Führerschein Klasse B: Darf ich damit Moped fahren?

Wer den Führerschein Klasse B, also den umgangssprachlichen Autoführerschein, gemacht hat, darf neben dem Pkw noch eine ganze Menge anderer Fahrzeuge fahren. Welche Fahrzeuge genau darunter fallen, ist aber auch vom Jahr des Führerscheinerwerbs abhängig. AUTO BILD klärt auf.

Führerschein Klasse B: Welche Fahrzeuge darf ich fahren?

Grundsätzlich darf man mit dem Führerschein Klasse B alle Fahrzeuge fahren, die über eine maximale Gesamtmasse von 3,5 Tonnen verfügen. Zudem dürfen nicht mehr als acht Personen mitfahren. Mit dem Erwerb des Pkw-Führerscheins erwirbt man aber automatisch auch die Klassen AM und L.

Führerschein Klasse AM

Wer den Führerschein der Klasse B gemacht hat, darf auch einen Roller (bis 45 km/h) fahren. Der Führerschein Klasse AM erlaubt die Fahrt mit Kleinkrafträdern. Darunter fallen Roller, Mopeds, Trikes, Fahrräder mit Hilfsmotor und Mofas mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h (max. 50 cm³ Hubraum bzw. 4 kW Nennleistung).

Wer den Führerschein vor dem 19. Januar 2013 gemacht hat, darf sogar stärkere und schnellere Trikes fahren. Darüber hinaus dürfen auch Quads mit einem Leergewicht bis 350 Kilo gefahren werden.

Führerschein Klasse L

Mit der Klasse L dürfen Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke genutzt werden und die maximal 40 km/h schnell sind, gefahren werden. Bei Kombinationen mit Anhänger liegt die Höchstgeschwindigkeit bei 25 km/h. Ebenfalls in der Klasse L mit inbegriffen: selbstfahrende Arbeitsmaschinen (Kraftfahrzeuge, die für die Arbeit bestimmt sind und nicht für die Beförderung von Personen oder Gütern) wie zum Beispiel Kehr- oder Erntemaschinen.

Darf ich mit Klasse B einen Anhänger ziehen?

Wer den Führerschein Klasse B besitzt, darf mit seinem Fahrzeug auch einen Anhänger ziehen. Dafür gelten allerdings Einschränkungen:

  • Der Anhänger darf aber maximal für eine Gesamtmasse von 750 Kilo zugelassen sein.
  • Wer einen größeren Anhänger ziehen möchte, muss darauf achten, dass die zulässige Gesamtmasse des Gespanns nicht über 3,5 Tonnen liegt.

Mit Schlüsselzahl 96 größere Anhänger ziehen

Wer größere Anhänger ziehen möchte, benötigt die Erweiterung des Klasse-B-Führerscheins um die Schlüsselzahl 96. Damit darf ein Gespann mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 4,25 Tonnen gefahren werden. Die Schlüsselzahl gibt es nach einer erfolgreich absolvierten Schulung in der Fahrschule. Wer noch größere Anhänger ziehen möchte, kommt um den klassischen Anhänger-Führerschein (Klasse BE) nicht herum.

Anhebung der zulässigen Gesamtmasse

Die EU hat im Frühling 2025 eine neue Führerschein-Richtlinie verabschiedet. Teil davon ist die Anhebung der zulässigen Gesamtmasse auf 4,25 Tonnen im Rahmen des Führerscheins Klasse B. So können zum Beispiel mit dem Pkw-Führerschein auch Wohnmobile gefahren werden, die die zulässige Gesamtmasse von 3,5 Tonnen übersteigen. Erlaubt ist das allerdings noch nicht: Die EU-Mitgliedsstaaten müssen die Entscheidung zunächst in nationales Recht überführen. Dafür haben sie vier Jahre Zeit. Mit der Umsetzung des EU-Rechts wird künftig auch die B96-Lizenz überflüssig.

Motorradfahren mit dem B-Führerschein: die B196-Erweiterung

Seit Anfang 2020 gibt es in Deutschland die B196-Erweiterung, mit der Inhaber eines Pkw-Führerscheins der Klasse B auch leichte Motorräder der Klasse A1 fahren dürfen, und zwar ohne zusätzliche Fahrprüfung. Damit sind 125er-Motorräder und -Roller mit bis zu 11 kW (15 PS) Leistung und einem Hubraum von maximal 125 cm³ erlaubt.

Voraussetzungen: Der Führerschein Klasse B muss seit mindestens fünf Jahren bestehen, und es ist eine zusätzliche Fahrerschulung (mindestens 13,5 Stunden) in einer Fahrschule erforderlich. Nach erfolgreichem Abschluss wird die Schlüsselzahl B196 in den Führerschein eingetragen, ein separater Motorradführerschein ist nicht nötig.

