In Deutschland gilt als einzigem Land der Welt ein gesondertes Tempolimit für Motorräder und Gespanne mit Anhänger. Überall sonst dürfen Kraftfahrzeuge mit Hänger die gleichen Höchstgeschwindigkeiten fahren, egal ob das Zugfahrzeug ein Auto oder Motorrad ist. Das führt hierzulande immer wieder zu der gefährlichen Situation in der Form, dass Motorradfahrer, die sich auf Autobahnen an das für sie geltende Tempolimit von 60 km/h halten, von jedem 40-Tonner überholt werden und dieser dazu auf die linke Spur wechseln muss.
Gesetzliche Regelungen in Deutschland
Die Höchstgeschwindigkeiten für Motorräder sind in Deutschland genauso wie für andere Fahrzeuge gesetzlich festgelegt, jedoch identisch mit denen für PKW-Fahrer. Hierbei wird zwischen den grundsätzlich gültigen Geschwindigkeitsbegrenzungen gemäß §§ 3 und 18 der Straßenverkehrsordnung (StVO) und den durch Verkehrszeichen vorgeschriebenen Geschwindigkeiten unterschieden.
- Innerorts dürfen Sie maximal 50 km/h mit dem Motorrad fahren.
- Außerorts dürfen Sie maximal 100 km/h fahren.
- Für Autobahnen gibt es lediglich eine empfohlene Richtgeschwindigkeit von 130 km/h, sofern keine Verkehrsschilder ein anderes Tempolimit vorgeben.
Wichtig: Fallen Ihnen bspw. Straßenschäden auf oder Ihre Sicht verschlechtert sich aufgrund etwaiger Witterungsbedingungen, fahren Sie im Zweifelsfall lieber mit geringerer Geschwindigkeit. So können Sie Fehlern vorbeugen und das allgemeine Unfallrisiko verringern.
Besonderheiten für Motorräder mit Anhänger
Anders als bei Geschwindigkeitsüberschreitungen ohne Anhänger, müssen Sie hier bereits ab 16 km/h oder mehr mit einem Punkt im Fahreignungsregister rechnen. Die für das Motorrad gestattete Geschwindigkeit ist für Anhänger zusätzlich eingeschränkt (60 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften). Sind Sie mit einem Motorradanhänger unterwegs, gilt dafür in Deutschland außerorts eine gesonderte Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h. In diesem Fall ist die Beschränkung allerdings auch auf Autobahnen verbindlich.
60-km/h-Regelung in Deutschland: In Deutschland gilt für Motorräder mit Anhängern das generelle Tempolimit von 60 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften, auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen, festgeschrieben durch § 3 und § 18 StVO, was insbesondere auf der Autobahn zu einer erheblichen Gefahr für die nachfolgenden Kraftfahrzeuge werden kann.
Mehrmals wurden Petitionen zur Aufhebung dieser Geschwindigkeitsbeschränkung in Deutschland angeregt, zuletzt im Januar 2014: „Auf deutschen Autobahnen ist eine Mindestgeschwindigkeit von 60 km/h vorgeschrieben, so dass ein Motorrad mit Anhänger sich dort eigentlich kaum legal bewegen lässt. Eine Anhebung des generellen Tempolimits auf 80 km/h […] würde diese unsinnigen Verkehrshindernisse auf deutschen Autobahnen endlich beseitigen.
Sanktionen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen
Da Motorradfahrer den gleichen Tempolimits unterliegen wie PKW-Fahrer, fallen auch die Sanktionen für etwaige Geschwindigkeitsüberschreitungen gleich aus. Waren Sie mit Ihrem Motorrad zu schnell unterwegs und wurden dabei geblitzt, bedeutet das für Sie die gleichen Konsequenzen, die für Autofahrer vorgesehen sind. Wichtig: Sind Sie mit einer mehr als doppelt so schnellen Motorrad-Geschwindigkeit unterwegs, wie zulässig ist, kann die zuständige Bußgeldbehörde Ihnen vorsätzliches Handeln unterstellen.
Technische Aspekte und Führerschein
Um Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten, gibt es für Gespanne besondere Vorschriften. Durch das zusätzliche Gewicht erhöht sich die Gesamtmasse des Fahrzeugs. Diese beeinflusst das Fahrverhalten des Gespanns: Bei höheren Geschwindigkeiten geraten Anhänger und Pkw schneller ins Schleudern. Auch das Bremsverhalten ändert sich: Durch das zusätzliche Anhängergewicht verlängert sich der Bremsweg deutlich.
