Du hast die theoretische Prüfung erfolgreich bestanden. Du hast die Grundausbildung und alle vorgeschriebenen Sonderfahrten gemacht. Dein Fahrlehrer ist überzeugt, dass Du fit für die Prüfung bist und hat Dir einen Ausbildungsnachweis ausgestellt. Du fühlst Dich sicher. Du erreichst in spätestens einem Monat das vorgeschriebene Mindestalter für die beantragte Führerscheinklasse und hast die Prüfgebühren eingezahlt.
Wer in Deutschland eine Fahrerlaubnis erwerben möchte, muss sowohl eine theoretische als auch eine praktische Ausbildung in der Fahrschule absolvieren. In diesem Ratgeber wird erklärt, wann die Praxisprüfung für den Führerschein frühestens stattfinden kann, wie lange sie in etwa dauert und wie sie normalerweise abläuft.
Voraussetzungen für die Zulassung zur praktischen Prüfung
Um überhaupt für die praktische Prüfung zugelassen zu werden, müssen Sie als Fahrschüler zunächst einmal bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
- Ordentlicher Wohnsitz im Inland
- Erforderliches Mindestalter
- Erste-Hilfe-Kurs
- Kraftfahreignung
- Fahrausbildung durchlaufen
- Keine in EU/EWR erteilte Fahrerlaubnis dieser Klasse
- Vollständiger Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis der örtlichen Führerscheinstelle
Doch auch, wenn Sie die gerade beschriebenen Voraussetzungen erfüllen, gilt: Sie selbst sollten sich sicher im Umgang mit einem Kraftfahrzeug im Straßenverkehr fühlen.
Die Dauer der praktischen Prüfung
Die Dauer der praktischen Prüfung ist abhängig von der Führerscheinklasse. Je nachdem, für welche Führerscheinklasse Sie sich entschieden haben, beeinflusst dies die Dauer der Fahrprüfung. Für die Klasse A1 (Leichtkraftrad) dauert sie insgesamt 45 Minuten, für A2 & A (Motorrad) 60 Minuten. Eine Aufstiegsprüfung (A1->A2 oder A2->A) geht 40min. Die reine Fahrtzeit allerdings ist kürzer.
Die praktische Prüfung fürs Motorrad (Klasse A) dauert beispielsweise insgesamt 60 Minuten, wovon 25 Minuten reine Fahrzeit sind. Für die Führerscheinklasse B dauert die Prüfung insgesamt 55 Minuten, in denen Sie Ihre Fahrkünste unter Beweis stellen sollen.
Dauer der praktischen Prüfung nach Führerscheinklasse:
| Führerscheinklassen | Prüfungsdauer in Minuten |
|---|---|
| B, BE, B17, A1, AM | 55 |
| A, A2, T | 70 |
| A (Aufstieg) | 60 |
| A2 (Aufstieg) | 60 |
| DE, D1E | 80 |
| C, CE, C1, C1E, D, D1 | 85 |
| B96, Mofa, L | keine praktische Prüfung |
Ablauf der praktischen Motorradprüfung
Es ist soweit: Der Tag der Motorradprüfung ist gekommen! Schauen Sie, dass Sie pünktlich zur praktischen Fahrprüfung erscheinen - verpassen Sie Ihren Termin, müssen Sie die verpasste Prüfung zum einen bezahlen und zum anderen nachholen.
Ein Prüfer der DEKRA oder vom TÜV leitet die praktische Prüfung und navigiert Sie durch die Region, in der Sie leben. Zuvor erfolgt jedoch noch eine Sicherheitskontrolle. Hierbei überprüfen Sie unter anderem: Licht, Reifen und Bremsen. Anschließend erfolgt die korrekte Einstellung von: Lenkrad, Sitz, Kopfstützen und Spiegel.
Die praktische Fahrprüfung aller Motorrad-Kategorien besteht aus zwei Teilen: aus der Manöverprüfung und aus dem Fahren im Verkehr. Als erstes wird Ihnen - meist auf dem Gelände des Strassenverkehrsamts - eine Abfolge von unterschiedlichen Manövern vorgegeben, die Sie mit dem Töff vorzeigen müssen. Wenn Sie diesen ersten Teil der Prüfung bestehen, geht’s auf die Strasse, damit Ihre Fahrtauglichkeit im normalen Verkehr geprüft werden kann. Haben Sie beide Teile erfolgreich absolviert, bekommen Sie anschliessend vom Experten bzw. der Expertin eine entsprechende Bescheinigung oder einen Vermerk in Ihrem Lernfahrausweis.
Vor der Prüfungsfahrt musst Du eine bestimmte Anzahl an Grundfahraufgaben absolvieren, zum Beispiel Stop and Go, Pylonenslalom mit 30km/h, Ausweichen ohne und nach abbremsen, Slalom mit Schrittgeschwindigkeit und Gefahrenbremsung. Du darfst maximal drei Grundfahraufgaben einmal wiederholen. Bestehst Du diesen Teil nicht erfolgreich, ist die Prüfung beendet und Du bist durchgefallen.