Seit Anfang 2020 können Inhaber der Fahrerlaubnisklasse B nach dem Absolvieren einer theoretischen und praktischen Fahrerschulung auch Krafträder der Klasse A1 in Deutschland fahren. Und das ohne die vollständige Ausbildung absolvieren zu müssen. Auch auf die theoretische und praktische Prüfung wird verzichtet.

Um sogenannte Leichtkrafträder mit 125 cm³ fahren zu dürfen, war in Deutschland eine Fahrberechtigung der Klasse A1 bzw. die alte Klasse 1b Voraussetzung. Wichtig: An dieser Regelung ändert sich durch die Neuregelung nichts.

Hinweis: Eine Fahrerlaubnis, die vor dem 1.4.1980 in den Klassen 2, 3 oder 4 (bzw. den korrespondierenden Fahrerlaubnisklassen der ehemaligen DDR) erteilt worden ist, berechtigt ebenfalls zum Führen von Leichtkrafträdern in Deutschland und im Ausland. Für alle anderen, die ihre Fahrerlaubnis nach dem 1.4.1980 erworben haben, galt: Nur mit der Führerscheinklasse A1 durfte ein Motorrad gefahren werden. Die Neuregelung hat dies geändert - aber nur für das Führen der Fahrzeuge der Klasse A1 in Deutschland!

Gibt es im Ausland ähnliche Regelungen?

Auch andere Länder haben vergleichbare Regelungen, die es gestatten, dass Inhaber einer Pkw-Fahrerlaubnis auch 125er fahren. Das gilt jedoch nur für Inhaber von Führerscheinen des jeweiligen Landes und ist teilweise auf das Hoheitsgebiet des jeweiligen Landes beschränkt. Inhaber einer deutschen Fahrerlaubnis können sich auf diese Regelungen nicht berufen.

  • Italien: Italienische Pkw-Führerscheine umfassen auch die Klasse A1
  • Belgien: Belgische Pkw-Führerscheine, ausgestellt zwischen 1.1.1967 und 31.12.1988, umfassen die Klasse A
  • Luxemburg: Luxemburgische Pkw-Führerscheine, ausgestellt vor dem 1.7.1977, umfassen ebenfalls die Klasse A
  • Norwegen: Norwegische Führerscheine der Klassen 1 und 2, die vor dem 1.4.1979 ausgestellt wurden und später in das Modell N2/N3 der Klasse BE umgetauscht wurden, beinhalten die Klasse A1
  • Frankreich: Französische Pkw-Führerscheine berechtigen zum Führen von A1-Krafträdern, wenn sie zwischen 1. Januar 1955 und 18. Januar 2013 ausgestellt wurden, eine konkrete 5-jährige Fahrpraxis nachgewiesen wird oder, wenn dieser Nachweis nicht geführt werden kann, die Bescheinigung, an einer 3- bis 7-stündigen Schulung bei einer Fahrschule teilgenommen zu haben, vorgelegt wurde
  • Österreich: Österreichische Pkw-Führerscheine der Klasse B umfassen die Klasse A1, wenn mindestens 5 Jahre ununterbrochener Besitz der Klasse B besteht und der Nachweis des praktischen Fahrunterrichts von insgesamt mindestens 6 Stunden in Fahrschulen oder bei einem Automobilclub nachgewiesen wurde (Code 111)
  • Polen: Polnische Führerscheine der Klasse B berechtigen den Inhaber auch zum Führen eines Kraftrades mit einem Hubraum von höchstens 125 cm³, einer Leistung von höchstens 11 kW und einem Leistungs-/Gewichtsverhältnis von höchstens 0,1 kW/kg.

Alter Führerschein: Klasse 3 statt Klasse B

Wer seinen Pkw-Führerschein vor dem 1. Januar 1999 gemacht hat, hat die Führerschein-Klasse 3 erhalten. Danach wurden die neuen Führerscheinklassen eingeführt. Wer seinen Führerschein der Klasse 3 umschreiben lässt, bekommt neben der Klasse B noch weitere Fahrerlaubnis-Klassen eingetragen. Dazu zählen: BE, L, AM, C1 und C1E.

Dadurch dürfen ehemalige Klasse-3-Besitzer Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 7,5 Tonnen fahren. Bei Zügen (samt Anhängern mit bis zu drei Achsen) gilt eine Gewichtsgrenze von zwölf Tonnen.

