Für das Fahren eines Motorrads mit Beiwagen ist in den meisten Ländern der Führerschein der Klasse A erforderlich. Die genauen Anforderungen können jedoch je nach Land und den örtlichen Gesetzen variieren.
Führerscheinklassen im Überblick
In Deutschland gibt es unterschiedliche Führerscheinklassen für die vielen unterschiedlichen Fahrzeugtypen, LKW, PKW, KRAD. Gerade beim KRAD hat sich der Gesetzgeber jedoch eine Besonderheit einfallen lassen. Diese Unterscheidung führt oft zu Verwirrungen und Missverständnissen.
Klasse A (Unbeschränkt)
- Mindestalter: 24 Jahre für Direkteinstieg
- Voraussetzungen: Keine andere Klasse ist Voraussetzung
- Befristung: Unbefristet gültig
- Einschluss: Klasse A1 und M
- Hinweise: Bei Besitz der Klasse A1 von mindestens 2 Jahren ist nur eine praktische Prüfung erforderlich (Stufenführerschein).
Besitzer des Führerscheins der Klasse A dürfen auch Fahrräder mit Hilfsmotor, Mofas, Mopeds, Mokicks, dreirädrige und vierrädrige Kleinkrafträder mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h führen.
In der Klasse A ist bei einem Direkteinstieg ein Mindestalter von 24 Jahren vorgeschrieben. Für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW muss der Fahrschüler 21 Jahre alt sein.
Klasse A2
- Motorleistung: bis 35 kW Nennleistung, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW abgeleitet ist.
- Verhältnis der Leistung zum Gewicht: max. 0,2 kW/kg
- Mindestalter: 18 Jahre
Klasse A1
Die Zweirad-Führerscheinklasse A1 befähigt zum Fahren von Krafträdern, auch mit Beiwagen, mit einer Motorleistung von maximal 11 kW und einem Hubraum bis zu 125 ccm. Für den Direkterwerb liegt das Mindestalter bei 24 Jahren.
- Krafträder (auch mit Beiwagen): Hubraum max. 125 cm³, Motorleistung max. 11 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge: mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h; Leistung bis max. 15 kW
Klasse AM
- Mindestalter: 15 Jahre
- Auflage: Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres ist die Fahrerlaubnis mit der Auflage zu versehen, dass von ihr nur bei Fahrten im Inland Gebrauch gemacht werden darf. Dies wird durch die Schlüsselzahl 195 im Führerschein vermerkt. Die Auflage entfällt, wenn der Fahrerlaubnisinhaber das 16. Lebensjahr vollendet hat.
Die Klasse AM umfasst alle zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einem Hubraum von bis zu 50ccm bzw. einer Leistung von 4 kW bei Elektromotoren und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h.
Krafträder mit max. 50 cm3 Hubraum und einer bbH von max. Seit 19.01.2013 ist die bis dahin für unter 18-Jährige geltende Begrenzung auf bbH 80 km/h entfallen.
Motorrad-Gespann: Was ist zu beachten?
Wenn du ein Motorrad-Gespann fahren willst - zum Beispiel eine Ural, Dnepr oder MZ mit Beiwagen - musst du genau wissen, welche Führerscheinklasse dafür notwendig ist. Gerade bei älteren Gespannen oder Umbauten gibt es oft Unsicherheit.
Ein Gespann ist grundsätzlich ein Motorrad mit einem fest verbundenen Beiwagen. Es zählt weiterhin als Kraftrad - auch wenn es drei Räder hat.
Vorsicht: Auch wenn ein Trike oder dreirädriges Fahrzeug ähnlich aussieht, ist es nicht automatisch ein Gespann. Die entscheidende Angabe ist die Fahrzeugklasse „L3e“ (Motorrad) oder „L4e“ (Motorrad mit Beiwagen). Diese Angabe bestimmt, ob du A, A2 oder B brauchst. Für ein echtes Motorrad-Gespann brauchst du fast immer Klasse A oder A2.
Fahren der Klasse A1 mit dem B-Führerschein (Schlüsselzahl 196)
Mit der Verordnung darf man mit der Fahrerlaubnis der Klasse B (Autoführerschein) auch Leichtkrafträder der Klasse A1 (125er bis 11 KW) fahren. Man muss nicht die Ausbildung für die Klasse A1 vollständig durchlaufen. Es ist jedoch notwendig eine Fahrerschulung von neun Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten zu absolvieren.
Diese Verordnung ist kein Alleingang Deutschlands. In anderen europäischen Ländern ist diese Regelung bereits in Verwendung. EU-Recht erlaubt das Fahren der Klasse A1 auch mit dem B-Führerschein.
Die Bundesregierung muss noch die Korrekturen redaktioneller Natur umsetzen, dann kann sie die Verordnung im Bundesgesetzblatt verkünden lassen.
- Das Mindestalter für die Erteilung der Fahrerlaubnis der Klasse B mit der Schlüsselzahl 196 beträgt 25 Jahre.
- Der Zeitaufwand liegt bei mindestens 13,5 Zeitstunden (9 Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten).
- Die Übungen können sowohl außerhalb des öffentlichen Straßenraums als auch auf öffentlichen Straßen durchgeführt werden.
Das Schulungsfahrzeug ist ein Motorrad. Ich muss dem Fahrlehrer beweisen, dass ich zum Führen von Krafträdern der Klasse A1 fähig bin. Die Kosten für diese Schulung liegen bei ca. 600 Euro. Der Fahrlehrer entscheidet, wann der Schüler geeinet ist für das Fahren von Fahrzeugen der Klasse A1.
Die Berechtigung, Krafträder der Klasse A1 zu führen, wird durch die Eintragung einer Schlüsselzahl in den Führerschein dokumentiert.
Da im Führerschein die Schlüsselzahl 196 bei der Klasse B angefügt wird, scheint das Fahren von Leichtkrafträdern der Klasse A1 im Ausland nicht möglich zu sein.
Auswirkungen und Kritik
Es wird Interessierten erleichtert, leichte Motorräder zu fahren. Viele Fahrer hält das von der Nutzung eines Motor-Zweirads ab, da sie mit einer Geschwindigkeit unter 50 KM/H, die in Städten üblich ist, als Verkehrshindernis wahrgenommen werden. Sie haben die Angst, von Autos riskant überholt zu werden.
Motorisierte Zweiräder sparen Platz und haben einen geringeren Energieverbrauch als Autos. Sie helfen staugeplagte Städte zu entlasten.
Der federführende Verkehrsausschuss lehnt die Erweiterung der Fahrerlaubnis der Klasse B ab, da verkehrspolitisch kein Bedürfnis bestehe, den Zugang zur Risikogruppe der Leichtkrafträder zu erleichtern, wenn dies mit Abstrichen bei der Verkehrssicherheit verbunden sei. Dies sei mit der Strategie „Vision zero“ nicht vereinbar. Er kritisiert, dass weder durch den bloßen Vorbesitz der Klasse B noch durch das Mindestalter tatsächlich Fahrerfahrung sichergestellt werde.
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