GDV Moped Kennzeichen: Erklärung und wichtige Informationen

Wer auf der Suche nach einer günstigen Alternative zum Auto ist, wird vermutlich schnell auf Kleinkrafträder und E-Scooter stoßen. Allerdings schreibt der Gesetzgeber auch für diese den Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung vor. Der Nachweis einer bestehenden Kfz-Haftpflichtversicherung erfolgt über das Versicherungskennzeichen.

Was ist ein Versicherungskennzeichen?

Beim Versicherungskennzeichen handelt es sich um den Nachweis einer bestehenden Kfz-Haftpflichtversicherung, der gemäß Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) bei verschiedenen zulassungsfreien Kraftfahrzeugarten vorgeschrieben ist. Diese ist laut Gesetzgeber auch bei zulassungsfreien Kraftfahrzeugen notwendig.

Für welche Fahrzeuge ist ein Versicherungskennzeichen erforderlich?

Ein solches Kennzeichen ist unter anderem für Kleinkrafträder mit einem Hubraum von maximal 50 ccm und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h vorgeschrieben. Somit benötigen unter anderem Mofas, Mopeds sowie Roller ein Versicherungskennzeichen. Der Gesetzgeber sieht Versicherungskennzeichen zudem für Segways, bei der der elektrische Antrieb eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h ermöglicht, sowie motorisierte Krankenfahrstühle vor. Seit neuestem wird ein Versicherungskennzeichen auch für E-Scooter benötigt.

Diese Kennzeichen sind unter anderem für Mofas, Mopeds, Roller, Segways und E-Scooter vorgeschrieben.

E-Bikes und Versicherungskennzeichen

Im Alltag werden meist alle Elektrofahrräder pauschal als E-Bike bezeichnet. Tatsächlich lassen sich dabei aber verschiedene Typen differenzieren, für die unterschiedliche Vorgaben gelten. Am verbreitetsten ist das sogenannte Pedelec. Dessen Motor unterstützt die Tretbewegung des Fahrers, sodass dieser damit maximal 25 km/h erreicht. Bei einer höheren Geschwindigkeit schaltet der Motor aus, weshalb das Pedelec rechtlich mit dem normalen Fahrrad gleichgestellt ist. Beim S-Pedelec arbeitet die Tretunterstützung bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und somit gilt dieses als Kleinkraftrad. Fahrer benötigen daher einen Führerschein der Klasse AM und es greift die gesetzliche Helmpflicht.

Aussehen und Bedeutung des Versicherungskennzeichens

Das Versicherungskennzeichen zeigt zwei Zeilen, wobei in der ersten drei Ziffern und in der zweiten drei Buchstaben zu lesen sind. Mithilfe der Buchstabenkombination lässt sich die zuständige Versicherungsgesellschaft ermitteln, wohingegen die Zahlenkombination zur Unterscheidung der Versicherungsnehmer dient. Zudem ist auf dem Versicherungskennzeichen das Jahr vermerkt, in welchem dieses gültig ist. Zudem findet sich die Prägung „GDV“, welche für den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft steht.

Wo gibt es die neuen Kennzeichen für Mofas und E-Scooter?

Die neuen Versicherungskennzeichen sind direkt online beim Versicherer erhältlich.

Wie und wo kann man ein Versicherungskennzeichen beantragen?

Sie benötigen ein Versicherungskennzeichen für Ihren Roller oder Mofa? Mit diesem Anliegen wenden Sie sich direkt an eine Kfz-Versicherung. Haben Sie den Jahresbeitrag für die Kfz-Haftpflichtversicherung bezahlt, sendet Ihnen die Versicherung das Kennzeichen zu.

Der Prozess ist einfach:

  • Versicherung auswählen: Du kannst das Kennzeichen bei vielen Anbietern wie Allianz, HUK, ADAC, DEVK, LVM oder WGV beantragen. Vergleiche die Beiträge für die Haftpflicht- oder Teilkaskoversicherung (ab ca. 40 Euro pro Jahr).
  • Online, telefonisch oder vor Ort beantragen: Viele Versicherungen bieten eine Online-Bestellung an, die oft nur wenige Minuten dauert. Alternativ kannst du das Kennzeichen auch bei Versicherungsbüros, Bankfilialen oder Postfilialen einiger Anbieter direkt mitnehmen.
  • Kennzeichen erhalten und montieren: Nach der Bestellung bekommst du das Kennzeichen per Post oder direkt vor Ort. Falls dein Fahrzeug für Kennzeichenfolien vorgesehen ist, erhältst du einen Aufkleber, den du einfach auf die Trägerplatte klebst.
  • Ab dem 1. März fahren: Dein grünes Kennzeichen ist ab dem 1. März 2025 gültig und läuft bis zum 28. Februar 2026. Mit dem alten Kennzeichen darfst du ab März nicht mehr fahren oder das Fahrzeug im öffentlichen Raum abstellen.

