Wer die Motorrad-Fahrprüfung der Klasse A bestehen will, muss in der Regel sechs von neun möglichen Grundfahraufgaben beherrschen. Die Grundfahraufgabe Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung entspricht einer Gefahrenbremsung. Hier sollen die Fahrschüler*innen das Zweirad unter gleichzeitiger Benutzung beider Bremsen, mit höchstmöglicher Verzögerung, aus einer Geschwindigkeit von ca. 50 km/h zum Stillstand bringen.
Die Grundfahraufgaben dienen dem Nachweis, dass der Bewerber ein Kraftrad der Klasse A selbständig handhaben kann, die Grundbegriffe der Fahrphysik kennt und sie richtig anwenden kann (Fahrzeugbeherrschung). Sie sind, wenn möglich, außerhalb des öffentlichen Verkehrs, sonst auf verkehrsarmen Straßen oder Plätzen möglichst in der Ebene durchzuführen. Sind zur Durchführung der Aufgaben auf öffentlichen Straßen oder Plätzen Markierungen erforderlich, so sind dazu Leitkegel zu verwenden. Die Leitkegel müssen mindestens 15 cm hoch sein.
Voraussetzungen und Vorbereitung
Voraussetzung für die Ablegung der Fahrprüfung ist die Fähigkeit des Bewerbers, das Kraftrad selbständig zu handhaben. Hierzu gehört das Aufstellen und Herunternehmen vom Ständer - Mittel- oder Seitenständer - und ggf. das seitliche Schieben ohne Motorkraft in die Abfahrtposition sowie das Anlassen (mit elektrischem Anlasser, soweit vorhanden) des Kraftrades mit allen damit in Zusammenhang stehenden Handgriffen.
Die Fähigkeit zur selbstständigen Handhabung ist u. a. nicht gegeben, wenn der Bewerber das Kraftrad nicht auf den Ständer stellen oder von ihm herunternehmen kann oder ihm das Kraftrad umkippt. Alle Aufgaben sind sitzend zu fahren.
Der Bewerber hat bei der Prüfung geeignete Schutzkleidung (Schutzhelm, Handschuhe, anliegende Jacke, mindestens knöchelhohes festes Schuhwerk - z.B. Motorradstiefel) zu tragen.
Ablauf der Gefahrenbremsung
Der Bewerber hat das Kraftrad unter gleichzeitiger Benutzung beider Bremsen mit höchstmöglicher Verzögerung aus einer Geschwindigkeit von ca. 50 km/h zum Stillstand zu bringen, ohne dass das Kraftrad dabei wesentlich von der Fahrlinie abweicht. Die Aufgabe setzt voraus, dass sichergestellt ist, dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist; deshalb ist eine Beobachtung des rückwärtigen Verkehrs (Spiegelbenutzung und Überprüfen des Toten Winkels) vor Beginn der Bremsung nicht erforderlich.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Vorschriften der StVO zu beachten sind; so ist z.B. vor Beginn jeder Aufgabe (Anfahren) der rückwärtige Verkehr durch Spiegelbenutzung und Überprüfen des Toten Winkels zu beobachten.
Weitere Grundfahraufgaben
Neben der Gefahrenbremsung gibt es noch weitere Grundfahraufgaben, die in der Prüfung absolviert werden müssen:
- Slalom mit Schrittgeschwindigkeit: Der Bewerber hat eine Slalomstrecke (6 Leitkegel, Abstand 3,5 m) mit Schrittgeschwindigkeit (ca. 5 km/h im 1. Gang) unter Beibehaltung des Gleichgewichts und mit richtiger Handhabung von Kupplung, Gas und Bremse zu durchfahren.
- Ausweichen ohne Abbremsen: Beschleunigen auf etwa 50 km/h, vor einer markierten Stelle um etwa 1 bis 1,5 m nach links ausweichen und, ohne zu bremsen, auf die ursprüngliche Fahrlinie zurückkehren. Das Ausweichen darf frühestens 9 m vor der markierten Stelle beginnen. Die Aufgabe setzt voraus, dass sichergestellt ist, dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist; deshalb ist eine Beobachtung des rückwärtigen Verkehrs (Spiegelbenutzung und Überprüfen des Toten Winkels) vor Beginn des Ausweichens nicht erforderlich.
