Die ersten warmen Tage haben viele Motorräder aus dem Winterschlaf geweckt. Scheint die Sonne und die Straßen sind trocken, mag so mancher auf zwei Rädern zu viel Gas geben. Geschwindigkeitsbeschränkungen gelten für Motorräder genauso wie für Autos. Wer zu schnell unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld rechnen.
Können Motorradfahrer überhaupt geblitzt werden?
Es ist eine weit verbreitete Ansicht, dass es gar nicht erst möglich sei, Motorradfahrer zu blitzen. Doch wer mit dem Motorrad an einen Blitzer gerät, wird schnell feststellen, dass es trotzdem blitzt und das jeweilige Gerät nicht nur bei Autos auslöst. Sie können durchaus mit dem Motorrad geblitzt werden.
Allerdings gestaltet es sich häufig schwierig, den Fahrer eindeutig zu ermitteln. Das erschwert die Identifikation des Temposünders im Allgemeinen. Motorradfahrer sind auf Blitzerbildern oft nicht eindeutig zu erkennen. Zum einen gibt es vorn kein Kfz-Kennzeichen, zum anderen ist das Gesicht im Regelfall durch den Motorradhelm verdeckt. Schließlich gilt seit 1976 eine Helmpflicht für Biker, wodurch das Gesicht verdeckt wird.
Die Fahrerhaftung in Deutschland
Für Verkehrssünden haftet in Deutschland stets der Fahrer. In Deutschland gilt im Gegensatz zu vielen anderen europäischen Staaten bei den meisten Verkehrsverstößen die Fahrerhaftung, nicht die Halterhaftung. Hierzulande sollen die Sanktionen demjenigen zukommen, der den Fehler beging: dem Fahrer des Autos zum Tatzeitpunkt. Der Halter kann nicht für einen Rotlichtverstoß oder eine Geschwindigkeitsübertretung eines anderen herangezogen werden. Allerdings hat der Halter in Deutschland eine gewisse Mitwirkungspflicht.
Kann er nicht als Fahrer identifiziert werden, soll er Auskunft über die Person geben, die zur Tatzeit das Fahrzeug genutzt hat. Tut er dies nicht, kann ihm bei schwereren Verstößen eine Fahrtenbuchauflage drohen. Aus diesem Grund ist das Blitzerfoto von elementarer Wichtigkeit. Während in anderen Staaten ein Blick in das zentrale Fahrzeugregister ausreicht, um den Fahrzeughalter auszumachen, müssen die deutschen Bußgeldbehörden bzw. die Polizei den Schuldigen also erst ermitteln.
Wie werden Motorradfahrer identifiziert?
Die Polizei hat diverse andere Techniken und Hilfsmittel entwickelt, um Motorradfahrer identifizierbar zu blitzen. Trotzdem ist kein Motorradfahrer vor Bußgeldbescheiden absolut sicher. Auch wenn das Gesicht durch den Helm meist nicht gut erkennbar ist, so ist eine Identifizierung teilweise aber doch möglich. Außerdem kann auf dem Motorrad die Statur des Fahrers recht genau erkannt werden. Dies ist im Auto eher selten der Fall.
Gerade an beliebten Motorradstrecken sollten Biker mit der Möglichkeit der Messung mit anschließendem Polizeiposten rechnen. Bei Lasermessungen misst ein Polizeibeamter mit einer Laserpistole und meldet den Flitzer an seine Kollegen. Diese warten ein Stück weiter die Straße runter und fischen den betroffenen Motorradfahrer aus dem Verkehr.
Einige Blitzer erfassen auch Motorradfahrer sofort identifizierbar. Dazu gehören mobile Blitzer sowie Blitzer, die von vorn und von hinten blitzen. So gibt es Messanlagen, die neben einem Frontfoto auch ein Foto des Hecks fertigen. Über das so erkennbare Kennzeichen kann die Behörde den Halter ermitteln. Damit hat sie zwar noch nicht den Fahrer am Haken. Allerdings engt sich der Personenkreis deutlich ein.