Wer seinen Führerschein vor dem 1. April 1980 gemacht hat, hat noch weitere Rechte. So darf der Führerscheinbesitzer außerdem Kleinkrafträder bis zu einer Hubraumgröße von 125 Kubikzentimetern fahren.

FAQ: Moped-Führerschein

Brauche ich für ein Moped einen Führerschein?

Ja, Sie benötigen hierfür die Fahrerlaubnisklasse AM. Besitzen Sie bereits eine Fahrerlaubnis der Klasse B, haben Sie die Klasse AM automatisch mit erworben. Sie dürfen also ein Moped auch mit einem Autoführerschein fahren. Gleiches gilt für Führerscheine der Klassen A1, A2, A und T. Ansonsten können Sie die Fahrerlaubnis der Klasse AM auch separat erwerben.

Stimmt es, dass ich den Moped-Führerschein schon mit 15 Jahren erwerben kann?

Gemäß § 10 FEV gilt für die Fahrerlaubnisklasse AM ein Mindestalter von 15 Jahren. Dieser Führerschein ist allerdings nur innerhalb Deutschlands gültig und kann bis zum 16. Lebensjahr nicht im Ausland genutzt werden.

Wie viel kostet ein Moped-Führerschein?

Die Kosten für den Moped-Führerschein können stark variieren. Dies liegt vor allem daran, dass jede Fahrschule den Preis für die Fahrstunden selbst festlegt. Aber auch viele andere Kostenpunkte wie Antragsgebühren, Anschaffung von Unterrichtsmaterialien oder die Teilnahme am Erste-Hilfe-Kurs sind variabel. In der Regel sollten Sie bei einem Führerschein fürs Moped mit Kosten von 500 bis 1000 Euro rechnen.

Moped fahren ohne Führerschein?

Für beinahe jedes Kraftfahrzeug brauchen Sie in Deutschland eine entsprechende Fahrerlaubnis. Das gilt auch fürs Moped. Wollen Sie ein solches Kleinkraftrad im Straßenverkehr führen, benötigen Sie eine Fahrerlaubnis der Klasse AM. Diese berechtigt Sie nicht nur zum Fahren von Mopeds, sondern z. B. auch von Quads, Mofas und Fahrrädern mit Hilfsmotor.

Haben Sie bereits einen Führerschein der Klasse B, A, A1, A2 oder T erworben, sind Sie längst im Besitz der Klasse AM, denn diese wird bei den aufgezählten Klassen automatisch mit erworben. Und auch auf dem Moped gilt das Fahren ohne Fahrerlaubnis als Straftat. Werden Sie dabei erwischt, droht Ihnen gemäß § 21 Abs.

Die Wahl des richtigen Motorrollers

Die gängigsten Motorroller lassen sich in folgende Kategorien einteilen:

  • Stadtroller (45 km/h): Klassische Motorroller für den Einsatz im urbanen Raum. Kleinkrafträder, die nicht mehr als 50 Kubikzentimeter Hubraum und 4 kW/5,4 PS Leistung haben dürfen. Sie dürfen nicht schneller als 45 km/h fahren.
  • Elektroroller: Leise und je nach Strom-Mix nahezu emissionsfrei. Große Auswahl bei den Kleinkrafträdern (bis max. 45 km/h).
  • 125er-Roller: Große Vielfalt an Modellen. Sie dürfen ab 16 Jahren gefahren werden, wenn der Führerschein der Klasse A1 erworben wurde. Inhaber eines Pkw-Führerscheins können mit weniger zeitlichem und finanziellem Aufwand (als bei der Motorradfahrerlaubnis) die Führerschein-Variante B196 erwerben, die ebenfalls zum Führen von Leichtkrafträdern qualifiziert.
  • Großroller: Mehr Hubraum und deutlich mehr Leistung als 125er-Roller. Gute Platzverhältnisse und hoher Komfort.

125er fahren mit dem Autoführerschein

Seit Januar 2020 können Autofahrer ihren Klasse B-Autoführerschein ohne Prüfung erweitern und 125er-Motorräder und -Roller fahren. Seither haben über 130.000 Führerscheininhaber die Möglichkeit genutzt.

Voraussetzung für die Führerscheinerweiterung

Die Einbindung des A1-Führerscheins (125er) in die Pkw-Fahrerlaubnis ist hierzulande an Auflagen gebunden:

  • Die Anwärter müssen mindestens 25 Jahre alt sein.
  • Seit mindestens 5 Jahren den Führerschein Klasse B haben
  • Es sind neun 90-minütige Doppelstunden Fahrschule zu absolvieren - 4 in Theorie und 5 in Praxis.