- Ausweichen nach Abbremsen: Beschleunigen auf etwa 50 km/h, dann rechtzeitig kurz abbremsen und nach Lösen der Bremsen mit einer Geschwindigkeit im eigenstabilen Bereich (ca. 30 km/h) vor einer markierten Stelle um etwa 1 bis 1,5 m nach links ausweichen und, ohne zu bremsen, auf die ursprüngliche Fahrlinie zurückkehren. Das Ausweichen darf frühestens 7 m vor der markierten Stelle beginnen.
- Langer Slalom: Der Bewerber hat eine Slalomstrecke (Länge ca. 80 m, 5 Leitkegel Abstand 9 m, anschließend 2 Leitkegel Abstand 7 m) mit einer Anfangsgeschwindigkeit von ca. 30 km/h mit annähernd gleichbleibender Geschwindigkeit zu durchfahren. Die Aufgabe darf nicht im 1. Gang gefahren werden. Je nach Fahrzeugtyp ist der 2. bzw. 3. Gang zu wählen.
- Stop and Go: Der Bewerber hat eine Strecke von ca. Mehrfaches Anhalten und Anfahren, abgestimmtes Betätigen von Gas, Kupplung und Bremse, Füße nur zum Abstützen des Kraftrades im Stand von den Fußrasten nehmen und auf die Fahrbahn absetzen. Dabei soll gezeigt werden, dass die Neigung des Kraftrades nach der einen oder anderen Seite bewusst erfolgt, indem zunächst zweimal der eine und dann zweimal der andere Fuß abgesetzt wird. Beobachtung des rückwärtigen Verkehrs ist nur beim ersten Anfahren erforderlich.
- Kreisfahrt: Einfahren in einen Kreis mit einem Halbmesser von 4,5 m (eine Markierung des Kreises ist nicht erforderlich), mehrfaches Kreisfahren und Verlassen des Kreises. Die Kreisfahrt kann wahlweise in die eine oder in die andere Richtung verlangt werden; auf öffentlichen Straßen jedoch nur nach links. Die Geschwindigkeit ist so zu wählen, dass Schräglage entsteht.
Bewertung und Wiederholung
Höchstens drei Grundfahraufgaben dürfen je einmal wiederholt werden. Die Prüfung gilt als nicht bestanden, wenn der Bewerber eine Person, ein Fahrzeug oder einen anderen Gegenstand (Leitkegel ausgenommen) anfährt oder stürzt.
Tipps zur Vorbereitung
- Üben, üben, üben: Je besser du die Grundfahraufgaben beherrschst, desto sicherer wirst du in der Prüfung sein.
- Ruhe bewahren: Versuche, dich von der Nervosität nicht beeinflussen zu lassen. Konzentriere dich auf die Aufgaben und vertraue auf deine Fähigkeiten.
- Sichere Ausrüstung: Achte auf eine passende und sichere Motorradbekleidung.
- Fahrlehrer-Tipps: Nimm die Ratschläge deines Fahrlehrers ernst und setze sie um.
Einige Fahrschulen bieten spezielle Kurse zur Vorbereitung auf die praktische Motorradprüfung an. Diese Kurse können sehr hilfreich sein, um die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse zu erwerben.
Die Bedeutung der Schutzkleidung
Bei den Übungsstunden sowie an der Motorradprüfung der Klassen A, A1, A2 und AM muss eine passende Motorradbekleidung getragen werden. Viele Fahrschulen stellen auch die Motorradbekleidung für die Ausbildungsfahrten und die praktische Motorradprüfung, dies ist zum einen natürlich sehr geschickt, da man sich erst einmal selber nicht um eine passende Ausrüstung kümmern muss.
Als Erstes sei gesagt, dass du dich in deiner eigenen Motorradausrüstung viel sicherer und wohler fühlst. So sind bessere Fahrergebnisse keine Seltenheit.
Viele Motorradanfänger kommen meistens erst nach ihrem ersten Unfall zur Vernunft, zuvor wird aus Bequemlichkeit mit kurzen Hosen oder in T-Shirts gefahren. Dass es oft zu schlimmen Unfällen kommt, liegt somit auch daran, dass es für Motorrad- oder Rollerfahrer noch keine gesetzlichen Vorschriften gibt und eine Schutzkleidung nach der bestandenen praktischen Prüfung somit nicht getragen werden muss.
Seit 1976 gibt es die Helmpflicht für Motorradfahrer, die ein Motorrad besitzen, das über 20 km/h fährt. Wenn du einen Helm kaufen möchtest, vergewissere dich immer, dass er die aktuellen ECE-Sicherheitsnormen erfüllt.
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