Die Grundfahraufgaben im Detail
Wer die Motorrad-Fahrprüfung der Klasse A bestehen will, muss in der Regel sechs von neun möglichen Grundfahraufgaben beherrschen. Die Grundfahraufgaben gehören einfach mit zur Prüfung und sind der Punkt auf dem "i". Grundfahraufgaben dienen dem Nachweis, dass der Bewerber ein Kraftrad der Klasse A selbständig handhaben kann, die Grundbegriffe der Fahrphysik kennt und sie richtig anwenden kann (Fahrzeugbeherrschung).
Sie sind, wenn möglich, außerhalb des öffentlichen Verkehrs, sonst auf verkehrsarmen Straßen oder Plätzen möglichst in der Ebene durchzuführen. Sind zur Durchführung der Aufgaben auf öffentlichen Straßen oder Plätzen Markierungen erforderlich, so sind dazu Leitkegel zu verwenden. Die Leitkegel müssen mindestens 15 cm hoch sein.
Zweitens: Die Vorschriften der StVO sind zu beachten; so ist z.B. vor Beginn jeder Aufgabe (Anfahren) der rückwärtige Verkehr durch Spiegelbenutzung und Überprüfen des Toten Winkels zu beobachten.
Voraussetzung für die Ablegung der Fahrprüfung ist die Fähigkeit des Bewerbers, das Kraftrad selbständig zu handhaben. Hierzu gehört das Aufstellen und Herunternehmen vom Ständer - Mittel- oder Seitenständer - und ggf. das seitliche Schieben ohne Motorkraft in die Abfahrtposition sowie das Anlassen (mit elektrischem Anlasser, soweit vorhanden) des Kraftrades mit allen damit in Zusammenhang stehenden Handgriffen.
Die Fähigkeit zur selbstständigen Handhabung ist u. a. nicht gegeben, wenn der Bewerber das Kraftrad nicht auf den Ständer stellen oder von ihm herunternehmen kann oder ihm das Kraftrad umkippt.
Alle Aufgaben sind sitzend zu fahren. Der Bewerber hat bei der Prüfung geeignete Schutzkleidung (Schutzhelm, Handschuhe, anliegende Jacke, mindestens knöchelhohes festes Schuhwerk - z.B.
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Grundfahraufgabe Nr. 1: Der Bewerber hat eine Slalomstrecke (6 Leitkegel, Abstand 3,5 m) mit Schrittgeschwindigkeit (ca. 5 km/h im 1. Gang) unter Beibehaltung des Gleichgewichts und mit richtiger Handhabung von Kupplung, Gas und Bremse zu durchfahren.
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Grundfahraufgabe Nr. 2: Der Bewerber hat das Kraftrad unter gleichzeitiger Benutzung beider Bremsen mit höchstmöglicher Verzögerung aus einer Geschwindigkeit von ca. 50 km/h zum Stillstand zu bringen, ohne dass das Kraftrad dabei wesentlich von der Fahrlinie abweicht.
Die Aufgabe setzt voraus, dass sichergestellt ist, dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist; deshalb ist eine Beobachtung des rückwärtigen Verkehrs (Spiegelbenutzung und Überprüfen des Toten Winkels) vor Beginn der Bremsung nicht erforderlich.
* Gilt nicht für kombinierte Brems-Systeme, bei welchen bei Betätigung nur eines Brems-Hebels die volle Bremswirkung aller Bremsen erreicht werden kann.
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Grundfahraufgabe Nr. 3: Beschleunigen auf etwa 50 km/h, vor einer markierten Stelle um etwa 1 bis 1,5 m nach links ausweichen und, ohne zu bremsen, auf die ursprüngliche Fahrlinie zurückkehren. Das Ausweichen darf frühestens 9 m vor der markierten Stelle beginnen.
Die Aufgabe setzt voraus, dass sichergestellt ist, dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist; deshalb ist eine Beobachtung des rückwärtigen Verkehrs (Spiegelbenutzung und Überprüfen des Toten Winkels) vor Beginn des Ausweichens nicht erforderlich.
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Grundfahraufgabe Nr. 4: Beschleunigen auf etwa 50 km/h, dann rechtzeitig kurz abbremsen und nach Lösen der Bremsen mit einer Geschwindigkeit im eigenstabilen Bereich (ca. 30 km/h) vor einer markierten Stelle um etwa 1 bis 1,5 m nach links ausweichen und, ohne zu bremsen, auf die ursprüngliche Fahrlinie zurückkehren. Das Ausweichen darf frühestens 7 m vor der markierten Stelle beginnen.
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Grundfahraufgabe Nr. 5: Der Bewerber hat eine Slalomstrecke (Länge ca. 80 m, 5 Leitkegel Abstand 9 m, anschließend 2 Leitkegel Abstand 7 m) mit einer Anfangsgeschwindigkeit von ca. 30 km/h mit annähernd gleichbleibender Geschwindigkeit zu durchfahren. Die Aufgabe darf nicht im 1. Gang gefahren werden. Je nach Fahrzeugtyp ist der 2. bzw. 3.