Auch dürfen Sie nicht vergessen, dass es in der Regel weniger Motorräder des gleichen Typs in einem Zulassungsbezirk gibt, als Autos. Die Bußgeldbehörden können das Messfoto mit der Zulassungsstelle abgleichen. Erschwerend kommt allerdings hinzu, dass durch den Helm eine eindeutige Identifizierung des Fahrers häufig nicht möglich ist.
Das Blitzerfoto als Beweismittel
Das Blitzerfoto ist ein wichtiges Beweismittel, um zu bekräftigen, dass der Beschuldigte/Betroffene tatsächlich gegen das Verkehrsrecht verstoßen hat. Das Blitzerfoto soll den (vermeintlichen) Verkehrssünder als solchen auch identifizierbar machen. Wenn der Betroffene darauf aber nicht ausreichend zu erkennen ist, kann er gegen einen Bußgeldbescheid ggf. erfolgreich Einspruch einlegen.
Bedenken Sie jedoch, dass Kopien bzw. Abzüge in den Bescheiden oder Anhörungsbögen auch stets in schlechterer Qualität dargestellt sein können als das Original. Im Bußgeldverfahren gilt das Bild jedoch als Beweismittel und sollte als solches entsprechend eindeutig sein. Sie können bei einem Bußgeldbescheid ohne Foto das Beweisbild anfordern, um es zu überprüfen.
Viele Behörden stellen das Blitzerfoto mittlerweile auch online zur Einsichtnahme zur Verfügung. In dem Bußgeldbescheid ohne Foto findet sich dann zumeist ein Hinweis auf die Login-Informationen sowie die URL, über die Betroffene das Bild einsehen können. Darüber hinaus: Nicht in jedem Fall muss ein Blitzerfoto als Beweismittel im Bußgeldverfahren vorliegen. Es können hier stattdessen auch andere in Betracht kommen, z. B. ein Messprotokoll, Zeugenaussagen von Polizisten oder Videoaufnahmen.
Was tun, wenn das Blitzerfoto unkenntlich ist?
Verpixelt, körnig und schwarzweiß obendrein: Blitzerfotos bekommen nur bei den Wenigsten einen Platz im Fotoalbum. Ob durch eine große Sonnenbrille, eine Hand vor dem Gesicht oder eine unglückliche Reflektion: Sind Sie auf dem Blitzer-Bild nicht erkennbar, kann die Beweislast zu gering sein. Allerdings darf die Polizei den Fahrer anderweitig ermitteln - etwa, indem Sie das Blitzerfoto mit Bildern auf Social-Media-Plattformen vergleicht oder den Beifahrer befragt.
Ziemlich eindeutig kann es sein, wenn der Beschuldigte ein Mann, die Person auf dem Blitzerfoto hingegen eindeutig eine Frau ist. Auch in einem solchen Fall sollten Sie den Bußgeldbescheid nicht einfach beiseitelegen und darauf hoffen, dass die Bußgeldbehörde den Fehler selbst bemerkt. Ein Anwalt kann Sie hinsichtlich der Aussagekraft des Biltzerfotos beraten. Vor Gericht gelten bestimmte Mindestanforderungen, die ein Bild erfüllen muss.
Wenn das Blitzerfoto so unscharf ist, dass Sie nicht zu erkennen sind, sollten Sie dennoch Einsicht beantragen. In vielen Fällen ist das Originalfoto nämlich deutlich schärfer und besser erkennbar. Oft verläuft der Einspruch dadurch im Sande. Einige Blitzer liefern jedoch grundsätzlich Bilder in sehr schlechter Qualität. Hier empfiehlt es sich, einen Anwalt zu Rate zu ziehen. Weist die Bußgeldbehörde den Einspruch zurück, wird der Fall vor Gericht verhandelt. Dann obliegt die Entscheidung dem Richter.