Gültigkeit und Kosten

Beim Versicherungskennzeichen beträgt die Gültigkeit grundsätzlich nur ein Jahr, danach müssen Sie die Versicherung erneuern. Dabei beginnt das Versicherungsjahr immer am 01. März. Um die Kontrolle der unter Umständen ziemlich kleinen Kennzeichen zu erleichtern, wechseln diese jedes Jahr die Farben. Beim Versicherungskennzeichen kommen als Farbe Schwarz, Blau und Grün vor. In welchem Jahr (beginnend ab dem 01.

Das Kennzeichen läuft immer nach einem Jahr ab, eine Kündigung ist dafür nicht erforderlich.

Wie lange ist das neue Versicherungskennzeichen gültig? Das neue grüne Versicherungskennzeichen ist bis zum 28. Februar 2026 gültig. Wer es nicht rechtzeitig wechselt, riskiert hohe Strafen.

Wie viel kostet das Versicherungskennzeichen? Das Versicherungskennzeichen gibt es, je nach Versicherung, ab ca. 45 Euro für die Kfz-Haftpflicht. Kommt noch die Teilkasko dazu, liegen die Tarife in der Regel etwa zwischen 80 und 100 Euro.

Was kostet das neue Versicherungskennzeichen? Die Kosten für die Kfz-Haftpflichtversicherung beginnen bei circa 40 Euro. Bei zusätzlicher Teilkaskoversicherung liegen die Beiträge zwischen 80 und 100 Euro, abhängig vom Versicherungsanbieter.

Wenn Sie nach dem 1. März in die Versicherung einsteigen, reduziert sich der Beitrag um die nicht in Anspruch genommenen Monate.

Ein weiteres wichtiges Detail: Kleinkrafträder mit abgelaufenem Kennzeichen dürfen nicht im öffentlichen Raum abgestellt werden - sie gelten sonst als nicht versichert.

Farbe des Versicherungskennzeichens

Jedes Jahr wechselt die Farbe des Versicherungskennzeichens für Mofas und E-Scooter. Am 1. März müssen die Kennzeichen für Mofas, Mopeds und E-Scooter gewechselt werden. Die neuen sind grün. Nur damit besteht ein Versicherungsschutz.

Ab 1. März sind die blauen Kennzeichen ungültig, die neuen sind grün. Versicherungsschutz besteht nur mit dem aktuellen Kennzeichen.

Am 1. März 2025 muss das Versicherungskennzeichen gewechselt werden, von Blau auf Grün.

Wichtige Hinweise und Pflichten

Wichtig! Kleinkrafträder dürfen bereits von Minderjährigen geführt werden, allerdings gelten diese noch nicht als voll geschäftsfähig.

Der Gesetzgeber schreibt vor, wie bei einem Mofa oder Moped das Versicherungskennzeichen zu befestigen ist. So sind diese gemäß § 27 FZV an der Rückseite des Fahrzeugs - möglichst unter der Schlussleuchte - anzubringen. Darüber hinaus gibt es auch noch Vorgaben, die sich mit dem Winkel des Versicherungskennzeichens befassen. So darf sich dieses höchstens um 30 Grad in Fahrtrichtung neigen. Zudem muss eine Lesbarkeit auch dann noch aus einem 45-Grad-Winkel gewährleistet werden.

Stellen Sie fest, dass das Versicherungskennzeichen verloren gegangen ist, müssen Sie dies unverzüglich bei der Versicherung und der Polizei melden. So verhindern Sie, dass Sie für einen möglichen Missbrauch des Kennzeichens zur Rechenschaft gezogen werden. Vor einer Weiterfahrt müssen Sie zudem ein neues Versicherungskennzeichen besorgen.

In den meisten Fällen ist es übrigens nicht möglich, ein Versicherungskennzeichen ummelden zu lassen. Werden Mofa, Moped & Co. verkauft, sollten Sie daher die Versicherung informieren und das Schild zurückgeben. Sie erhalten dann bereits gezahlte Versicherungsbeiträge anteilig erstattet. Einige Versicherungen erlauben es aber auch, dass Käufer die Versicherungskennzeichen übernehmen.

Fahren ohne gültiges Versicherungskennzeichen: Strafen und Konsequenzen

Fahren ohne gültiges Kennzeichen heißt Fahren ohne Versicherungsschutz. Bei einem Unfall kommt der Fahrer bzw. die Fahrerin dann für den gesamten Schaden auf. Außerdem ist das Fahren mit einem Fahrzeug ohne Versicherungsschutz strafbar. Das Gesetz sieht hierfür eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe vor.