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Grundfahraufgabe Nr. 6: Der Bewerber hat eine Strecke von ca.
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Grundfahraufgabe Nr. 7: Mehrfaches Anhalten und Anfahren, abgestimmtes Betätigen von Gas, Kupplung und Bremse, Füße nur zum Abstützen des Kraftrades im Stand von den Fußrasten nehmen und auf die Fahrbahn absetzen. Dabei soll gezeigt werden, dass die Neigung des Kraftrades nach der einen oder anderen Seite bewusst erfolgt, indem zunächst zweimal der eine und dann zweimal der andere Fuß abgesetzt wird. Beobachtung des rückwärtigen Verkehrs ist nur beim ersten Anfahren erforderlich.
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Grundfahraufgabe Nr. 8: Einfahren in einen Kreis mit einem Halbmesser von 4,5 m (eine Markierung des Kreises ist nicht erforderlich), mehrfaches Kreis fahren und Verlassen des Kreises. Die Kreisfahrt kann wahlweise in die eine oder in die andere Richtung verlangt werden; auf öffentlichen Straßen jedoch nur nach links. Die Geschwindigkeit ist so zu wählen, dass Schräglage entsteht.
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Grundfahraufgabe Nr. 9: Höchstens drei Grundfahraufgaben dürfen je einmal wiederholt werden.
Was passiert, wenn man durchfällt?
Konnten Sie bei der Fahrprüfung weder praktisch noch theoretisch glänzen und sind dementsprechend durchgefallen, sollten Sie nicht gleich den Kopf in den Sand stecken. Bedenken Sie: Zwar können Sie die praktische Prüfung beliebig oft wiederholen, allerdings fallen bei jedem Versuch erneut die gesamten Prüfungsgebühren an, was langfristig extrem hohe Kosten verursacht.
Haben Sie die praktische Prüfung nicht bestanden, können Sie diese nach zwei Wochen wiederholen. In dieser Zeit sollten Sie jedoch unbedingt weitere Fahrstunden nehmen und sich noch besser vorbereiten als beim letzten Mal, damit Sie die Prüfung beim zweiten Versuch erfolgreich meistern.
Tipps für die praktische Prüfung
- Melden Sie sich erst dann für die praktische Prüfung an, wenn Sie sich absolut sicher fühlen.
- Seien Sie pünktlich.
- Behalten Sie während der gesamten Fahrt die Spiegel im Blick und drehen Sie auffällig den Kopf, damit der Prüfer sieht, wenn Sie in den Spiegel schauen.
- Sind Sie sich unsicher, ob Sie eine Anweisung des Prüfers richtig verstanden haben, fragen Sie nach.
- Niemand erwartet von Ihnen, dass Sie die praktische Prüfung komplett fehlerfrei hinter sich bringen.
Es gibt bestimmte Szenarien, die Sie tunlichst vermeiden sollten, da sie automatisch dazu führen, dass Sie die praktische Fahrprüfung nicht bestehen. Dies ist mitunter immer dann der Fall, wenn Ihr Fahrlehrer eingreifen muss.
Denken Sie daran, dass Ihr Lernfahrausweis nur für einen bestimmten Zeitraum gültig ist. Melden Sie sich deshalb frühzeitig für die praktische Fahrprüfung an, damit dieser nicht ausläuft - eine Verlängerung des Lernfahrausweises ist nicht möglich.
Profi-Tipp: Motorräder dürfen in der Schweiz im Rahmen der Verkehrsregelnverordnung umgebaut werden. Falls Sie mit einem modifizierten Motorrad zur Prüfung erscheinen, achten Sie darauf, dass es diesen Regeln entspricht. Dinge wie zu kleine Spiegel oder Reifen ohne die Mindestprofiltiefe können schnell vergessen gehen - gerade auch, wenn Sie sich für die Prüfung ein Bike von einem Freund oder Bekannten ausleihen.
Damit Sie die Prüfung antreten können, müssen bestimmte Anforderungen an Ihr Motorrad erfüllt sein. Zum einen muss der Töff aus der Kategorie sein, für welche Sie die Prüfung ablegen möchten. Motorräder der Kategorie A und A beschränkt müssen ausserdem zwei Sitzplätze vorweisen und dürfen keinen Seitenwagen haben. Bikes mit Doppelrädern, welche als ein Rad gelten, sind nicht zulässig.
Die Führerschein-Prüfung besteht meistens aus einer theoretischen und einer praktischen Prüfung. Der Prüfling erfährt jeweils im Anschluss unter Angabe der wesentlichen Fehler, ob er oder sie die Prüfung bestanden hat.
Die Fahrerlaubnis erhalten Sie erst mit der Aushändigung des Führerscheins bzw. Prüfbescheinigung. Sie dürfen also erst dann fahren, wenn Sie Ihren Führerschein in den Händen halten, nicht schon, wenn Sie die praktische Prüfung bestanden haben.
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