Eine Fahrprüfung ist nach der Ausbildung nicht erforderlich. Es reicht eine Bescheinigung der Fahrschule aus, welche die entsprechende Schulung bestätigt. Mit dieser kann man sich binnen zwölf Monaten die Schlüsselnummer 196 zur Klasse B eintragen lassen und darf damit Leichtkrafträder und -roller fahren.

Was kostet die Erweiterung der Klasse B?

Die Kosten für die Erweiterung des Autoführerscheins um die Schlüsselzahl 196 variieren je nach Fahrschule und Region. In der Regel liegen die Kosten zwischen 500 und 900 Euro.

Erfolg der neuen Regelung

Die Bilanz des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) nach den ersten zwei Jahren zeigt, dass der B196-Schein sehr gefragt ist. Im ersten Jahr (2020) nutzten bereits 77.823 Autofahrer die Möglichkeit zur Erweiterung ihres Führerscheins. Zum Stichtag 1. Januar 2022 wurden bereits mehr als 130.000 B196-Berechtigungen erworben.

Mopedführerschein: Ab wann und wie teuer?

Was versteht man unter einem Moped?

Wie der Wortlaut vermuten lässt, handelt es sich beim Moped um ein motorbetriebenes Fahrzeug mit Pedalen zum Starten und zum Bremsen. Ein Moped weist üblicherweise einen Hubraum von maximal 50 ccm und eine Maximalgeschwindigkeit von 45 km/h auf und zählt damit zu den Kleinkrafträdern.

Moped fahren ohne Führerschein: Ist das erlaubt?

Ein Moped ganz ohne Führerschein zu fahren ist in Deutschland nicht erlaubt. Es wird vielmehr mindestens ein Führerschein der Klasse AM benötigt. Dieser wurde erst 2013 in Deutschland eingeführt und beinhaltet die ehemaligen Fahrerlaubnisklassen M und S.

Darf ich Moped mit Pkw-Führerschein fahren?

Nicht, wenn Sie bereits einen Autoführerschein der Klasse B besitzen. Dieser beinhaltet nämlich auch die Fahrerlaubnis der Klasse AM. Damit können Sie mit dem Autoführerschein auch Kleinkrafträder mit einer Maximalgeschwindigkeit von 45 km/h und einem Hubraum von bis zum 50 ccm fahren.

Moped: Führerschein ab welchem Alter?

Die Altersregelungen für den Mopedführerschein sind je nach Bundesland unterschiedlich ausgestaltet und wurden teilweise 2020 angepasst.

In Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen kann die Fahrerlaubnis für Roller, der AM-Führerschein, ab einem Alter von 15 Jahren erlangt werden.

Nicht möglich ist das momentan in Baden-Württemberg, Bremen und Hamburg, hier dürfen Sie erst ab 16 Moped fahren.

In Bayern, Berlin und im Saarland steht die Entscheidung des Landesgesetzgebers noch aus. Dementsprechend ist es aktuell ebenfalls erst ab 16 Jahren möglich, den Mopedführerschein zu machen.

Moped fahren ohne Führerschein: Welche Sanktionen drohen?

Es handelt sich dabei um eine Straftat, die mit Geldstrafe oder sogar mit einer bis zu einjährigen Freiheitsstrafe geahndet werden kann.

Neue Führerschein-Regelung

Wer den Führerschein der Klasse B oder die Klasse-3-Fahrerlaubnis besitzt, darf bereits jetzt auch Zweiräder fahren. Allerdings darf nicht jeder alles fahren. Neu ist die Regelung, dass Autogahrer auch 125er pilotieren dürfen - unter Auflagen.

Jeder Klasse-B-Mobilist darf schon jetzt Fahrzeuge der Klasse AM (zuvor M) fahren. Darunter fallen die leichten zweirädrigen Kleinkrafträder der Klasse L1e-B ebenso wie dreirädrige Kleinkrafträder der Klasse L2e und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge der Klasse L6e.

Deren Gemeinsamkeiten: Eine Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h, ein Hubraum von höchstens 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) oder 500 cm³ (bei Selbstzündungsmotoren) und eine Leistung von maximal vier kW (5,5 PS).

Autofahrer, die vor dem 1. April 1980 den Führerschein der damaligen Klasse 3 bestanden haben, dürfen neben Mopeds auch leichte Motorräder mit maximal 125 Kubikzentimetern Hubraum fahren.

Kleinkrafträder im Straßenverkehr

Besitzer eines Autoführerscheins (Klasse B) dürfen automatisch Kleinkrafträder fahren. Zweiräder des Führerscheins Klasse B dürfen nicht schneller als 45 km/h fahren. Diese Regelung kam mit der Einführung des EU-Führerscheins 1999, erläutert der TÜV Nord.

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