Ohne neues Versicherungskennzeichen drohen Roller- und Moped-Fahrern Bußgeld und Strafen. Wer mit einem abgelaufenen Kennzeichen unterwegs ist, riskiert nicht nur ein Bußgeld, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen - denn ohne gültiges Versicherungskennzeichen erlischt der Versicherungsschutz.

Wer ohne den Nachweis über eine bestehende Versicherungspflicht unterwegs ist, weil zum Beispiel beim Mofa das Versicherungskennzeichen abgelaufen ist, muss mit Sanktionen rechnen. Der Bußgeldkatalog wertet diese Verfehlung als eine Ordnungswidrigkeit, sodass für den Halter ein Verwarngeld droht. Wie hoch die Geldsanktion ausfällt, hängt dabei davon ab, ob ein Versicherungsschutz besteht. So droht zum Beispiel ein Verwarngeld in Höhe von 10 Euro, wenn der Fahrzeugführer die Bescheinigung über das Versicherungskennzeichen nicht mitführt. Ohne diese Papiere besteht aber weiterhin ein Versicherungsschutz. Wohingegen das Fehlen eines gültigen Versicherungskennzeichens gemäß Bußgeldkatalog 40 Euro kostet.

Allerdings können in einem solchen Fall noch weitere Sanktionen drohen, denn gemäß § 6 Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) stellt die Nutzung eines Fahrzeugs ohne die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung eine Straftat dar. Diese kann eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr nach sich ziehen.

Welche Bußgelder/Strafen drohen ohne Versicherungskennzeichen? Das Fahren ohne gültiges Versicherungskennzeichen bei zulassungsfreien Fahrzeugen wie Mopeds, Mofas oder Rollern wird in Deutschland mit einem Bußgeld von 40 Euro geahndet. Allerdings ist zu beachten, dass das Fehlen eines gültigen Versicherungskennzeichens auch bedeutet, dass kein Versicherungsschutz besteht. Dies stellt einen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz dar und kann als Straftat gewertet werden, die mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden kann.

Wichtig! Das Fehlen einer Kfz-Haftpflichtversicherung bedeutet im Falle eines Unfalls zudem, dass der Fahrer für die entstandenen Schäden selbst aufkommen muss.

Bußgeldkatalog: Fehlverhalten beim Versicherungskennzeichen

Welches Fehlverhalten beim Versicherungskennzeichen außerdem geahndet wird und wie hoch die Sanktionen ausfallen:

  • Sie händigten bei einer Verkehrskontrolle nicht die Bescheinigung über das Versicherungskennzeichen aus.
  • Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs an, obwohl dieses über kein Versicherungskennzeichen verfügte, bzw.

Zusätzliche Informationen

Der jährliche Kennzeichenwechsel ist außerdem eine gute Gelegenheit für einen Frühjahrs-Check. Besonders wichtig:

  • Bremsen - Funktion prüfen und ggf. nachjustieren
  • Beleuchtung - Sind alle Lampen intakt?
  • Reifen - Profiltiefe und Luftdruck kontrollieren

Neben der Pflicht-Haftpflichtversicherung kann auch eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen werden, um das Fahrzeug gegen Diebstahl oder Unwetterschäden abzusichern.

Gleichzeitig ist es eine gute Gelegenheit, das Fahrzeug fit für die neue Saison zu machen - für mehr Sicherheit und sorgenfreie Fahrten.

Versicherungsgesellschaft ermitteln

Zu jedem Versicherungskennzeichen für Mofas oder jeder Versicherungsplakette für Elektrokleinstfahrzeuge (E-Scooter) kann die zugehörige Versicherungsgesellschaft ermittelt werden. Die Auskunft erfolgt ausschließlich zu Versicherungskennzeichen/Plaketten für das aktuelle Verkehrsjahr (vom 01.03. eines Jahres bis zum 28.02.

Gültigkeit im Ausland

Übrigens! Wer mit seinem Moped oder Roller unsere europäischen Nachbarn besuchen möchte, kann dies in der Regel ohne Probleme tun. Denn das Versicherungskennzeichen behält im Ausland seine Gültigkeit.

Anzahl der 50er-Mopeds in Deutschland

Wie viele 50er-Mopeds gibt es in Deutschland? Die genaue Anzahl der 50er-Mopeds in Deutschland ist schwer festzustellen, da sie lediglich ein Versicherungskennzeichen benötigen und nicht zentral erfasst werden. Schätzungen zufolge gab es im Jahr 2016 fast 2 Millionen zweirädrige Kleinkrafträder mit Versicherungskennzeichen.

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