Auf eine Geschwindigkeitsüberschreitung im deutschen Straßenverkehr folgt grundsätzlich ein Bußgeldbescheid, wenn der betroffene Fahrer dabei geblitzt wurde. In diesem werden dem auffällig gewordenen Kraftfahrer die drohenden Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog mitgeteilt. Häufig beinhaltet ein Bußgeldbescheid auch ein sogenanntes Blitzerfoto, auf dem der jeweilige Fahrer sowie das Kennzeichen des Fahrzeugs zu sehen sind.
Können Motorradfahrer überhaupt geblitzt werden?
Einige Motorradfahrer gehen davon aus, es sei gar nicht erst möglich, sie mit dem Motorrad zu blitzen. Dabei liegen sie allerdings falsch. Denn auch wenn sie mit dem Motorrad von einem Blitzer erwischt werden, wird eine Fotoaufnahme angefertigt.
Grundsätzlich kann auch ein Motorrad vom Blitzer erfasst werden. Allerdings gestaltet es sich häufig schwierig, den Fahrer eindeutig zu ermitteln. Zum einen gibt es vorn kein Kfz-Kennzeichen, zum anderen ist das Gesicht im Regelfall durch den Motorradhelm verdeckt.
Es ist eine weit verbreitete Ansicht, dass es gar nicht erst möglich sei, Motorradfahrer zu blitzen. Doch wer mit dem Motorrad an einen Blitzer gerät, wird schnell feststellen, dass es trotzdem blitzt und das jeweilige Gerät nicht nur bei Autos auslöst. Es handelt sich dementsprechend bei der obigen Ansicht um eine Fehlannahme. Sie können durchaus mit dem Motorrad geblitzt werden. Ein Blitzerfoto wird auch in diesem Fall erstellt.
Allerdings sind zu schnell fahrende Motorradfahrer kein neues Phänomen. Die Polizei hat diverse andere Techniken und Hilfsmittel entwickelt, um Motorradfahrer identifizierbar zu blitzen.
Machen Sie als Fahrer von einem Motorrad mit einem Blitzer Bekanntschaft und werden überführt, drohen Ihnen übrigens die gleichen Sanktionen wie Autofahrern.
Warum viele Motorradfahrer von einem Freifahrtschein ausgehen
Motorräder haben vorne kein Kennzeichen und auch das Gesicht des Fahrers ist in den meisten Fällen durch den Helm verdeckt. Das erschwert die Identifikation des Temposünders im Allgemeinen. Schließlich gilt seit 1976 eine Helmpflicht für Biker, wodurch das Gesicht verdeckt wird. Hinzu kommt, dass die Blitzer, die in Deutschland zur Messung der Geschwindigkeit eingesetzt werden, grundsätzlich von vorne auslösen. Wird ein Motorrad zudem von vorne geblitzt, ist es nicht einmal möglich, den Halter zu ermitteln, da vorne am Bike kein Kennzeichen angebracht ist.
Durch die Schwierigkeiten bei der Identifikation des Verkehrssünders, schwindet bei vielen Motorradfahrern die Angst davor, für die Geschwindigkeitsüberschreitung belangt zu werden.
Wie kann die Polizei den Verkehrssünder dennoch überführen?
Die Polizei hat diverse andere Techniken und Hilfsmittel entwickelt, um Motorradfahrer identifizierbar zu blitzen. Es ist dennoch möglich, zu schnell fahrende Motorradfahrer zu ermitteln.
Der Polizei stehen dennoch viele Methoden zur Verfügung, den Verkehrssünder ausfindig zu machen. Dazu gehören Fahndungen nach dem Motorrad in Kombination mit der Motorradjacke, sogar Kratzer im Lack können Hinweise geben und auch Hausdurchsuchungen, um das Motorrad zu finden, können angeordnet werden.
Einige der Maßnahmen, die die Polizei ergreifen kann, sind:
- Einsatz mobiler Blitzer, um das Motorrad inklusive Fahrer auf Strecken zu erwischen, die regelmäßig genutzt werden.
- Vergleich der Fotoaufnahme mit Krafträdern, die im gleichen Bezirk gemeldet sind.
- Befragung des Halters des Kfz.
- Vergleich der Motorradkleidung mit der des auf dem Beweisfoto abgebildeten Fahrers.
- Anordnung das Führen eines Fahrtenbuches.
Viele dieser Maßnahmen sind allerdings mit einem hohen Ermittlungsaufwand verbunden. Solange es sich lediglich um minimale Geschwindigkeitsverstöße handelt, wird es häufig kaum zu Hausdurchsuchungen oder ähnlichen Unternehmungen kommen.
Welche Blitzer erfassen auch Motorradfahrer?
Es gibt aber einige Blitzer, die auch ein Motorradfahrer sofort identifizierbar machen. Dazu gehören mobile Blitzer sowie Blitzer, die von vorn und von hinten blitzen.
Es existieren Ausnahmefälle, in denen Messgeräte vorne und hinten Aufnahmen anfertigen können, wenn Sie als Fahrer von einem Motorrad von einem Blitzer erwischt werden. Geräte dieser Art kommen allerdings in Deutschland immer noch relativ selten zum Einsatz.
Allzu sicher dürfen sich Motorradfahrer nicht sein: Es gibt auch Blitzer, die von hinten auslösen und dann dementsprechend das Kennzeichen aufnehmen. Allerdings sind diese Blitzer immer noch selten, weil das Gesicht des Fahrers dann wiederum nicht zu erkennen ist - und das ist in Deutschland ein Problem, weil nur der tatsächliche Fahrer des Motorrads haftet und nicht der Fahrzeughalter. Es gibt übrigens auch Blitzer, die von vorne und von hinten auslösen.
Wie hoch sind die Sanktionen?
Hat ein Blitzer Ihr Motorrad bei einem Tempoverstoß erfasst, können eine Geldbuße, Punkte in Flensburg oder auch ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten gegen Sie ausgesprochen werden.
Bei Geschwindigkeitsverstößen wird generell zwischen den Kategorien „außerorts“ und „innerorts“ unterschieden. Je nachdem, wie viel zu schnell Sie gefahren sind, liegt das Bußgeld dann zwischen 10 und 680 Euro. Gut zu wissen: Bei jeder Geschwindigkeitsmessung durch einen Blitzer erfolgt ein Toleranzabzug, um etwaige Messungenauigkeiten auszugleichen. Lag das Tempo unter 100 km/h, werden 3 km/h vom Messwert abgezogen.
Einspruch gegen den Bußgeldbescheid
Haben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, weil Sie mit dem Motorrad von einem Blitzer erwischt worden sind, können Sie binnen 14 Tagen einen Einspruch gegen selbigen einlegen. Diesen müssen Sie schriftlich an die zuständige Bußgeldstelle richten.
Allerdings kann es sich durchaus lohnen, einen Rechtsbeistand mit dem Einspruch zu betrauen. Dieser kann die Erfolgschancen verlässlich einschätzen und ggf. Akteneinsicht beantragen.
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