.
Bußgelder bei Verstößen
Hier eine Übersicht über die Bußgelder bei Verstößen gegen die Verkehrsregeln:
| Tatbestand | Bußgelder |
|---|---|
| Bei Rot über die Ampel | zwischen 60 und 180 € |
| Fahren auf dem Gehweg | 15 bis 30 € |
| Fahren auf der Autobahn | 20 € |
| Fahren ohne Versicherungskennzeichen | 40 € |
| Fahren ohne Betriebserlaubnis | 70 € |
| Nebeneinander fahren | 15 bis 30 € |
| Elektronisches Gerät (z.B. Handy) benutzt | 100 €, 1 Punkt |
Welche Ampeln gelten für E-Tretroller?
Ist eine Fahrradampel vorhanden, gilt diese. Gibt es keine Fahrradampel, ist die Ampel für den fließenden Verkehr zu beachten.
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