Sanktionen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen mit dem Motorrad
Wenn Sie mit dem Motorrad zu schnell gefahren sind, handelt es sich um einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO). Sollten Sie dabei geblitzt und identifiziert worden sein, müssen Sie mit einem Bußgeldbescheid und - je nach Maß des Verstoßes - eventuell auch mit Punkten in Flensburg oder einem Fahrverbot rechnen. Bei Geschwindigkeitsverstößen wird generell zwischen den Kategorien „außerorts“ und „innerorts“ unterschieden. Je nachdem, wie viel zu schnell Sie gefahren sind, liegt das Bußgeld dann zwischen 10 und 680 Euro.
Hat ein Blitzer Ihr Motorrad bei einem Tempoverstoß erfasst, können eine Geldbuße, Punkte in Flensburg oder auch ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten gegen Sie ausgesprochen werden.
Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts
| Geschwindigkeitsüberschreitung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| bis 10 km/h | 30 € | - | - |
| 11 - 15 km/h | 50 € | - | - |
| 16 - 20 km/h | 70 € | - | - |
| 21 - 25 km/h | 115 € | 1 | - |
| 26 - 30 km/h | 180 € | 1 | - |
| 31 - 40 km/h | 260 € | 2 | 1 Monat |
| 41 - 50 km/h | 400 € | 2 | 1 Monat |
| 51 - 60 km/h | 560 € | 2 | 2 Monate |
| über 60 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate |
Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen außerorts
| Geschwindigkeitsüberschreitung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| bis 10 km/h | 20 € | - | - |
| 11 - 15 km/h | 40 € | - | - |
| 16 - 20 km/h | 60 € | - | - |
| 21 - 25 km/h | 100 € | 1 | - |
| 26 - 30 km/h | 150 € | 1 | - |
| 31 - 40 km/h | 200 € | 1 | - |
| 41 - 50 km/h | 320 € | 2 | 1 Monat |
| 51 - 60 km/h | 480 € | 2 | 1 Monat |
| über 60 km/h | 600 € | 2 | 2 Monate |
Einspruch gegen den Bußgeldbescheid
Haben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, weil Sie mit dem Motorrad von einem Blitzer erwischt worden sind, können Sie binnen 14 Tagen einen Einspruch gegen selbigen einlegen. Diesen müssen Sie schriftlich an die zuständige Bußgeldstelle richten.
Allerdings kann es sich durchaus lohnen, einen Rechtsbeistand mit dem Einspruch zu betrauen. Dieser kann die Erfolgschancen verlässlich einschätzen und ggf. Akteneinsicht beantragen.
Gut zu wissen: Bei jeder Geschwindigkeitsmessung durch einen Blitzer erfolgt ein Toleranzabzug, um etwaige Messungenauigkeiten auszugleichen. Lag das Tempo unter 100 km/h, werden 3 km/h vom Messwert abgezogen.
Es ist wichtig, dass sich alle Motorradfahrer an die geltenden Tempolimits halten. Denn Kollisionen können für Biker schnell zu schwerwiegenden Verletzungen führen.
Letztlich sollte jeder Motorradfan sich natürlich auch im Eigeninteresse an die vorgegebenen Geschwindigkeitsbeschränkungen halten.
Verwandte Beiträge:
- Geblitzt mit Motorrad: Bußgeld, Punkte & Anwaltskosten
- Motorrad Blitzer: Werden Motorräder geblitzt?
- Motorrad Blitzer: So schützen Sie sich vor Bußgeldern
- Motorrad geblitzt: Kennzeichen vorne notiert – Was nun?
- E-Bike Motor Läuft Nicht? Die Top Ursachen & Sofortige Lösungen Enthüllt!
- Shimano Scheibenbremse entlüften leicht gemacht – Ohne Entlüftungskit zum perfekten Bremsgefühl!
Kommentar schreiben