Welcher Führerschein notwendig ist, um einen Anhänger zu ziehen, kommt auf das zulässige Gesamtgewicht (zGG) des Anhängers bzw. Führerschein Klasse B: Berechtigt dazu, Anhänger bis maximal 750 Kilogramm zGG zu steuern. Das tatsächliche Anhänger-Gewicht (= Leergewicht + Zuladung) darf die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs nicht übersteigen. Ist der Anhänger samt Zuladung schwerer als erlaubt, droht ein Bußgeld zwischen 30 und 425 Euro.
100 km/h Zulassung für Anhänger
Gemäß 9. Ausnahmeverordnung zur StVO besteht die Möglichkeit, für Pkw mit Anhängern und für mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3,5 t mit Anhängern die Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen auf 100 km/h zu erhöhen. Die technischen Voraussetzungen sind:
- Ihr Auto ist mit ABV (= Automatischer Blockier-Verhinderer) ausgestattet
- Der Anhänger ist für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h geeignet
- Die Anhängerreifen sind für 120 km/h ausgelegt und haben wenigstens den Geschwindigkeitsindex L
- Die Reifen sind jünger als sechs Jahre
- Außerdem müssen bestimmte Masseverhältnisse zwischen Anhänger und Zugfahrzeug eingehalten werden.
Voraussetzungen für die 100 km/h Zulassung
- Die Reifen des Anhängers sind nicht älter als sechs Jahre. Berücksichtigen Sie dazu das Produktionsdatum „DOT“ auf den Reifen.
- Die Reifen sind für eine Geschwindigkeit von mindestens 120 km/h zugelassen. Dieser Wert entspricht dem Geschwindigkeitsindex L oder höher.
- Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs nicht überschreiten.
- In Bezug auf die Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger sind bestimmte Masseverhältnisse einzuhalten.
Voraussetzung für die 100 km/h Zulassung ist die EG-Übereinstimmungsbescheinigung („CoC“ - Certificate of Conformity). Auf dieser ist unter der Nummer 52 (Anmerkungen) die 100 km/h Zulassung vermerkt. Wenn auf dem CoC-Dokument keine 100 km/h Zulassung unter Punkt 52 vermerkt ist, haben Sie die Möglichkeit, den Anhänger bei einer technischen Prüfstelle wie dem TÜV oder der DEKRA vorzuführen. Der Sachverständige prüft, ob sich der Anhänger für die 100 km/h Zulassung eignet und stellt - sofern die Voraussetzungen erfüllt sind - ein Gutachten aus. Mit diesem Gutachten können die Fahrzeugpapier angepasst werden.
Die Eintragung der 100 km/h in die Fahrzeugpapiere ist von der Kfz-Zulassungsbehörde vorzunehmen. Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen und die erforderlichen Dokumente vorliegen, erhalten Sie an der Zulassungsstelle die Tempo 100 Plakette für den Anhänger. Ja, der Gesetzgeber schreibt vor, dass der gesiegelte Tempo 100 Aufkleber an der Rückseite des Anhängers anzubringen ist.
Geschwindigkeitsbegrenzungen für Gespanne in Europa
Genau wie in Deutschland, gilt auch in anderen europäischen Ländern eine reduzierte Geschwindigkeit beim Fahren mit Anhänger. Außerorts gilt für Gespanne meist eine Höchstgeschwindigkeit von 70-90 km/h. Auf Autobahnen sind 80-130 km/h mit dem Anhänger erlaubt. In einigen Ländern gibt es Ausnahmen bei den Tempolimits für Pkw mit Anhänger.
Informieren Sie sich vor der Reise über die geltenden Vorschriften.
| Land | Fahrzeuge | Innerorts | Außerorts | Schnellstraße | Autobahn |
|---|---|---|---|---|---|
| Deutschland | Gespanne | 50 | 80 | 80 | 80 |
| Dänemark | Gespanne | 50 | 70 | 70 | 80 |
| Norwegen | Gespanne | 50 | 80 | 80 | 80 |
| Schweden | Gespanne | 50 | 80 | - | 80 |
Wichtig: Geschwindigkeitsüberschreitungen im Ausland können teuer werden. In einigen europäischen Ländern sind die Bußgelder deutlich höher als in Deutschland. Wer zum Beispiel in Norwegen 20 km/h zu schnell fährt, muss mit einem Bußgeld von über 460 Euro rechnen.
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